Freitag, 6. Juni 2014

Weiterhin RTS-Tarifvertrag für die Beck’sche!


Landesarbeitsgericht wird wohl die Auffassung des Betriebsrats bestätigen!

Am 28. Mai 2014 fand vor dem Landesarbeitsgericht München die Berufungsverhandlung bezüglich des Zustimmungsverfahrens (zur Eingruppierung in den RTS-Tarifvertrag) nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz statt.

Um was geht es:
Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur Eingruppierung einer Arbeitnehmerin, nach deren Ausbildung als Mediengestalterin. Die Geschäftsleitung beabsichtige die Arbeitnehmerin in die Lohngruppe 1. Gehilfenjahr für gewerbliche Arbeitnehmer (95 %) einzugruppieren.

Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur Eingruppierung und vertrat die Auffassung, dass der RTS-Tarifvertrag Anwendung findet und auch nach diesem Tarifvertrag einzugruppieren ist.

Die Geschäftsleitung rief daraufhin das Arbeitsgericht Augsburg an.

Das Arbeitsgericht Augsburg wies die Beschwerde der Geschäftsleitung zurück und schloss sich der Auffassung des Betriebsrats an. Für die Arbeitnehmerin findet der RTS-Tarifvertrag Anwendung.

Nach diesem Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg ging die Geschäftsleitung in die Berufung und rief das Landesarbeitsgericht (LAG) an.

Das Landesarbeitsgericht erörterte dann ausführlich am 28. Mai nochmals die Sach- und Rechtslage. Der Vorsitzende Richter bzw. die Kammer des LAG erklärte gegenüber den Beteiligten des Verfahrens, dass sich das LAG wohl der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Augsburg (also dem Betriebsrat) anschließen und die Beschwerde zurückweisen werde.

Der Entscheidungsverkündungstermin in dieser Sache ist am 25. Juni 2014, 10 Uhr.

 
Schöne und erholsame Pfingsten!

Eure Blog-Redaktion!
 

2 Kommentare:

  1. Eine tolle Sache und ein schöner Erfolg für den Betriebsrat, die Kollegin und die Nachfolgenden!

    Euch auch Schöne Pfingsten

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  2. Da hat unser BR wohl mal wieder den richtigen Riecher gehappt und sich von der GL nichts gefallen lassen. Da habe ich so den Eindruck, dass die Beck'sche bei den Gerichten momentan nicht den besten Ruf hat. Da helfen auch nicht unsere Gesetzesbücher die wir herstellen.
    Vielleicht sollte München unserer GL noch besser auf die Finger schauen.

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