Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.
Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Mittwoch, 13. August 2014
Der neue Weg der Gerechtigkeit in der Beck’schen!
Geschäftsleitung
lässt den Spruch der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht überprüfen!
Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.
Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen
Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit;
Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus.
Ein merkwürdiges Verständnis von
Mitarbeitermotivation und Führungsverhalten!
Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.
Ausgrenzung durch die Geschäftsleitung
– Auch Buchbinderei soll komplett leer ausgehen!
Ganz
offensichtlich vertritt die Geschäftsleitung und die Nördlinger Führungsriege
die Auffassung, dass nur die Beschäftigten zum wirtschaftlichen Erfolg des
Betriebes beitragen haben, die dem Druck bzw. dem Abpressen von Zusatzverträgen
nicht standgehalten haben.
Rund
40 Prozent der Beschäftigten tragen ganz offensichtlich nicht zum
wirtschaftlichen Ergebnis der Beck’schen bei bzw. sollen leer ausgehen.
In
der Ziffer 2 Abs. 3 der Zusatzverträge war die Ausschüttung einer Sonderzahlung
bei Vorliegen bestimmter Produktionskennziffern vorgesehen – diese engen
Voraussetzungen lagen jedoch zum Zeitpunkt der Ausschüttung nicht vor.
Inzwischen räumt auch die GL ein, dass diese Voraussetzungen für das Geschäftsjahr
nicht gegeben waren. Es handelte sich
also um eine von diesen Kennziffern unabhängige Sonderzahlung aufgrund des
guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres.
In der Einigungsstelle vom 2. Juli
vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen
Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder
Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.
Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der
Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle nunmehr am
2. Juli, nach zwei Sitzungen, (gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite), einen
Spruch entsprechend dem Antrag des Betriebsrats.
Spaltung, Drohung und Einschüchterung
gehen weiter!
Nun
wird wieder mal versucht, dem Betriebsrat den schwarzen Peter zuzuschieben.
Nach dem Motto: „ sofern der Betriebsrat nicht einlenkt, soll die bereits
geleistete Sonderzahlung zurückgefordert und bei nächster Gelegenheit
verrechnet werden!
Ver.di gewährt Rechtsschutz!
Sollte
die Geschäftsleitung tatsächlich versuchen die Sonderzahlung mit anderen
Leistungen, z. B. der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung oder der
Jahresleitung zu verrechnen – auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen soll
ist allerdings fraglich, wird ver.di allen Kolleginnen und Kollegen
Rechtsschutz gewähren!
Am 2. September 2014,
13.00 Uhr findet der erste Termin des Arbeitsgerichtes zur Anfechtung des
Einigungsstellenspruchs in Donauwörth statt.
Egal
wie das Arbeitsgericht entscheiden wird, es ist ein Armutszeugnis dieser Geschäftsleitung, wie hier mit weiten Teilen
der Belegschaft umgegangen wird.
Willkür
und Spaltung der Belegschaft sind untaugliche Mittel bei der Führung eines
Betriebes und gefährden letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg.
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
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Lieber GL habt ihr eigentlich eine Ahnung was es bedeutet einfach 500 € von Lohn zu verlieren ? ist wahrscheinlich für euch ein Trinkgeld ! Wir wissen was es bedeutet weil wir für jeden Cent arbeiten müssen! Wir müssen mit unseren Geld haushalten,ihr spielt mit Beck sein Geld,also ich glaub kaum das einer von euch was zurück zahlen muss.Ich hoffe das die Kollegen eure Falschen Fassade langsam durchschauen.Aber ich glaube das Niedertracht und Verlogenheit sich eher durchsetzt wenn manche nicht aufwachen.
AntwortenLöschenDie 500 Euro holt mir keiner mehr zurück. Weder ein Dr. Beck, noch ein Dr. Kranert!
AntwortenLöschenIch denke wir haben die 500 Euro für unseren Einsatz und den wirtschaftlichen Erfolg bekommen. Was haben wir insbesondere für das Gottes alles getan.
AntwortenLöschenUnd jetzt eine mögliche Rückforderung. Bislang habe ich den Rechtsschutz von ver.di noch nicht in Anspruch genommen. Wenn ihr mir was abzieht, werde ich das tun und erstmals klagen.
So langsam reicht es auch mir!