Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen
Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit;
Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus. Allerdings nur an Arbeitnehmer,
welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf
tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter
Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der
Belegschaft) gingen leer aus.
In der Einigungsstelle vom 2. Juli
vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen
Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung
kommen muss.
Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der
Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle am 2. Juli,
nach zwei Sitzungen, gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite, einen Spruch
entsprechend dem Antrag des Betriebsrats.
Gütetermin am Arbeitsgericht ohne
Einigung!
Diesen
Spruch der Einigungsstelle hat die Geschäftsleitung beim Arbeitsgericht
angefochten. Die Güteverhandlung am 2. September vor dem Arbeitsgerichtes
Augsburg in Donauwörth brachte in der Sache keine Annäherung der Standpunkte.
Wechsel der juristischen Vertretung!
Überraschend
war zu Beginn des Termins, dass die Arbeitgeberseite in diesem Verfahren nicht
mehr wie bisher von der Fachanwältin des Verbandes Druck und Medien aus
Nürnberg vertreten wird, sondern nun von einer renommierten Anwaltskanzlei aus
Frankfurt.
Fragwürdige Argumentation der
Arbeitgeberseite!
Die
Arbeitgeberseite argumentiert nun, dass es sich bei der gezahlten Sonderzahlung
nicht um eine Erfolgsprämie gehandelt habe, sondern lediglich um einen
Ausgleich der Verzichte aufgrund der Zusatzverträge. Man habe aufgrund der
guten wirtschaftlichen Prognose eine Vorschusszahlung gewährt, allerdings nahm danach das Geschäftsjahr aufgrund eines Kunden (?)
eine negative Entwicklung… Deshalb, so der Anwalt der Arbeitgeberseite, war
dies nur eine Vorschusszahlung aufgrund der Verzichte in den Zusatzverträgen und
„habe nichts mit der wirtschaftlichen Situation zu tun“. Hat sich also, quasi rückwirkend, das Motiv für die Sonderzahlung
geändert?
Was war es nun:
Eine Ausgleichszahlung für Zusatzverträge, eine Erfolgsbeteiligung oder gar
eine Streikbruchprämie?
Ein
kurzer Rückblick:
Die Geschäftsleitung erklärt zeitgleich, jedoch an unterschiedlichen Orten, dem Betriebsrat und der Verhandlungskommission das Scheitern der Haustarifverhandlungen.
10.07.2013,
13.00 Uhr:
Mitarbeiterversammlung
der GL mit Ankündigung einer Sonderzahlung von 500 Euro und schriftliche
Information der GL: „…und eine Erfolgsbeteiligung für das laufende Jahr“.
10.07.2013:
Nach
dem Scheitern der Haustarifverhandlungen durch die GL, erfolgte ein ; ver.di-Aufruf
zum Warnstreik; waren die in
Wirklichkeit 500 Euro als Streikbruchprämie gedacht?
12.07.2013:
Brief
an die Beschäftigten, die das Zukunftssicherungspaket II unterschrieben haben.
Hier heißt es u. a.: „…wir uns am Markt behaupten konnten und nun
die wirtschaftliche Kraft haben, Ihnen etwas zurückzugeben“.
Jeder
kann nun für sich entscheiden, wie die Argumentation der Arbeitgeberseite vor
dem Arbeitsgericht zu beurteilen ist.
Das
Arbeitsgericht wird nach Einreichung der Schriftsätze bis Ende Oktober, einen
Kammertermin festlegen.
Egal
wie das Arbeitsgericht entscheiden wird, es ist ein Armutszeugnis dieser Geschäftsleitung, wie hier mit weiten Teilen
der Belegschaft umgegangen wird.
Willkür
und Spaltung der Belegschaft sind untaugliche Mittel bei der Führung eines
Betriebes und gefährden letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg.