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Das Landesarbeitsgericht weist die Beschwerde des Arbeitgebers zurück.
- Die Arbeitgeberseite nimmt die Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht zurück.
Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Freitag, 20. Juni 2014
Arbeitgeber nimmt Beschwerde beim Landesarbeitsgericht zurück!
Beschluss (Urteil)
des Arbeitsgerichts Augsburg vom 03.09.2013 hinsichtlich der Anwendung des
RTS-Tarifvertrages ist somit rechtskräftig!
Der
Verband Druck und Medien Bayern hat im Namen der Druckerei C.H. Beck die
Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Augsburg vom 03.09.2013
zurückgezogen.
Bereits im
Laufe der der Verhandlung am 28. Mai 2014 vor dem Landesarbeitsgericht München hat
sich angedeutet (wir berichteten), dass sich das LAG wohl der Rechtsauffassung
des Arbeitsgerichts Augsburg (also dem Betriebsrat) anschließen und die
Beschwerde zurückweisen werde.
Somit gab
es zwei mögliche Varianten:
Damit
bleibt es bei der Entscheidung der I. Instanz bzw. des Arbeitsgerichts
Augsburg, die positiv für den Betriebsrat ist. Der RTS-Tarifvertrag bei C.H. Beck in
Nördlingen gehört nicht der Vergangenheit an!
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Recht,
Tarifvertrag
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Bei uns in der Abteilung wurde uns gesagt, dass nachdem die Beschwerde beim Landesarbeitsgericht zurückgenommen wurde, es gar kein Urteil gibt. Anscheinend ist das absoluter Quatsch, wenn ich hier das so lese.
AntwortenLöschenAlso doch, wurden hier mal wieder Sch.....Parolen verkündet. Es gibt ein Urteil des Richters in Donauwörth und das muss eingehalten werden.
AntwortenLöschenJetzt bin ich mal gespannt, wie die Gespräche mit dem Betriebsrat verlaufen. Wie geht es mit uns im Satz weiter? Wieviel will die GL rausschmeißen? Und was passiert mit dem Rest der Mitarbeiter?
AntwortenLöschenBitte keine Geheimpolitik!
Da geistern alle mögliche Zahlen herum.
AntwortenLöschenIch gehe aber mal davon aus, dass unser BR unsere Interessen vertritt und keine Geheimratspolitik betreibt.