Der Überleitungstarifvertrag hat auch für Versetzungen nach 2008 Bestand und Gültigkeit.
Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Freitag, 28. September 2012
RECHT SO!
Arbeitsgericht Augsburg bestätigt die Rechtsauffassung von ver.di und des Betriebsrats!
Der Überleitungstarifvertrag hat auch für Versetzungen nach 2008 Bestand und Gültigkeit.
Der Kollege und ver.di-Mitglied war bis zum 31. Juli 2011 in der Abteilung Druckerei als Rotationshelfer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Drucktarif Anwendung. Zum 1. August 2011 wurde der Kollege in die Buchbinderei versetzt und gleichzeitig in den Tarifvertrag der Papierverarbeitung umgruppiert. Die Geschäftsleitung senkte den Stundenlohn des Kollegen um über 3,00 Euro pro Stunde ab.
Einkommensverlust von deutlich über 20 Prozent!
Die Einwände des Betriebsrats und ver.di, dass auch in 2011 der Überleitungstarifvertrag für den betroffenen Kollegen Anwendung findet, um die massiven Einkommensverluste von über 20 Prozent abzumildern, wurden von der Geschäftsleitung ignoriert.
Nach erfolgloser Geltendmachung bei der Geschäftsleitung beantragte der Kollege bei ver.di Rechtsschutz. Mit Unterstützung von ver.di und der DGB-Rechtsschutz GmbH wurde durch unsere Kollegin und Juristin Maria Wittgen Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Kollege begehrt mit seiner Klage, dass er dem Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrages vom 9. Juli 2008 unterliegt und somit ein gewisser Ausgleich des Verlustes aufgrund der Versetzung ausgeglichen werden muss.
Die Arbeitgeberseite vertritt die Auffassung, dass keinerlei Ausgleich zu gewähren ist und der Überleitungstarifvertrag für den Kollegen keine Anwendung findet.
Das Arbeitsgericht Augsburg hat nun entschieden, dass der Überleitungstarifvertrag vom 9. Juli 2008 Anwendung findet. Die Einkommensverluste sind nach Auffassung des Arbeitsgerichtes zu ca. zwei Drittel auszugleichen.
Bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht Augsburg die Entscheidung begründen wird und ob die Arbeitgeberseite Berufung einlegt.
Anzumerken ist, dass sich die Anfragen wegen Rechtsberatung und Klagen von Beschäftigten, seit der Tarifflucht häufen. Die Kolleginnen und Kollegen bzw. ver.di-Mitglieder nehmen verstärkt den Rechtsschutz in Anspruch, um ihre Rechte einzufordern.
ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!
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Klasse für unseren Kollegen!!!
AntwortenLöschenDie Herren Arbeitgeber meinen sie könnten uns den Lohn aus der Tasche ziehen wie sie wollen.
Regelmäßig weden sie dann von den Arbeitsgerichten in die Realität zurückgeholt.
Wann schnallen die den eigentlich das auch für Beck das Arbeitsrecht gilt?!
Aber wenn man schon Anwälte hat, dann muß man die ja auch beschäftigen, egal ob sinnvoll oder nicht.
Super für den Kollegen.
AntwortenLöschenDas finde ich wirklich klasse, dass der ver.di-Rechtsschutz so gut klappt und die Juristin Frau Wittgen den Kollegen erfolgreich vertreten hat.
Anscheinend geht ohne Rechtsanwalt in der Beck'sche gar nichts mehr. Ich finde es für eine Sauerei, dass die Geschäftsleitung bzw. die Personalverantwortlichen dem Kollegen - ohne jegliche Rücksicht - einfach so den Lohn massiv kürzen.
Eigentlich ist man ja spätestens seit letztem Jahr nicht anderes gewohnt. Traurig aber wahr!!!
Der Umgang seitens des Arbeitgebers einschließlich der Führungsriege mit den Arbeitnehmern bei Beck ist unter aller Kanone.
AntwortenLöschenLiebe Herren der Geschäftsleitung, liebe Führungskräfte, seid ihr eigentlich tatsächlich immer noch der Meinung dass ihr damit weiterkommt? Von (ein)gebildeten Leuten sollte man mehr Sozialkompetenz erwarten können. Hauptsache euer Geldbeutel bleibt prall gefüllt und eure Firmenwagen bleiben euch lange erhalten. Schämt euch!
Etwas mehr Fingerspitzengefühl hätte ich mir eigentlich von der Abteilung Personal bzw. deren Leitung erwartet. Einem Kollegen und langjährigen Beschäftigten einfach mal so rund 300 Euro pro Monat abzuziehen, na ja....
AntwortenLöschenOder ist die Abteilung Personal nur ein Anhängsel der GL und hat keine eigene Meinung.
Nachdem ich das Becksche Info in der Nördlinger Fußgängerzone erhalten habe, war ich jetzt doch mal neugierig und habe mir die Seiten angeschaut.
AntwortenLöschenÜbertreibt ver.di da oder ist das wahr? Kann man einem Beschäftigten einfach so seinen Lohn kürzen? Anscheinend ist es doch so passiert, wenn ich den Artikel richtig gelesen habe.
Dass so etwas in der Becksche passiert, hätte ich nicht gedacht.