Freitag, 20. Juni 2014

Arbeitgeber nimmt Beschwerde beim Landesarbeitsgericht zurück!


Beschluss (Urteil) des Arbeitsgerichts Augsburg vom 03.09.2013 hinsichtlich der Anwendung des RTS-Tarifvertrages ist somit rechtskräftig!

Der Verband Druck und Medien Bayern hat im Namen der Druckerei C.H. Beck die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Augsburg vom 03.09.2013 zurückgezogen.

Bereits im Laufe der der Verhandlung am 28. Mai 2014 vor dem Landesarbeitsgericht München hat sich angedeutet (wir berichteten), dass sich das LAG wohl der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Augsburg (also dem Betriebsrat) anschließen und die Beschwerde zurückweisen werde.

Somit gab es zwei mögliche Varianten:
  1. Das Landesarbeitsgericht weist die Beschwerde des Arbeitgebers zurück.
  2. Die Arbeitgeberseite nimmt die Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht zurück.
Letzteres ist nun eingetreten. Wohl auch vor dem Hintergrund, dass der Verband Druck und Medien keinen negativen Beschluss (Urteil) eines Landesarbeitsgerichtes bezüglich des RTS-Tarifvertrages haben will.

Damit bleibt es bei der Entscheidung der I. Instanz bzw. des Arbeitsgerichts Augsburg, die positiv für den Betriebsrat ist. Der RTS-Tarifvertrag bei C.H. Beck in Nördlingen gehört nicht der Vergangenheit an!
 
 

4 Kommentare:

  1. Bei uns in der Abteilung wurde uns gesagt, dass nachdem die Beschwerde beim Landesarbeitsgericht zurückgenommen wurde, es gar kein Urteil gibt. Anscheinend ist das absoluter Quatsch, wenn ich hier das so lese.

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  2. Also doch, wurden hier mal wieder Sch.....Parolen verkündet. Es gibt ein Urteil des Richters in Donauwörth und das muss eingehalten werden.

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  3. Jetzt bin ich mal gespannt, wie die Gespräche mit dem Betriebsrat verlaufen. Wie geht es mit uns im Satz weiter? Wieviel will die GL rausschmeißen? Und was passiert mit dem Rest der Mitarbeiter?
    Bitte keine Geheimpolitik!

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  4. Da geistern alle mögliche Zahlen herum.
    Ich gehe aber mal davon aus, dass unser BR unsere Interessen vertritt und keine Geheimratspolitik betreibt.

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