Dienstag, 31. Mai 2016

Warnstreik auf 48 Stunden ausgeweitet!


Wir wollen und brauchen Tarifverträge!

Ver.di hat den vorerst auf 24 Stunden befristeten Warnstreik auf 48 Stunden ausgeweitet. Damit läuft der Warnstreik derzeit bis Donnerstag, 2. Juni, 5.00 Uhr. Auf einer Streikversammlung am Dienstag, 31. Mai votierten die Kolleginnen und Kollegen einstimmig für die Ausweitung des Warnstreiks.
 


Die Stimmung unter den streikenden Kolleginnen und Kollegen ist hervorragend, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber. Mittlerweile hat sich die Meinung bei den Beschäftigten auch durchgesetzt, dass das Stillhalten der Belegschaft in den letzten Monaten und Wochen, von der Geschäftsleitung in keinster Weise honoriert wurde.

Im Gegenteil: weitere Maschinen (Fadenheftmaschinen) werden per Werkvertrag vergeben, Abgruppierungen und damit massive Lohnminderungen werden umgesetzt. Und zuletzt kündigte die Geschäftsleitung – trotz mehrfacher anderslautender Zusagen des Chef‘s der Nördlinger Druckerei  Dr. Kranert – den Anerkennungstarifvertrag für die Tarifverträge der Papierverarbeitung.


In einem Brief an die Nördlinger Geschäftsleitung fordert ver.di im Auftrag der Kolleginnenund Kollegen die GL auf, über die  gekündigten bzw. offenen Tarifverträge umgehend in Verhandlungen einzutreten bzw. ver.di bis zum 1. Juni 2016, 10 Uhr mitzuteilen, ob die GL dazu bereit ist.
Als Verhandlungstermine hat ver.di angeboten: Donnerstag, 02.06.2016, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr oder Freitag, 03.06.2016,  9.00 Uhr – 14.00 Uhr.


Tarifverträge oder neue Zusatzverträge in der Beck’sche?
Nun liegt es an der Geschäftsleitung, ob Sie daran Interesse hat, die gekündigten und offenen Tarifverträge zu unterschreiben und damit den Tarifkonflikt zu beenden.
Oder ob sich die Hardliner im Beck Konzern durchsetzen und die letzten Tarifverträge am Standort Nördlingen eliminieren wollen.
Die Konsequenzen wären neue Zusatz- bzw. Einzelverträge in der Beck‘sche, wo Beschäftigte dann ein leichtes Opfer sind, gegeneinander ausgespielt zu werden, so wie z.B. in dem Rest der Druckerei in Nördlingen. Das haben die streikenden Kolleginnen und Kollegen ganz offensichtlich erkannt, so Rudi Kleiber.

Weitere Infos auch unter:


 
 
 
 

Jetzt reicht‘s - WIR STREIKEN!



Buchbinderei und Versand der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen im Warnstreik!

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Abteilungen Buchbinderei und Versand mit Beginn der Frühschicht am Dienstag, 31. Mai 2016, ab  5.00 Uhr zu einem 24-stündigen Warnstreik aufgerufen.

Nach Ansicht von ver.di und der Beschäftigten hat die Nördlinger Geschäfts- und Konzernleitung in München den Bogen überspannt.

Jetzt reicht‘s - WIR STREIKEN! 

Die Geschäftsleitung hat den Überleitungstarifvertrag (Besitzstandregelungen aus dem Tarifwechsel 2008 von der Druckindustrie in die Papierverarbeitung) zum 31.12.2015 gekündigt und verweigert einen Neuabschluss.

Die Geschäftsleitung verweigert den älteren Beschäftigten einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit, was zur Sicherung der Arbeitsplätze der jüngeren Kolleginnen und Kollegen förderlich wäre.

Die Geschäftsleitung hat den Anerkennungstarifvertrag für die Papierverarbeitung zum 31.10.2016 gekündigt.

Die Geschäftsleitung forciert weiter die Vergabe von Werkverträgen (jetzt aktuell die Fadenheftung).

Kolleginnen und Kollegen sehen sich mit tariflichen Abgruppierungen und massiven Einkommensverlusten konfrontiert.

Keinerlei Wertschätzung gegenüber Beschäftigten!

