Montag, 26. Januar 2015

Große Koalition frisst Streikrecht!



Es geht um das Streikrecht - ver.di lehnt Gesetzentwurf ab!

In Deutschland wird so wenig gestreikt wie in kaum einem anderen Industrieland. Und ein durchschnittlich bezahlter Beschäftigter hat heute preisbereinigt rund drei Prozent weniger Einkommen als im Jahr 2000. Jetzt stellen sich vor allem Branchengewerkschaften gegen diese Entwicklung.
Plötzlich schreckt die große Koalition (GroKo) auch nicht vor einem direkten Eingriff in das Streikrecht zurück. Da dieses in der Verfassung – ohne Änderungsmöglichkeit – festgelegt ist, betreibt die GroKo einen Verfassungsbruch. Unfassbar ist, dass dabei eine sozialdemokratische Ministerin die Federführung hat.

Das Gesetz sagt: Wenn in einem Betrieb zwei Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge aushandeln, dann gilt nur der Vertrag der Gewerkschaft, die mehr Mitglieder hat. Damit soll kämpferischen Klein-Gewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) die Waffe aus der Hand genommen werden. In Deutschland soll wieder brav gearbeitet werden.

Im Kern handelt es sich hiermit faktisch um einen Eingriff ins Streikrecht.
Wenn nämlich für eine Minderheitsgewerkschaft absehbar ist, dass ein von ihr abgeschlossener Tarifvertrag gar keine Wirksamkeit entfaltet, wird natürlich auch niemand dafür streiken.

Sicher, Tarifeinheit ist eine wichtige Sache. Je einiger die Beschäftigten auftreten, umso mehr Druck können sie machen in Sachen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Deswegen und aus falsch verstandener Solidarität mit „ihrer“ Arbeitsministerin freunden sich auch einige DGB-Gewerkschaften mit dem Nahles-Gesetz an. Aber das ist komplett verfehlt.

Erstens handelt es sich hier um einen Bruch der Verfassung, der die Gefahr in sich birgt, dass damit generell das Streikrecht unter Beschuss gerät.
Wehret den Anfängen – deshalb lehnen auch ver.di und die NGG den Gesetzentwurf ab.

Zweitens: Tarifeinheit muss durch politische Einigung der Gewerkschaften bzw. der Beschäftigten selbst hergestellt werden und nicht per Gesetz.

Drittens: Künftig soll nur noch der Tarifvertrag gelten, den die Mehrheits-Gewerkschaft in einem Betrieb durchsetzt. Aber welcher ist das?
Darüber bestimmen nicht nur die Mitgliederzahlen, sondern auch die Betriebsführungen. Ihnen dürfte es in vielen Fällen leicht fallen, per Umstrukturierung ihre Betriebe so aufzuteilen, dass die ihnen genehme Gewerkschaft die Mehrheit in einem Betriebsteil hält.

Viertens: Was ist eigentlich die Ursache für die viel beklagte „Tarif-Uneinheit“? Haben die kleinen Berufsgewerkschaften sie produziert? Keineswegs!
Schuld an der Zersplitterung der Tariflandschaft sind jene, die heute am lautesten darüber heulen: SPD, Grüne und die Union. Sie haben den Arbeitsmarkt „flexibilisiert“, Leiharbeit und Werkverträgen Schranken aus dem Weg geräumt. Das haben die Unternehmer genutzt: umstrukturiert, tariffreie Zonen geschaffen, Betriebsteile ausgelagert.
Die Belegschaft eines Betriebs arbeitet heute unter unterschiedlichsten Tarifverträgen. Stammbeschäftigte stehen neben Leiharbeitern und Werkvertrags-Beschäftigten zusammen an einem Band.

Erste Folge: Viele Gewerkschaften sind für einen Betrieb zuständig bzw.
einige Beschäftigtengruppen haben gar keine gewerkschaftliche Interessenvertretung.
Zweite Folge: Durch die gezielte Schwächung der Gewerkschaften im Zuge der Agenda 2010 konnten angemessene Lohnerhöhungen gar nicht mehr durchgesetzt werden. Da ist es kein Wunder, dass, vor ca. 15 Jahren, sich durchsetzungsstarke Berufsgruppen abgespalten haben, um ihre eigenen Kämpfe zu führen.

Wir fordern: Statt Einschränkung des Streikrechtes sollte vielmehr dessen Ausweitung auf der Tagesordnung stehen. Und wir brauchen endlich die Klarstellung, dass politische Streiks uneingeschränkt legal sind! In vielen anderen, zivilisierten Ländern ist das selbstverständlich.

Hände weg vom Streikrecht!




Montag, 12. Januar 2015

Was ist los bei der Firmengruppe Appl in Wemding?


