Donnerstag, 16. Juli 2015

Weiteres Bundesland mit Bildungszeitgesetz


 
„Diaspora Bayern missionieren“

Ab heute haben auch die Beschäftigten in Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung im Jahr. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen. „ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die in dieser Hinsicht Diaspora

Bayern zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

„Nun haben bald alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung“, stellte Schneider fest. Sie forderte die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einführen.

„40 Jahre Warten sind wahrlich genug“, so Linda Schneider:
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente dafür gibt es schließlich genug.“

Hintergrund:
Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.

Stattdessen gibt es in beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen. Ausnahmen bilden inzwischen nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen. In letzterem ist ein Gesetz jedoch schon auf dem Weg.

ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von ver.di unterstützen.

 
 

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