Diese Vorgehensweise der Geschäftsleitung macht sehr deutlich, dass es der Nördlinger Druckereileitung an jeglicher Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten fehlt. Nach 2011 versucht nun auch hier die Geschäftsleitung eine tariffreie Zone in Buchbinderei und Versand zu schaffen. Somit sollen hier die letzten Tarifverträge in der Druckerei kaputt gemacht werden und so die Beschäftigten mit Änderungsverträgen zu knebeln, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.




DAS GRUNDGESETZ SCHÜTZT DIE STREIKENDEN!


Beck’sche Kommentar zum Arbeitsrecht

„Wiedemann“ Tarifvertragsgesetz:

Ist ein Tarifvertrag wirksam gekündigt (beendet durch OT-Mitgliedschaft
des Arbeitgebers), so ist ein Arbeitskampf eines neuen Tarifvertrages
(eventuell auch mit dem gleichen Inhalt) zulässig.
 
 
 
 

Dienstag, 24. Mai 2016

2011-2016: 5 Jahre Zusatzverträge - eine Chronik der Schande! Teil I



 
5 Jahre sind vergangen, seit der Verleger Dr. Hans Dieter Beck in einem handstreichartigen Überfall unter dem Kommando seines damaligen Kriegshäuptlings Apenberg (Unternehmensberater) die Belegschaft der Druckerei ihrer tarifvertraglichen Rechte beraubt hat,
5 Jahre Tarifflucht, 5 Jahre, in denen die Unternehmensleitung  massiv die Disziplinierung, die Spaltung und Entsolidarisierung der Belegschaft der Traditionsdruckerei C.H. Beck in Nördlingen betrieben hat,
5 Jahre Niedergang der Unternehmenskultur,
5 Jahre, in denen der Ehrenbürger der Stadt Nördlingen, Dr. Hans Dieter Beck, Tarifverträge mit Füßen getreten und sich jeglicher sozialen Verantwortung entzogen hat,
5 Jahre, in denen die Familie Beck, die bekanntlich zu den 250 reichsten Familien** in Deutschland gehört, ihren Beschäftigten in die Tasche gegriffen hat,
5 Jahre, in denen die Familie Beck die Loyalität und das Vertrauen ihrer Mitarbeiter in Nördlingen verspielt hat,
5 Jahre, die den ehemals guten Ruf der Familie Beck ruiniert haben.
** Alle Angaben ohne Gewähr! Quelle - manager magazin; der WISSENSCHAFTLICHE FINANZEN-BLOG! Am 23. Februar 2015 in Magazine

 
Wir erinnern uns:
Im April 2011 erfolgte der Wechsel der Druckerei in eine sogenannte OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) und damit die Flucht aus allen Tarifverträgen für die Druckindustrie.

Im Mai 2011 wurde die Mehrheit der Mitarbeiter durch massive Einschüchterung (Androhung des Arbeitsplatzverlustes) dazu genötigt, Zusatzarbeitsverträge zu unterschreiben, die unbezahlte Mehrarbeit (3,75 Std./Woche), massive Einkommenseinbußen (bis zu 7.000 €/Jahr) und andere Grausamkeiten beinhalteten - und dies alles, obwohl die Druckerei noch nie rote Zahlen geschrieben hatte und „genug Geld (für Investitionen) da ist“ (Zitat Dr. Hans Dieter Beck).


Vertragsgrundlage war auch, dass diese Verträge nur rechtsgültig würden, wenn eine Unterschriftsquote von 70% erreicht würde. Im Juni 2011 behauptete die Geschäftsleitung wahrheitswidrig und wider besseres Wissen, dass diese Quote von 70% erreicht worden wäre.

 
 
Die Chronik der Jahre 2011-2016 ist auch eine Chronik der Täuschungen und der gebrochenen Versprechen. Hierfür an dieser Stelle nur ein weiteres Beispiel: auf einer Betriebsversammlung im Mai 2011 erklärte Dr. HD Beck, wenn die Beschäftigten die Zusatzverträge unterschreiben, dann würde, als Zeichen der Standortsicherung, noch im Jahr 2012 mit dem Neu- bzw. Erweiterungsbau an der Augsburger Straße Werk II) begonnen.

 
Dieser Neubau lässt bis heute auf sich warten (nebenbei: die Verteilung des Betriebs auf 2 Standorte in Nördlingen verursacht pro Jahr ca. 500.000 € vermeidbare Kosten)!

