Freitag, 25. Oktober 2019

Wirtschaftspolitik ver.di aktuell

Für (klima)gerechte Mobilität!

Die Bundesregierung will durch eine neue Abgabe den Ausstoß des Treibhausgases Kohlen­dioxid verringern. Benzin oder Diesel würden ab 2020 um 3 Cent pro Liter teurer, bis 2025 dann um etwa zehn Cent pro Liter. Zum Ausgleich soll die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um 5 Cent erhöht werden. Beschäftigte mit Niedrigeinkommen, die keine Lohnsteuer zahlen und deshalb nichts davon hätten, sollen eine Mobilitätsprämie beantragen können. Für Entfernungen ab 21 Kilometer bekämen sie 4,9 Cent pro Kilometer ausgezahlt.


Gerecht wäre diese Regelung nicht. Beschäftigte mit hohen Einkommen und höheren Steuersätzen bekämen wie bisher viel mehr erstattet als Geringverdienende. Die Gewerkschaften im DGB fordern daher, die Entfernungspauschale zu einem Mobilitätsgeld umzugestalten: Alle sollen unabhängig von Einkommen und Verkehrsmittel den gleichen Betrag von 13 Cent pro Entfernungskilometer bekommen. Das würde Gering- und Normalverdienenden deutlich mehr Geld bringen. Nur bei sehr hohen Einkommen gäbe es etwas weniger.

Für den Kampf gegen den Klimawandel ist aber anderes wichtiger. Die Menschen werden nur dann aufs Auto verzichten (können), wenn es gut erreichbare, verlässliche, komfortable und preisgünstige Alternativen gibt. Nicht weil der Sprit ein paar Cent teurer wird. Deshalb brauchen wir vor allem mehr Geld für Ausbau und Verbesserung des Öffentlichen Nahverkehrs!

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Freitag, 11. Oktober 2019

Ganz aktuell: Druck + Papier – Oktober 2019



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ganz aktuell unsere neue Ausgabe von Druck + Papier. Diesmal u. a. mit folgenden interessanten Themen:

Mehr Zeit fürs Leben

Rasende Züge, arrogante Westdeutsche und einem eisigen Kapitalismus

Azubis  - herzlich willkommen!

Es gibt ein Leben nach dem Druck


Viel Spaß beim Lesen!
Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg



Dienstag, 1. Oktober 2019

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Oktober 2019



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen und hat u. a. folgende aktuelle Themen:

Diesmal u. a. mit folgenden aktuellen Themen:
  • Man sollte nicht warten, bis die Betreuer kommen
  • Klimawandel im Fokus
  • ver.di Bundeskongress 2019 in Leipzig
  • Druckerei Eberl scheitert vor Arbeitsgericht
  • Augsburger und Allgäuer Pflegekräfte in Berlin
  • Unser neuer Geschäftsführer stellt sich vor

https://augsburg.verdi.de/++file++5d8ceb69e999fb22429bb57a/download/verdi-kompakt-2019-10.pdf

 Viel Spaß bei Lesen!
Diese Ausgabe und weitere Informationen findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg


Dienstag, 17. September 2019

MTV-Gespräche 2019 – Druckindustrie


 
1. Verhandlungsrunde in der Druckindustrie
Auftakt der Gespräche zum MTV

Mit dem Tarifabschluss am 3. Mai 2019 in der Druckindustrie war vereinbart worden, in den nächsten Monaten ergebnisoffene Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm (Bundesverband Druck und Medien) zu führen. In der ersten Verhandlung dazu am 5. September wurden zunächst die Themenkreise benannt, die in den kommenden Monaten besprochen werden sollen.

Der bvdm hat folgende Themen benannt:

-  Arbeitszeit

-  Jahresleistung und Urlaubsgeld

-  Zuschläge

-  Anhänge, insbesondere die Maschinenbesetzung

-  Lohnrahmentarifvertrag: hier wünschen sich die Arbeitgeber

eine Lösung ohne Richtbeispiele und stattdessen abstraktere Bestimmungen.

Der bvdm will möglichst viel über Öffnungsklauseln auf betrieblicher Ebene ermöglichen - wobei für sie vorstellbar ist, die Umsetzung an die Beteiligung der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes zu knüpfen.

Zentrale Themen für ver.di sind:

-  Allgemeinverbindlichkeit ausgewählter Tarifregelungen

-  Altersvorsorge

-  (Alters-)Teilzeit

-  Entlastung von Schichtarbeiter*innen

Detaillierte Forderungen dazu werden zur Zeit mit der ver.di-Tarifkommission
abgestimmt und den Arbeitgebern Ende September übermittelt.


Montag, 2. September 2019

Ganz aktuell: Druck + Papier – August 2019

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ganz aktuell unsere neue Ausgabe von Druck + Papier. Diesmal u. a. mit folgenden interessanten Themen:

Google der Druckindustrie – Neues Geschäftsmodell bei Heidelberger Druckmaschinen
Warum Gewerkschafter rechts wählen

Mia san Tarif
Nie die Ruhe verlieren

Betriebsrat mahnt Chefs ab

hier der direkte Downloadlink:


Viel Spaß beim Lesen!
Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de


Mit den besten Grüßen

ver.di Bezirk Augsburg


Dienstag, 20. August 2019

Wirtschaftspolitik aktuell

Falsche Propaganda zum "Soli"

Die CDU/CSU-SPD-Koalition will den Solidaritätszuschlag weitgehend abschaffen. Sie verkauft das als Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen. Lobbyverbände der Reichen und Unternehmen kritisieren, dass der „Soli“ nicht komplett abgeschafft wird, also auch für die ganz Reichen und die Unternehmen. Dann würden Singles mit einer Million Euro Einkommen im Jahr 24.000 Euro sparen. Wozu?

Der Soli ist in Wirklichkeit die gerechteste aller Steuern. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung zahlt ihn gar nicht. Zwei Drittel des Aufkommens werden durch die reichsten zehn Prozent bezahlt. Auch von der jetzt geplanten Änderung würden höhere Einkommen am stärksten profitieren. Singles würden noch mit bis zu 9000 Euro brutto im Monat bessergestellt. Ein Single mit 1550 Euro oder ein Paar mit zwei Kindern und 4500 Euro brutto im Monat würde dagegen überhaupt nicht entlastet. Ein Single mit 6000 Euro würde 77 Euro sparen, bei 3000 Euro wären es nur 23 Euro. Gleichzeitig würden dem Staat zehn Milliarden Euro jährlich fehlen, die für besseren Verkehr, Pflege, Bildung, Wohnungsförderung, Renten gebraucht werden.
 

Statt den Soli abzuschaffen fordert ver.di eine Steuerreform, die tatsächlich kleine und mittlere Einkommen entlastet. Dazu muss vor allem der Grundfreibetrag erhöht werden. Die Reichen dagegen sollen mehr zahlen, damit Geld genug da ist für notwendige öffentliche Leistungen. Sonst drohen bald neue Kürzungen.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de


Donnerstag, 8. August 2019

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – August/September 2019


 
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen und hat u. a. folgende aktuelle Themen:

Der Ausbildungsstart 2019 steht vor der Tür

Tarifabschlüsse im Fachbereich 12 und 2

Wir schauen nicht weg – wir schauen hin

Volksbegehren Pflege gerichtlich gestoppt

Wer kämpft wie ihr, kann nicht verlieren

Tag der Senioren 2019 – nicht nur für Senioren


Viel Spaß beim Lesen!

Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg


Donnerstag, 25. Juli 2019

Wirtschaftspolitik aktuell

Soziale Sicherheit ohne Hürden!

Armutsbekämpfung und Existenzsicherung sind wichtige Ziele des Sozialstaates.
Aber: Sehr viele Berechtigte beantragen die Sozialleistungen nicht, die ihnen zustehen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt, dass etwa die Hälfte der Menschen mit Anspruch auf Hartz IV ihre Rechte nicht wahrnimmt. Bei der Grundsicherung im Alter sind es sogar bis zu 60 Prozent. Wobei die verdeckt armen Haushalte überwiegend eher geringe Ansprüche hätten.

Die Gründe dafür sind vielfältig. So wissen Berechtigte oft nicht, dass sie Anspruch auf Sozialleistungen haben. Viele Menschen werden zudem von komplizierten Antragsunterlagen abgeschreckt. Viele Anspruchsberechtigte schämen sich aber auch, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Sie fürchten, als weniger leistungsfähig wahrgenommen zu werden. Oder sie fürchten, als jemand betrachtet zu werden, der oder die auf Kosten anderer lebt. Dafür gibt es leider auch politische Gründe: Denn die Scham verstärkt sich mit jeder politischen Hetze gegen die Empfängerinnen und Empfänger sozialstaatlicher Leistungen.

