Mittwoch, 27. Januar 2016

Tarifverhandlungen Buchbinderei und Versand gescheitert!


Geschäftsleitung zeigt keinerlei Kompromissbereitschaft und will Tarifvertrag diktieren!

Der erneute Versuch von ver.di und der Verhandlungskommission mit der Geschäftsleitung im Rahmen einer weiteren Verhandlung eine zukunftssichernde Lösung zu finden, war erfolglos!

Die Geschäftsleitung zeigte sich zuletzt, wie auch in den vergangenen 6 Monaten zu keinem Zeitpunkt kompromissbereit. Auch im Schreiben vom 20.01.2016 brachte die Geschäftsleitung dies nochmals unmissverständlich zum Ausdruck, dass Sie nicht bereit ist, den Beschäftigten bei Ihren wichtigen Anliegen entgegenzukommen.  Damit wurde die Erwartungshaltung der Beschäftigten wieder einmal enttäuscht. Einen gewissen Funken hatten wohl die Beschäftigten,  dass die Nördlinger Führung endlich bereit ist, die einzelnen Zukunftsthemen Punkt für Punkt abzuarbeiten und vernünftige Kompromisse zu finden. Doch weit gefehlt. Das Verhalten der Geschäftsleitung gleicht einem Tarif-Diktat!

Unbezahlte Verlängerungen der Arbeitszeit sind mit ver.di zu regeln.
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Regelung zu Werkverträgen und einer Beschäftigungssicherung!
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Regelung zu Facharbeit und Facharbeiterentlohnung.
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Regelung zur Maschinenbesetzung und zu Eingruppierungen.
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Mit so einem Verhalten der Geschäftsleitung machen Verhandlungen derzeit keinen Sinn, so die Mitglieder der Verhandlungskommission und erklärten deshalb das Scheitern der Verhandlungen!
 
 
Damit ist die tarifliche Friedenspflicht erloschen und ver.di kann die Beschäftigten jederzeit zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen!

35-Stunden-Woche gilt weiter!
Der durch die Geschäftsleitung gekündigte Tarifvertrag ist für alle ver.di-Mitglieder in der tariflichen Nachwirkung und gilt weiter.

Ver.di informierte alle Beschäftigten, dass der einzelne Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, abweichende individuelle bzw. schlechtere Vereinbarungen des Arbeitgebers zu unterschreiben!

Sollte die Geschäftsleitung Interesse an weiteren Verhandlungen auf Basis eines fairen Tarifkompromisses haben, steht ver.di dafür zur Verfügung!
 

 

Sonntag, 24. Januar 2016

Tarifabschluss Bavaria Studios

Streikdrohung hat gewirkt!

Nach fast einem dreiviertel Jahr Verhandlungsdauer konnte für die Bavaria Studios wieder ein Gehaltstarifabschluss erzielt werden.

„Die Streikdrohung nach den kurz vor Weihnachten gescheiterten Verhandlungen hat gewirkt und für das entscheidende Umdenken bei der Geschäftsführung gesorgt. Nur so konnten wir diesen guten Abschluss erzielen“, erklärte die ver.di-Verhandlungsführerin Ute Opritescu.

Der Tarifabschluss beinhaltet folgende Kernpunkte:
  • Die Entgelte werden ab 01.02.2016 um zwei Prozent angehoben
  • Alle Mitarbeiter erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro
  • Laufzeit 18 Monate
  • Zusätzlich konnte eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen werden

Die Mitglieder wurden bereits zu dem Abschluss befragt und haben ihn so angenommen.

Ute Opritescu
ver.di Bayern, Fachgruppe Medien

 
 

Mittwoch, 20. Januar 2016

Weiteres Bundesland mit Bildungszeitgesetz

„Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht“

Zum 1. Januar 2016 führt auch das Bundesland Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz ein, das Beschäftigten ermöglicht, bis zu fünf Tage im Jahr für Bildung freigestellt zu werden. Auszubildende können sich drei Tage befreien lassen. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern und Sachsen.
„ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die Bildungszeit-Diaspora Bayern zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

Schneider forderte die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einzuführen. „Seit 40 Jahren warten die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun darauf“, so
Linda Schneider: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente für mehr Bildung am Arbeitsplatz gibt es schließlich genug.“

Hintergrund:

Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen gibt es in beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen.
ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von
ver.di unterstützen.


Abstimmen und Mitmachen!

In www.bayerische-staatszeitung.de  wird diese Woche die Frage gestellt, ob es ein Recht auf Bildungsurlaub geben soll.

Beteiligt Euch an der Umfrage und unterstützt bitte die Position von ver.di Bayern!  
Emilia Müller, bayerische Arbeitsministerin, sagt erwartungsgemäß nein und ver.di Bayern selbstverständlich ja.
Es ist sicherlich noch ein langer Weg, bis wir auch in Bayern ein Gesetz zur Bildungsfreistellung (umgangssprachlich Bildungsurlaub genannt) haben werden, aber wir müssen jeden Strohhalm nutzen.

