Donnerstag, 4. Oktober 2012

Recht so - Kündigung des Betriebratsvorsitzenden nicht rechtens!

  
Arbeitsgericht Augsburg weißt Antrag auf Kündigung des Betriebsrats zurück!


Ein toller Erfolg für den von der Kündigung bedrohten Betriebsratsvorsitzeden der Landbäckerei Ihle.

Was ist passiert?
Auf einem Computer im Betriebsratsbüro der Landbäckerei Ihle im Produktionsbetrieb im schwäbischen Friedberg wurde ohne Wissen des Betriebsrats durch den Dienstleister Netz 16 Software installiert, die heimlich Screenshots vom Bildschirm erstellt hat.

Damit wurde nach Meinung der Gewerkschaft NGG massiv gegen das Recht auf vertrauliche und geschützte Betriebsratsarbeit verstoßen. Die Gewerkschaft NGG hat Strafanzeige gestellt und das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eingeschaltet.

Nach der Überwachung wurde ein Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden eingeleitet. Das Betriebsratsgremium hat der Kündigung nicht zugestimmt. Ihle will sich die Zustimmung nun vom Gericht ersetzen lassen.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat heute am 4. Oktober 2012 entschieden:

„Der Antrag der Landbäckerei Ihle auf Ersetzung der Zustimmung nach
§ 103 Abs. 2 BetrVG zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligten  wird zurückgewiesen.“

Das Arbeitsgericht Augsburg hat damit die angestrebte Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Landbäckerei Ihle gestoppt. Die Landbäckerei Ihle hatte sich die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur angestrebten Kündigung ersetzen lassen wollen. Das Arbeitsgericht wies das Ansinnen zurück.

Die Bäckerei hatte für die Verdachtskündigung Erkenntnisse vorgetragen, die durch heimliche Bildschirmfotografien eines Betriebsratsrechners gewonnen wurden.

Das Arbeitsgericht hielt die Art und Weise der Überwachung nicht für verhältnismäßig und damit für rechtswidrig.

„Wir hoffen, dass die Geschäftsleitung das Kündigungsverfahren jetzt endgültig einstellt“, kommentiert Tim Lubecki von der NGG. „Betriebsrat und Gewerkschaft NGG sind bereit für vertrauensvolle Zusammenarbeit.“


Ein toller Erfolg für den Betriebsratsvorsitzenden und auch wichtig für all die anderen Betriebsratsgremien!

1 Kommentar:

  1. Kann so etwas unserem Betriebsrat auch passieren, dass der Arbeitgeber ein "Spionageprogramm" installiert? Habt ihr euch da vom Betriebsrat schon mal informiert und beraten lassen? Würde ich tun!!!

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