Arbeitnehmerrechte in Gefahr und massive Einkommensverluste der Beschäftigten!

Waren es in der Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere gegen die Einhaltung der gesetzlichen Pausenvorschriften und der Regeln für Feiertagsarbeit – Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 25.01.2008 – macht die Firmengruppe Appl jetzt von sich reden, dass arbeitsvertraglich zugesagte und geschuldete Leistungen einseitig gestrichen werden.

Ende Juni letzten Jahres wurden die Beschäftigten der Druckerei  (appl GmbH und aprinta GmbH) und der Weiterverarbeitung (m. appl GmbH) durch die Geschäftsführung in Kenntnis gesetzt, dass das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen werden soll. So sollen  die gewerblichen Arbeitnehmer auf das zusätzliche Urlaubsgeld von 50 Prozent und auf die Jahresleistung (Weihnachtsgeld) von 80 Prozent eines Monatslohnes ab 2014 dauerhaft verzichten. Bei einem Stundenlohn von 16 Euro beträgt der Einkommensverlust pro Jahr knapp 4.000 Euro brutto. Noch nicht mal mit eingerechnet sind hier die abgeforderten zwei Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche, sowie die aus Sicht von ver.di deutlich zu niedrigen Stundenlöhne – speziell bei den jüngeren Beschäftigten und bei neu eingestellten Mitarbeitern, die  deutlich unter den jeweiligen Branchentarifverträgen der Druckindustrie und der Papierverarbeitung liegen.

Nachdem sich die Beschäftigten weigerten, diese neue Regelung zu akzeptieren bzw. keine neuen Arbeitsverträge unterschrieben, wurde das Urlaubsgeld einseitig durch den Arbeitgeber gestrichen und nicht ausbezahlt. So was nennt man Gutsherrenart! Mit Unterstützung von ver.di haben nun Beschäftigte gegen diese rechtswidrige Streichung des Urlaubsgeldes Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Gütetermin vor der Kammer des Arbeitsgerichtes wird am 21. Januar 2015 in Augsburg stattfinden.

Kein Einzelfall im Appl-Konzern bundesweit!
Ist die Einhaltung von Arbeitsverträgen nur noch eine Farce?
Weitere Klagen gegen diese Vorgehensweise der Geschäftsführung gibt es auch an den Appl- Standorten in Freising (Sellier Druck) und in Ahrensburg (Kuncke Druck). So haben z. B. bei Kuncke Druck von knapp 50 Beschäftigten derzeit 36 Beschäftigte Klagen beim dortigen Arbeitsgericht wegen der Streichung des Urlaubsgeldes anhängig. Erste positive Urteile gibt es bereits zugunsten der Kolleginnen und Kollegen. Das Urlaubsgeld muss bezahlt werden!

Verkehrte Welt:
Müssen sich nun Arbeitnehmer, die ihr gutes Recht einfordern, gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigen?
Die Geschäftsführung setzt aus Sicht von ver.di die Beschäftigten ziemlich massiv unter Druck. Insbesondere die Beschäftigten, die sich gegen die Streichung des Urlaubsgeldes gerichtlich wehren, sehen sich zunehmend psychischem Druck ausgesetzt.
So mussten sich die Beschäftigten in Einzelgesprächen mit den Geschäftsführern M. Appl, T. Zinn und dem Betriebsleiter T. Kowalzik rechtfertigen, warum sie Klage einreichten und auf die Einhaltung der Arbeitsverträge bestehen.
Vorgelegt wurden den Mitarbeitern dann wahlweise zwei Verträge zur Unterschrift: ein neuer Arbeitsvertrag (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und ein Aufhebungsvertrag, welcher den Verlust des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat. Unterstützt wird die Geschäftsführung hier noch zusätzlich von einer Nördlinger Anwaltskanzlei, die die Firma rechtlich vertritt.

Man kann sich kaum vorstellen, welchem Druck hier die Beschäftigten ausgesetzt waren, so der stellvertr. ver.di Geschäftsführer Rudi Kleiber.  Als weitere Schikane bezeichnet ver.di auch die Handhabung des Betriebsleiters der Weiterverarbeitung, die klagenden Arbeitnehmer nun mit anderen und wechselnden Tätigkeiten in der Weiterverarbeitung zu schikanieren. Ob es sich hier um Versetzungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handelt und somit möglicherweise weitere Rechtsverstöße seitens des Betriebsleiters vorliegen, muss rechtlich noch geprüft werden.

Bezahlen die Beschäftigten in Wemding die Schließung des Standortes in Sinsheim?
Laut Pressemitteilung des Unternehmens (Donauwörther Zeitung vom 22.12.2014) soll der Standort in Sinsheim geschlossen werden. Unter vorgehaltener Spricht man in Wemding nun davon, dass mit den Verzichten von Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Kosten der Schließung und der Umzug bezahlt werden sollen.

