Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Donnerstag, 8. Mai 2014
Betriebsversammlung C.H. Beck - Licht und Schatten liegen nahe beieinander!
Sehr
gut besucht war die Betriebsversammlung der Druckerei am 7. Mai 2014. Ging es doch
um wichtige Zukunftsfragen, die die Beschäftigten berühren und hautnah
betreffen.
So
berichtete die Geschäftsleitung u. a. über die Zwischenstände hinsichtlich der beiden
Unternehmensberatungen für die Bereiche Buchbinderei und Satz/e-Medien.
Die Personalkosten sind vergleichsweise zu
anderen Unternehmen zu hoch, man muss „wirtschaftlicher werden“ und es sind
„Organisationseinheiten schaffen, die marktfähig sind“. Diese Aussagen sind –
so Teilnehmer der Betriebsversammlung – nach allen Seiten interpretierbar.
In
den nächsten Wochen werden wohl dann die Weichen für die Zukunft gestellt. Ob
dies dann die Ausgliederung von Abteilungen bedeutet, ist aus Sicht von Teilnehmern
der Betriebsversammlung völlig offen.
Licht
und Schatten liegen nahe beieinander!
Positiv
zu erwähnen ist, dass befristet Beschäftigte in unbefristete Arbeitsverhältnisse
übernommen werden. Gleichzeitig wurde
jedoch das Kontingent der Leiharbeit, deutlich nach oben erhöht.
Eine
Zusammenlegung der Produktion in der Augsburger Straße ist nach Aussagen der GL
derzeit kein Thema.
Berichte
zu den aktuellen Themen gab es darüber hinaus durch den Betriebsrat der
Druckerei, sowie aus dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat von C.H. Beck.
Gerichtliche
Verfahren um Zusatzverträge nähern sich dem Ende!
Nachdem
sowohl das Arbeitsgericht Augsburg als auch das Landesgericht München in
letzter Instanz die damals geschlossenen Zusatzverträge für unwirksam erklärt
hatte, ging es in den weiteren Verfahren um die entstandenen materiellen
Ansprüche. Der Vergleich sieht folgende Regelung vor:
· Die Ansprüche, die im Rahmen der
tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen.
·
Die Ansprüche, die im Rahmen der
„strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.
Ver.di-Sekretär Rudi Kleiber bezeichnet den ausgehandelten Vergleich als
faire Lösung, der einen weiteren möglichen jahrelangen Rechtsstreit – mit Risiken
für beide Seiten - beendet und der auch durch die Zustimmung der Konzernleitung
in München zustande kam.
In solchen - sicherlich nicht einfachen
- Situationen zeigt sich, dass man nicht gleich den Sand in den Kopf stecken
soll. Mit Ausdauer, Kondition und guten Nerven sind solche Erfolge nach jahrelangem
Rechtsstreit zu erzielen, so Rudi Kleiber.
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Ja, ja unser neuer Chef ist wirklich ein Schlitzohr. Er formuliert wirklich alles so, dass er sich alles offen hält und wenn's nicht passt, dann entscheidet halt München..........!!!
AntwortenLöschenGratulation den Kollegeinnen und Kollegen die geklagt haben und jetzt was kriegen.
Wie kann man sagen, dass bei uns in der Bubi die Löhne zu hoch sind. Wir haben den schlechteren Tarifvertrag und aus meiner Sicht das niedrigste Lohnniveau aller Abteilungen. Leiharbeit +Werkverträge!
AntwortenLöschenAlso irgendwann muss hier schluss sein!
Genialer Versprecher, wirklich lustig!
AntwortenLöschenDas wird mein Motto für die kommende Woche: lieber Sand als nix im Kopf!