Freitag, 28. Juli 2017

Beharrlichkeit und Mut zahlen sich aus – Warnstreiks bringen Erfolg!



 
Beschäftigte erkämpfen deutliche Einkommenssteigerungen durch Tarifwechsel!

Heute ist ein hervorragender Tag. Die Stimmung bei den Lidl-Beschäftigten im Logistikzentrum könnte kaum besser sein. Die rund 130 Beschäftigten des Lidl Lagers in Graben haben einen großen Erfolg erzielt. Das Unternehmen wechselt vom Tarifvertrag Logistik um Tarifvertrag Einzelhandel.

Im Februar 2017 forderte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Geschäftsführung von Lidl in Graben auf, zukünftig den Einzelhandelstarifvertrag, anstatt den Logistiktarifvertrag, anzuwenden. Durch zahlreiche Aktionen und Solidaritätsstreiks gab Lidl am 21.Juli 2017 bekannt, den Tarifwechsel zu vollziehen. 



Mit unseren Aktionen und Warnstreiks, konnten wir mit unseren Aktionen einen großen Schritt gegen Altersarmut für unsere Kolleginnen und Kollegen herbeiführen. Durch deutlich bessere Regelungen des Einzelhandelstarifvertrags sind bis zu 30 % mehr Einkommen zukünftig für die Beschäftigten möglich “ so Thomas Gürlebeck, zuständiger ver.di Sekretär aus Augsburg.
„Die Entschlossenheit der organisierten Kolleginnen und Kollegen hat Lidl so beeindruckt und war das Fundament für diesen Erfolg. Lidl konnte es am Schluss auch niemanden mehr vermitteln, warum für gleiche Tätigkeiten im Lidl Konzern unterschiedlich bezahlt wird,“ so Gürlebeck weiter.
Abschließend sagt der Gewerkschafter: „Nachdem wir im Rahmen der Einzelhandelstarifrunde durch zahlreiche Aktionen, wie z.B. die Solidaritätsstreiks, auf uns aufmerksam machen konnten, werden wir jetzt versuchen, schnellst möglich zusammen mit der Geschäftsleitung die Überleitung in den Einzelhandelstarif zu vereinbaren.“ 
  

Eins ist wieder einmal deutlich geworden, nur dort, wo sich Beschäftigte in ver.di mehrheitlich organisieren, kann man solche Erfolge produzieren.“, ergänzte Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer für den Einzelhandel in Bayern.

Ansprechpartner:
Thomas Gürlebeck, ver.di Augsburg
Hubert Thiermeyer, ver.di München 



Montag, 24. Juli 2017

Ganz aktuell - ver.di Augsburg kompakt Juli/August










Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neue Ausgabe von ver.di Augsburg ist mit folgenden Themen online geschaltet:

2. ver.di Seniorentag in Augsburg
Firmengruppe Appl – Urteil Arbeitsgericht: Betriebsratsvorsitzender muss weiter beschäftigt werden
Mehr Krankenhauspersonal in Schwaben – Unterschriftenübergabe an Dr. Georg Nüßlein, MdB
Neumitgliederempfang Ortsverein Augsburg,
Tarifverhandlungen im bayerischen Einzel- und Versandhandel,
Tarifabschluss Groß- und Außenhandel Bayern,

Diese Ausgabe findet ihr auch auf unserer Internetseite: www.augsburg@verdi.de  oder



Mit den besten Grüßen

ver.di Bezirk Augsburg


 



Donnerstag, 13. Juli 2017

Kündigung - Wann das BEM Pflicht ist?


Vor einer Kündigung wegen Krankheit muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Beschäftigte den Arbeitsplatz behalten kann. Dafür hilft ihm das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), gemäß § 84 (2) SGB IX, an dem auch der Betriebs- bzw. Personalrat zu beteiligen ist. Zwingend vorgeschrieben ist das BEM nicht.

Das Landesarbeitsgericht stellt aber klar, dass den Arbeitgeber die so genannte Darlegungs- und Beweislast trifft, dass ein BEM im Einzelfall nutzlos ist. Er muss demnach umfassend und detailliert vortragen, warum auch die Durchführung eines BEM keinen Einfluss auf die krankheitsbedingten Fehlzeiten hätte. Er müsse erläutern, warum ihm keine anderen Möglichkeiten blieben, die milder als eine Kündigung sind.

Dabei könne er sich nicht auf eine bloße Aussage des Arbeitnehmers berufen, dass die Erkrankungen »schicksalhaft« seien. Der Arbeitgeber sei dadurch nicht von seiner Darlegungs- und Beweislast befreit, da die Aussage nicht bindend für weitere Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Krankheitsfällen sei.

Der Arbeitgeber müsse vielmehr erläutern, warum auch die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen die krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht verringert hätten. Da der Arbeitgeber im hier entschiedenen Fall diese Beweislast nicht erfüllt hat, hat das Gericht die Kündigung für rechtswidrig erklärt und die Berufung des Arbeitgebers zurückgewiesen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2017, Az: 8 Sa 359/16
 

 
 
 

Sonntag, 9. Juli 2017

Reportage & Dokumentation - Exklusiv im Ersten

Die Rausschmeißer: Feuern um jeden Preis

Wie schwierig ist es, langjährige und eigentlich unkündbare Mitarbeiter aus einem Unternehmen loszuwerden? Einige Arbeitgeber-Anwälte haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Die Reporter Schauen hinter die Kulissen der Branche.
Hierzu der entsprechende Link:


Quelle: Das Erste

 
 

Dienstag, 4. Juli 2017

Arsch hoch für die Rente!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

während der ver.di-Aktionswoche für gute Löhne und gute Renten haben sich viele  mit ihrem Allerwertesten auch schon auf den Weg gemacht. Wir haben die Selbstständigen in ver.di bei ihrer Aktion begleitet, die Lust auf mehr solcher Aktionen macht:

Arsch hoch für die Rente!
https://www.youtube.com/watch?v=Bkq3g1qBf-0

Und wir waren am Streiktag der Beschäftigten bei den Versicherungen in Essen dabei, wo 3.000 Menschen zusammengekommen sind. Auch ihnen geht es um die Zukunft:

Versicherungen: Zukunftstarifvertrag jetzt!
https://www.verdi.de/verditv?mivstoredata=e616fd0671YToyOntzOjc6ImNtZF92aWQiO2k6MTE4NjgwNTtzOjExOiJjbWRfZXhlY3V0ZSI7aToxO30%2C

Redaktion ver.di publik, verdi.de, ver.di TV
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