Der stellvertretende ver.di-Geschäftsführer Rudi Kleiber findet für dieses Verhalten deutliche Worte:
„Es ist ein Armutszeugnis für eine Geschäftsführung, die versucht in einer solch harten Gangart ihren Beschäftigten Rechte zu verweigern. Sollte sich die Firmengruppe Appl in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, werden wir selbstverständlich für Tarifverhandlungen bzw. die entsprechenden Regelungen zur Verfügung stehen. Denn tarifliche Vergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dürfen von Betriebsräten nicht gekürzt oder gar gestrichen werden! Will Appl jedoch schnelle Profite auf Kosten der Beschäftigten machen, werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten uns zur Wehr setzen.“

Kaufkraftverlust für die Stadt Wemding und Region!
Nachdem von diesen einseitigen und massiven Kürzungen rund 450 Beschäftigte am Standort Wemding betroffen sind, sieht Rudi Kleiber hier auch einen enormen Kaufkraftverlust für die ganze Region. Ver.di geht davon aus, dass durch die Nichtbezahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und der unbezahlten Mehrarbeit der Region mindestens rund 1,8 Millionen Euro an Kaufkraft entzogen werden.

Deshalb wendete sich ver.di nun auch an die verantwortlichen Politiker dieser Region. So ging ein Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Wemding, sowie an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages und Bay. Landtages, um hier auf die Situation der Beschäftigten aufmerksam zu machen.
         
Mittlerweile liegen nun auch von Beschäftigten die ersten Geltendmachungen des verweigerten und nicht ausbezahlten Weihnachtsgeldes vor!


Dienstag, 6. Januar 2015

Alles zum Thema Pause - Mach mal Pause!


 
IN DER PAUSE
KANN MAN MIT
KOLLEGEN NICHT NUR
ÜBER FUSSBALL REDEN!
 
Arbeitspausen sind wichtig!

Arbeitspausen sind so wichtig, dass der Gesetzgeber sie sogar zwingend vorschreibt. Wer mehr als 6 Stunden an einem Stück arbeitet, muss eine Pause machen.

 Das Arbeitszeitgesetzt sagt: Wer mehr als sechs bis neun Stunden arbeitet, muss 30 Minuten Pause machen. Wer mehr als 9 Stunden arbeitet – was hoffentlich die Ausnahme ist – muss 45 Minuten Pause machen. Und die Pausen müssen im Voraus feststehen, sie dürfen sich also nicht nach dem Arbeitsanfall oder personeller Ausstattung richten. Pausen dienen der Erholung und jeder Beschäftigte kann selber entscheiden, wie er seine Pause verbringen will.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1995 eine kluge Entscheidung getroffen:

Pausen dienen danach vorrangig der Erholung, Nahrungsaufnahme und dem Schutz vor Ermüdung und Arbeitsunfällen, aber: sie dienen auch der Kommunikation unter den Beschäftigten! Alles was uns bewegt, besprechen wir zukünftig in der

 

P  A   U   S   E

 

W  E  R  K  E I
N  E  P  A  U  S
E  M  A  C  H  T
D  E  R  S C  H
A  D  E  T  S  E  I
N  E  R  G  E  S
U  N  D  H  E  I  T
 

Dienstag, 30. Dezember 2014

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!


 

 „Es scheint immer unmöglich,

bis es getan ist:“

                                       Nelson Mandela

 
Wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,

mehr Erfolg als Enttäuschung und
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!

Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2015.


Wir lesen uns wieder…

Das Team der Blog-Redaktion!
 
 

Dienstag, 23. Dezember 2014

Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce


 
Brief an den Weihnachtsmann
 
Lieber, guter Weihnachtsmann,
weißt du nicht, wie’s um uns steht?
Schau dir mal den Globus an. 
Da hat einer dran gedreht. 
 
Alle stehn herum und klagen. 
Alle blicken traurig drein.
Wer es war, ist schwer zu sagen, 
keiner will’s gewesen sein. 
 
Uns ist gar nicht wohl zumute. 
Kommen sollst du, aber bloß 
mit dem Stock und mit der Rute.
(Und nimm beide ziemlich groß.) 
 
Breite deine goldnen Flügel
 aus, und komm zu uns herab.
Dann verteile deine Prügel. 
Aber bitte nicht zu knapp. 
 
Lege die Industriellen 
kurz entschlossen übers Knie.
Und wenn sie sich harmlos stellen, 
glaube mir, so lügen sie. 
 
