Samstag, 25. Mai 2019

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Streikrecht ist Grundrecht!


Die EU-Kommission versucht immer wieder, das Streikrecht zu beschneiden – genau wie der Europäische Gerichtshof. Und das, obwohl das Streikrecht gar nicht in EU-Zuständigkeit fällt. Ihre Begründung: Streiks mit grenzüberschreitenden Forderungen könnten den Binnenmarkt und die grenzüberschreitenden Freiheiten der Unternehmen einschränken.

Bisher haben Proteste des Europäischen Parlaments das Streikrecht weitgehend schützen können. Doch die EU-Kommission versucht weiter, es zu untergraben. Dabei verkennt sie völlig den Sinn und Zweck von Arbeitskämpfen:

Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind das Ergebnis guter Tarifverhandlungen. Damit Beschäftigte und ihre Gewerkschaften sie durchsetzen können, ist der Streik als Druckmittel unverzichtbar. Das Recht zu streiken wurde deshalb in langen Auseinandersetzungen errungen.


 
Streikrecht ist Grundrecht

Und es muss weiter verteidigt werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2018 versuchten vier Airlines, das Streikrecht der Fluglotsen mittels einer Beschwerde bei der EU-Kommission drastisch einzuschränken. Das Europäische Parlament hat diesen Vorstoß abgewendet. Doch es wird nicht der letzte Angriff auf das Streikrecht gewesen sein. Auch deswegen ist es wichtig, welche Parteien im Europaparlament künftig das Sagen haben!
 
 

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