Sonntag, 21. Oktober 2012

Die vorgelegten Beweise der Arbeitgeberseite reichten dem Arbeitsgericht beim letzten Gerichtstermin nicht aus!

Wurde das Quorum von 70 Prozent für die abgepressten Zusatzverträge am 31.05.2011 tatsächlich erreicht?

Nach wie vor nicht entschieden sind die anhängigen Klagen von 3 Kollegen, hinsichtlich der Anfechtung der Zusatzverträge aus dem Jahr 2011.

Auch beim Kammertermin am 2. August 2012 konnte die Frage nicht geklärt werden, ob laut Ziffer 11 des Zusatzvertrages 70 Prozent derjenigen Mitarbeiter, die eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 24.05.2011" erhalten haben, diese bis zum 31.05.2011 (Eingang) unterzeichnet an die Geschäftsleitung/ Personalleitung zurückgegeben haben.

Laut Schriftsatz der Beklagten (Arbeitgeber) wurden 239 Arbeitsverträge an die Beschäftigten ausgegeben. Am 31.05.2011, 10 Uhr war eine Zustimmungsquote von 69,87 % erreicht.
Herr Höhn erklärte dann den Bereichs- bzw. Abteilungsleitern, dass die Quote erfüllt ist. Herr Höhn hatte selbst noch den Vertrag des Abteilungsleiters der Buchbinderei Reinhold Lechner auf dem Tisch liegen, der diesen auch am 31.05.2011 bei ihm abgegeben hatte, sodass am 31.05.2011 168 unterschriebene Verträge nachweislich zurückgereicht wurden.

Am 31.05.2011 sind neben der Gesamtzahl von 168 Verträgen und der damit vorliegenden Quote von 70,3 % noch weitere Verträge fristgerecht unterschrieben zugereicht worden, die jedoch nicht mehr im Einzelnen gezählt und erfasst worden sind, da diese für die Erreichung der Quote nicht mehr erforderlich waren (Auszug aus dem Schriftsatz der Arbeitgeberseite vom 3. Juli 2012).


Ungeklärte Fragen und „Ungereimtheiten" bleiben…

Am Kammertermin am 2. August 2012 erklärte Herr Höhn gegenüber dem Gericht, dass die Quote von 70 % am 31.05.2012 um 10 Uhr erreicht wurde. Daraufhin meldete er dies Herrn Dr. Beck nach München. Am 1. Juni 2011 erfolgte dann der Aushang an die Beschäftigten.

Widersprüchlich ist dazu der Artikel in den Rieser Nachrichten vom 1. Juni 2011 (Auszug):

Beck’sche: Viele akzeptieren Einzelverträge

„Die Geschäftsführung der Nördlinger Druckerei C.H. Beck zeigte sich gestern Nachmittag zuversichtlich, dass bald mindestens 70 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen haben. Gestern sei man an diese Quote, so Geschäftsführer Höhn, noch nicht ganz herangekommen, doch sei dies nur noch eine Frage weniger Tage".

Gegenüber dem Arbeitsgericht erklärte Herr Höhn, er schließt aus, dass er am 31.05.2011 mit den Rieser Nachrichten gesprochen habe, weil das Zustimmungsquorum bereits am 31.05.2011 vormittags erfüllt war.

Warum sollte die Redaktion der Rieser Nachrichten Dinge behaupten und wiedergeben, die so nicht gesagt wurden?


Der Vorsitzende Richter befragte dann Herrn Höhn, warum der Bereichsleiter Lechner einen Zusatzvertrag bekommen habe. Dieser unterliege doch den Tarifverträgen der Papierverarbeitung und nicht denen der Druckindustrie. 
Alle Führungskräfte haben diesen Vertrag vorgelegt bekommen, deshalb auch Herr Lechner, so Herr Höhn gegenüber dem Gericht.

Die Juristin der 3 klageführenden Kollegen stellte dann Herrn Höhn die Frage, wenn der Bereichsleiter der Buchbinderei bei der Zustimmungsquote hinzugezählt wurde, hat dann der Bereichsleiter der Buchbinderei dann noch einen Einzelarbeitsvertrag der Druckindustrie?
Diese Frage ließ das Gericht nicht zu und meinte, dass dies nichts mit der Sache zu tun hat!

Aus unserer Sicht ist diese Frage schon wichtig:
Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei den Tarifverträgen der Papierverarbeitung, zählt er nicht zur Quote. So wäre der Bereichsleiter der Buchbinderei zweimal zur Kasse gebeten worden. Einmal beim Wechsel von der Druckindustrie in die Papierverarbeitung und ein weiteres Mal bei den Zusatzverträgen.

Vertrauensbruch der Führungskräfte?

Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei aber nach wie vor den Tarifverträgen der Druckindustrie – diese Frage wurde vom Gericht nicht zugelassen und ist somit nicht geklärt – wäre dies ein ungeheuerlich Vorgang und Vertrauensbruch der Führungskräfte gegenüber allen Beschäftigten der Buchbinderei und der ganzen Belegschaft. Eine ganze Abteilung wechselt in einen rund 20 Prozent schlechteren Tarifvertrag und der Bereichsleiter behält noch „seinen Drucktarif". Kann und darf das sein?

Der Gerichtstermin und die Zeugeneinvernahme von Herrn Höhn am 2. August 2012, konnte somit nicht den Beweis erbringen, dass am 31.05.2011 die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.

Die Arbeitgeberseite wurde vom Arbeitsgericht aufgefordert, substantiiert (fundiert begründen) dass die Voraussetzungen der Ziffer 11 des Einzelarbeitsvertrages am 31.05.2011 vorlagen bzw. die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.


