Arbeitsgericht Augsburg
folgt dem Antrag des Betriebsrats und setzt Einigungsstelle ein.
Nach
der Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck aus dem Arbeitgeberverband, den
abgepressten Zusatzverträgen aus dem Jahr 2011 und den erheblichen Verzichten der
Beschäftigten, kündigte die Geschäftsleitung auf der Mitarbeiterversammlung am
10. Juli 2013 an, dass alle Mitarbeiter, die einen Ergänzungs- bzw.
Zusatzvertrag unterschrieben haben, wegen der guten wirtschaftlichen
Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr eine Sonderzahlung erhalten würden.
Bereits im August wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 500 Euro geleistet.
Diese Ankündigung fiel „rein zufällig“
mit dem Scheitern der Haustarifverhandlungen durch die Geschäfts- und
Unternehmensleitung zusammen. Es darf vermutet werden, dass die Sonderzahlung
auch und vor allem den Zweck hatte, die Beschäftigten von Protestaktionen bei
den Jubiläumsfeierlichkeiten abzuhalten.
Der
Betriebsrat vertrat mit seinem Antrag beim Arbeitsgericht Augsburg die
Auffassung, dass ihm bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ein zwingendes
bzw. weitergehendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer freiwilligen Entgeltleistung
zusteht.
Die
Geschäftsleitung vertrat die Auffassung, dass dem Betriebsrat kein zwingendes
Mitbestimmungsrecht zusteht.
Aus
den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts Augsburg (Auszüge):
Das
Arbeitsgericht Augsburg ist der Auffassung, dass die Einigungsstelle nicht
offensichtlich unzuständig ist. Der Arbeitgeber kann zwar frei über die
Einführung einer freiwilligen Leistung (Sonderzahlung) entscheiden.
Werden jedoch
freiwilligen Leistungen (Sonderzahlungen) durch den Arbeitgeber gewährt,
unterliegen die Verteilungsgrundsätze der Mitbestimmung des Betriebsrats nach
dem Betriebsverfassungsgesetz.
Damit ist zumindest die Einigungsstelle hinsichtlich der Entscheidung über die
Einführung der Sonderzahlung jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig.
Die
Arbeitgeberseite hatte keine Argumente gegen die Einsetzung des vom Betriebsrat
vorgeschlagenen Richters am Landesarbeitsgericht München als Vorsitzenden der
Einigungsstelle. Die Anzahl der Beisitzer wurde auf jeweils 2 festgelegt.
Haben
nicht alle Beschäftigten, so auch die der Buchbinderei und des Versands zum wirtschaftlichen
Erfolg beigetragen...
Die
spannende Frage die die Einigungsstelle u. a. zu klären hat, wird sein, ob alle
Beschäftigten, die keinen Ergänzungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben haben
(einschließlich der Beschäftigten der Buchbinderei, die einen solchen Vertrag
wegen der Tarifbindung überhaupt nicht unterschrieben konnten!), nichts zum
wirtschaftlichen Erfolg beigetragen haben – und somit von einer solchen
Sonderzahlung zu Recht ausgeschlossen werden können!
Gegen
diesen Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg ist bis zum 02.12.2013 das
Rechtsmittel der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht München möglich.
Ist doch klasse die Entscheidung des Gerichts!
AntwortenLöschenBezüglich dieser Prämie finde ich auch, dass in der Einigungsstelle geprüft werden soll, ob nicht auch wir Bubi Beschäftigte eine Sonderzahlung erhalten sollen.
Wir reißen uns hier den A... auf und bekommen nichts! Das finde ich nicht ok.
"Die Kuh ist noch längst nicht vom Eis" ! Will heißen, ich verstehe den Spruch des Augsburger Arbeitsgerichtes noch längst nicht als Signal, dass alle Beschäftigten in den Genuss der wirklich großzügigen Sonderzahlungen kommen. Es handelt sich schließlich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Und mal ehrlich, wenn ich Chef wäre, würde ich mir auch nicht gerne vorschreiben lassen, wem Leistungsprämien gezahlt werden und wem nicht.Das Verfahren gibt es auch in anderen Betrieben und da freuen sich die Mitarbeiter, bei Beck aber fängt immer jemand zu jammern an!?
AntwortenLöschenSelten so einen Schwachsinn gelesen.
