Dienstag, 29. April 2014

Gerechtigkeit siegt - Nikolaus Lauter bleibt Betriebsratsvorsitzender bei Legoland!


Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat nach einer weiteren zweistündigen Verhandlung in zweiter und letzter Instanz auf die Beschwerde des Legoland-Betriebsrats die Anträge der Arbeitgeberseite abgewiesen.

Das bedeutet: Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung von Nikolaus Lauter wurde nicht erteilt. Damit hat das LAG den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg Kammer Neu-Ulm abgeändert. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht hat das LAG nicht zugelassen.

Damit ist rechtskräftig, dass Nikolaus Lauter weiter Betriebsratsvorsitzender im Legoland bleibt. Die gerichtliche Auseinandersetzung konnten unsere KollegInnen bei Legoland nur dank der großartigen Unterstützung durch euch durchstehen. Vielen Dank für die Solidarität!

Am Ende der Verhandlung hat das LAG seinen Beschluss ausführlich und nachvollziehbar begründet. Die Vorwürfe der Arbeitgeberseite erwiesen sich als unbegründet.

Einzig den Vorwurf der eigenmächtigen Urlaubsnahme hätte als Pflichtverstoß gewertet werden können. Das LAG hat hier allenfalls den Ausspruch einer Abmahnung für angemessen erachtet. Vor Entscheidungsverkündung hatte das LAG hatte eine vergleichsweise Einigung angeregt. Das hatte die Arbeitgeberseite strikt abgelehnt.
 
 

3 Kommentare:

  1. Na das macht doch Hoffnung, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss wenn man denn zusammen hält und nicht gleich die Hosen voll hat wenn die AG`s mit ihren Drohungen kommen.

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  2. Schön, dass ein solcher Konzern wie Legoland seinen Betriebsratsvorsitzenden nicht feuern konnte! Tolle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in München!

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  3. Kann es den sein,das hier jemand den Betriebsrat in Frage stellt weil er selbst nicht mehr gewählt wurde?

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