Gemeinsamer Aufruf des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,
Reinhard Kardinal Marx, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, zu den
Betriebsratswahlen 2018.

Vom 1. März bis 31. Mai 2018 finden in Deutschland wieder
Betriebsratswahlen statt. Die Kirchen in Deutschland engagieren sich seit
vielen Jahren auch mit den gewählten Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben
für eine menschliche, solidarische und gerechte Arbeitswelt. Sie tun dies im
Bewusstsein, dass Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft Säulen der sozialen Marktwirtschaft
sind und wesentlich zum sozialen und ökonomischen Erfolg dieser Wirtschaftsform
beitragen.
Die Betriebsräte setzen sich für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen ein
und übernehmen dabei große Verantwortung. Diese Aufgabe erfordert hohe
Kompetenz, Durchsetzungsvermögen, aber auch Ausdauer und Geschick. Deshalb
danken wir allen, die sich in den vergangenen Jahren in den Betrieben für diese
wichtige Aufgabe zur Verfügung gestellt haben und sprechen ihnen auf diesem Weg
unsere Anerkennung für ihren Einsatz aus.
Die künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von den
Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben. In den kommenden Jahren stehen drei
Entwicklungen besonders im Mittelpunkt:
1. Der Druck auf die Beschäftigten hat weiter zugenommen. Leistungsverdichtung
und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit
geworden. Steigende Anforderungen an die Flexibilität der Beschäftigten führen
zu einer Entgrenzung der Arbeitszeit. Leistungsdruck und andauernde
Überforderung tragen zu einer Zunahme psychischer Erkrankungen bei.
2. Durch die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben nehmen die
Unternehmen und die Beschäftigten eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe
wahr. Die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren kann durch die
Zusammenarbeit am Arbeitsplatz gefördert werden, stellt aber auch eine große
Herausforderung für alle Beteiligten dar.
3. Unter dem Stichwort „Arbeit 4.0“ wird aktuell die Digitalisierung der
Arbeitswelt breit diskutiert. Auch wenn noch nicht alle Konsequenzen dieser
Entwicklung absehbar sind, so stellt sich die Aufgabe, diesen Veränderungsprozess
so zu gestalten, dass die erwerbstätigen Menschen Mitgestalter und
Mitverantwortliche ihrer Arbeit bleiben.
Aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt bedarf es öffentlicher Debatten,
wie die Arbeit in Zukunft human gestaltet werden kann. Notwendig sind hierzu
Leitbilder menschengerechter Arbeit. Damit Erwerbsarbeit nicht das ganze Leben
bestimmt, braucht es auch Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen
der zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung. Für all dies gilt:
Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, sind starke
Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig.
Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich an den bevorstehenden
Betriebsratswahlen zu beteiligen. Überlegen Sie bitte auch, ob Sie sich nicht
selbst als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung stellen können. Betriebsräte
und Arbeitnehmervertretungen leben von einer möglichst breiten Unterstützung
sowie der Bereitschaft vieler, sich hierbei zu engagieren.
Reinhard Kardinal Marx und Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm