Geschäftsleitung will gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder
in Kraft setzen…?
Gleich zu Beginn der 3. Verhandlungsrunde machte die Geschäftsleitung
deutlich, dass man wegen der hervorragenden Führung der Buchbinderei und der
Druckerei die Situation der Buchbinderei und damit auch der Druckerei meistern
könne. Alle Probleme, alle Belange will man angehen und meistern!
Deshalb könne die 35-Stunden-Woche beibehalten werden. Es sei derzeit
nicht notwendig, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern
und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“
wieder in Kraft setzen. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite waren sichtlich
erfreut, als sie die bereits von der GL unterschriebene Vereinbarung überreicht
bekamen.
Was bedeutet „1:1“ Wiederinkraftsetzung des alten Tarifvertrages
faktisch?
Nach Erhalt der unterschriebenen Vereinbarung musste die
Arbeitnehmerseite allerdings feststellen, dass trotz Zusage der GL den
Tarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft zu setzen, folgende Veränderungen
vorgenommen wurden:
- Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern können.
- Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
- Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre der zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch sofort wieder kündbar!
Wichtige Zukunftsthemen, die für die Beschäftigten wichtig sind, bleiben
nach dem Willen der GL ausgeklammert:
- Facharbeit und Facharbeiterschutz
- Regelungen zur Maschinenbesetzung und Eingruppierungen
- Ausgliederungen und Werkverträge
Tarifvertrag zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X, 65, 66 oder 67 Jahren ist für die GL kein Thema!
Trotz steigender Anforderungen und zunehmender
Belastungen, sowie Schicht- und Nachtarbeit, lehnt die GL tarifliche Regelungen
für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur
Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Abteilungsversammlung Buchbinderei
und Versand
Montag, 14. Dezember 2015, 12.30
Uhr
In dieser Abteilungsversammlung gibt es dann ausführliche Informationen
zur 3. Verhandlungsrunde und zu dem mit fragwürdigen Behauptungen und
Halbwahrheiten gespickten „C.H. Beck Intern Info“ der Geschäftsleitung vom 11.
Dezember 2015!