LöschenJa lieber Kollege oder liebe Kollegin, da lebst du wohl immer noch in einer anderen Welt bzw. in einer Welt von gestern.
LöschenAuch wenn es eine freiwillige Gewährung ist, darf unsere GL nicht nach Gesichtern, Nasen oder Lieblingen und Schönschwetzern die Kohle verteilen!
Wenn diese freiwilligen Sonderzahlungen in anderen Betrieben genauso oder ähnlich laufen, wie du meinst, dann wohl nur deswegen, weil es dort keinen oder einen schwachen Betriebsrat gibt, der sich um solche Dinge nicht kümmert!
Noch haben wir Gott sei Dank einen BR, der sich nicht alles gefallen. Aber offensichtlich und Gerüchten nach zufolge, bemühen sich schon unsere Führungskräfte und ihre Vasallen einen neuen unterwürfigen und willfähigen BR für 2014 zu finden!
Tatsache ist doch, dass die neue GL mit Dr. Kranert und Dr. Beck alle Mittel einsetzen um uns zu spalten.
AntwortenLöschenIm Nachhinein kriegen die zwar vom Gericht gesagt, dass die Verträge unwirksam sind, dass der BR unter Druck gesetzt wurde, dass die 500 Euro Sonderzahlung in der Einigungsstelle überprüft wird.......;
doch das alles schert einen Juristen und Verleger Dr. Beck wohl offensichtlich einen Dreck.
Und der neue Boss in Nördlingen macht das was der Boss in München sagt. Geld regiert die Welt.....;
Kann man mit Geld alles und jeden kaufen?
Das sind endlich mal klare Aussagen, denen ich mich voll anschließen kann!
AntwortenLöschenJa zuerst wird uns genommen und dann tröpfchenweise (Peanuts) wieder gegeben und die Welt scheint nach unseren Bossen wieder in Ordnung!
AntwortenLöschenMal schauen was aus dieser Einigungsstelle wird?
Peanuts ist gut gesagt. Tausende Euros hat sich Dr. Beck und Kranert bei seinen Beschäftigten geholt und 500 Euro haben wir bekommen; ein super tolles Geschäft. Frage nur für wen?
AntwortenLöschenWenn du 500 Euro bekommen hast, hast du beide Verträge unterschrieben und das hättest du ja nicht tun müssen.
LöschenAuf der Betriebsversammlung nächste Woche wird unser Boss Dr. Kranert ja alles aufklären. Die 500 Euro waren ja nur ein Vorschuss auf die gesamte Erfolgsprämie. Dann schauen wir mal, wieviel Euros nächste Woche Dr. Beck und Kranert uns zukommen lassen!
AntwortenLöschenAber da bin ich mal gespannt, was er sich da einfallen lässt! Macht er wieder seine Trickkiste auf?
AntwortenLöschenIch vertraue da schon unserem neuen Chef. Er hat uns zugesagt, dass die 500 Euro eine erste Abschlagszahlung auf eine Erfolgsprämie war und daran glaube ich!
AntwortenLöschenJa liebe Kollegen, da haben wir es wieder mal gesehen bzw. gehört. Es wird keine Prämie in 2013 für ein gutes Ergebnis geben.
AntwortenLöschenWir machen Sonderschichten rackern uns im 3 Schicht und 2 Schichtbetrieb mit Samstags.- und Sonntagsarbeit ab und alles umsonst, weil unsere GL den Kunden Liefertermine zusagt die keiner einhalten kann.
Wir sollten einfach mal wieder am Mittwoch die Arbeit niederlegen um ein langes Wochenende einzulegen damit wir unsere leeren Akkus wieder aufladen können und der Dr. sieht das er ohne uns nichts ist.
Vermutlich muss der Flop mit dem Gotteslob ja irgendwie bezahlt werden. Da ist dann halt die Prämie futsch. Wundert das jemanden? Wir wissen doch, dass auf das Wort von Dr. Kranert, mündlich oder schriftlich, nichts gegeben werden kann. War vor dessen Zeit doch auch nicht anders. - Wir alle sollten uns aber bewusst machen, wie es der Kollege/die Kollegin schreibt: ohne die Belegschaft ist der Dr. nichts! Vorausgesetzt, die Belegschaft ist sich einig und läßt sich nicht spalten!
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