Mittwoch, 13. August 2014

Der neue Weg der Gerechtigkeit in der Beck’schen!

Geschäftsleitung lässt den Spruch der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht überprüfen!

 
Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus.
 
Ein merkwürdiges Verständnis von Mitarbeitermotivation und Führungsverhalten!

Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.

Ausgrenzung durch die Geschäftsleitung – Auch Buchbinderei soll komplett leer ausgehen!

Ganz offensichtlich vertritt die Geschäftsleitung und die Nördlinger Führungsriege die Auffassung, dass nur die Beschäftigten zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes beitragen haben, die dem Druck bzw. dem Abpressen von Zusatzverträgen nicht standgehalten haben.
Rund 40 Prozent der Beschäftigten tragen ganz offensichtlich nicht zum wirtschaftlichen Ergebnis der Beck’schen bei bzw. sollen leer ausgehen.

In der Ziffer 2 Abs. 3 der Zusatzverträge war die Ausschüttung einer Sonderzahlung bei Vorliegen bestimmter Produktionskennziffern vorgesehen – diese engen Voraussetzungen lagen jedoch zum Zeitpunkt der Ausschüttung nicht vor. Inzwischen räumt auch die GL ein, dass diese Voraussetzungen für das Geschäftsjahr nicht gegeben waren.  Es handelte sich also um eine von diesen Kennziffern unabhängige Sonderzahlung aufgrund des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres.

In der Einigungsstelle vom 2. Juli vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle nunmehr am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, (gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite), einen Spruch entsprechend dem Antrag des Betriebsrats.

Spaltung, Drohung und Einschüchterung gehen weiter!

Nun wird wieder mal versucht, dem Betriebsrat den schwarzen Peter zuzuschieben. Nach dem Motto: „ sofern der Betriebsrat nicht einlenkt, soll die bereits geleistete Sonderzahlung zurückgefordert und bei nächster Gelegenheit verrechnet werden!

Ver.di gewährt Rechtsschutz!

Sollte die Geschäftsleitung tatsächlich versuchen die Sonderzahlung mit anderen Leistungen, z. B. der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung oder der Jahresleitung zu verrechnen – auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen soll ist allerdings fraglich, wird ver.di allen Kolleginnen und Kollegen Rechtsschutz gewähren!

Am 2. September 2014, 13.00 Uhr findet der erste Termin des Arbeitsgerichtes zur Anfechtung des Einigungsstellenspruchs in Donauwörth statt.

Egal wie das Arbeitsgericht entscheiden wird, es ist ein Armutszeugnis dieser  Geschäftsleitung, wie hier mit weiten Teilen der Belegschaft umgegangen wird.

Willkür und Spaltung der Belegschaft sind untaugliche Mittel bei der Führung eines Betriebes und gefährden letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg.
 

 Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
 

3 Kommentare:

  1. Lieber GL habt ihr eigentlich eine Ahnung was es bedeutet einfach 500 € von Lohn zu verlieren ? ist wahrscheinlich für euch ein Trinkgeld ! Wir wissen was es bedeutet weil wir für jeden Cent arbeiten müssen! Wir müssen mit unseren Geld haushalten,ihr spielt mit Beck sein Geld,also ich glaub kaum das einer von euch was zurück zahlen muss.Ich hoffe das die Kollegen eure Falschen Fassade langsam durchschauen.Aber ich glaube das Niedertracht und Verlogenheit sich eher durchsetzt wenn manche nicht aufwachen.

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  2. Die 500 Euro holt mir keiner mehr zurück. Weder ein Dr. Beck, noch ein Dr. Kranert!

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  3. Ich denke wir haben die 500 Euro für unseren Einsatz und den wirtschaftlichen Erfolg bekommen. Was haben wir insbesondere für das Gottes alles getan.
    Und jetzt eine mögliche Rückforderung. Bislang habe ich den Rechtsschutz von ver.di noch nicht in Anspruch genommen. Wenn ihr mir was abzieht, werde ich das tun und erstmals klagen.
    So langsam reicht es auch mir!

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