Samstag, 1. Februar 2014

Abmahnungen in der Beck'sche sind keine Seltenheit mehr!

Nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Es klingt manchmal recht harmlos, eine Abmahnung. Doch es ist eine ernste Angelegenheit. In der Regel bereitet der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vor.

Funktion und Inhalt der Abmahnung
Wirksam kann eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügen keine pauschalen Formulierungen.

Abmahnungsgegenstände
Kurz formuliert, kann alles zum Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden kann.

Beispiele für Abmahnungsgründe:
      ·         Unentschuldigtes Fehlen

·         Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende

·         Verspätete Anzeige einer Erkrankung

·         Schlecht- oder Minderleistung

Form der Abmahnung
Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der späteren Beweisbarkeit ist für einen Arbeitgeber die Schriftform vorteilhafter, denn er trägt die Beweislast.

Dauer der Wirkung und des Verbleibs in der Personalakte
Es gibt keine festen Zeiten für die Wirkungsdauer einer Abmahnung. Als Richtschnur kann ein Verwertungsverbot und Entfernungsanspruch aus der Personalakte nach Ablauf von zwei Jahren angesehen werden; maßgeblich sind jedoch stets die Einzelumstände des Einzelfalls.

Reaktionsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung
Für von einer Abmahnung betroffene Arbeitnehmer bestehen mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Gegendarstellung
Mit einer Gegendarstellung können Arbeitnehmer/innen der Abmahnung in der Personalakte eine eigene Stellungnahme beifügen. Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen, unabhängig davon, ob der mit deren Inhalt einverstanden ist.

Klage
Wenn die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Ziel führen, bleibt ggf. nur noch die Klage beim Arbeitsgericht. Vor einer Klage sollten aber die Gesamtumstände bedacht werden, ob es wirklich ratsam ist, gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen.


ver.di-Mitglieder sollten sich in jedem Fall
von ihrem Gewerkschaftssekretär beraten lassen!
ver.di Augsburg, Am Katzenstadel 34, 86154 Augsburg; 
Tel. 0821/27954-41                    
 
 ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

13 Kommentare:

  1. Ja mit Abmahnungen gehen unsere Bosse ziemlich locker um. Das habe ich aus meiner Abteilung auch schob gehört. Und dann auch gleich mit der Drohung einer Kündigung. Ja so ist das, alles verändert sich in der Beck'sche. Aber leider nur zum negativen!

    Danke für die Hinweise wie man sich bei Anmahnungen verhalten soll.

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  2. Sehr hilfreich und verständlich was ich hier gelesen habe!

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  3. 2 Listen stehen zur Wahl!
    Mal sehen wie der Wählerwille aussieht?
    Sieg für die GL?, oder Sie für die Interessenvertretung der Belegschaft?
    Noch haben wir es in der Hand, ob unsere Zukunft Gesetzes-, Tarif- und Betriebsvereinbarungskonform bleibt oder nicht!

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  4. Freut mich sehr, endlich gibt es eine Alternative zu dem Wittal-Betriebsrat

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    1. Wie sieht denn deine Alternative aus?
      Mehrarbeit, Leiharbeit, Werkverträge, 4-Schicht, Wochenendarbeit, Lohnkürzungen, nur noch gesetzlicher Urlaub ( 24 Werktage ) usw. da sind unsere Herren bestimmt sehr inovativ.
      Und wer ist denn bitte schön Wittal?

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  5. Meine Alternative ist: mache erst dich mal rechtskundig im Rahmen der BetrVG, bevor du mir irgendwelche Belehrungen gibst (§ 77, Abs. 3 BetrVG ist nur ein Beispiel). Vor allem finde ich es äußerst unqualifiziert, mit Unterstellungen zu arbeiten, obwohl dazu überhaupt noch keinen Beweis dafür gibt.

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  6. Ich wußte gar nicht, dass der Kollege Wittal dem BR noch angehört bzw. wieder kandidiert. Aber ehrlich gesagt: ich wäre froh, wennn es so wäre!

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  7. Ich auch! Auf der Geschäftsleitung-Liste stehen lauter .......... , schämt Euch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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    1. Ja, nach der Spaltung der Belegschaft folgt nun die Spaltung des Betriebsrats mit Hilfe williger Marionetten. Bravo Hr. Dr. Kranert, Sie haben ihr Handwerk beim Brutaloarbeitgeber Bertelsmann gut gelernt!

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  8. Wow. Was für ein intelligenter Kommentar

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  9. Also Leute mal ehrlich ihr müsst euch alle bewusst sein wen ihr im betriebsrat haben wollt? Glaubt ihr im ernst das die liste von der geschäftsleitung ernsthafte interessen hat das beste für euch rauszuholen. Das eine BuBi sekretärin die direkt in der Bereichsleitung Bubi sitzt ernsthaft für euch kämpfen wird??Oder ein MA am Planschneider Bubi? Glaubt ihr das ein MA von E-Medien ernsthafte interessen an euch hat? Da gehts nur drum was der Dr. Kranert will und die müssen tun was der will!!! ABER LEUTE ENTSCHEIDET FÜR EURE ZUKUNFT!!

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  10. Warum nicht Wir?
    Weil man Leute die eine Beförderung zum Gruppenleiter, oder ihre Arbeitszeit verlängern wollen weil sie auf einem TZ-Arbeitsplatz sitzen, oder weil es der Bereichsleiter ihnen nahelegt sich aufstellen zu lassen damit die Karriere gesichert ist, oder weil es sich um einen Streikbrecher handelt, oder weil der Kollege in der Verhandlungskommission war mit der das Übel bei Beck anfing, oder eine Ausendienstmitarbeiterin die eigentlich nie zur BR-Sizung da ist, oder E-Medien Mitarbeiter keine Interessen für Schichtarbeiter der Produktion vertreten können, oder eine Sachbearbeiterin nur Abgabetermine interessieren,
    DARUM NICHT IHR!

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  11. GENAU!!! du sprichst mir aus der Seele. Danke

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