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Mittwoch, 3. September 2014

Geschäftsleitung lässt den Spruch der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht überprüfen!

Gütetermin zum Einigungsstellenspruch wegen der Sonderzahlung vor dem Arbeitsgericht!
 
Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus. Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.

In der Einigungsstelle vom 2. Juli vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite, einen Spruch entsprechend dem Antrag des Betriebsrats.

Gütetermin am Arbeitsgericht ohne Einigung!
Diesen Spruch der Einigungsstelle hat die Geschäftsleitung beim Arbeitsgericht angefochten. Die Güteverhandlung am 2. September vor dem Arbeitsgerichtes Augsburg in Donauwörth brachte in der Sache keine Annäherung der Standpunkte.

Wechsel der juristischen Vertretung!
Überraschend war zu Beginn des Termins, dass die Arbeitgeberseite in diesem Verfahren nicht mehr wie bisher von der Fachanwältin des Verbandes Druck und Medien aus Nürnberg vertreten wird, sondern nun von einer renommierten Anwaltskanzlei aus Frankfurt.

Fragwürdige Argumentation der Arbeitgeberseite!
Die Arbeitgeberseite argumentiert nun, dass es sich bei der gezahlten Sonderzahlung nicht um eine Erfolgsprämie gehandelt habe, sondern lediglich um einen Ausgleich der Verzichte aufgrund der Zusatzverträge. Man habe aufgrund der guten wirtschaftlichen Prognose eine Vorschusszahlung gewährt, allerdings nahm danach das Geschäftsjahr aufgrund eines Kunden (?) eine negative Entwicklung… Deshalb, so der Anwalt der Arbeitgeberseite, war dies nur eine Vorschusszahlung aufgrund der Verzichte in den Zusatzverträgen und „habe nichts mit der wirtschaftlichen Situation zu tun“. Hat sich also, quasi rückwirkend, das Motiv für die Sonderzahlung geändert?

Was war es nun: Eine Ausgleichszahlung für Zusatzverträge, eine Erfolgsbeteiligung oder gar eine Streikbruchprämie?

Ein kurzer Rückblick:
 
10.07.2013, 11.30 Uhr:
Die Geschäftsleitung erklärt zeitgleich, jedoch an unterschiedlichen Orten,  dem Betriebsrat und der Verhandlungskommission das Scheitern der Haustarifverhandlungen.

10.07.2013, 13.00 Uhr:
Mitarbeiterversammlung der GL mit Ankündigung einer Sonderzahlung von 500 Euro und schriftliche Information der GL: „…und eine Erfolgsbeteiligung für das laufende Jahr“.

10.07.2013:
Nach dem Scheitern der Haustarifverhandlungen durch die GL, erfolgte ein ; ver.di-Aufruf zum Warnstreik; waren die  in Wirklichkeit 500 Euro als Streikbruchprämie gedacht?

12.07.2013:
Brief an die Beschäftigten, die das Zukunftssicherungspaket II unterschrieben haben. Hier heißt es u. a.: „…wir uns am Markt behaupten konnten und nun die wirtschaftliche Kraft haben, Ihnen etwas zurückzugeben“.

Jeder kann nun für sich entscheiden, wie die Argumentation der Arbeitgeberseite vor dem Arbeitsgericht zu beurteilen ist.

Das Arbeitsgericht wird nach Einreichung der Schriftsätze bis Ende Oktober, einen Kammertermin festlegen.

Egal wie das Arbeitsgericht entscheiden wird, es ist ein Armutszeugnis dieser  Geschäftsleitung, wie hier mit weiten Teilen der Belegschaft umgegangen wird.

Willkür und Spaltung der Belegschaft sind untaugliche Mittel bei der Führung eines Betriebes und gefährden letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg.

 

 

Freitag, 25. Juli 2014

Auf Biegen und Brechen: Beck versucht Spruch der Einigungsstelle zu kippen!

Nächste Runde im juristischen Rundumschlag der Unternehmensleitung eingeläutet:

Arbeitgeber beantragt beim Arbeitsgericht den Spruch der Einigungsstelle vom 2. Juli für unwirksam zu erklären!

Als schlechter Verlierer erweist sich die Unternehmensleitung im Hinblick auf die Einigungsstelle zur Verteilung einer Sonderzahlung im August 2013 unter den Beschäftigten der Druckerei.

Wir erinnern uns:
Im Juli 2013 kündigte die Geschäftsleitung die Ausschüttung einer freiwilligen Sonderzahlung im August in Höhe von 500 Euro im Hinblick auf die gute wirtschaftliche Entwicklung der Druckerei im laufenden Geschäftsjahr an.

Diese Sonderzahlung erhielten aber nur 194 Mitarbeiter, nämlich diejenigen, die nach dem Wechsel der Druckerei in die Mitgliedschaft (beim Arbeitgeberverband) ohne Tarifbindung Ergänzungsverträge mit Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen unterschrieben  hatten.

