Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Donnerstag, 2. Januar 2014
Verweigerung der vollen Jubiläumsprämie für Teile der Belegschaft möglicherweise rechtswidrig!
Jubiläumszahlung
250 Jahre C.H. Beck
Ver.di
bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz an
Bekanntlich
wurde die Höhe der Jubiläumszahlung (nur 800 € statt 1500 €) anlässlich des
250-jährigen „Beck-Jubiläums“ davon abhängig gemacht, ob die Beschäftigten
Ergänzungsverträge und/oder Zukunftssicherungspakete unterschrieben haben. Dies
ist ein einmaliger Vorgang im gesamten Beck-Konzern.
Diese
Jubiläumszahlung hat nach unserer Ansicht nichts mit Ergänzungsverträgen oder Zukunftssicherungspaketen
zu tun. Dies kann kein sachgerechtes Kriterium bezüglich der Höhe einer
Jubiläumszahlung sein.
Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund
kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er zwar frei
entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine
zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen
Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.
Der allgemeine arbeitsrechtliche
Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer
oder Gruppen von Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von allgemeinen
begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechter
zu stellen als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage.
Stellt der Arbeitgeber sachfremd
Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten
Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber
gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt und Arbeitnehmer von einer
Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt
haben.
(So das Bundesarbeitsgericht in einem
Urteil vom 5. August 2009
- 10 AZR 666/08 –)
§ 612a
Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei
einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der
Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Es besteht wohl kein Zweifel, dass
diejenigen Arbeitnehmer, die im Mai 2011 die Unterzeichnung der Zusatzverträge
abgelehnt bzw. im Nachhinein erfolgreich gegen die Gültigkeit dieser Verträge
geklagt haben, in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
Die vorgenommene Gruppenbildung in
Unterzeichner und Nicht-unterzeichner der Zusatzverträge ist daher im
vorliegenden Fall einer Jubiläumszahlung willkürlich und sachlich
ungerechtfertigt.
Daneben kommt hinsichtlich dieser
Gruppenbildung aus unserer Sicht auch ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und
gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB in Betracht.
Damit die Strategie des Arbeitgebers, die Belegschaft
dauerhaft zu spalten und die Nichtunterzeichner der Zusatzverträge immer wieder
zu diskriminieren, künftig durchkreuzt wird, ist es wichtig, dass möglichst
viele/alle betroffenen Arbeitnehmer das Rechtschutzangebot von ver.di annehmen.
Die entsprechenden Briefe mit den Vollmachten sind
unterwegs, damit der vorenthaltene
Differenzbetrag aus der Jubiläumszahlung geltend gemacht
werden kann!
ver.di-Mitglieder sind
gut geschützt
in allen Belangen des
Arbeits- und Sozialrechts!
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Endlich wird das Thema aufgegriffen, danke!
AntwortenLöschenDiese Ungerechtigkeit schreit doch zum Himmel. Was hat denn eine Jubiläumszahlung mit Zusatzverträgen oder sonstigen Paketen der GL zu tun?
Diese Idee ist wohl auf dem Misthaufen von unserem neuen Boss gewachsen!
Diese Sauerei hat es auf jeden Fall vor 25 Jahren (225 Jahre) nicht gegeben!
AntwortenLöschenVor 25 Jahren hat die Familie Beck auch andere Führungskräfte, Berater oder wie man diese Leute sonst nennen will, um sich gehabt. Deren Ziel ist nicht (wie es früher war), sich mit dem Unternehmen zu identifizieren, ehrliche Arbeit zu liefern und dafür angemessenen Lohn zu bekommen, sondern nur an die eigene Haut zu denken.
LöschenBin schon 45 Jahre im Betrieb, so eine GL gabs noch nie die, nicht einmal Weihnachts-und Neujahrsgrüsse an schwarze Brett bringt. Das sagt doch alles. Aber warum auch, die würden es sowieso nicht ehrlich meinen.
AntwortenLöschenHast du denn da was anderes erwartet...? Denen geht es nur um ihre eigene Sache, die anderen sind denen egal!
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