Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Samstag, 1. Februar 2014
Abmahnungen in der Beck'sche sind keine Seltenheit mehr!
Nicht auf die leichte Schulter nehmen!
ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
Es klingt manchmal recht harmlos, eine
Abmahnung. Doch es ist eine ernste Angelegenheit. In der Regel bereitet der
Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vor.
Funktion und Inhalt der Abmahnung
Wirksam kann
eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens
erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es
genügen keine pauschalen Formulierungen.
Abmahnungsgegenstände
Kurz
formuliert, kann alles zum Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine
verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden kann.
Beispiele für Abmahnungsgründe:
·
Unentschuldigtes Fehlen
·
Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende
·
Verspätete Anzeige einer Erkrankung
·
Schlecht- oder Minderleistung
Form der Abmahnung
Eine
Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der späteren
Beweisbarkeit ist für einen Arbeitgeber die Schriftform vorteilhafter, denn er
trägt die Beweislast.
Dauer der Wirkung und des Verbleibs in der Personalakte
Es gibt keine
festen Zeiten für die Wirkungsdauer einer Abmahnung. Als Richtschnur kann ein
Verwertungsverbot und Entfernungsanspruch aus der Personalakte nach Ablauf von
zwei Jahren angesehen werden; maßgeblich sind jedoch stets die Einzelumstände
des Einzelfalls.
Reaktionsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung
Für von einer
Abmahnung betroffene Arbeitnehmer bestehen mehrere Möglichkeiten dagegen
vorzugehen.
Gegendarstellung
Mit einer
Gegendarstellung können Arbeitnehmer/innen der Abmahnung in der Personalakte
eine eigene Stellungnahme beifügen. Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung
in die Personalakte aufnehmen, unabhängig davon, ob der mit deren Inhalt
einverstanden ist.
Klage
Wenn die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Ziel führen, bleibt ggf. nur noch die
Klage beim Arbeitsgericht. Vor einer Klage sollten aber die Gesamtumstände
bedacht werden, ob es wirklich ratsam ist, gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen.
ver.di-Mitglieder sollten sich
in jedem Fall
von ihrem
Gewerkschaftssekretär beraten lassen!
ver.di Augsburg, Am
Katzenstadel 34, 86154 Augsburg;
Tel. 0821/27954-41
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!
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Ja mit Abmahnungen gehen unsere Bosse ziemlich locker um. Das habe ich aus meiner Abteilung auch schob gehört. Und dann auch gleich mit der Drohung einer Kündigung. Ja so ist das, alles verändert sich in der Beck'sche. Aber leider nur zum negativen!
AntwortenLöschenDanke für die Hinweise wie man sich bei Anmahnungen verhalten soll.
Sehr hilfreich und verständlich was ich hier gelesen habe!
AntwortenLöschen2 Listen stehen zur Wahl!
AntwortenLöschenMal sehen wie der Wählerwille aussieht?
Sieg für die GL?, oder Sie für die Interessenvertretung der Belegschaft?
Noch haben wir es in der Hand, ob unsere Zukunft Gesetzes-, Tarif- und Betriebsvereinbarungskonform bleibt oder nicht!
Freut mich sehr, endlich gibt es eine Alternative zu dem Wittal-Betriebsrat
AntwortenLöschenWie sieht denn deine Alternative aus?
LöschenMehrarbeit, Leiharbeit, Werkverträge, 4-Schicht, Wochenendarbeit, Lohnkürzungen, nur noch gesetzlicher Urlaub ( 24 Werktage ) usw. da sind unsere Herren bestimmt sehr inovativ.
Und wer ist denn bitte schön Wittal?
Meine Alternative ist: mache erst dich mal rechtskundig im Rahmen der BetrVG, bevor du mir irgendwelche Belehrungen gibst (§ 77, Abs. 3 BetrVG ist nur ein Beispiel). Vor allem finde ich es äußerst unqualifiziert, mit Unterstellungen zu arbeiten, obwohl dazu überhaupt noch keinen Beweis dafür gibt.
AntwortenLöschenIch wußte gar nicht, dass der Kollege Wittal dem BR noch angehört bzw. wieder kandidiert. Aber ehrlich gesagt: ich wäre froh, wennn es so wäre!
AntwortenLöschenIch auch! Auf der Geschäftsleitung-Liste stehen lauter .......... , schämt Euch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
AntwortenLöschenJa, nach der Spaltung der Belegschaft folgt nun die Spaltung des Betriebsrats mit Hilfe williger Marionetten. Bravo Hr. Dr. Kranert, Sie haben ihr Handwerk beim Brutaloarbeitgeber Bertelsmann gut gelernt!
LöschenWow. Was für ein intelligenter Kommentar
AntwortenLöschenAlso Leute mal ehrlich ihr müsst euch alle bewusst sein wen ihr im betriebsrat haben wollt? Glaubt ihr im ernst das die liste von der geschäftsleitung ernsthafte interessen hat das beste für euch rauszuholen. Das eine BuBi sekretärin die direkt in der Bereichsleitung Bubi sitzt ernsthaft für euch kämpfen wird??Oder ein MA am Planschneider Bubi? Glaubt ihr das ein MA von E-Medien ernsthafte interessen an euch hat? Da gehts nur drum was der Dr. Kranert will und die müssen tun was der will!!! ABER LEUTE ENTSCHEIDET FÜR EURE ZUKUNFT!!
AntwortenLöschenWarum nicht Wir?
AntwortenLöschenWeil man Leute die eine Beförderung zum Gruppenleiter, oder ihre Arbeitszeit verlängern wollen weil sie auf einem TZ-Arbeitsplatz sitzen, oder weil es der Bereichsleiter ihnen nahelegt sich aufstellen zu lassen damit die Karriere gesichert ist, oder weil es sich um einen Streikbrecher handelt, oder weil der Kollege in der Verhandlungskommission war mit der das Übel bei Beck anfing, oder eine Ausendienstmitarbeiterin die eigentlich nie zur BR-Sizung da ist, oder E-Medien Mitarbeiter keine Interessen für Schichtarbeiter der Produktion vertreten können, oder eine Sachbearbeiterin nur Abgabetermine interessieren,
DARUM NICHT IHR!
GENAU!!! du sprichst mir aus der Seele. Danke
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