Freitag, 28. Februar 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – März 2020

 
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

- Bedeutung von Tarifverträgen für alle

- Stadt Augsburg zu Verhandlungen aufgefordert

- Warnstreiks bei Barmer erfolgreich

- Unser Druck wirkt - Pflegemindestlohn

- Interessante Veranstaltungen in Augsburg

- Für ver.di Mitglieder „All inklusive“

https://augsburg.verdi.de/++file++5e552f2265d58eaef023d95d/download/verdi-kompakt-2020-03.pdf

 Viel Spaß beim Lesen!
Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg




Freitag, 21. Februar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell

Altschulden-Problem lösen!


Finanzminister Olaf Scholz möchte das Problem kommunaler Altschulden endlich angehen. Damit greift er eine langjährige ver.di-Forderung auf: Überschuldete Kommunen müssen finanziell wieder handlungsfähig werden. Denn um Zinsen und Tilgung finanzieren zu können, stellen sie viel zu oft benötigtes Personal nicht ein, unterlassen sie notwendige Investitionen und bauen sie öffentliche Dienstleistungen ab. Dies gefährdet die soziale Teilhabe vor Ort und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.

In Kommunen mit besonders hohen Schulden leben etwa zehn Millionen Menschen. Betroffen sind Städte, Gemeinden und Kreise vor allem in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die Gründe für ihre finanzielle Misere sind insbesondere eine unzureichende Finanzausstattung, hohe Arbeitslosigkeit und ein wirtschaftlicher Strukturwandel.


Vor diesem Hintergrund kann eine Altschulden-Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder nur ein erster, wenn auch wichtiger Schritt sein. Dem müssen eine allgemeine Verbesserung der Finanzausstattung insbesondere der strukturell finanzschwachen Kommunen, ein Ausbau regionaler Strukturpolitik sowie eine Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge folgen. Manche aber wollen nicht einmal diesen ersten Schritt gehen: Einige Bundesländer, die FDP und Teile von CDU/CSU blockieren. Es wäre fatal, würden sie sich durchsetzen.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
20_03 Kommunalfinanzen.pdf



Donnerstag, 13. Februar 2020

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig

Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung
Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.


4.000 Unterschriften
Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.



Montag, 3. Februar 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Januar/Februar 2020

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

Für ver.di-Mitglieder „All inklusive“
Augsburg Zulage – Übergabe der Unterschriften
Das ändert sich in 2020

Bedarfsgerechte Personalausstattung in Krankenhäusern

Seminare, Senioren aktiv und viele News mehr…


Viel Spaß beim Lesen!
Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg


Mittwoch, 22. Januar 2020

Entlastung für Betriebsrenter*innen

 

Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
Mit den Aktivitäten zur Grundrente wurde eine jahrelange Forderung von ver.di endlich umgesetzt: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), das zum 1.1.2020 in Kraft trat, wird ein Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten eingeführt.

Zum 1.1.2004 wurde zum Ärgernis der Betriebsrentner*innen in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten erhoben und damit die Aufwendungen ohne Vertrauensschutz verdoppelt. Das konnte nun korrigiert werden.
Die Entlastungen belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 % der betroffenen Betriebsrentner*innen bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags
leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 % der Rentner*innen mit einer Betriebsrente profitieren von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet.

Was ändert sich?
Bisher galt bei Betriebsrenten (technisch: Versorgungsbezüge) eine Freigrenze von 1/20 der Bezugsgröße. Sie ist eine dynamische Größe und beträgt im Jahr 2020 159,25 €. Das bedeutete: Wenn die Betriebsrente(n) darunter blieben, mussten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Lagen sie darüber, hätten die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.

Diese Freigrenze wird nun zum 1.1.2020 um einen Freibetrag ergänzt. Bleiben die Versorgungsbezüge unter der Grenze, die sich jährlich ändert, sind nach wie vor keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Weitere ausführliche Informationen unter:

 
 

Freitag, 17. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell 01/2020

Mindestlohn rauf auf 12 Euro!

Seit fünf Jahren gibt es jetzt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit Jahresanfang 2020 beträgt er 9,35 Euro die Stunde. Im Vorfeld hatten Unternehmerverbände und Neoliberale Horrorgeschichten verbreitet, über eine Million Arbeitsplätze könnten durch den Mindestlohn verloren gehen. Die wirkliche Entwicklung hat sie total blamiert: etwa zehn Prozent mehr Geld für Niedriglohnbeschäftigte und keinerlei negative Beschäftigungseffekte. Lediglich wurden etwa 100.000 Minijobs durch reguläre Jobs ersetzt, was positiv ist.

Allerdings gibt es für Langzeitarbeitslose und Jugendliche immer noch Ausnahmen. Diese müssen abgeschafft werden. Und der Mindestlohn wird in viel zu vielen Fällen missachtet und umgangen. Sonderzahlungen oder Zuschläge werden angerechnet oder die Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und bezahlt. Die Kontrollen sind viel zu lasch und zu wenige. Es fehlen hier mindestens 3000 Stellen.
 

Vor allem aber ist der Mindestlohn erheblich zu niedrig. Mit weniger als der Hälfte des mittleren Lohns schneidet er auch im internationalen Vergleich schlecht ab, in Frankreich beträgt er über 60 Prozent. Wer Mindestlohn bekommt, liegt immer noch deutlich im Niedriglohnbereich. Das sind in Deutschland fast ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse, einer der höchsten Anteile in Europa. ver.di fordert, dass der Mindestlohn bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl auf mindestens 12 Euro erhöht wird!

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Freitag, 10. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell

Kein staatliches Lohndumping!

Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber vergeben jedes Jahr Aufträge an private Unternehmen in Höhe von über 300 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa zehn Prozent des Sozialproduktes.

Der Staat kann diese Marktmacht nutzen und sie für seine wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele einsetzen. Hierzu gehören die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Förderung kleinerer und mittelständischer Firmen, die Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise oder die Einhaltung von Tarifverträgen und anderen sozialen Mindeststandards. Dies befördert zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und verhindert Schmutzkonkurrenz.
Aktuell haben 14 von 16 Bundesländern Vergabegesetze mit sozialen Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe. Sachsen plant das, nur Bayern und der Bund haben sich bisher verweigert. Sechs Bundesländer haben einen eigenen Vergabemindestlohn. Thüringen bindet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifverträge. Das Saarland, Berlin, Bremen und Brandenburg planen eine vergleichbare Regelung. Das ist gut so!

Öffentliche Aufträge dürfen zukünftig nur noch Unternehmen erhalten, die nach Tarif zahlen. Tarifflucht und Ausbeutung dürfen nicht mit Steuergeld unterstützt werden. Deswegen brauchen der Bund und alle Bundesländer ein fortschrittliches Vergabegesetz: öffentliche Aufträge nur mit Tarifverträgen!


Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
http://wipo.verdi.de


 19_19_Vergabemindestlohn.pdf



Donnerstag, 2. Januar 2020

Ganz aktuell: Druck + Papier

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ganz aktuell unsere neue Ausgabe von Druck + Papier. Diesmal u. a. mit folgenden interessanten Themen:

Tarifhülle statt Tarifvertrag – Arbeitgeber fordern Öffnungsklauseln

Kopfnoten für Drucker

249 Zeitungen in 17 Minuten

 

Weg mit dem Vetorecht – Tarifbedingungen für alle

 

https://augsburg.verdi.de/++file++5df0ff5dac7d8b60c4b802c6/download/dp-5-2019_WEB.pdf

 Viel Spaß beim Lesen!
Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg


Montag, 23. Dezember 2019

Grüße zu Weichnachten und zum neuen Jahr 2020!

 
 
Die Feiertage bieten Gelegenheit zur Rückbesinnung auf die inneren Werte,

die allgemeingültig und unerlässlich sind, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Liebe, Toleranz und Empathie sind die Grundpfeiler für ein starkes Miteinander,

eine Basis für das Entstehen von Solidarität.

Mögen diese Werte ein Markenzeichen des Jahres 2020 werden,

sowohl im persönlichen Umfeld und am Arbeitsplatz, als auch in der globalen Welt.

Wünsche sind erlaubt, aber persönlich Zeichen zu setzen und die Hoffnung leben,

zeichnen Mutige aus.

 
Wir wünschen Euch frohe Weihnachten, erholsame und schöne Feiertage,
 
sowie einen guten Start und die besten Wünsche in ein von Mut und Solidarität
 
geprägtes Jahr 2020!

 
Eure

Blog-Redaktion
 
 
 

Mittwoch, 18. Dezember 2019

Wirtschaftspolitik aktuell

Tarif bringt's!

Die OECD ist nicht als gewerkschaftsnahe Institution bekannt. Doch in einem aktuellen Bericht plädiert sie – gestützt auf Forschungsergebnisse – für eine Stärkung der Tarifvertragssysteme und der Mitbestimmung.

Tatsächlich haben Tarifverträge handfeste Vorteile. Die OECD zeigt: Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, verdient im Durchschnitt besser. Die Lohnspreizung in Branchen mit Flächentarifverträgen ist geringer. In Ländern mit gut ausgebauten Tarifvertragssystemen und Arbeitnehmer-Mitbestimmung sind zudem die Arbeitsbedingungen besser – etwa beim Arbeitsschutz, der Arbeitszeit sowie der Weiterbildung. 

Und weil gerade Weihnachten vor der Tür steht: Während in Deutschland 76 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag nur 42 Prozent. Das zeigen aktuelle Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Genug Gründe also, die Tarifbindung auszuweiten!
Die Wirklichkeit ist eine andere: Immer weniger Betriebe und Beschäftigte werden von Tarifverträgen erfasst. Selbst die OECD fordert einen stärkeren Einsatz der Politik, um diese Entwicklung umzukehren. Zu Recht! Es gilt, atypische Beschäftigung zurückzudrängen. Tarifverträge müssen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können. Und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss die Bezahlung nach Tarif vorgegeben werden.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de