Deswegen bereiten wir jetzt auch eine Beschwerde bei der ILO vor (zur Prüfung, warum eine internationale Vereinbarung - ILO Konvention 140 - zur Einrichtung von Bildungsurlaub aus dem Jahr 1976 von der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt wurde, obwohl sie diese Vereinbarung unterschrieben hat; übrigens steht die BRD seit 2013 wegen der Nichtumsetzung eh „unter Beobachtung“ ).
 
 
 

Donnerstag, 14. Januar 2016

Vorschlag der Geschäftsleitung findet bei Beschäftigten der Buchbinderei keine Zustimmung!

Beschäftigte fordern neue Verhandlungsrunde mit Geschäftsleitung!
 
Die Beschäftigten haben sich auf der Informationsversammlung am 9. Januar 2016 entschieden: das von der Geschäftsleitung vorgelegte Papier ist nicht einigungsfähig. Das ablehnende Votum der Abstimmung über die von der GL überreichte Vereinbarung war eindeutig und klar.

Kritisiert wurden von den Kolleginnen und Kollegen vor allem zwei Punkte:

Eventuelle künftige Veränderungen bei der Arbeitszeit bzw. die Einführung von unbezahlter Mehrarbeit bis zu 3 Stunden pro Woche sollen mit dem Betriebsrat, und nicht wie bisher mit ver.di, vereinbart werden können.

Das Problem der ständigen Zunahme von Werkverträgen und die damit verbundene Befürchtung, dass dies betriebsbedingte Kündigungen zur Folge haben könnte. Dieses Thema ist im Entwurf der Geschäftsleitung völlig ausgeblendet.

In einer weiteren Abstimmung machten die Beschäftigten deutlich, was oberste Priorität bei den Beschäftigten hat:

- Wie bisher eine tarifliche Regelung mit ver.di zur Arbeitszeit;
- eine Regelung zum Thema Werkvertragsvergabe und Beschäftigungssicherung.

In dieser zweiten Abstimmung machten die Beschäftigten dann weiter deutlich, welche weiteren Themen sie derzeit bewegen und wo sie zusätzlichen Regelungsbedarf zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen sehen.
 
Dieser Abstimmung zufolge erwarten die Beschäftigten Regelungen zu folgenden, bisher  noch offenen Themen:

- Regelung zur Facharbeit und Facharbeiterentlohnung;
- Regelung zur Maschinenbesetzung und Eingruppierung;
- Regelung der Kündigungsfristen für die Betriebsvereinbarung.
 
Unstrittig zwischen Geschäftsleitung und ver.di sind die Fortschreibung der Besitzstandsregelungen von 2008 zu dem abgelösten Drucktarif und den Drucktarif-Zuschlägen.

Die Beschäftigten erwarten von der Geschäftsleitung, dass sie endlich bereit ist, mit der Verhandlungskommission der Arbeitnehmer die einzelnen Themen Punkt für Punkt zu verhandeln.

Wo tatsächlich auch der Wille vorhanden ist, ist auch ein Kompromiss möglich.

Die ver.di-Verhandlungskommission befürwortet die Verhandlung über alle Themen und wird sich einer Einigung auf Basis eines fairen Kompromisses nicht verweigern!
 
 
 
 
 

Sonntag, 10. Januar 2016

Höhere Krankenkassenbeiträge nur für Beschäftigte!


 
Geteiltes Leid ist halbes Leid!

Millionen Beschäftigte müssen mit Beginn des Jahres 2016 mehr Geld für ihre Gesundheit ausgeben. Im Durchschnitt werden die Krankenversicherungsbeiträge wahrscheinlich um 0,2 Prozentpunkte steigen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sind das sechs Euro im Monat.

Ungerecht ist:

Erhöht wird nur der Zusatzbeitrag, den die Versicherten alleine zahlen müssen. Er beträgt bisher schon im Durchschnitt 0,9 Prozent. Für die Arbeitgeber ändert sich nichts. Ihre Beitragssätze wurden auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Angeblich soll diese Deckelung der „Lohnnebenkosten“ Arbeitsplätze schützen. Tatsächlich handelt es sich um eine pure Umverteilung zugunsten der Unternehmer. So werden auch alle künftigen Beitragssteigerungen voll auf die Beschäftigten abgewälzt.

Dabei profitieren auch die Arbeitgeber von einer guten Gesundheitsversorgung, welche die Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten sichert. Und auch die Arbeitgeber sollten einen finanziellen Anreiz haben, dass die Beschäftigten gesund bleiben und die Kosten der Versorgung mit medizinischen Leistungen und Medikamenten nicht explodieren.

