Samstag, 26. Oktober 2013

Weltbild-Beschäftigte wehren sich und kämpfen für ihre Arbeitsplätze!




Ein WELTBILD verliert sein Gesicht…

    …und 140 Mitarbeiter ihre Existenzgrundlage!

 
Beschäftigte demonstrieren vor dem Bischofspalais in Augsburg.
 
Der komplette Kundenservice von Weltbild muss gehen. Für immer? Für immer! Die Geschäftsleitung hat beschlossen, den Kundenservice komplett outzusourcen. Damit werden rund 140 tariflich bezahlte Arbeitsplätze in Augsburg vernichtet.

 
 

Beschäftigte und Angehörige demonstrieren für den Erhalt der Arbeitsplätze.

Aktion in der Augsburger Fußgängerzone.
 
Nach dem zweiten Gespräch zwischen der Weltbild Geschäftsführung, dem Betriebsrat und ver.di kündigt sich eine stürmische Auseinandersetzung an. Ohne inhaltlich mit den Vertretern des Betriebsrats und der Gewerkschaft über Alternativen zum Outsourcing des Kundendienstes (CCC) verhandelt zu haben, lässt die Geschäftsleitung die Verhandlungen platzen. Nun versuchen Carel Halff und Dr. Martin Beer über den juristischen Weg ein schnelles Outsourcing ohne Rücksicht auf die Folgen für die Beschäftigten durchzusetzen.

  
Stop vor der Esprit Filiale. Hier wurde vor kurzem ein Betriebsrat gewählt.
Nun versucht man die Betriebsratswahl gerichtlich anzufechten.
 
Zeitdruck der Kapitalgeber führt zu Aktionismus

„Wir unterstützen Maßnahmen, die eine sinnvolle Reaktion auf die veränderten Bedingungen darstellen, so der Betriebsrat. Das überstürzte Outsourcing einer zentralen Abteilung ist aber sicher nicht die richtige Antwort. Hier geht es allein um Kostensenkungen bzw. Profitsicherung. Es ist für die Arbeitnehmervertreter nicht hinnehmbar, dass ohne Prüfung von Alternativen die Arbeitgeberseite nur über das Wie und nicht über das Ob der Maßnahme verhandeln will.

 
Vor der Residenz des Bischofs von Augsburg und einem der Gesellschafter von Weltbild.

Dass die Geschäftsführung jetzt juristisch gegen den Betriebsrat vorgeht, ist ein Novum in der über 20-jährigen Geschichte betrieblicher Mitbestimmung bei WELTBILD. Carel Halff und Dr. Martin Beer versuchen dabei den Eindruck zu erwecken, das sei im Sinne der Beschäftigten. Das ist ein Skandal!", sagt Timm Boßmann, der ver.di Betriebsgruppensprecher bei Weltbild. Boßmann weiter: „Es entsteht der Eindruck, dass die Geschäftsführung diesen Plan von Beginn an hatte. Erst so tun, als ob der Betriebsrat beteiligt wurde, und dann auf Wiedersehen. Nicht mit uns. Wir verkaufen unser KollegInnen nicht.“

  
Vor dem Bischofspalais. Die Tür blieb verschlossen.

Die Gewerkschaft ver.di sieht die Beschäftigten der Verlagsgruppe Weltbild in einem großen Konflikt angekommen. „Eine Sauerei, dass die Geschäftsleitung den betroffenen KollegInnen jegliche Zukunft im Unternehmen verweigert und es dann auf den zeitlichen Druck der Kapitalseite schiebt. Dann den Betriebsrat noch als Blockierer der Umstrukturierung darzustellen, ist an nichts mehr zu überbieten,“ kritisiert Thomas Gürlebeck von ver.di Augsburg scharf. „Dass das Bistum Augsburg nun Gelder zu Verfügung stellt, ist ja schön und Recht aber doch bitte nicht für Abfindungen und Personalabbau sondern für die Zukunft der Beschäftigten im Unternehmen und für das Unternehmen“.

 

 

Wir verhüllen hier uns Antlitz, weil Weltbild dein eigenes Gesicht verliert!

Weitere aktuelle Informationen unter:
www.weltbild-verdi.blogspot.de
 

Dienstag, 22. Oktober 2013

Erneute Watschen für Dr. Beck und die GL der Druckerei!