Im Dezember 2011 reichten drei Beschäftigte eine Klage beim Arbeitsgericht ein, um die Gültigkeit der Zusatzverträge prüfen zu lassen. Zahlreiche Klagen weiterer Beschäftigter folgten. Das Arbeitsgericht (und später das Landesarbeitsgericht) stellten fest, dass diese Verträge aufgrund der nicht ereichten Quote von 70% unwirksam waren. Die Druckerei wurde zur Nachzahlung der zu Unrecht vorenthaltenen Lohnbestandteile verurteilt!

Am 17. Dezember 2012 fuhren die Beschäftigten der Druckerei mit 3 Bussen nach München, um vor dem C.H. Beck Verlag gegen die Tarifflucht der Druckerei zu demonstrieren.

 

 
 
 
 
 

Sonntag, 22. Mai 2016

DGB Rechtsschutz erstreitet 34,8 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder

„Gewerkschaft hilft Beschäftigten, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen.“

Die DGB Rechtsschutz GmbH erstritt im Jahr 2015 vor Gericht insgesamt 34,8 Millionen Euro (2014: 33,4 Millionen Euro) für die Gewerkschaftsmitglieder in Bayern.

Die positive Bilanz ist vor allem auf erfolgreich abgeschlossene Verfahren im Arbeitsrecht (27,6 Millionen Euro) zurückzuführen. An zweiter Stelle folgten Streitigkeiten im Sozialrecht (6,8 Millionen Euro). Verfahren im Verwaltungsrecht (0,4 Millionen Euro) spielten im Vergleich dazu eine geringe Rolle.

 Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, lobt die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen: „Recht zu haben und Recht zu bekommen ist bekanntlich nicht dasselbe. Für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos, hilft der DGB Rechtsschutz diesen, vor Gericht auch Recht zu bekommen. Die Summe von 34,8 Millionen Euro, die der DGB-Rechtsschutz alleine in Bayern für die Beschäftigten vor Gericht erstritten hat, lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich Arbeitgeber gesetzeswidrig gegenüber ihren Beschäftigten verhalten.“

Die DGB Rechtsschutz GmbH konnte im Jahr 2015 in Bayern 13.560 Fälle vor Gericht abschließen. Davon wurden 8.353 Fälle (62 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 4.825 Fälle (35 Prozent) vor Sozialgerichten und 382 Fälle vor Verwaltungsgerichten (3 Prozent).
Der Großteil der arbeitsrechtlichen Streitfälle waren Verfahren zum Arbeitsentgelt (39 Prozent) und zu betriebsbedingten Kündigungen (24 Prozent).
In der ersten Instanz des Arbeitsrechts erhielt ein klagendes Gewerkschaftsmitglied im Schnitt 3.285 Euro pro abgeschlossenem Verfahren. In der zweiten Instanz lag der Erfolgswert je Verfahren sogar bei 4.935 Euro.

Mit Blick auf den hohen Anteil der Verfahren zu Arbeitsentgelten betont Stephan Sartoris, Leiter des Regionalbüros Bayern der DGB Rechtsschutz GmbH: „Wir betreiben vor allem Entgeltsicherung für die Mitglieder unserer Gewerkschaften.“

Sartoris kritisiert die Arbeitgeber: „Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt darauf, Löhne und Gehälter einzuklagen, die die Arbeitgeber automatisch auszahlen müssten. Diese grundlegenden Rechte der Beschäftigten sollten selbstverständlich sein.“

Die DGB-Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben in allen Instanzen. Im Auftrag der Gewerkschaften vertritt die DGB Rechtsschutz GmbH die Rechte der Mitglieder.

ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

 
Rechte in der Beck’sche durchsetzen –
Pluspunkte für ver.di-Mitglieder!
 
 
 
 

 

Freitag, 13. Mai 2016

Nach Tarifflucht kommen weitere Werkverträge!


 
Werkverträgen und deren Folgen– ganz offensichtlich wollen Geschäfts- und Konzernleitung Menschen dritter Klasse!

Nur kurze Zeit nach der Kündigung des letzten Tarifvertrages bei C.H. Beck in Nördlingen forciert die Geschäfts- und auch mit großem Eifer die Abteilungsleitung der Buchbinderei, die weitere Vergabe von Werkverträgen und das Kosteneinsparungsprogramm, welches wohl mit massiven Einkommensverlusten der Beschäftigten verbunden ist.