Rund 170 Mitarbeiter, also mehr als 46% der Belegschaft sollten leer ausgehen oder tragen nicht zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei…

Das waren zum einen ca. 95 Beschäftigte aus dem Bereich Buchbinderei/Versand, die bereits 2005 durch den Wechsel in den Tarifbereich Papier und Pappe Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen hinnehmen mussten, sowie 75 Beschäftigte aus den übrigen Bereichen, die sich geweigert hatten, die Ergänzungsverträge zu unterschreiben bzw. erfolgreich gegen die Wirksamkeit ihrer Verträge geklagt hatten.

Diese Mitarbeiter tragen anscheinend nach Ansicht der Unternehmensleitung nichts zum wirtschaftlichen Erfolg der Druckerei bei – obwohl auch sie nicht nur ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen, sondern jede Menge Sonderschichten, Überstunden und Nachtarbeit einbringen!

Bereits in den Jahren zuvor waren diese Mitarbeiter bereits von Lohnerhöhungen von insgesamt 10,3% sowie einer Sonderzahlung von 300 Euro ausgeschlossen worden. Auch bei der Zuwendung anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums 2013 erhielten diese Mitarbeiter 700 Euro weniger als die andere Mitarbeitergruppe (Klagen sind hier bereits anhängig).

Weil der Betriebsrat mit der Verteilung der neuerlichen Sonderzahlung nicht einverstanden war, rief er die Einigungsstelle an. Diese wurde dann auch, gegen den Widerstand der Unternehmensleitung, vom Arbeitsgericht Augsburg eingesetzt.

Am 2.Juli fällte diese Einigungsstelle nun mit den Stimmen der Arbeitnehmerseite und des neutralen Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht München, den Spruch, dass die Sonderzahlung vom August 2013 (ca. 85.000 Euro) in Abhängigkeit von der jeweils vereinbarten Arbeitszeit  an alle Beschäftigten der Druckerei verteilt werden muss.

Diesen Spruch möchte die Arbeitgeberseite nun durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklären lassen, weil die Einigungsstelle die Grenzen des Mitbestimmungsrechtes verkannt bzw. überschritten hätte, und hat ein entsprechendes Beschlussverfahren eingeleitet.

Ganz offensichtlich setzt die Unternehmensleitung weiterhin auf Spaltung der Belegschaft – an der Wiederherstellung des Betriebsfriedens hat sie wohl kein Interesse.
 
Ums Geld kann es kaum gehen (Zitat Dr. Hans Dieter Beck: Geld ist genug da!) – mit Sicherheit kosten Einigungsstelle und die nunmehrige Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung mehr als die Summe, die für die Einbeziehung der ausgegrenzten 170 Mitarbeiter in die Sonderzahlung erforderlich wäre.


Dienstag, 8. Juli 2014

Die Folgen der Tarifflucht, der abgepressten Zusatzverträge und Prämien der GL sind bis heute ein Thema bei C.H. Beck!



 Richtungsweisender Spruch der Einigungsstelle:
Der Benachteiligung von Arbeitnehmern ohne Ergänzungsvertrag sind Grenzen gesetzt!

Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus.

Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (das sind gut 40% der Belegschaft, einschließlich der Beschäftigten in der Buchbinderei, die noch Tarifbindung haben) gingen leer aus.

Der Betriebsrat, der hierbei nicht beteiligt wurde, war mit dieser Verteilung nicht einverstanden und rief, da der Arbeitgeber Verhandlungen über eine andere Verteilung verweigerte, die Einigungsstelle an. Der Versuch des Arbeitgebers, die Einigungsstelle zu verhindern, scheiterte:
die Einigungsstelle wurde vom Arbeitsgericht eingesetzt.

In der Einigungsstelle vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle nunmehr am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, folgenden Spruch (gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite):

Die vom Arbeitgeber für die Sonderzahlung zur Verfügung gestellte Summe (rund 85.000 €) wird an alle Mitarbeiter entsprechend der individuell vereinbarten bzw. tariflich geltenden Wochenarbeitszeiten verteilt. Voraussetzung ist, dass diese Mitarbeiter/innen sowohl zum 31.08.2013 als auch zum 31.12.2013 betriebszugehörig waren.

D.h., an die Mitarbeiter, die nichts erhalten haben, muss eine entsprechende Nachzahlung erfolgen (natürlich nicht in Höhe von 500 €, da der Arbeitgeber das Gesamtbudget nicht erhöhen muss). Diejenigen Mitarbeiter, die bereits 500 € erhalten haben, haben logischerweise zuviel bekommen. Allerdings dürfte eine Rückforderung der Überzahlung durch den Arbeitgeber individualrechtlich kaum durchzusetzen sein!

Dieser Spruch der Einigungsstelle ist ein Meilenstein im Kampf gegen die vom Arbeitgeber notorisch betriebene Diskriminierung von Mitarbeitern ohne Ergänzungsvertrag!