Freitag, 3. April 2020

Wirtschaftspolituk aktuell

Kurzarbeitergeld aufstocken!

Die Coronakrise hat die deutsche Wirtschaft fest in ihrer Hand. Um die Folgen für Betroffene abzumildern hat die Bundesregierung weitreichende Hilfspakete mit hunderte Milliarden Euro Krediten und Soforthilfen geschnürt. Ein Kernpunkt sind Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Doch Arbeitgeber werden stärker entlastet als Beschäftigte. Während Unternehmen von den Kosten für Lohn und Sozialbeiträgen zu 100 Prozent befreit werden, müssen sich die Beschäftigten mit 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) ihres Nettolohns zufriedengeben.
Ein Einkommensverlust von 40 Prozent wird für viele Beschäftigte mit mittleren und niedrigen Einkommen zur existentiellen Bedrohung werden. Beispielsweise bekommt eine alleinerziehende Verkäuferin im Einzelhandel mit einem Kind und einem Monatseinkommen von brutto 1.890 Euro ein Kurzarbeitergeld von 939 Euro.


Kinderlose mit 1.800 Euro brutto müssen mit 781 Euro auskommen. Für viele wird Aufstocken mit Hartz IV unausweichlich sein.

Nicht nur Unternehmen müssen vor der Krise gerettet werden, auch die Beschäftigten müssen geschützt werden. Daher fordern wir: Das Kurzarbeitergeld muss auf 90 Prozent aufgestockt werden! Wo es keine tariflichen Regelungen gibt, muss es gesetzlich geregelt werden. Im öffentlichen Dienst hat ver.di jetzt eine wegweisende Vereinbarung erzielt: Für untere und mittlere Einkommen gibt es 95 Prozent des pauschalierten Netto, darüber noch 90 Prozent.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

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