Das LAG München kommt zu dem Ergebnis:

Im Zusammenhang mit den Ergänzungsverträgen vom Mai 2011 hat der Arbeitgeber die Arbeit des Betriebsrates behindert!



Gegenstand des Rechtstreites waren die in den Ergänzungsverträgen enthaltene Verknüpfung von Entgelterhöhungen und Beschäftigungssicherung mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung über Flexible Arbeitszeit entsprechend den Vorstellungen der Geschäftsleitung.

Der Betriebsrat sah darin den Versuch, einen Keil zwischen Betriebsrat und Belegschaft zu treiben und durch ein solchermaßen erzwungenes Wohlverhalten eine sachgerechte Ausübung des Mitbestimmungsrechtes durch den Betriebsrat zu unterlaufen.

Der BR erhob daraufhin beim Arbeitsgericht Feststellungsklage, dass er in seiner Arbeit behindert worden war und beantragte, dass dem Arbeitgeber vom Gericht aufgegeben wird, dass er dies künftig bei Androhung eines Ordnungsgeldes zu unterlassen hat.

Das Arbeitsgericht Augsburg hatte die Anträge des Betriebsrates mangels Feststellungsinteresses und fehlender Wiederholungsgefahr zurückgewiesen.

Gegen dieses Urteil legte der Betriebsrat beim Landesarbeitsgericht erfolgreich Beschwerde ein.

Das LAG bejahte sowohl das Feststellungsinteresse des Betriebsrates als auch eine Wiederholungsgefahr.

Aus der Urteilsbegründung:

Der Arbeitgeber hat die Arbeit des Betriebsrates vorliegend dadurch unzulässig erschwert, dass sie den Beschäftigten vertraglich rechtliche Vorteile in Gestalt einer verbesserten Vergütung und eines zeitweiligen Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen unter der Bedingung versprochen hat, dass Betriebsvereinbarungen so gestaltet werden, dass sie ihren ausformulierten Wünschen gerecht werden.
Diese Verhaltensweise führt nämlich dazu, dass der Betriebsrat bei den Verhandlungen über die abzuschließenden Betriebsvereinbarungen stets der Argumentation ausgesetzt ist, mit seiner Position den Eintritt der in den Änderungsvereinbarungen enthaltenen Bedingungen zu vereiteln. Auch wenn er rechtlich nicht gehalten ist, dem Rechnung zu tragen, so wird er doch stets bedenken, dass die Mitarbeiter, die die Verträge unterschrieben haben, ihm das Unterbleiben des Bedingungseintritts zum Vorwurf machen werden. Er gerät damit unter einen besonderen Rechtfertigungsdruck, der seine im Rahmen höherrangigen Rechts bestehende Freiheit, Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG als gewählter Repräsentant der Arbeitnehmer im gleichberechtigten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber zu gestlten, einschränkt.
Es besteht auch die – erforderliche – Wiederholungsgefahr. … Im Übrigen hat sich der Arbeitgeber auch im vorliegenden Verfahren nicht von seiner Vorgehensweise distanziert, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, sie für rechtmäßig zu halten.

Im Ergebnis entsprach dann das LAG den Anträgen des Betriebsrates und gab dem Arbeitgeber auf, es zu unterlassen, den ArbeitnehmerInnen Ergänzungsverträge dieser Art anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 € angedroht.

Die spannende Frage ist: 
Reicht dieser erneute Denkzettel aus, dass sich die GL künftig an Recht und Gesetz hält und sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bemüht?!





Donnerstag, 17. Oktober 2013

Weltbild-Beschäftigte zeigen Flagge und wehren sich!



Mit diesem Transparent und mehreren tausend Flugblättern sind ver.di-Vertrauensleute und Betriebsräte/innen nach Frankfurt gereist, um auf die Situation von WELTBILD aufmerksam zu machen. Von  links nachs rechts: Sara de Santi, Tim Miller, Helene Vollrath, Dolores Sailer, Timm Boßmann, Manuela Natterer.
 
"Bischöfe tragen gesellschaftspolitische
Verantwortung für das Kulturgut Buch."
 
Eine Abordnung der WELTBILD-Belegschaft demonstrierte vor der Frankfurter Buchmesse. Die Verlagsangestellten waren extra aus Augsburg angereist, um beim Branchenereignis des Jahres auf die besondere Verantwortung der katholischen Bischöfe für das Kulturgut Buch aufmerksam zu machen.

"Für den herstellenden Buchhandel wäre der Zusammenbruch von WELTBILD eine Katastrophe" (Börsenblatt).

Der Chefredakteur des Börsenblatts des deutschen Buchhandels hatte kürzlich auf die enge Verquickung innerhalb der Branche aufmerksam gemacht: "Viele Verlagsmanager machen sich bereits ernste Sorgen darum, dass die Buchhandelsfläche unter eine notwendige Mindestgröße fällt." Wenn WELTBILD stürzt, könnten etliche Verlage ins Taumeln geraten. Chefredakteur Torsten Casimir weiter: "Wäre WELTBILD eine Bank, wäre die Firma zweifellos 'systemrelevant' und gehörte gerettet."

 
Die deutschen Verlage brauchen WELTBILD,
WELTBILD braucht die katholische Kirche.
  

In der Augsburger WELTBILD-Zentrale bangen 2.300 Verlags-Kolleginnen und Kollegen um ihre Arbeitsplätze. In den Filialen von WELTBILDplus, Jokers und Hugendubel sind weitere 4.500 Buchhändlerinnen und Buchhändler durch Schließungen bedroht. Sie alle hoffen jetzt auf Unterstützung durch die Eigentümer: WELTBILD gehört zu 100% der katholischen Kirche.

Derzeit befindet sich das Verlagsunternehmen in einer Krise. Der Umbau vom klassischen Versandhandel zum digitalen Unternehmen droht auf der Zielgeraden zu scheitern. "Bis alle Hebel greifen, brauchen wir ein bisschen Zeit und Geld zur Überbrückung", wünscht sich deshalb Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz.

Immerhin hätten die Bischöfe über Jahrzehnte gut an WELTBILD verdient, erinnerte ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann in Frankfurt. "Jetzt hat die Kirche nicht nur eine moralische Verpflichtung sondern trägt auch gesellschaftspolitisch Verantwortung: Wie es im deutschen Buchhandel weiter geht, hängt nicht zuletzt an dem klaren Bekenntnis der Bischöfe zum Kulturgut Buch."

Samstag, 12. Oktober 2013

Produktion des Gotteslob und die Tarifflucht der Druckerei sind weiterhin Gesprächsstoff!


250 Jahre C.H. Beck:

 

Dünnes Papier und dicker Ärger!





Nach dem Ende der Jubiläumsfeierlichkeiten steht weiterer Ärger an. Die Nördlinger Geschäftsleitung hat ein Beschlussverfahren gegen den eigenen Betriebsrat des Hauses eingeleitet. Wir informierten im Post vom 6. Oktober 2013.

Hohe Wellen schlagen die Themen Gotteslob und Tarifflucht auch bei der kath. Kirche. Im Informationsdienst der Katholischen Kirche (Herausgeber KNA Katholische Nachrichten-Agentur) stand in der Ausgabe Nr. 35 folgender interessanter Artikel:

Dünnes Papier und dicker Ärger


Ausführliche Informationen hierzu im nachfolgenden Link:

 

Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den
Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet".     
Johannes Paul II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!





Sonntag, 6. Oktober 2013

250 Jahre C.H. Beck und wie macht man einen Betriebsrat mürbe…

Brief von ver.di und des Betriebsrats an Bayerische Bischöfe hat ein gerichtliches Nachspiel!

Geschäftsleitung leitet ein Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat beim Arbeitsgericht Augsburg ein!
 
Nach Einleitung eines gerichtlichen Beschlussverfahrens im Mai 2013 gegen den Betriebsrat bzw. den Betriebsratsvorsitzenden wegen der Weiterleitung des Streikaufrufs vom E-Mail-Account des Betriebsrats – die Klage wurde später zurückgezogen, wird jetzt gegen den Betriebsrat erneut ein gerichtliches Beschlussverfahren eingeleitet.

Hintergrund ist ein gemeinsamer Brief von ver.di und des Betriebsrats an Bischof Dr. Friedhelm Hofmann von Würzburg, Bischof Dr. Konrad Zdarsa von Augsburg sowie an den Vorsitzenden der Bay. Bischofskonferenz Herrn Erzbischof Kardinal Reinhard Marx.

Auszüge aus dem Brief an:

Herrn Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, der das Projekt „Gottes Lob“ federführend betreut.
Herrn Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Bayerischen Bischofskonferenz.
Herrn Bischof Dr. Konrad Zdarsa, Bischof der Diözese Augsburg.

