Sonntag, 14. Juni 2020

C.H. Beck Intern vom 27. Mai 2020

Entgelterhöhungen 2020/2021 -  ja, aber…

Ganz offensichtlich fehlten den beiden Verfassern dieser Info „C.H. Beck Intern“  wichtige Informationen zum Tarifergebnis zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien. Man könnte auch sagen, die beiden Verfasser haben schlecht oder gar schlampig recherchiert.

Das Verhandlungsergebnis zwischen ver.di und den Bundesverband Druck und Medien – im Zeichen der Corona-Pandemie – sieht wie folgt aus:

  • Die tariflichen Entgelterhöhungen für Juni 2020 und Mai 2021 werden um 3 Monate verschoben.
  • Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie wird ohne Abstriche bis zum 30. April 2022 verlängert!
  • Die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) bleibt bei 95 % eines Monatsentgeltes
  • Das tarifliche Urlaubsgeld bleibt bei 50 % eines Tagesverdien
  • Die 35-Stunden-Woche bleibt erhalten
  • Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung können die Entgelterhöhungen um weitere 5 Monate verschoben werden. Kommt eine solche freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, sind für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen!
  • Die Tarifvertragsparteien prüfen die Wiedereinführung der Altsteilzeit.

Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck steht zu der Zusage, die Entgelterhöhungen zum 01.07.2020 um 2 % und 01.07.2021 um 1,5% umzusetzen.

Die Geschäftsleitung in der Info vom 27.05.2020:
„Wir freuen uns, Ihnen hiermit Planungssicherheit geben zu können und danken für Ihre engagierte Mit- und Zusammenarbeit in dieser für uns alle durch die Corona-Krise geprägten ungewöhnlichen Zeit“.

Dabei entgeht den beiden Verfassern des Beck Intern wohl auch, dass diese beiden  Entgelterhöhungen erst nach mehreren Warnstreiks der Beschäftigten in 2019 durchgesetzt werden konnten!

Hinsichtlich der Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Druck bleibt es nach dem Willen der Geschäftsleitung bei der deutlich abgesenkten Jahresleistung von 60 %, dem verringerten  Urlaubsgeld von 30 % und der verlängerten Wochenarbeitszeit auf 38,75 Stunden!

Es ist üblich, wenn Beschäftigte Verzichte in dieser Größenordnung leisten, als Gegenleistung dafür eine Beschäftigungssicherung erhalten. Diese wird den Beschäftigten bis heute von der Geschäftsleitung verweigert!

Hier ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten längst überfällig!
 
 

3 Kommentare:

  1. Es ist schon äußerst merkwürdig, dass nach so einer Täuschung seitens der Geschäftsleitung, keine Reaktion aus der Belegschaft kommt. Muss ich annehmen, dass die Belegschaft zwischenzeitlich jeden Unfug, der ihnen vorgelegt wird, akzeptiert? Wieweit ist bereits die ehemalige Kampfeskraft der Belegschaft abgesunken, um dies zu verstehen. Wieweit ist hier seitens des Betriebsrates noch irgendwelche Gegenwehr vorhanden, gegen solche Fehlinformationen vorzugehen? Ich kann nur sagen, arme Belegschaft, ihr seit mehr wert!

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  2. Da haben die beiden Herren mal wieder versucht, uns was vorzumachen oder besser gesagt hinter die Fichte zu führen! Und uns zu verarschen....

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  3. Danke für die Richtigstellung. Klar und verständlich!

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