Mittwoch, 13. November 2019

Wirtschaftspolitik aktuell

Gute Arbeit statt Schikane!

Das Bundesverfassungsgericht hat extreme und existenzbedrohende Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Aber: Bis zu 30 Prozent der Leistungen dürfen auch in Zukunft gestrichen werden – etwa, wenn Erwerbslose sich weigern, „zumutbare“ Arbeit anzunehmen. Am Hartz-IV-System ändert das Urteil damit wenig.

Auch weiterhin wird mit Sanktionsdrohungen Druck und Angst erzeugt. Auch weiterhin werden Erwerbslose gezwungen, jede angebotene Arbeit anzunehmen. Denn so gut wie jeder Job gilt als „zumutbar“ – auch Arbeit weit unter dem Qualifikationsniveau der Betroffenen und weit unter Tarif bezahlt.


Der Staat macht sich auf diese Weise zum Förderer von Niedriglöhnen, sozialer Unsicherheit und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Er macht sich zum Komplizen der besonders unanständigen Arbeitgeber. Der gesetzliche Mindestlohn ändert daran nichts, auch wenn das oft behauptet wird.
ver.di sagt: Das soziokulturelle Existenzminimum, das Menschen zum Leben in unserer Gesellschaft brauchen, muss für alle gewährleistet werden. Dazu müssen die Regelsätze korrekt ermittelt und daher erhöht werden. Und es muss ein Recht geben, schlechte Arbeit abzulehnen. Übrigens auch für Unter-25-Jährige, die das Hartz-IV-System derzeit noch schärfer sanktioniert als Ältere. Wer ernsthaft an Guter Arbeit interessiert ist, der schafft Sanktionen ab

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 
 

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