Samstag, 30. November 2013

Weitere Verfahren wegen der Zusatzverträge beim Arbeitsgericht anhängig!

Arbeitsgericht macht deutlich, dass weitere Ergänzungsverträge unwirksam sind!

Der Vorsitzende Richter machte beim Gerichtstermin am 26. November deutlich, dass er nach 3 rechtskräftigen Urteilen die weiteren anhängigen Klagen zugunsten der Klägerinnen und Kläger (Beschäftigten) entscheiden wird. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Das Gericht sieht auch kein widersprüchliches Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin, dass diese die Geltendmachungen und Klagen erst nach dem obsiegenden Urteil von drei Kollegen vom Dezember 2012 eingereicht haben.

Zwei wichtige Punkte ließ das Gericht beim Kammertermin am 26.11.2013 noch offen:

Ab wann bzw. ab welchem Zeitpunkt gelten die tariflichen Ausschlussfristen (8 Wochen für gewerbl. Arbeitnehmer bzw. 3 Monate für Angestellte). Das heißt: ab welchem Zeitpunkt stehen den Klägern die geltend gemachten Ansprüche zu?

Ein womöglich entscheidender Gesichtspunkt in diesem Verfahren ist der § 242 BGB – Treu und Glauben.

Dieser Paragraf wird seitens der Juristin der Verbandes Druck und Medien Bayern in den Schriftsätzen argumentativ gegen die klagenden Kolleginnen und Kollegen verwendet. In dem Kammertermin wurde aber deutlich, dass dieser § 242 BGB durchaus auch für die Arbeitgeberseite zu einer Retourkutsche werden bzw. zugunsten der Klägerinnen und Kläger Anwendung finden kann, denn die Berufung des Arbeitgebers auf die tariflichen Ausschlussfristen könnte gegen Treu und Glauben verstoßen.

Zum Ende des Kammertermins schlug der Vorsitzende Richter den Beteiligten einen Vergleich vor, der sinngemäß lautet:

Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.

Die Klägerinnen und Kläger und die Beklage (Arbeitgeber) müssen nun entscheiden, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen wollen.

Nicht vergessen:

Am Dienstag, 3. Dezember 2013 findet die Betriebsversammlung statt!

4 Kommentare:

  1. Ist das nicht alles höchst peinlich für unsere Bosse in München und Nördlingen. Das ist nicht nur peinlich, das ist unwürdig für einen angesehenen juristischen Verlag und Verleger!

    Offensichtlich gibt es keinerlei Einsehen auf der Seite unserer Bosse. Nach dem Motto:
    Augen zu und durch. Gerichte und deren Entscheidungen interessieren doch uns nicht!

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  2. Hallo Führungskräfte, überprüft mal euer Verhalten und eure Methoden gegenüber uns Beschäftigten und Betriebsräten!

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    1. "Führungskraft" sein ist leider nicht gleichbedeutend mit "soziale Kompetenz" haben . . .

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  3. Ein echter Showman unser neuer Boss in Nördlingen; das sollte wohl wieder mal seine Vorstellung werden. Unser Kollege Kleiber hat ihm da aber einen Strich durch die Rechnung gemacht und ihm Paroli geboten: Danke!

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