Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Dienstag, 10. September 2013
Recht haben, Recht bekommen - Ergänzungsverträge aus 2011 sind unwirksam!
Ergänzungsverträge bzw. das Lohnkürzungspaket der Geschäftsleitung sind für
die Kläger unwirksam – Landesarbeitsgericht München begründet sein Urteil vom
25. Juli 2013!
Mit Urteil vom 25. Juli 2013 hat das Landesarbeitsgericht München
die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber) gegen das Urteil
des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2012,
auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Auszüge aus der Begründung des Landesarbeitsgerichts:
Die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber)
ist unbegründet.
Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis
zutreffend und überzeugend begründet entschieden, dass der Ergänzungsvertrag
zum Arbeitsvertrag der Parteien nicht wirksam zustande gekommen ist, weil die im
Zusatzvertrag eindeutig und zwingend festgelegte aufschiebende Bedingung
hierfür – Vorliegen eines Zustimmungsquorums von 70 Prozent der Arbeitnehmer
bis zu einem klar fixierten Stichtag –
nicht eingetreten war.
Damit lagen bis zum Stichtag am 31.05.2011 bei der Beklagten (Arbeitgeber)
überhaupt, bestenfalls, nur 163/164 Ergänzungsverträge, entsprechend 68,62
Prozent (kaufm. gerundet) vor, also weniger als das festgelegte Quorum von 70
Prozent.
Angesichts der sich aus dem Akteninhalt
mittelbar erschließenden Auseinandersetzungen der Belegschaft mit der Beklagten
(Arbeitgeber) hinsichtlich dieser Ergänzungs-/Änderungsverträge wusste die
Beklagte, dass die tangierten Arbeitnehmer, darunter damit im Zweifel auch der
Kläger, mit diesem Vertrag jedenfalls in weitem Umfang nicht einverstanden
waren.
Lohnkürzungspaket der Geschäftsleitung!
Angesichts des bemerkenswerten Lohnkürzungspaketes dieser Vertragsangebote der Beklagten – massive Arbeitszeitausweitung ohne
Lohnausgleich, damit erfolgte Absenkung der Berechnungsbasis für stundenlohnabhängige
Leistungen/Zeitzuschläge, Senkung bzw. Streichung zahlreicher tariflicher
Leitungen wie Jahresleistung und Urlaubsgeld, Lohnerhöhung ab 01.01.2012 und
Beschäftigungssicherung nur bei Vorliegen einer entsprechenden „Gefügigkeit“
des Betriebsrats mit der von der Arbeitgeberin gewünschten
Arbeitszeitflexibilisierung, also letztlich einer massiven Absenkung des bisherigen Vertrags- und
Vergütungsniveaus – gegen eher virtuell anmutende
Arbeitsplatzsicherungshoffnungen in Form von Investitionsankündigungen usw. musste dies allerdings einen derartigen
Druckcharakter zur Folge haben, dass die Beklagte von
einer etwa spontanen breiteren Akzeptanz dieses Ansinnens von vorneherein nicht
ausgehen konnte.
Auch in sonstiger vertraglicher Form ist
ein entsprechender Ergänzungsvertrag hier nicht zustande gekommen, so das Landesarbeitsgericht.
Auch das Urteil des Landesarbeitsgerichtsgerichts München macht erneut deutlich, dass nur Tarifverträge Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen!
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Wenn ich das so lese, ist das auf bayrisch gesagt, nochmal eine richtige Watsch'n vom Landesarbeitsgericht München, für die Geschäftsleitung, die Führungskräfte und treuen Anhänger der Zusatzverträge!
AntwortenLöschenAnders kann man die Begründung des Gerichts wohl kaum bezeichnen!
So wie ich die Begründung des Landesarbeitsgerichtes in München verstehe, werden die Zusatzverträge der Geschäftsleitung nicht inhaltlich sondern wegen eines Formfehlers d. h. das Nicht -Erreichen des 70%- Qorums als "nicht wirksam"erklärt.
AntwortenLöschenSie sollten nicht nur den ersten Absatz lesen, sondern auch den nachfolgenden Text. Zum Beispiel . . . letztlich einer massiven Absenkung des bisherigen Vertrags- und Vergütungsniveaus – gegen eher virtuell anmutende Arbeitsplatzsicherungshoffnungen in Form von Investitionsankündigungen . . . musste dies allerdings einen derartigen Druckcharakter zur Folge haben, dass die Beklagte von einer etwa spontanen breiteren Akzeptanz dieses Ansinnens von vorneherein nicht ausgehen konnte. . . .
LöschenEs war nicht Aufgabe des LAG die Zusatzverträge inhaltlich zu bewerten.
