Donnerstag, 31. Januar 2013

Datenschutz: Gesetzentwurf unzumutbar - Bundesregierung hat kalte Füße bekommen!


Protest war erfolgreich! 
Fast 70.000 Unterschriften gegen “Gesetz für Beschäftigtendatenschutz”

Das viel kritisierte Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ist vorerst vom Tisch. Der Protest eines breiten Bündnisses und fast 70.000 Unterschriften waren erfolgreich. Weder der Innenausschuss noch der Bundestag werden das Gesetz in dieser Woche behandeln – wie ursprünglich geplant. Eine große Schlappe für den Gesetzgeber, ein wichtiger Erfolg für den Datenschutz!
Der Erfolg dieses Protestes zeigt der Bundesregierung wieder einmal ihre Grenzen in Sachen Datenschutz auf. Der Gesetzentwurf hätte die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Füßen getreten.
Bis Ende Januar wollte die Bundesregierung das Beschäftigtendatenschutzgesetz durch den Bundestag bringen. „Der Entwurf schafft in Wahrheit ein Arbeitnehmer-Ausforschungsgesetz und schränkt die Rechte der Beschäftigten in unzumutbarer Weise ein“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Etliche betriebliche Datenskandale der vergangenen Jahre würden durch diesen Gesetzentwurf der Regierung künftig legalisiert.
Mit den neuen Befugnissen wären die Arbeitgeber zu Sonderermittlern geworden, die – im Gegensatz zu den offiziellen Strafverfolgungsbehörden – jeglicher rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen sind.  Während die Zulässigkeit staatlicher Rasterfahndung vom Bundesverfassungsgericht zu Recht stark eingeschränkt wurde, hätte der Gesetzentwurf den Arbeitgebern die Durchführung von Rasterfahndungen ohne jeden Anfangsverdacht erlaubt.
Unzureichende Vorschriften!

Der Gesetzentwurf der Regierung falle hinter den Status Quo zurück, den die Rechtsprechung bisher gesetzt hat. Statt einer intransparenten und völlig unzulänglichen Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes ist nach Auffassung von ver.di ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz nötig, das die von der Verfassung geschützten Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer/innen tatsächlich sichere.

Irritiert zeigt sich der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske darüber, dass die Gewerkschaften – anders als vorher zugesagt – keine Möglichkeit hatten, vor einer Ausschussterminierung im Bundestag zu dem überarbeitetem Gesetzesentwurf ausführlich Stellung zu nehmen.

„Wer die Gewerkschaften in Kernfragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsätzlich ignoriert, hat offenbar kein ernsthaftes Interesse daran, die Rechte der Beschäftigten zu sichern“, sagte Frank Bsirske.

Die Rechte der Arbeitnehmervertretungen müssen gestärkt und ihnen auch ein Klagerecht im Namen von Beschäftigten ermöglicht werden. 
Die Politik müsste eigentlich aus den Überwachungsskandalen bei Lidl, Aldi und Schlecker endlich ihre Lehren und Konsequenzen ziehen.
 

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