Ver.di fordert daher, dass die Arbeitgeber wieder die Hälfte der gesamten Versicherungsbeiträge zahlen. So wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Diese paritätische Lastenverteilung würde für alle Beschäftigten spürbar mehr Netto bedeuten, gleichzeitig die Kaufkraft und damit die Konjunktur stärken.

Die Wirtschaft kann sich das leisten - die Profite haben längst wieder Rekordniveaus erreicht.
 
 
 

Montag, 4. Januar 2016

Mitglieder- und Informationsversammlung für Buchbinderei und Versand!


 
Die Geschäftsleitung hat in der 3. Verhandlungsrunde am 11.12.2015 einen Vorschlag für die Wiederinkraftsetzung des alten Überleitungstarifvertrages überreicht. Allerdings bedeutet dies tatsächlich nicht die Übernahme 1:1, sondern beinhaltet wesentliche Änderungen. 

Aus Sicht der Verhandlungskommission müssen wir nun die verschiedenen Optionen dringend miteinander besprechen. Diese verschiedenen Modelle wollen wir euch vorstellen. Ihr habt dann zu bewerten und abzustimmen, wo Risiken, Nach- und Vorteile bestehen, was  in einem Tarifvertrag wichtig ist oder weniger wichtig!

Für alle tariflichen Forderungen ist die Friedenspflicht am 01.01.2016 beendet!

Deshalb laden wir alle ver.di-Mitglieder, interessierte Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen Buchbinderei und Versand und die Mitglieder Tarifkommission der Druckerei C.H. Beck, zu dieser wichtigen 

Mitglieder- und Informationsversammlung

am Samstag, 9. Januar 2016 – 9.30 Uhr

 Sportheim in Reimlingen

recht herzlich ein.
 
 
 
 
 

Mittwoch, 30. Dezember 2015

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!


 


Wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,
mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!
 
 
Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2016!
  
 
Wir lesen uns wieder…
  
Das Team der Blog-Redaktion!
 
 

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Weihnachtsfrieden der besonderen Art bei C.H. Beck…


Beschäftigte entwickeln neue Aktionsmöglichkeiten unterhalb von Warnstreiks!

Rund 60 Beschäftigte verließen am 22. Dezember ihren Arbeitsplatz und suchten kollektiv den Betriebsrat auf. Rein zufällig waren auch die Geschäftsleitung (der Chef der Nördlinger Druckerei Dr. Kranert und der kfm. Leiter, Herr Zoller), sowie die Personalreferentin Frau Zinke beim Betriebsrat anwesend.
Die Gründe für den Besuch der Mitarbeiter beim Betriebsrat war der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat um eine Betriebsvereinbarung. Geregelt werden hier Entgelterhöhungen in unterschiedlicher Höhe für Teile der Beschäftigten. Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Bedenken des Betriebsrats waren bislang ausschlaggebend dafür, diese nicht zu unterschreiben.



Diese Aktion – manche Menschen würden es auch Flashmob nennen – führte dazu, dass daraufhin auch der Betriebsrat diese Betriebsvereinbarung unterschrieb.

Nördlinger Management setzt auf mehr Demokratie im Betrieb und ermöglicht neue Aktionsformen von Beschäftigten!
Nachdem weder der Betriebsrat zu einer Sprechstunde, noch die GL zu einer Mitarbeiterversammlung  eingeladen haben, dürfen anscheinend Beschäftigte der Nördlinger Druckerei jederzeit ihren Arbeitsplatz kollektiv verlassen, um so auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Dieses positive Beispiel für den Ausbau der Arbeitnehmerrechte ist durchaus nachahmenswert und ausbaufähig. Was hier als kollektives Aufsuchen des Betriebsrates durch GL und Beschäftigte möglich war, muss doch dann auch möglich sein, wenn z. B. große Teile der Belegschaft ihren Arbeitsplatz verlassen und die Personalleitung oder Geschäftsleitung besuchen (eventuell sogar gemeinsam mit dem BR?!), um ihre Anliegen vorzubringen

Vorreiterrolle für mehr Demokratie in der Druckerei und vielleicht sogar im Verlag in München…?
Die Geschäftsleitung und ihr Chef Dr. Kranert werden hier sicherlich nicht mit zweierlei Maß messen und die direkte Arbeitnehmerbeteiligung in Zukunft aktiv fördern und mehr Demokratie im Betrieb wagen.

Dankeschön!

 Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce!

 
Wir wünschen Euch ein frohes Weihnachtsfest,
ein paar Tage Gemütlichkeit zum Ausruhen und Genießen,
und zum Kräfte sammeln für das neue Jahr 2016.
 
