Mittwoch, 22. Januar 2020

Entlastung für Betriebsrenter*innen

 

Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
Mit den Aktivitäten zur Grundrente wurde eine jahrelange Forderung von ver.di endlich umgesetzt: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), das zum 1.1.2020 in Kraft trat, wird ein Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten eingeführt.

Zum 1.1.2004 wurde zum Ärgernis der Betriebsrentner*innen in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten erhoben und damit die Aufwendungen ohne Vertrauensschutz verdoppelt. Das konnte nun korrigiert werden.
Die Entlastungen belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 % der betroffenen Betriebsrentner*innen bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags
leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 % der Rentner*innen mit einer Betriebsrente profitieren von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet.

Was ändert sich?
Bisher galt bei Betriebsrenten (technisch: Versorgungsbezüge) eine Freigrenze von 1/20 der Bezugsgröße. Sie ist eine dynamische Größe und beträgt im Jahr 2020 159,25 €. Das bedeutete: Wenn die Betriebsrente(n) darunter blieben, mussten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Lagen sie darüber, hätten die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.

Diese Freigrenze wird nun zum 1.1.2020 um einen Freibetrag ergänzt. Bleiben die Versorgungsbezüge unter der Grenze, die sich jährlich ändert, sind nach wie vor keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Weitere ausführliche Informationen unter:

 
 

Freitag, 17. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell 01/2020

Mindestlohn rauf auf 12 Euro!

Seit fünf Jahren gibt es jetzt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit Jahresanfang 2020 beträgt er 9,35 Euro die Stunde. Im Vorfeld hatten Unternehmerverbände und Neoliberale Horrorgeschichten verbreitet, über eine Million Arbeitsplätze könnten durch den Mindestlohn verloren gehen. Die wirkliche Entwicklung hat sie total blamiert: etwa zehn Prozent mehr Geld für Niedriglohnbeschäftigte und keinerlei negative Beschäftigungseffekte. Lediglich wurden etwa 100.000 Minijobs durch reguläre Jobs ersetzt, was positiv ist.

Allerdings gibt es für Langzeitarbeitslose und Jugendliche immer noch Ausnahmen. Diese müssen abgeschafft werden. Und der Mindestlohn wird in viel zu vielen Fällen missachtet und umgangen. Sonderzahlungen oder Zuschläge werden angerechnet oder die Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und bezahlt. Die Kontrollen sind viel zu lasch und zu wenige. Es fehlen hier mindestens 3000 Stellen.
 

Vor allem aber ist der Mindestlohn erheblich zu niedrig. Mit weniger als der Hälfte des mittleren Lohns schneidet er auch im internationalen Vergleich schlecht ab, in Frankreich beträgt er über 60 Prozent. Wer Mindestlohn bekommt, liegt immer noch deutlich im Niedriglohnbereich. Das sind in Deutschland fast ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse, einer der höchsten Anteile in Europa. ver.di fordert, dass der Mindestlohn bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl auf mindestens 12 Euro erhöht wird!

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Freitag, 10. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell

Kein staatliches Lohndumping!

Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber vergeben jedes Jahr Aufträge an private Unternehmen in Höhe von über 300 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa zehn Prozent des Sozialproduktes.

Der Staat kann diese Marktmacht nutzen und sie für seine wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele einsetzen. Hierzu gehören die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Förderung kleinerer und mittelständischer Firmen, die Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise oder die Einhaltung von Tarifverträgen und anderen sozialen Mindeststandards. Dies befördert zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und verhindert Schmutzkonkurrenz.
Aktuell haben 14 von 16 Bundesländern Vergabegesetze mit sozialen Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe. Sachsen plant das, nur Bayern und der Bund haben sich bisher verweigert. Sechs Bundesländer haben einen eigenen Vergabemindestlohn. Thüringen bindet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifverträge. Das Saarland, Berlin, Bremen und Brandenburg planen eine vergleichbare Regelung. Das ist gut so!

Öffentliche Aufträge dürfen zukünftig nur noch Unternehmen erhalten, die nach Tarif zahlen. Tarifflucht und Ausbeutung dürfen nicht mit Steuergeld unterstützt werden. Deswegen brauchen der Bund und alle Bundesländer ein fortschrittliches Vergabegesetz: öffentliche Aufträge nur mit Tarifverträgen!


Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
http://wipo.verdi.de


 19_19_Vergabemindestlohn.pdf



Donnerstag, 2. Januar 2020

Ganz aktuell: Druck + Papier

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ganz aktuell unsere neue Ausgabe von Druck + Papier. Diesmal u. a. mit folgenden interessanten Themen:

Tarifhülle statt Tarifvertrag – Arbeitgeber fordern Öffnungsklauseln

Kopfnoten für Drucker

249 Zeitungen in 17 Minuten

 

Weg mit dem Vetorecht – Tarifbedingungen für alle

 

https://augsburg.verdi.de/++file++5df0ff5dac7d8b60c4b802c6/download/dp-5-2019_WEB.pdf

 Viel Spaß beim Lesen!
Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg