Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Freitag, 6. Juni 2014
Weiterhin RTS-Tarifvertrag für die Beck’sche!
Landesarbeitsgericht wird wohl die
Auffassung des Betriebsrats bestätigen!
Am 28. Mai
2014 fand vor dem Landesarbeitsgericht München die Berufungsverhandlung
bezüglich des Zustimmungsverfahrens (zur Eingruppierung in den RTS-Tarifvertrag) nach § 99
Betriebsverfassungsgesetz statt.
Um was
geht es:
Der
Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur Eingruppierung einer
Arbeitnehmerin, nach deren Ausbildung als Mediengestalterin. Die
Geschäftsleitung beabsichtige die Arbeitnehmerin in die Lohngruppe 1.
Gehilfenjahr für gewerbliche Arbeitnehmer (95 %) einzugruppieren.
Der
Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur Eingruppierung und vertrat die
Auffassung, dass der RTS-Tarifvertrag Anwendung findet und auch nach diesem Tarifvertrag
einzugruppieren ist.
Die
Geschäftsleitung rief daraufhin das Arbeitsgericht Augsburg an.
Das
Arbeitsgericht Augsburg wies die Beschwerde der Geschäftsleitung zurück und
schloss sich der Auffassung des Betriebsrats an. Für die Arbeitnehmerin findet
der RTS-Tarifvertrag Anwendung.
Nach
diesem Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg ging die Geschäftsleitung in die
Berufung und rief das Landesarbeitsgericht (LAG) an.
Das
Landesarbeitsgericht erörterte dann ausführlich am 28. Mai nochmals die Sach-
und Rechtslage. Der Vorsitzende Richter bzw. die Kammer des LAG erklärte
gegenüber den Beteiligten des Verfahrens, dass sich das LAG wohl der
Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Augsburg (also dem Betriebsrat) anschließen
und die Beschwerde zurückweisen werde.
Der
Entscheidungsverkündungstermin in dieser Sache ist am 25. Juni 2014, 10 Uhr.
Schöne und
erholsame Pfingsten!
Eure
Blog-Redaktion!
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Eine tolle Sache und ein schöner Erfolg für den Betriebsrat, die Kollegin und die Nachfolgenden!
AntwortenLöschenEuch auch Schöne Pfingsten
Da hat unser BR wohl mal wieder den richtigen Riecher gehappt und sich von der GL nichts gefallen lassen. Da habe ich so den Eindruck, dass die Beck'sche bei den Gerichten momentan nicht den besten Ruf hat. Da helfen auch nicht unsere Gesetzesbücher die wir herstellen.
AntwortenLöschenVielleicht sollte München unserer GL noch besser auf die Finger schauen.