Montag, 12. Januar 2015

Was ist los bei der Firmengruppe Appl in Wemding?


Arbeitnehmerrechte in Gefahr und massive Einkommensverluste der Beschäftigten!

Waren es in der Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere gegen die Einhaltung der gesetzlichen Pausenvorschriften und der Regeln für Feiertagsarbeit – Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 25.01.2008 – macht die Firmengruppe Appl jetzt von sich reden, dass arbeitsvertraglich zugesagte und geschuldete Leistungen einseitig gestrichen werden.

Ende Juni letzten Jahres wurden die Beschäftigten der Druckerei  (appl GmbH und aprinta GmbH) und der Weiterverarbeitung (m. appl GmbH) durch die Geschäftsführung in Kenntnis gesetzt, dass das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen werden soll. So sollen  die gewerblichen Arbeitnehmer auf das zusätzliche Urlaubsgeld von 50 Prozent und auf die Jahresleistung (Weihnachtsgeld) von 80 Prozent eines Monatslohnes ab 2014 dauerhaft verzichten. Bei einem Stundenlohn von 16 Euro beträgt der Einkommensverlust pro Jahr knapp 4.000 Euro brutto. Noch nicht mal mit eingerechnet sind hier die abgeforderten zwei Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche, sowie die aus Sicht von ver.di deutlich zu niedrigen Stundenlöhne – speziell bei den jüngeren Beschäftigten und bei neu eingestellten Mitarbeitern, die  deutlich unter den jeweiligen Branchentarifverträgen der Druckindustrie und der Papierverarbeitung liegen.

Nachdem sich die Beschäftigten weigerten, diese neue Regelung zu akzeptieren bzw. keine neuen Arbeitsverträge unterschrieben, wurde das Urlaubsgeld einseitig durch den Arbeitgeber gestrichen und nicht ausbezahlt. So was nennt man Gutsherrenart! Mit Unterstützung von ver.di haben nun Beschäftigte gegen diese rechtswidrige Streichung des Urlaubsgeldes Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Gütetermin vor der Kammer des Arbeitsgerichtes wird am 21. Januar 2015 in Augsburg stattfinden.

Kein Einzelfall im Appl-Konzern bundesweit!
Ist die Einhaltung von Arbeitsverträgen nur noch eine Farce?
Weitere Klagen gegen diese Vorgehensweise der Geschäftsführung gibt es auch an den Appl- Standorten in Freising (Sellier Druck) und in Ahrensburg (Kuncke Druck). So haben z. B. bei Kuncke Druck von knapp 50 Beschäftigten derzeit 36 Beschäftigte Klagen beim dortigen Arbeitsgericht wegen der Streichung des Urlaubsgeldes anhängig. Erste positive Urteile gibt es bereits zugunsten der Kolleginnen und Kollegen. Das Urlaubsgeld muss bezahlt werden!

Verkehrte Welt:
Müssen sich nun Arbeitnehmer, die ihr gutes Recht einfordern, gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigen?
Die Geschäftsführung setzt aus Sicht von ver.di die Beschäftigten ziemlich massiv unter Druck. Insbesondere die Beschäftigten, die sich gegen die Streichung des Urlaubsgeldes gerichtlich wehren, sehen sich zunehmend psychischem Druck ausgesetzt.
So mussten sich die Beschäftigten in Einzelgesprächen mit den Geschäftsführern M. Appl, T. Zinn und dem Betriebsleiter T. Kowalzik rechtfertigen, warum sie Klage einreichten und auf die Einhaltung der Arbeitsverträge bestehen.
Vorgelegt wurden den Mitarbeitern dann wahlweise zwei Verträge zur Unterschrift: ein neuer Arbeitsvertrag (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und ein Aufhebungsvertrag, welcher den Verlust des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat. Unterstützt wird die Geschäftsführung hier noch zusätzlich von einer Nördlinger Anwaltskanzlei, die die Firma rechtlich vertritt.

Man kann sich kaum vorstellen, welchem Druck hier die Beschäftigten ausgesetzt waren, so der stellvertr. ver.di Geschäftsführer Rudi Kleiber.  Als weitere Schikane bezeichnet ver.di auch die Handhabung des Betriebsleiters der Weiterverarbeitung, die klagenden Arbeitnehmer nun mit anderen und wechselnden Tätigkeiten in der Weiterverarbeitung zu schikanieren. Ob es sich hier um Versetzungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handelt und somit möglicherweise weitere Rechtsverstöße seitens des Betriebsleiters vorliegen, muss rechtlich noch geprüft werden.