Mitte November 2012 erteilten die deutschen Bischöfe die Druckfreigabe zum „Gotteslob“, dem offiziellen katholischen Gebet- und Gesangbuch.

Die deutschen Bischöfe haben sich dabei für den Produktionsstandort Nördlingen der Druckerei C.H. Beck entschieden. 

Als Betriebsrat und als zuständige Gewerkschaft ver.di begrüßen wir natürlich diese Entscheidung. Als Arbeitnehmervertretung stehen für uns natürlich insbesondere auch die Arbeitsplätze, also die Menschen, im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns.

Versöhnen statt Spalten!

Wir möchten Sie aber auch darüber informieren, dass die Druckerei C.H. Beck im Mai 2011 aus den bisher gültigen Tarifverträgen der Druckindustrie geflüchtet ist und den Beschäftigten gleichzeitig massive Einkommensverluste – unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes – abgepresst hat.

Seit 2 Jahren bemühen wir uns um Gespräche mit der Arbeitgeberseite; seit 21. März 2013 sind wir in Gesprächen mit der Geschäftsleitung der Druckerei. Am 11. Juli wurden nun die Beschäftigten darüber informiert, dass die Geschäftsleitung die Verhandlungen für gescheitert erklärt und keinen Tarifvertrag für die Beschäftigten will.

Gleichzeitig wird von den Beschäftigten und dem Betriebsrat abverlangt, dass an Sonntagen bzw. am Wochenende im Dreischichtbetrieb durchgearbeitet wird.

Dies alles geschieht vor dem Hintergrund der Produktion des Gotteslobes in Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Wochenendarbeit.

Wir wenden uns als Arbeitnehmervertretung nun an Sie und bitten Sie als Bischof, der das Projekt Gotteslob federführend betreut, um Unterstützung. Es geht uns darum, dass die betroffenen Beschäftigten mit Würde, Anstand und Fairness behandelt werden. Dies schließt auch einen Tarifvertrag mit ein.

Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“ (Johannes Paul II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981).
Antwort des Erzbischöflichen Sekretariats, München (Auszüge):
im Auftrag von Herrn Erzbischof Kardinal Marx danke ich für das Schreiben. Herr Kardinal Marx hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass er Ihre Ausführungen persönlich zur Kenntnis genommen hat und Ihr Anliegen ernst nimmt. So wird die von Ihnen angesprochene Problematik an geeigneter Stelle besprochen werden.

Gerne gebe ich Ihnen die freundlichen Grüße von Herrn Kardinal Marx weiter.
Der Vorwurf der Geschäftsleitung lautet nun, dass der Betriebsrat Dinge zum Thema Sonntagsarbeit und Dreischichtbetrieb behauptet, die so nicht richtig seien und der Betriebsrat dadurch den Betriebsfrieden störe, so die Juristin des Verbandes Druck und Medien Bayern.

Insbesondere wird dem Betriebsrat vorgeworfen, zu Unrecht behauptet zu haben, dass von den Beschäftigten und dem Betriebsrat abverlangt wird, dass am Wochenende im Dreischichtbetrieb durchgearbeitet wird.

Richtig ist:

Mit Datum vom 25. Juni 2013 erhielt der Betriebsrat von der Geschäftsleitung bzw. der Personalreferentin einen Entwurf für eine Vereinbarung über Wochenendschichten, der wie folgend aussieht:
Schicht 1: Samstag 05:00 – 15.00 Uhr
Schicht 2: Samstag 15.00 – 01.00 Uhr (Sonntag)
Schicht 3: Sonntag 09.00 – 19.00 Uhr
Schicht 4: Sonntag 19.00 – 05.00 Uhr (Montag)

Geht es der Geschäftsleitung hier nur um Wortklauberei, d. h. nur um die Begriffe „Dreischichtarbeit“ und „durcharbeiten“ oder geht es um mehr?

Können solche Vorkommnisse nicht vor dem Gang zum Gericht in einem Gespräch zwischen Geschäftsleitung und  Betriebsrat geklärt werden? Warum eigentlich nicht?

Der Verdacht liegt nahe, dass die  neue Geschäftsleitung alle Register zieht, um einen kritischen Betriebsrat „ruhig zu stellen“.

Wie anders ist so ein Verhalten einer Geschäftsleitung zu erklären!

Oder mit anderen Worten:
 
So macht man einen Betriebsrat mürbe…