… wenn es überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“
1. Versuchen Sie vor dem Gespräch
herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das
Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!
2. Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne
Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht
verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!
3. Nichts unterschreiben! Nichts ist so
eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben
müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben –
die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.
4. Geben Sie keine Erklärungen zu
Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu
später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein
gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre
Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.
5. Lassen Sie sich nicht provozieren. Je
mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.
6. Machen Sie sich Notizen vom
Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende
oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.
7. Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem
Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter.
In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.
Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an
ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg.
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