Bezahlen die Beschäftigten in Wemding die Schließung des Standortes in Sinsheim?
Laut Pressemitteilung des Unternehmens (Donauwörther Zeitung vom 22.12.2014) soll der Standort in Sinsheim geschlossen werden. Unter vorgehaltener Spricht man in Wemding nun davon, dass mit den Verzichten von Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Kosten der Schließung und der Umzug bezahlt werden sollen.

Der stellvertretende ver.di-Geschäftsführer Rudi Kleiber findet für dieses Verhalten deutliche Worte:
„Es ist ein Armutszeugnis für eine Geschäftsführung, die versucht in einer solch harten Gangart ihren Beschäftigten Rechte zu verweigern. Sollte sich die Firmengruppe Appl in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, werden wir selbstverständlich für Tarifverhandlungen bzw. die entsprechenden Regelungen zur Verfügung stehen. Denn tarifliche Vergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dürfen von Betriebsräten nicht gekürzt oder gar gestrichen werden! Will Appl jedoch schnelle Profite auf Kosten der Beschäftigten machen, werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten uns zur Wehr setzen.“

Kaufkraftverlust für die Stadt Wemding und Region!
Nachdem von diesen einseitigen und massiven Kürzungen rund 450 Beschäftigte am Standort Wemding betroffen sind, sieht Rudi Kleiber hier auch einen enormen Kaufkraftverlust für die ganze Region. Ver.di geht davon aus, dass durch die Nichtbezahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und der unbezahlten Mehrarbeit der Region mindestens rund 1,8 Millionen Euro an Kaufkraft entzogen werden.

Deshalb wendete sich ver.di nun auch an die verantwortlichen Politiker dieser Region. So ging ein Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Wemding, sowie an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages und Bay. Landtages, um hier auf die Situation der Beschäftigten aufmerksam zu machen.
         
Mittlerweile liegen nun auch von Beschäftigten die ersten Geltendmachungen des verweigerten und nicht ausbezahlten Weihnachtsgeldes vor!


7 Kommentare:

  1. Ja ja der Burgherr und seine Leibeigenen

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  2. Ist der kommunistischer Wittal-Bloger am Ende, fällt ihm nichts mehr ein?

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  3. Ihr habt es wahrscheinlich noch gar nicht mitbekommen: Der Verleger Wolfgang Beck, der den literarischen Bereich im Beck Verlag leitete, hört nach 4 Jahrzehnten am 1. Februar 2015 auf und übergibt die Leitung an seinen Sohn Jonathan Beck. Ein Glück, dass dieser bedeutende Verlag in der Familie Beck bleibt und nicht zum Spekulationsobjekt ( siehe Suhrkamp Verlag!) geworden ist. Wolfgang Beck ist ein ganz großer seiner Zunft und wird dem Verlag hoffentlich noch lange mit seinem Rat zur Seite stehen! Wolfgang Beck zählt national und international zu den ganz wichtigen Verlegern im Kulturbereich. Sein Sohn wird nach allem, was man von ihm gehört hat, den Verlag im Sinne seines Vaters mit Bedacht und Weitsicht weiter führen.

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  4. Trotz positiven Richterspruch für die Arbeiter wird im Werk Appl/Selier in Freising das Urlaubsgeld nicht ausbezahlt! Was ist los, will Geschäftsleitung etwa am 17.03 uns auf der Infoveranstaltung mitteilen das dass Geschäft komplett aufgeben wird?

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  5. Zwei hilflose Geschäftsführer versuchen zu retten was sie an den Abgrund gesteuert haben, in dem mit Drohungen, Repressalien und Lügen die Mitarbeiter motiviert werden sollen. Wo sind wir nur hingekommen.

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  6. An einem Personalabbau kommt derzeit keine Druckerei vorbei. Ihr könnt bei Beck noch froh sein, dass am Standort noch weiter gedruckt wird.

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  7. Sag mal wo haben die dich ausgegraben ???? Hast du auch ein Schild wo drauf steht Die Welt geht zu ende,bereut!! Da gibt es auch was von Ratiopharm !!
    Wenn du helfen willst schreib alles auf Papier und schmeiß dann weg.Wenn alles aufgeben willst kannst ja du nimmst plus platz weg

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