Mittwoch, 3. September 2014

Geschäftsleitung lässt den Spruch der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht überprüfen!

Gütetermin zum Einigungsstellenspruch wegen der Sonderzahlung vor dem Arbeitsgericht!
 
Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus. Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.

In der Einigungsstelle vom 2. Juli vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite, einen Spruch entsprechend dem Antrag des Betriebsrats.

Gütetermin am Arbeitsgericht ohne Einigung!
Diesen Spruch der Einigungsstelle hat die Geschäftsleitung beim Arbeitsgericht angefochten. Die Güteverhandlung am 2. September vor dem Arbeitsgerichtes Augsburg in Donauwörth brachte in der Sache keine Annäherung der Standpunkte.

Wechsel der juristischen Vertretung!
Überraschend war zu Beginn des Termins, dass die Arbeitgeberseite in diesem Verfahren nicht mehr wie bisher von der Fachanwältin des Verbandes Druck und Medien aus Nürnberg vertreten wird, sondern nun von einer renommierten Anwaltskanzlei aus Frankfurt.

Fragwürdige Argumentation der Arbeitgeberseite!
Die Arbeitgeberseite argumentiert nun, dass es sich bei der gezahlten Sonderzahlung nicht um eine Erfolgsprämie gehandelt habe, sondern lediglich um einen Ausgleich der Verzichte aufgrund der Zusatzverträge. Man habe aufgrund der guten wirtschaftlichen Prognose eine Vorschusszahlung gewährt, allerdings nahm danach das Geschäftsjahr aufgrund eines Kunden (?) eine negative Entwicklung… Deshalb, so der Anwalt der Arbeitgeberseite, war dies nur eine Vorschusszahlung aufgrund der Verzichte in den Zusatzverträgen und „habe nichts mit der wirtschaftlichen Situation zu tun“. Hat sich also, quasi rückwirkend, das Motiv für die Sonderzahlung geändert?

Was war es nun: Eine Ausgleichszahlung für Zusatzverträge, eine Erfolgsbeteiligung oder gar eine Streikbruchprämie?

Ein kurzer Rückblick:
 
10.07.2013, 11.30 Uhr:
Die Geschäftsleitung erklärt zeitgleich, jedoch an unterschiedlichen Orten,  dem Betriebsrat und der Verhandlungskommission das Scheitern der Haustarifverhandlungen.

10.07.2013, 13.00 Uhr:
Mitarbeiterversammlung der GL mit Ankündigung einer Sonderzahlung von 500 Euro und schriftliche Information der GL: „…und eine Erfolgsbeteiligung für das laufende Jahr“.

10.07.2013:
Nach dem Scheitern der Haustarifverhandlungen durch die GL, erfolgte ein ; ver.di-Aufruf zum Warnstreik; waren die  in Wirklichkeit 500 Euro als Streikbruchprämie gedacht?

12.07.2013:
Brief an die Beschäftigten, die das Zukunftssicherungspaket II unterschrieben haben. Hier heißt es u. a.: „…wir uns am Markt behaupten konnten und nun die wirtschaftliche Kraft haben, Ihnen etwas zurückzugeben“.

Jeder kann nun für sich entscheiden, wie die Argumentation der Arbeitgeberseite vor dem Arbeitsgericht zu beurteilen ist.

Das Arbeitsgericht wird nach Einreichung der Schriftsätze bis Ende Oktober, einen Kammertermin festlegen.

Egal wie das Arbeitsgericht entscheiden wird, es ist ein Armutszeugnis dieser  Geschäftsleitung, wie hier mit weiten Teilen der Belegschaft umgegangen wird.

Willkür und Spaltung der Belegschaft sind untaugliche Mittel bei der Führung eines Betriebes und gefährden letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg.

 

 

15 Kommentare:

  1. Das ist ja ein doppelter Salto rückwärts was hier unser Dr. Kranert und seiner neuer Anwalt da versucht. Probieren kann man es ja, aber wir es aber besser, was im Betrieb abgegangen ist und aktuell abgeht. Hoffe mal, dass auch der Richter nicht darauf reinfällt.

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  2. Das ist ganz klar ein dreifacher Salto!!!
    Ganz offensichtlich haben da unsere Herren in Nördlingen von unserem Boss aus München eine verbraten bekommen und jetzt heisst es zurückrudern.

    Was kostet jetzt eigentlich die zusätzliche und neue Kanzlei aus München?

