Donnerstag, 20. November 2014

250 Jahre C.H. Beck: Ungleichbehandlung und Maßregelung bei Jubiläumzahlung…



Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2015, 11.00 Uhr in Donauwörth!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat für zwei Musterklagen (7. Kammer) anlässlich der Jubiläumszahlung von C.H. Beck den Kammertermin auf Dienstag, 25. November 2014, 11.00 Uhr terminiert.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  entschieden, allen Mitarbeitern eine freiwillige Sonderzahlung zu gewähren.
Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei, einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Rolle rückwärts des Arbeitgebers:
Jubiläumszahlung oder Sonderzahlung für Zusatzverträge?

Durch diese Jubiläumszahlung – 250 Jahre C.H. Beck – wurde eindeutig nicht eine Kompensation etwaiger durch Änderungsverträge eingetretener Nachteile angestrebt, sondern vielmehr eine generelle Belohnung für alle Mitarbeiter anlässlich dieses für die Firmengeschichte so bedeutsamen Ereignisses gewährt. Nach dem Zweck dieser Jubiläumszahlung ist eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter gerade nicht gerechtfertigt.

Die Arbeitgeberseite versucht nun bei Gericht den Eindruck zu erwecken bzw. das Gericht davon zu überzeugen, dass es sich hier in erster Linie um eine Sonderzahlung handle, die darauf bedacht war, die „geleisteten Verzichte bzw. deren Nachteile auszugleichen“. Bestätigen sollen diese Argumentation vor Gericht nun der Leiter der Nördlinger Druckerei Dr. O. Kranert und die Personalreferentin Anneliese Zinke.

Das Arbeitsgericht hat nun zu entscheiden, ob es sich um eine Jubiläumszahlung der beiden Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck und Wolfgang Beck anlässlich des 250-jährigen Bestehens von C.H. Beck handelt oder um eine Sonderzahlung für abgeschlossene Zusatzverträge, wie die Anwälte der Nördlinger Geschäftsleitung argumentieren.





5 Kommentare:

  1. Nächsten Donnerstag ist wieder mal Mitarbeiterversammlung (Ächz! Würg! Kotz!).
    Da ist dann sicher die nächste Salamischeibe fällig. Wenn die Dres. Beck, Kranert und Co. nur mal daran ersticken würden...

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  2. Schämt man sich eigentlich seitens der GL Nördlingen und der Unternehmensleitung in München eigentlich nicht, diesen Prozess zu führen. 250 Jahre C.H. Beck sind so ein großartiges Jubiläum, dass man sich hier streiten muss und diese Unterschiede anlässlich dieses Jubiläums macht!

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  3. Ich bin über 30 Jahr im Betrieb und auch mir wurde die Zahlung gekürzt, nur weil ich den Zusatzvertrag nicht unterschrieben. Vor 26 Jahren gab es dieses Theater nicht mit der Jubiläumszahlung.
    Unsere Bosse haben doch mittlerweile keine Skrupel mehr. Diese Posse ist mittlerweile danke des Blog deutschlandweit bekannt. Gratulation an unser Management für dieses Meisterstück an Dummheit!

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  4. laber laber herr dr. kranert

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  5. übrigens ich hab kein schlechtes gewissen wenn ich in den spiegel schau und mir die frage stellen soll ob ich das verdiene was ich bei beck verdiene, im gegenteil!!!

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