Soziale Sicherheit ohne Hürden!
Ein Sozialstaat muss zielgenau sein: Er muss genau die fördern, die ihn brauchen. Das bedeutet einerseits zu prüfen, wer Ansprüche hat und wer nicht. Es bedeutet andererseits aber auch, aktiv auf Bedürftige zuzugehen und Leistungen möglichst niedrigschwellig und ohne Stigmatisierung zugänglich zu machen. Auch dafür gibt es eine politische Verantwortung.
 


Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
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Sonntag, 14. Juli 2019

Glückliche Urlaubszeit!

Ist der Urlaub schon geplant? Wo soll die Reise hingehen? 
Wenn alle ganz beseelt sind von dem Gedanken an den Sommerurlaub, nutzen wir Gewerkschafter/innen gerne die Gelegenheit den Leuten die Stimmung zu verderben und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht vom Himmel gefallen ist.
Ganz im Gegenteil:
Er wurde von Gewerkschaften über viele Generationen hinweg hart erkämpft.
Foto: ver.di
Wer arbeitet braucht Erholung. Das liegt in der menschlichen Natur.
Und wie jedes Jahr freut man sich auf den Urlaub. Heute besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Werktagen.


Darf es etwas mehr sein? Habt ihr bei C.H. Beck 30 Tage? 

Genau! Denn das verdankt ihr dem Tarifvertrag der Druckindustrie. Dort wurden die zusätzlichen Tage ausgehandelt.

Foto: ver.di
Ein kleiner Rückblick in die Historie: 
Die Industrialisierung zu Beginn der 19. Jahrhunderts war geprägt von 16 Stunden Arbeitstagen an 52 Wochen im Jahr. Ab 1848 begannen die Gewerkschaften für höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten zu kämpfen.

Arbeitgeber zeigten ich manchmal großzügig und "gewährten" verdienten Arbeitern schon mal 2-3 Tage Urlaub im Jahr. Jedoch völlig nach eigenem Gutdünken. Kein Arbeiter hatte irgendeinen Anspruch darauf oder konnte das einfordern.

Um das Jahr 1900 erstritten erstmals Brauereiarbeiter, Berliner Straßenbahner, Buchdrucker u.a. tariflich verankerte Ansprüche auf ein paar Tage bezahlten Urlaub.

Bis 1929 gelang es den Gewerkschaften dann in den Tarifverträgen verschiedenster Branchen einen Urlaubsanspruch festzuschreiben.

Nach 1945 zog schließlich der Gesetzgeber der Bundesrepublik nach und schrieb allgemeinverbindlich 2 Wochen Mindesturlaub fest.


Foto: ver.di
Bis 1975 konnten die Gewerkschaften über Tarifverträge für die Hälfte aller Beschäftigten in der Bundesrepublik 4 Wochen Urlaub durchzusetzen. Also das Doppelte vom damaligen gesetzlichen Mindestanspruch!

Daraufhin war auch der Gesetzgeber gezwungen noch einmal nachzubessern.
Seit 1995 gilt im Bundesurlaubsgesetz die gesetzliche Mindestregelung von 24 Tagen.

Und das Urlaubsgeld? Bekommt ihr bei C.H. Beck Urlaubsgeld? 
Auch das Urlaubsgeld ist nicht vom Himmel gefallen, sondern in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden. Erstmals wurde ein Urlaubsgeld übrigens 1966 in der Druckindustrie erstritten.

Foto: ver.di
Manchmal lohnt ein Blick auf die Geschichte
Und wer immer heute vermeidet in die Gewerkschaft einzutreten, weil man einen monatlichen Beitrag zahlen muss: Derjenige oder diejenige sollte beim Cocktail an der Strandbar gelegentlich drüber nachdenken, wie es heute mit einem erholsamen Urlaub aussähe, ohne das Engagement der Gewerkschaften.

Die Geschichte des Urlaubes ist nur einer von vielen

guten Gründen ver.di-Mitglied zu werden!


Freitag, 5. Juli 2019

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Juli 2019



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen und hat folgende aktuelle Themen:

Die populärsten Irrtümer beim Thema Urlaub
Augsburger Druck- und Verlagshaus kündigt Tarifverträge
Konferenz „Augsburg-Zulage“
Kinoabend für Gewerkschafter
STARK MIT DIR

Viel Spaß beim Lesen!
Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de 
 
Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg