Freitag, 3. Juli 2020

Verlagsförderung: Unterstützung muss an Bedingungen gebunden sein

Sicherlich auch für euch überraschend, gab es im Rahmend der Beratung des Nachtragshaushalts im Bundestag auch auf einmal einen Posten zur Verlagsförderung mit insgesamt 220 Mio. Euro Förderung über mehrere Jahre.

Dazu hat ver.di eine Pressemitteilung herausgebracht, die für die weitere Ausgestaltung der Förderrichtlinien, die jetzt ansteht, klare Orientierung der Zuwendung an Kriterien fordert. Kriterien die dazu führen, dass auch die Beschäftigten in Verlagen etwas davon haben, wenn Digitalisierung gefördert wird

„Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen“,
Pressemitteilung vom 02.07.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert klare Kriterien und Bedingungen für die Verteilung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen staatlichen Fördergelder für Verlage in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro. „Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz am Donnerstag.

Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützungsgeldern müsse die Offenlegung der wirtschaftlichen Kennzahlen durch die Verlage sein. Die Förderung solle nach fairen Kriterien verteilt werden und dürfe nicht an der falschen Stelle landen. „Es darf nicht sein, dass Verlage, denen es verhältnismäßig gut geht, unter dem Deckmantel des Tendenzschutzes Gelder einstreichen, die andere viel dringender benötigen“, stellte Schmitz klar.

Größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit forderte er zudem hinsichtlich der zu bestimmenden Verteilstrukturen: „Um ihrem Auftrag der Kontrolle staatlicher Macht nachkommen zu können, müssen Medien auch frei von jeglicher staatlichen Einflussnahme arbeiten können.“ Dies gelte es bei der Verteilung der Bundesgelder zu berücksichtigen, mahnte Schmitz.

 
 
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.