Dienstag, 22. Oktober 2013

Erneute Watschen für Dr. Beck und die GL der Druckerei!



Das LAG München kommt zu dem Ergebnis:

Im Zusammenhang mit den Ergänzungsverträgen vom Mai 2011 hat der Arbeitgeber die Arbeit des Betriebsrates behindert!



Gegenstand des Rechtstreites waren die in den Ergänzungsverträgen enthaltene Verknüpfung von Entgelterhöhungen und Beschäftigungssicherung mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung über Flexible Arbeitszeit entsprechend den Vorstellungen der Geschäftsleitung.

Der Betriebsrat sah darin den Versuch, einen Keil zwischen Betriebsrat und Belegschaft zu treiben und durch ein solchermaßen erzwungenes Wohlverhalten eine sachgerechte Ausübung des Mitbestimmungsrechtes durch den Betriebsrat zu unterlaufen.

Der BR erhob daraufhin beim Arbeitsgericht Feststellungsklage, dass er in seiner Arbeit behindert worden war und beantragte, dass dem Arbeitgeber vom Gericht aufgegeben wird, dass er dies künftig bei Androhung eines Ordnungsgeldes zu unterlassen hat.

Das Arbeitsgericht Augsburg hatte die Anträge des Betriebsrates mangels Feststellungsinteresses und fehlender Wiederholungsgefahr zurückgewiesen.

Gegen dieses Urteil legte der Betriebsrat beim Landesarbeitsgericht erfolgreich Beschwerde ein.

Das LAG bejahte sowohl das Feststellungsinteresse des Betriebsrates als auch eine Wiederholungsgefahr.

Aus der Urteilsbegründung:

Der Arbeitgeber hat die Arbeit des Betriebsrates vorliegend dadurch unzulässig erschwert, dass sie den Beschäftigten vertraglich rechtliche Vorteile in Gestalt einer verbesserten Vergütung und eines zeitweiligen Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen unter der Bedingung versprochen hat, dass Betriebsvereinbarungen so gestaltet werden, dass sie ihren ausformulierten Wünschen gerecht werden.
Diese Verhaltensweise führt nämlich dazu, dass der Betriebsrat bei den Verhandlungen über die abzuschließenden Betriebsvereinbarungen stets der Argumentation ausgesetzt ist, mit seiner Position den Eintritt der in den Änderungsvereinbarungen enthaltenen Bedingungen zu vereiteln. Auch wenn er rechtlich nicht gehalten ist, dem Rechnung zu tragen, so wird er doch stets bedenken, dass die Mitarbeiter, die die Verträge unterschrieben haben, ihm das Unterbleiben des Bedingungseintritts zum Vorwurf machen werden. Er gerät damit unter einen besonderen Rechtfertigungsdruck, der seine im Rahmen höherrangigen Rechts bestehende Freiheit, Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG als gewählter Repräsentant der Arbeitnehmer im gleichberechtigten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber zu gestlten, einschränkt.
Es besteht auch die – erforderliche – Wiederholungsgefahr. … Im Übrigen hat sich der Arbeitgeber auch im vorliegenden Verfahren nicht von seiner Vorgehensweise distanziert, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, sie für rechtmäßig zu halten.

Im Ergebnis entsprach dann das LAG den Anträgen des Betriebsrates und gab dem Arbeitgeber auf, es zu unterlassen, den ArbeitnehmerInnen Ergänzungsverträge dieser Art anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 € angedroht.

Die spannende Frage ist: 
Reicht dieser erneute Denkzettel aus, dass sich die GL künftig an Recht und Gesetz hält und sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bemüht?!