 
 Werkverträge und deren Folgen...

Ausverkauf der Buchbinderei!
Gerade am Standort Nördlingen des C.H. Beck Konzerns spielen Werkverträge in der Druckerei C.H. Beck bzw. der Buchbinderei eine immer größere Rolle. Der Chef der Nördlinger Druckerei Dr. Kranert forciert die Vergabe von Werkverträgen in nie gekanntem Maße. Begonnen hatte alles mit der Vergabe von ein/zwei Falzmaschinen, dann folgten ein Kleinklebebinder und  dann die komplette Zeitschriften Produktion (Sammelhefter, Beilageneinsteckmaschine und Adressierung. Nun folgen die restlichen Falzmaschinen und die Fadenheftung.

Es ist nicht überzogen zu sagen, dass der Druckereileiter hier den Ausverkauf der Buchbinderei betreibt.
Personalabbau, Abgruppierungen, massive Einkommensverluste!      
Kaum ist der Tarifvertrag für die Buchbinderei und den Versand gekündigt, laufen nach Informationen aus der Belegschaft schon die ersten Personalgespräche. Ganz offen spricht man von einem Stellenabbau von bis zu 5 Beschäftigten. „Großzügige Alternativen“ der Personal- und Abteilungsleitung sind Änderungskündigungen bzw. neue Arbeitsverträge mit massiven Einkommensverlusten. Man spricht hier von rund 700 Euro brutto pro Monat. Eine weitere Alternative wäre, so das großzügige Angebot der Personal- und Abteilungsleitung, das Arbeitsverhältnis bei C.H. Beck zu beenden und ein neues Arbeitsverhältnis  bei der Werkvertragsfirma zu beginnen. Mit Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat dies alles sicherlich nichts zu tun!

Und was meint dazu Dr. Kranert: "Wir und die Mitarbeiter sollten jetzt erst mal entspannt sein"... http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Tarifstreit-bei-Beck-sche-geht-weiter-id37742782.html

Das Ganze erinnert sehr an das Jahr 2011, als die damalige Geschäftsleitung mit der Druckerei in eine OT-Mitgliedschaft wechselte und somit aus den Tarifverträgen ausstieg. Die Beschäftigten wurden aufgefordert die neuen Zusatzverträge, verbunden mit ebenfalls massiven Einkommensverlusten zu unterschreiben. Die Drohung von Arbeitsplatzverlusten war auch damals ein durchaus gängiges Instrument.    
Noch ist der gekündigte Tarifvertrag bis zum 31.10.2016 in der zwingenden Nachwirkung. Doch wenn die Nördlinger Druckereileitung schon jetzt keinerlei Skrupel hat, so mit den (teilweise langjährigen) Beschäftigten umzugehen, was passiert dann erst ab 1. November 2016. All dies, in einem der anerkanntesten Verlage (Konzern) für Rechtsliteratur!


 
 
„Wiedemann“ Tarifvertragsgesetz:

Es ist unstreitig, dass eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung (Gewerkschaft) stets vorliegt, wenn diese den Abschluss von Tarifverträgen kampfweise erzwingen will und hierzu aufgrund ihrer Organisationsstärke auch in der Lage ist.
 
Ist ein Tarifvertrag wirksam gekündigt (beendet durch OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers), so ist ein Arbeitskampf für einen neuen Tarifvertrag (eventuell auch mit dem gleichen Inhalt) zulässig.

Aber es muss ein Streikaufruf durch ver.di erfolgen!

Ein solcher Streikaufruf ist jederzeit möglich, wenn die Belegschaft ihre Streikbereitschaft signalisiert!

Nur Zusammenhalt und Geschlossenheit

sichern Tarifverträge!
 
 

Sonntag, 8. Mai 2016

Nördlinger Geschäftsleitung und die Konzernleitung in München wollen eine tariffreie Zone am Druckstandort Nördlingen!


Wohl auf Weisung der Konzernleitung in München betreibt der Chef der Nördlinger Druckerei und ehemalige Bertelsmann-Manger Dr. Kranert die weitere Flucht aus den Tarifverträgen.

Nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages zum 31.12.2015 ist die Chefetage anscheinend der Auffassung, jetzt die Gunst der Stunde zu nutzen und den noch einzig verbleibenden Tarifvertrag für die Buchbinderei und den Versand zum 31.10.2016 zu kündigen.
Feierte der Beck Verlag in 2013 noch sein grandioses 250-jähriges Firmenjubiläum, sind knapp 3 Jahre später alle noch bestehenden Tarifverträge am Druckstandort Nördlingen gekündigt!

Glaubwürdigkeit!
Es verging kaum eine Mitarbeiterversammlung oder ähnliche Veranstaltung, wo der Chef der Nördlinger Druckerei Dr. Kranert nicht gegenüber den Beschäftigten, Betriebsräten und der Gewerkschaft ver.di deutlich machte, dass die Geschäftsleitung bzw. er als Chef der Druckerei nicht daran denke bzw. beabsichtige den Haustarifvertrag (Anerkennung der Tarifverträge für die Papierverarbeitung) zu kündigen.
Anspruch und Wirklichkeit liegen hier sehr weit auseinander, oder auf den Punkt gebracht:
Es gibt hier wohl ein massives Glaubwürdigkeitsproblem!

Wertschätzung!
Die Beschäftigten der Buchbinderei und im Versand haben in 2008 den Tarifwechsel (nach massivem Druck durch die Geschäftsleitung) von den Tarifverträgen der Druckindustrie in den materiell schlechteren Tarifvertrag für die Papierverarbeitung einvernehmlich mitgetragen.

Den Beschäftigten in der Buchbinderei wird von den Führungskräften immer wieder bestätigt, dass sie hervorragende Arbeit leisten und die Produktivität weiter verbessern.

Den Beschäftigten wird von den Führungskräften immer wieder vorgebetet, wie notwendig es sei, dass immer noch mehr weitere Maschinen und Aufträge per Werkvertrag vergeben werden müssen.

Trotz nach wie vor schwarzer Zahlen des Druckstandortes Nördlingen, jüngst erst festgestellt durch ein Sachverständigen Gutachten, wollen sich die Bosse aller noch verbleibenden Tarifverträge in der Buchbinderei und im Versand entledigen.
So sieht ganz offensichtlich die Wertschätzung einer Geschäfts- und Konzernleitung gegenüber den Beschäftigten aus!

 


Beck’sche Kommentar zum Arbeitsrecht
 
„Wiedemann“ Tarifvertragsgesetz:

Es ist unstreitig, dass eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung (Gewerkschaft) stets vorliegt, wenn diese den Abschluss von Tarifverträgen kampfweise erzwingen will und hierzu aufgrund ihrer Organisationsstärke auch in der Lage ist.

Ist ein Tarifvertrag wirksam gekündigt (beendet durch OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers), so ist ein Arbeitskampf für einen neuen Tarifvertrag (eventuell auch mit dem gleichen Inhalt) zulässig.

Aber es muss ein Streikaufruf durch ver.di erfolgen!

Ein solcher Streikaufruf ist jederzeit möglich, wenn die Belegschaft ihre Streikbereitschaft signalisiert!

Nur Zusammenhalt und Geschlossenheit
sichern Tarifverträge!
 
 

Montag, 2. Mai 2016

Geschäftsleitung kündigt Tarifverträge für Buchbinderei und Versand und forciert weiteren Ausverkauf der Buchbinderei durch Werkverträge!

Jetzt geht’s ums Ganze!

Die Geschäftsleitung hat nach dem Überleitungstarifvertrag nun auch den Anerkennungstarifvertrag für die Buchbinderei und den Versand zum 31.10.2016 gekündigt.

 Damit stehen alle tarifvertraglichen Leistungen zur Disposition:

  •  35-Stunden-Woche
  • 95% Jahresleistung
  • zusätzliches Urlaubsgeld
  • Schichtzuschläge
  • Freischichten für Schichtarbeiter
  • 6 Wochen Urlaub
Das geht jetzt alle an!

Die Gewerkschaft ver.di lädt deshalb alle ver.di-Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen zu dieser wichtigen 

Mitglieder- und Informationsversammlung
am Samstag, 7. Mai 2016 – 9.30 Uhr
Goldener Schlüssel, Nördlingen
 
recht herzlich ein.

Die Aussagen der Geschäftsleitung in den vergangenen Monaten, dass dieser Anerkennungstarifvertrag für die Buchbinderei und Versand nicht zur Kündigung ansteht, ist somit wieder einmal nichts wert!