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  3. Geld spielt doch in der Beck'sche keine Rolle. Es ist ja genügend da, so Dr. Beck.

    Hautsache die Mitarbeiter kann man auspressen!

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  4. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ihr bei der aktuellen Argumentation der neuen Anwaltskanzlei bei der Beckschen schlechte Karten habt. Ausgleichszahlungen für entgangene Entgelte bei den Zusatzverträgen sind juristisch einwandfrei!
    Vielleicht wäre es besser gewesen, mit der Geschäftsleitung konstruktiv zu Ergebnissen zu kommen als die ewige Leier vom unsozialen Arbeitgeber zu singen! Unsozial sieht leider ganz anders aus! Bei Beck sitzt ihr alle auf einem doch noch ganz stabilen Ast!

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  5. Was bist du denn für ein Clown??????????

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  6. Ich verstehe nicht dass unsere GL und unser Boss in München wegen der Prämie hier so rumscheißt.
    Wir alle haben zum Erfolg des Unternehmens beitragen, also 100% und nicht nur 60%.
    Oder ist das möglich, dass die 60% das gleiche erwirtschaften wie 100%?
    Das soll uns Kranert mal erklären.
    Wie wäre das möglich ohne unser schuften in der Bubi.
    Und jetzt als Dank die Werkverträge in der Bubi.
    Pfui, schämt euch!

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  7. Hallo Betriebsrat, ich erwarte jetzt von euch mal eine klare Aussage an uns Mitarbeiter.
    Was ist eure Meinung zu dem Scheißdreck Werkverträge in der Bubi?
    Was ist eure Meinung zu der künftigen Ausgliederung des Satzes?

    Ich und andere erwarten das von euch.

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  8. Was erwartet ihr wenn alle umfallen und kuschen ? ohne Rückgrat geht da gar nichts!Es hilft nicht`s wenn viele nur an sich selber denken.Viel geben alles auf nur wegen der Job,"wo anders`s ist auch nicht besser"...klar gib nach und wir verschlechtern für alle Kollegen,auch in andere betriebe,die Lage!Der Gl hat leichte Spiel mit uns weil wir uneinig sind.Aber solange beim Beck jeder den Kopf einzieht geht es so weiter! Der Betriebsrat ist nur so stark wie der Belegschaft und wir können uns nicht mal aus ein nasser Papiertüte kämpfen !! Wenn ich für mich sorge ist für alle gesorgt.....Viel Spaß Kollegen wacht auf oder geht unter...wer nicht kämpft hat schon verloren ! Jetzt Bubi dann Satz und ja auch die Drucker wird den Arsch aufgerissen keine angst ;-)

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  9. Warum erwartet ihr immer nur vom Betriebsrat. Steht selber Euren Mann!! Ihr habt es doch auch selber in der Hand. Am Samstag wurden Überstunden in der Bubi gearbeitet. Freiwillig !!! Also nicht lamentieren und nach dem Betriebsrat schreien, sondern handeln mit Arsch in der Hose.

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  10. Was heißt erwartet ihr vom Betriebsrat? Was macht der Betriebsrat überhaupt im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten? Er fordert Solidarität? Was für ein Ziel soll damit erreicht werden, vor allem unter welchen Umständen? Ich habe den Eindruck, der Betriebsrat ist Handlungsunfähig! Er verlangt nur von den Kolleginnen und Kollegen, selber hat er aber kein Konzept, wie ein Schuh daraus wird!

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  11. Was ist falsch an Solidarität ?

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  12. Soldarität der Arbeitnehmer ist gut und schön aber dann bitte auch Solidarität mit der Firma. Ein Betriebsrat, der im dauernden Clinch mit der Geschäftsleitung agiert, erreicht am Ende gar nichts!

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    1. Ups ich bin dann mal solidarisch mit den GL ich habe schon lange kein Respekt mehr.Ich schau wo ich das Beste für mich raus holen kann und ich wird ab jetzt meine Verachtung zeigen.Ich wird dann keine zusagen mehr einhalten und als Mißverständnis meiner seit`s auslegen.Ich werde dann versuchen jeder mir unangenehme vorgesetzte psychologisch fertig zu machen und zu mobben.......ach ja geht ja gar nicht es lest mein Charakter nicht zu....:-\

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  13. Was redest du für nen Scheiss !!

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  14. Kapiers doch endlich: ein Betriebsrat besteht aus Kollegen. Von uns gewählt, die sich für uns einsetzen. Für unsere Belange!! Wir sind der Betriebsrat.

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