Mittwoch, 20. Januar 2016

Weiteres Bundesland mit Bildungszeitgesetz

„Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht“

Zum 1. Januar 2016 führt auch das Bundesland Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz ein, das Beschäftigten ermöglicht, bis zu fünf Tage im Jahr für Bildung freigestellt zu werden. Auszubildende können sich drei Tage befreien lassen. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern und Sachsen.
„ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die Bildungszeit-Diaspora Bayern zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

Schneider forderte die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einzuführen. „Seit 40 Jahren warten die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun darauf“, so
Linda Schneider: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente für mehr Bildung am Arbeitsplatz gibt es schließlich genug.“

Hintergrund:

Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen gibt es in beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen.
ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von
ver.di unterstützen.


Abstimmen und Mitmachen!

In www.bayerische-staatszeitung.de  wird diese Woche die Frage gestellt, ob es ein Recht auf Bildungsurlaub geben soll.

Beteiligt Euch an der Umfrage und unterstützt bitte die Position von ver.di Bayern!  
Emilia Müller, bayerische Arbeitsministerin, sagt erwartungsgemäß nein und ver.di Bayern selbstverständlich ja.
Es ist sicherlich noch ein langer Weg, bis wir auch in Bayern ein Gesetz zur Bildungsfreistellung (umgangssprachlich Bildungsurlaub genannt) haben werden, aber wir müssen jeden Strohhalm nutzen.

Deswegen bereiten wir jetzt auch eine Beschwerde bei der ILO vor (zur Prüfung, warum eine internationale Vereinbarung - ILO Konvention 140 - zur Einrichtung von Bildungsurlaub aus dem Jahr 1976 von der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt wurde, obwohl sie diese Vereinbarung unterschrieben hat; übrigens steht die BRD seit 2013 wegen der Nichtumsetzung eh „unter Beobachtung“ ).
 
 
 

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