Der nächste Gerichtstermin wurde für den 29. November 2012 terminiert. Über den weiteren Verlauf werden wir Euch informieren!

10 Kommentare:

  1. Ehem. Mitarbeiter aus dem Bereich Satz21. Oktober 2012 um 21:24

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen! Kann mir bitte mal jemand erklären, ob es wirklich einfach ausreicht, dass Hr. Höhn vor Gericht aussagt bzw. schriftlich von sich gibt, dass zum Zeitpunkt X ganz bestimmt 300 Prozent der Mitarbeiter den Geiselvertrag unterschrieben haben. Mir fehlt dafür leider das Rechtsverständnis. Oder habe ich das vielleicht falsch verstanden. Meiner Meinung nach müssen alle Verträge (ob unterschrieben oder nicht) von einen unabhängigen Gutachter geprüft werden. Vielleicht kommt dieser dann auf ein anderes Ergebnis (z. B. 69,9999 Prozent). Ich kann einfach nicht glauben, dass zum allerspätesten Zeitpunkt angeblich 70,3784096748 Prozent unterschrieben haben. Wie kommt Hr. Höhn auf diese Zahl (@ Hr. Höhn: Bitte Formel dazu und die Verträge veröffentlichen und vorrechnen). Vielleich reicht da auch nur ein Schriftsatz für das Gericht. Was ist das eigentlich für ein Rechtssystem?

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  2. Wenn die Quote bereits am 31. Mai erreicht war, warum kam es dann überhaupt am 1. Juni zu diesem legendären Auftritt von Herrn Zoller in der Abteilung Satz? Die Aktion hätte er sich doch sparen können. Weshalb war es denn so wichtig, dass noch weitere Unterschriften folgten?

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  3. Hallo, das ist doch was faul oder liege ich da völlig falsch? Wir alle sind davon ausgegangen, dass am 31. Mai 2011 die 70% erreicht wurden. Selbst Herr Höhn konnte aber anscheinend dies vor dem Gericht nicht beweisen. Uns wird aber erklärt, dass es über 70% waren. Und nun sind es mit der Unterschrift des Bereichsleiters der Buchbinderei gerade mal so 70,3%. Was wird hier gespielt?
    Wieso war die Aktion von Herrn Zoller am 1. Juni in der Abteilundg Satz notwendig, wenn man die 70% schon geknackt hatte? Uns wurde vorgemacht, dass noch Unterschriften fehlen, sonst bekommt jeder der nicht nicht unterschreibt....
    Und wieso steht am 1. Juni in den Rieser Nachrichten,dass zwar noch Unterschriften fehlen, man aber sicher ist, diese zu bekommen. Nochmal ein Widerspruch!

    Kann es sein, dass hier bei uns in der Becksche was oberfaul ist....?

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  4. So viel zu ehre,ich bin gespannt wenn die Kollegen aufwachen was immer noch so viel vertrauen in unsere Führungskräfte haben.Aber buckeln und hinterher dann maulen ist einfacher ;-)Kann man dann immer noch den Betriebsrat schuld geben!Nur weiter so!Aber jammert nachher nicht.Lieber Betriebsrat weiter so :-)Ich steh auf jeden Fall hinter euch Mfg

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  5. Das glaube ich jetzt aber nicht. Nach dem Artikel ist es ja nicht ausgeschlossen, dass wir bei der Quote beschissen wurden. Das alles mit Rechten Dingen zuging, dies konnte die GL bzw. unsere Führungskräfte bisher gegenüber dem Arbeitsgericht nocht nicht beweisen.

    Und jetzt geht bei uns in der Abteilung das Gerücht herum , dass die angebotenen Verhandlungstermine von ver.di auch nicht akzeptiert werden sollen.
    Wenn das alles stimmen sollte, dann kracht es aber im Karton.

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  6. Rückkehr der ver.di-Ritter23. Oktober 2012 um 21:15

    Das stinkt doch alles bis zum Himmel was euer Arbeitgeber da aus dem Hut zaubert.
    Jetzt gilt es was zu tun und die ver.di Aktiven zu unterstützen.

    hasta la victoria siempre!

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  7. Lieber Gemeinde, Sag mal kapiert ihr das nicht die wollen doch nicht mit Verdi verhandeln wieso dann auch!Die Habens doch nicht nötig die haben uns doch bei die Cojones!!! Wenn dann müssen wir aufstehen und zeigen das die uns nicht verarschen können..aber solang viele umfallen wird es so weiter gehen.Kollege Kleiber und denn Betriebsrat kann alleine nichts ausrichten das muß sogar den letzten Vollpfosten klar sein.

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  8. Am 24. Oktober läuft doch die Frist für die GL ob, ob nun verhandelt wird oder nicht. Da bin ich jetzt wirklich gespannt, ob die rechtzeitig vorgeschlagenen Termine unserer GL passen oder sie versuchen wieder zu verzögern.
    Da nützen ihre Sonntagsreden dann in den Betriebsversammlungen auch nichts mehr, wenn man die Beschäftigten damit nur einlullen will!

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  9. Mich würde interessieren was wohl ab 01.01.2013 passiert, weil laut den "Ergänzungsverträgen" heißt es ja einen Baubeginn 2012 der Werkszusammenlegung.

    Vorrausgesetzt dieses Jahr passiert nichts mehr bei euch.
    Ist dies doch als Vertragsbruch zu werten oder nicht?

    Grüße als ehemaliger Kollege

    Gärtner Peter

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    1. Interessanter Gedanke.
      Gibt's denn die Möglichkeit des Vertragsbruchs seitens der Geschäftsleitung oder sind die Verträge zu schwammig formuliert? Wer weiß da was?

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