LöschenAber einige Passagen der Urteilsberündung sprechen auch in dieser Hinsicht eine für ein deutsches Arbeitsgericht (die ja in der Regel eher etwas arbeitgeberfreundlich sind) eine ziemlich deutliche Sprache:
"...Angesichts des bemerkenswerten Lohnkürzungspaketes ... Beschäftigungssicherung nur bei Vorliegen einer entsprechenden „Gefügigkeit“ des Betriebsrats ... letztlich einer massiven Absenkung des bisherigen Vertrags- und Vergütungsniveaus – gegen eher virtuell anmutende Arbeitsplatzsicherungshoffnungen (!) ... musste dies allerdings einen derartigen Druckcharakter zur Folge haben".
Das ist mehr als nur eine Watschen!!
Ich habe schon die ganze Begründung gelesen! Aber es ist dennoch so, dass das Landesarbeitsgericht die Verträge nicht als unwirksam erklärt hätte, wenn das 70%-Quorum bei den Verträgen erreicht worden wäre!
AntwortenLöschenEs wurde aber nicht erreicht und somit hätten die Verträge niemals wirksam werden dürfen.
LöschenDie vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit mit der Behauptung, die Quote wäre erreicht gewesen, zu einem "Formfehler" herunter spielen zu wollen, das ist schon eine unverschämte Dreistigkeit.
AntwortenLöschenWas man daraus lernen kann/muss:
LÜGEN UND BETRÜGEN GEHÖRT ZUM "NORMALEN" INSTRUMENTARIUM DES MANAGEMENTS!!
Volle Zustimmung!
AntwortenLöschenWer hat denn behauptet, dass die Quote erreicht wurde?
Wir wurden also wieder einmal verarscht!
Und was lernen wir daraus....?
Wir müssen nach vorne schauen!
AntwortenLöschenWas kommt nach dem Jubiläum?
Was kommt nach dem Gotteslob?
Dr. Beck und Dr. Kranert haben bestimmt noch ein paar schöne Überaschungen für uns auf Lager.
Oder glaubt ihr jetzt ist alles GUT?
Es kann eigentlich gar nicht alles gut sein. Was ist mit denen, deren Verträge laut LAG ungültig sind? Stillschweigend die Kröte schlucken (und alle finanziellen Nachteile) oder mit 100 % Erfolgsaussicht klagen?
AntwortenLöschenver.di hat im Dezember 2012 im Zusammenhang mit dem Urteil des Arbeitsgerichtes hier im Blog u.a. geschrieben:
Löschen"Zur Erinnerung!
Es geht um folgende Verzichte und zusätzliche Belastungen der "C.H. Beck-Beschäftigten:
· Kürzung der Jahresleistung auf 60% (95%)
· Kürzung des Urlaubsgeldes auf 30% (50%)
· 3,75 Std. unbezahlte Arbeit/Woche
· Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter
· Reduzierung der Schichtzuschläge aufgrund des
reduzierten Stundenlohnes
· Streichung der Essenmarken
(pro Anwesenheitstag 1 Euro)
· Streichung der bezahlten Freizeit an Hl. Abend
und Sylvester
Allen ver.di-Mitgliedern wird ver.di zur Durchsetzung ihrer Forderungen Rechtsberatung und Rechtsschutz zukommen lassen!"
Dies gilt bestimmt auch jetzt noch. Wie wärs, wenn die Betroffenen bei ver.di mal nachfragen - und dann Nägel mit Köpfen machen! Ihr holt Euch nur, was Euch zusteht!
Besser hätte es der Richter gar nicht begründen können:
AntwortenLöschenEs ist und bleibt ein "Lohnkürzungspaket" der Beck'sche!
Verursacher ist die alte, sowie die neue Geschäftsleitung und ihre Führungskräfte!
Was haben wir alles durch Arbeitskampf erreicht?
AntwortenLöschen3,75 Std. Mehrarbeit wird bezahlt!
Lohnanhebung auf Niveu vom eingefrorenem TV!
Diesen Erfolg haben auch die Trittbrettfahrer, loyale und GL-Treue gerne genommen!
Danke verdi,
Danke BR,
Danke TV-Kommission,
Danke Kollegen die mit auf der Straße waren.
Das Selbstlob von Verdi und BR haben wir jetzt vernommen!
AntwortenLöschenDennoch bin ich mir noch längst nicht sicher, ob dies alles nur ein Etappensieg ist, für den sich Verdi feiern lassen möchte.
Nach den ganzen Kalamitäten im Vorfeld, steht das Ganze noch auf wackligen Beinen .
Was ist, wenn die Becksche nach den jetzt fälligen Nachzahlungen zum "Gegenschlag" ausholt und Arbeitsplätze abbaut oder auslagert?
Ich bin noch nicht so euphorisch wie die Gewerkschaft!
Was glaubst du was die vor haben ????
LöschenAlle bekommen eine jubiläumsprämie. Die mit kind eine zusätzliche, ebenso die, welche in den letzten jahren auf gehalt und lohn verzichtet haben. So die mitteilung der gl. D.h. pech für die, welche in der zeit eine dicke gehaltserhöhung bekamen. Namentl. Nicht erwähnt. Oder hat sich unsere gl wiedermal nicht deutlich ausgedrückt. Sie lernen es halt nie
AntwortenLöschen