Strittig ist zwischen den Klägern und der Beklagten nach wie vor, ab welchem Zeitpunkt den Kolleginnen und Kollegen die geltend gemachten Ansprüche zustehen.
Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Mittwoch, 16. April 2014
Unternehmensleitung in München greift den Vorschlag des Arbeitsgerichts auf und gibt Zustimmung für gerichtlichen Vergleich!
Nach drei rechtskräftigen Urteilen um die Zusatzverträge bei der Druckerei
C.H. Beck, die zugunsten der Kläger (Beschäftigten) entschieden wurden, werden
wohl auch die weiteren anhängigen Verfahren zu Gunsten der Klägerinnen und
Kläger entschieden, so das Arbeitsgericht. Das heißt, dass auch diese
Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.
Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von
Vergütungsansprüchen wegen der
Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.
Strittig ist zwischen den Klägern und der Beklagten nach wie vor, ab welchem Zeitpunkt den Kolleginnen und Kollegen die geltend gemachten Ansprüche zustehen.
Der Vorsitzende Richter schlug den Beteiligten einen gerichtlichen
Vergleich vor, der sinngemäß lautet:
Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend
gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der
„strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.
Auf
Basis dieses Vorschlags werden nun die Juristen (Kläger und Beklagtenseite) die
Zahlen bzw. Forderungen austauschen und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Dieser
Vergleichsvorschlag geht dann den Kolleginnen und Kollegen zu und Bedarf deren
Zustimmung.
Bei
Annahme des Vergleichs würden weitere jahrelange Gerichtsverfahren
–möglicherweise bis in die 3. Instanz – vermieden werden.
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Na da bin ich jetzt mal gespannt, auf welcher Basis sich da die GL einigen will; toll ist natürlich, dass wir die positiven Urteile unserer 3 Kollegen haben.
AntwortenLöschenToll! Die positiven Urteile unserer drei Kollegen! War es das?
AntwortenLöschenNein das wars noch lange nicht weil wir uns immer wieder kaufen lassen. Heute am Karfreitag laufen 2 Druckmaschinen 2-schichtig für 200% Zuschlag, ansonsten hat man kein Geld, die Buchbinder sind jetzt mal wieder zu teuer, solange wie wir uns kaufen lassen klappt das nicht!!!
AntwortenLöschenSind wir wieder soweit, Betriebsberater in der Bubi!!! Wenn ein Chef fremde Hilfe braucht um nachzusehen wo und wie viel gespart werden kann, dann hat dieser Chef für mich nichts auf der Pfanne. Wenn eine Privatperson so Haushalten würde wäre diese nach wenigen Monaten Privatinsolvent. Bei Beck ist aber Gott sei Dank genügen Geld da um solche "Berater" die Unsummen kosten zu bezahlen.
AntwortenLöschenIch verstehe die Rolle des BR überhaupt nicht mehr, wenn am Karfreitag Schichten gearbeitet werden. Hat der BR sein Mitbestimmungsrecht völlig vergessen. Na ja, nach dem Kommentar des BR auf die betriebliche Lohngestaltung ist mir klar geworden, dass ich von diesem BR nichts mehr erwarten kann.
AntwortenLöschenWenn der BR die schichten nicht genehmigt hätte dann hätte es ein Gemaule gegeben wegen der Verlust von soviel Geld für die Kollegen!!!! Was wollte ihr eigentlich ??? Ihr müsst plus nein sagen und nicht immer ein Sündenbock suchen!Das macht ihr immer ganz gut selber kuschen und dann war der BR immer schuld.Das Habe ich so oft gehört " Der BR hat mich eintäuscht"ihr braucht kein Betriebsrat ihr wollt ein Pappi was die böse GL schimpft !!! mensch wird erwachsen
LöschenDa würde es passen, den Kardinal Marx anzuschreiben. Bei uns wird das Gottes Lob gedruckt und an einem der höchsten katholischen Feiertage wird gearbeitet. Offensichtlich hat da die neue GL keinerlei Skrupel. Und vom Betriebsrat hört man da gar nichts!!! Denkt mal darüber nach Betriebsräte!! Von der GL habe ich nichts anderes erwartet, aber von euch!
AntwortenLöschenWo warst du das letzten mal??? die große Empörung wegen geschäftsschädigend und so ??? Bin ich froh das du so klug Bist! oh ich bin nicht in den Betriebsrat.Sei froh das die nicht alle hin geschmissen haben bei so nette Kollegen ;-) Ach ich vergaß da gibts ja dich hättest dich aufstellen lassen können und alle Ungerechtigkeiten rückgängig machen können.
LöschenEine kleine Korrektur ist erlaubt! Der höchste Feiertag der katholische Kirche ist nicht der Karfreitag, denn der ist im Sinne der katholischen Kirche nur ein halber oder gar kein Feiertag. Der höchste Feiertag der katholische Kirche ist der Ostersonntag. Die Auferstehung Jesus Christus und somit die Befreiung durch die Erbsünde und die Aufnahme der Seelen in das ewige Leben. Halleluja!!!
AntwortenLöschenKardinal Marx braucht ihr gar nicht anzuschreiben, man sieht doch was bei Weltbild passiert. Oder denkt ihr dass es die Kirche juckt,ob ihr an einem Feiertag arbeitet,sei es nun der höchste oder nicht.
LöschenUnd die Kollegen die am Karfreitag gearbeitet haben, die könnten doch jeden Sonntag arbeiten,dann brauchen sie nicht mehr zum
Fussballspielen gehen oder sonstigen Aktivitäten nachgehen.
Und könnten sich voll und ganz der Firma widmen.
Ach ja, wer hat denn von den Vorgestzten am Karfreitag gearbeitet,wäre doch schön,wenn die vorneweggehen und ihre Familien über die Feiertage alleine verbringen lassen.
Bin ja mal gespannt ob einer der Damen und Herren eine vernünftige Antwort parat hat.Wenn ich was von den Mitarbeitern einfordere,dann sollte man schon mit gutem Beispiel vorweggehen.
Apropos Betriebsrat!
LöschenKennt von den BR - Mitgliedern jemand den § 9 Arbeitszeitgesetz!
Ja von vorn wird geführt ! Die sind aber plus gut andere zu überreden aber selber was bringen da sind die zu gut dafür obwohl die angeblich von fach sind
Löschenfür die Juristen da gibts Ausnahme Regelungen bitte die § 9 bis 13 lesen da gibt es bestimmt was zutreffendes.Kein BR Mitglied ;-)
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