Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Donnerstag, 20. November 2014
250 Jahre C.H. Beck: Ungleichbehandlung und Maßregelung bei Jubiläumzahlung…
Kammertermin des
Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2015, 11.00 Uhr in Donauwörth!
Das
Arbeitsgericht Augsburg hat für zwei Musterklagen (7. Kammer) anlässlich der
Jubiläumszahlung von C.H. Beck den Kammertermin auf Dienstag, 25. November
2014, 11.00 Uhr terminiert.
Das
Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums entschieden, allen Mitarbeitern eine
freiwillige Sonderzahlung zu gewähren.
Diese
Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von
1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei,
einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und
Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine
deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.
Rolle rückwärts des Arbeitgebers:
Jubiläumszahlung oder Sonderzahlung für Zusatzverträge?
Durch
diese Jubiläumszahlung – 250 Jahre C.H. Beck – wurde
eindeutig nicht eine Kompensation etwaiger durch Änderungsverträge
eingetretener Nachteile angestrebt, sondern vielmehr eine generelle Belohnung
für alle Mitarbeiter anlässlich dieses
für die Firmengeschichte so bedeutsamen Ereignisses gewährt. Nach dem Zweck dieser
Jubiläumszahlung ist eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter gerade
nicht gerechtfertigt.
Die
Arbeitgeberseite versucht nun bei Gericht den Eindruck zu erwecken bzw. das
Gericht davon zu überzeugen, dass es sich hier in erster Linie um eine
Sonderzahlung handle, die darauf bedacht war, die „geleisteten Verzichte bzw. deren
Nachteile auszugleichen“. Bestätigen sollen diese Argumentation vor Gericht nun der Leiter der
Nördlinger Druckerei Dr. O. Kranert und die Personalreferentin Anneliese Zinke.
Das
Arbeitsgericht hat nun zu entscheiden, ob es sich um eine Jubiläumszahlung der
beiden Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck und Wolfgang Beck anlässlich des
250-jährigen Bestehens von C.H. Beck handelt oder um eine Sonderzahlung für
abgeschlossene Zusatzverträge, wie die Anwälte der Nördlinger Geschäftsleitung
argumentieren.
Labels:
Betriebsrat,
Gerichtsentscheidung,
Zusatzverträge
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Nächsten Donnerstag ist wieder mal Mitarbeiterversammlung (Ächz! Würg! Kotz!).
AntwortenLöschenDa ist dann sicher die nächste Salamischeibe fällig. Wenn die Dres. Beck, Kranert und Co. nur mal daran ersticken würden...
Schämt man sich eigentlich seitens der GL Nördlingen und der Unternehmensleitung in München eigentlich nicht, diesen Prozess zu führen. 250 Jahre C.H. Beck sind so ein großartiges Jubiläum, dass man sich hier streiten muss und diese Unterschiede anlässlich dieses Jubiläums macht!
AntwortenLöschenIch bin über 30 Jahr im Betrieb und auch mir wurde die Zahlung gekürzt, nur weil ich den Zusatzvertrag nicht unterschrieben. Vor 26 Jahren gab es dieses Theater nicht mit der Jubiläumszahlung.
AntwortenLöschenUnsere Bosse haben doch mittlerweile keine Skrupel mehr. Diese Posse ist mittlerweile danke des Blog deutschlandweit bekannt. Gratulation an unser Management für dieses Meisterstück an Dummheit!
laber laber herr dr. kranert
AntwortenLöschenübrigens ich hab kein schlechtes gewissen wenn ich in den spiegel schau und mir die frage stellen soll ob ich das verdiene was ich bei beck verdiene, im gegenteil!!!
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