Eure Blog Redaktion
 
 

Samstag, 19. Dezember 2015

Streiks bei Amazon für Tarifvertrag – Verwaltungsgericht untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon!


Schutz des Sonntags und der Gesellschaft gestärkt
Graben bei Augsburg, 18.12.2015. Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am Freitag im Eilverfahren die Sonntagsarbeit bei Amazon am 20. Dezember untersagt. Zuvor wurde die Sonntagsarbeit von der Regierung Schwaben, durch die Gewerbeaufsicht, genehmigt. Hintergrund dürften die laufenden Streiks und deren Folgen bei Amazon in Graben sein.

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat schnell, klar und unmissverständlich die bereits genehmigte Sonntagsarbeit bei Amazon in Graben, auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), gestoppt.
„Dies ist ein Sieg für den Sonntag als wichtigsten gesellschaftlichen Zeitanker, es ist ein Sieg für die Beschäftigten im Einzelhandel aber vor allem ist es ein Sieg für eine nachhaltige Gesellschaftskultur“, erklärt Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter für den Handel in Bayern.


„Keine der von Amazon angeführten Gründe überzeugte das Gericht. Im Gegenteil, es erteilte Amazon Nachhilfe, mit dem Hinweis, dass das Weihnachtsgeschäft im Einzel- und Versandhandel wohl langfristig bekannt sei und auch mit anderen Maßnahmen zu bewerkstelligen sein müsste, als durch Verletzung der grundgesetzlich geschützten Sonntagsruhe,“ erklärte Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
Damit scheiterte Amazon am vierten Standort mit seinem Antrag auf Sonntagsarbeit.

Ob Amazon Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist derzeit nicht bekannt.
 
 
Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft, hat schon verloren!
 
 


Dienstag, 15. Dezember 2015



C.H. Beck Intern und die seltsamen Ansichten einer Geschäftsleitung…

Im „C.H. Beck Intern“ behauptet die Geschäftsleitung, den zum 31.12.2015 gekündigten Überleitungstarifvertrag wieder mit demselben Inhalt und dem identischen Geltungsbereich in Kraft setzen zu wollen.

Auch in der 3. Verhandlungsrunde am 11.12.2015 erklärte der Chef der Nördlinger Druckerei, dass es derzeit nicht notwendig sei, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft zu setzen.

Tatsache ist, dass das überreichte und unterschriebene Papier der GL folgende Änderungen beinhaltet:

·         Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern können.
·         Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. bei einem Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
·         Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre ein zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch sofort wieder kündbar!

Man stelle sich vor, die Personalleitung legt einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag vor und erklärt, dass dieser 1:1 und identisch dem alten Arbeitsvertrag entspricht. Beim durchlesen merkt dann der betroffene Arbeitnehmer, dass der vorgelegte Vertrag doch Änderungen enthält. Was soll man davon halten…?

Auf der Abteilungsversammlung für Buchbinderei+Versand korrigierte die GL dann erstmals ihre Behauptung und sprach von der Inkraftsetzung von „wesentlichen Teilen“ des Überleitungstarifvertrages.

Die GL behauptet u. a., dass der von ver.di vorgelegte neue Tarifvertrag den Fortbestand der Buchbinderei gefährdet.

Tatsache ist, dass man sich bei allen Themen/Forderungen an den bisherigen betrieblichen Regelungen orientiert hat (Eingruppierungen, Facharbeiterschutz- und entlohnung und Maschinenbesetzung) - außer die den Themen Erschwerniszuschläge und Werkverträge. Die GL war in keiner der 3. Verhandlungsrunden bereit, über diese Themen mit uns ernsthaft in Verhandlungen zu treten. Warum weigert sich die GL, bisherige betriebliche Standards in der Buchbinderei in einem Tarifvertrag zu vereinbaren?

Die GL behauptet, dass selbst das unabhängige Gutachten einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser Maßnahme (3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche) bestätigt habe.

Tatsache ist,  dass im Gutachten keine Empfehlung dafür abgegeben wird, dass die Beschäftigten pro Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten sollen.

Tatsache ist, dass die Druckerei nach wie vor schwarze Zahlen schreibt. Dies gilt auch für die Buchbinderei. Erst nach Abzug außergewöhnlich hoher Umlagen, rutscht die Buchbinderei ins Defizit.

Tarifvertrag zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X, 65, 66 oder 67 Jahren ist für die GL kein Thema!
Trotz steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, sowie Schicht- und Nachtarbeit, lehnt die GL tariflichen Regelungen für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.
Wie will eine Geschäftsleitung mit so einem hohen Altersanteil umgehen?
Keine Lösung kann sein, dass die GL vermehrt betriebsbedingte und krankheitsbedingte Kündigungsanhörungen gerade auch älterer Arbeitnehmer beim Betriebsrat einbringt!