12 Kommentare:

  1. Sieht so aus, als gäbe es tatsächlich noch Gerechtigkeit in Deutschland.

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  2. Es ist beschämend, dass sich ein juristischer Verlag von der Justiz so eine Ohrfeige abholen muss. Es war bereits von vorneherein klar, dass die Vorgehensweise des Verlegers in die OT-Mitgliedschaft zu gehen unter solchen Voraussetzungen, indem man sogar den Betriebsrat erpresst, nicht rechtens sein kann. Ist sich der Verleger Hans Dieter Beck so sicher, dass das ganze spurlos an den Kunden vorbeigeht und er meint, die Bevölkerung wird es akzeptieren, dass er im Prinzip treiben kann was er will (ob es im gesetzlichen Rahmen sich bewegt oder nicht). Ich denke mal, er soll das Demokratieverständnis in unserem Lande auch bei den Kunden nicht unterschätzen. Hier liegt nämlich das Arge im Detail, wie man ein gesundes Unternehmen oder Konzern in den Ruin treiben kann.
    Es sind dann die Arbeitsplätze, die in den Ruin getrieben werden, die dem Verleger und deren Nachkommenschaft treu gedient haben. Es spielt dann für den Konzern keine Rolle mehr, wenn die Mitarbeiter aus diesen Gründen in die Arbeitslosigkeit und in Harts IV getrieben werden.

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  3. Ja das ist ein erneuter Sieg für Gerechtigkeit, Menschlichkeit und gegen Erpressungen wir bei Beck!
    Bei Beck in Nördlingen kennt man da ganz offensichtlich keine Skrupel. Vermutlich werden die GL und auch die beiden Gesellschafter dieses rechtskräftige Urteil ignorieren. 250 Jahre Beck, ein anerkannter jur. Verlag und wieder eine schallende Ohrfeige vor dem Landesarbeitsgericht!

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  4. Wo bleiben die Beiträge der Kriecher, die vor dem Jubiläum hier im Blog massiv versuchten, die zumindest teilweise unrechtmäßigen Aktionen der Unternehmensleitung als weitsichtige Unternehmensstrategie zu verkaufen? Vielleicht denken sie jetzt langsam mal nach und erkennen, dass sie die nächsten sein können, die der Unternehmens-Überlebensplanung zum Opfer fallen könnten.

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  5. " Schallende Ohrfeige" und "Sieg der Gerechtigkeit" ich bin mit solchen Vokabeln aus Erfahrung vorsichtig. Es bleibt und auch nach diesem Urteil nichts anderes übrig als wieder zu versuchen in Verhandlungen zu kommen.Das ist nach allem was war, schwer genug! Schon wieder mit Provokationen anzufangen, halte ich nicht für zukunftsweisend!

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  6. Gegenüber den Beschäftigten können unsere Bosse und deren Möchtegern-Führungskräfte auf uns Druck ausüben und uns einschüchtern. Ihre Macht endet aber bei Gericht! Es gibt noch Gerechtigkeit!

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  7. Letztlich aber ist es so, dass nicht die Gerichtsurteile, so rechtswirksam sie immer auch sind und auch sein sollen, letzlich aber die Unternehmen die Tarife garantieren und die Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Deswegen sind solche Urteile noch lange nicht die Lösung aller Probleme. Dazu brauchen wir auch die Geschäftsleitung und das Unternehmen!

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    1. Was Sie da schreiben ist schlicht UNSINN! Tarife werden nicht von Unternehmen gemacht (Gott sei Dank), auch nicht von der Druckerei C.H.Beck, sondern sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Mag schon sein, dass man im Ries meint, sich eigene Gesetze schaffen zu können. Die Zukunft wird aber zeigen, dass eine unfähige Unternehmensleitung keine langfristigen Erfolge erzielen kann. Die bornierten (man lese im Lexikon nach, was das ist) Vorgesetzten ändern daran auch nichts.

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  8. Hallo Kollegen, schaut hier mal rein, dann geht dem einen oder anderen vielleicht doch noch ein Licht auf:
    http://www.donau-ries-aktuell.de/2013/10/16/500-reichsten-deutschen-zwei-aus-der-region-dabei/

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  9. Das weiß ich auch, dass Tarife von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Für wie dumm hältst du die übrige Welt?
    Wahr aber bleibt, dass all die Urteile wenig ausrichten werden, wenn die Unternehmensleitung nicht mitspielt, denn nicht die Gewerkschaft sondern der Unternehmer zahlt schließlich die Löhne und da sehe ich noch keine wesentlichen Fortschritte . Nur Vorwürfe und Beschuldigungen entspannen die Lage mit Sicherheit nicht!

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  10. Nicht zu glauben, was für blauäugige Leute es gibt.

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