Ziehe denen, die regieren, 
bitte schön, die Hosen stramm.
Wenn sie heulen und sich zieren, 
zeige ihnen ihr Programm. 
 
Komm, und zeige Dich erbötig, 
und verhau sie, dass es raucht!
Denn sie haben’s bitter nötig. 
Und sie hätten’s längst gebraucht. 
 
Komm erlös uns von der Plage, 
Komm, weil kein Mensch das gar nicht kann,
Ach das wären Feiertage, 
lieber, guter Weihnachtsmann!
 
Erich Kästner
(aus: Die Weltbühne, 1930)
 
 
Frohe Weihnachten und erholsame Weihnachtsfeiertage!
Eure Blog-Redaktion!  


 

 
 

Freitag, 19. Dezember 2014

Streiks bei Amazon Graben - Gegen Willkürbefristungen und für existenzsichernde Tarifverträge bei Amazon




 
Wie aus drei Streiktagen acht Streiktage werden…

Seit Montag, 15. Dezember, 5.00 Uhr streiken die Beschäftigten bei Amazon in Graben bei Augsburg. Da keinerlei Verhandlungsbereitschaft auf Seiten der Konzernleitung von Amazon zu existenzsichernden Tarifverträgen besteht, erreichen die Streiks nun auch das Weihnachtsgeschäft. Trotz vielfältiger Warnungen und voraus gegangener Streikaktionen im Herbst, bleibt den Beschäftigten und ver.di nur mehr, die Streikandrohung zum Weihnachtsgeschäft wahr werden zu lassen.

 


„Willkürbefristungen und ein Rekordstand an erkrankten Beschäftigten machen die Notwendigkeit für mehr gute und gesunde Arbeit durch Tarifverträge deutlich“, so
Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
 

„Während Amazon tagtägliche Verbindlichkeit von den Beschäftigten als selbstverständlich erwartet, will sie keine Verbindlichkeit bei den Arbeitsverträgen, betreibt maßlose Befristungen und verweigert Verbindlichkeit durch Tarifverträge “, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.

 
„Für die Beschäftigten und ihre Familien geht es aber um die Existenz. Ohne unbefristete Arbeit, die nicht krank macht und menschenwürdig entlohnt wird, sind genau diese Existenzen gefährdet“, so Gürlebeck weiter. Seit 16. Dezember 2013 kommt es in Graben immer wieder zu Streikaktionen für existenzsichernde Tarifverträge. Zuletzt streikten die Kolleginnen und Kollegen vom 27. bis 31. Oktober.


Erfolgreicher Streikauftakt!
 
Nach dem sehr erfolgreichen Streikauftakt am Montag tragen die Beschäftigten ihren Protest nach Augsburg. Mehrere hundert Beschäftigte beteiligten sich am Montag an den Streikmaßnahmen in Graben. Mindestens genauso viele werden für Dienstag im Streik erwartet. „Bei jeder Aktion kommen immer mehr neue Kolleginnen und Kollegen dazu.


Beginn der Demo vor dem Theater in Augsburg

„Heute vor einem Jahr hat ver.di in Graben bei Augsburg zum ersten Streik aufgerufen. Ein schönes und erfolgreiches Jubiläum von Mut und Engagement der Beschäftigten. Amazon hat es in der Hand, wie viele solche Jubiläen es braucht, bis es auch hier existenzsichernde Tarifverträge zur Anwendung kommen.

Zwischenstop der Demo auf dem Weihnachtsmarkt
„Heute vor einem Jahr hat ver.di in Graben bei Augsburg zum ersten Streik aufgerufen. Ein schönes und erfolgreiches Jubiläum von Mut und Engagement der Beschäftigten. Amazon hat es in der Hand, wie viele solche Jubiläen es braucht, bis es auch hier existenzsichernde Tarifverträge zur Anwendung kommen.

 

Streikende demonstrieren in Augsburg!

 

Die Beschäftigten demonstrierten am 16.12.2014 in Augsburg. Eine Auftaktkundgebung fand vor dem Theater in Augsburg statt.
Weiter ging es mit einem Demonstrationszug      zum Christkindlmarkt und zu einer Abschlusskundgebung am Königsplatz.               Dort sprachen u. a. die die ver.di-Landesleiterin Luise Klemens.


 


 

 

 
 

 
 
 
Wie aus drei Streiktagen acht Streiktage werden…

In der Streikversammlung am Mittwoch beschlossen die Kolleginnen und Kollegen, ihren Streik bis einschließlich 24. Dezember auszuweiten. Und so werden aus drei geplanten Streiktagen, acht Streiktage!



 
Wer kämpft kann verlieren,

wer nicht kämpft, der hat schon verloren!
 
 
 
 

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Arbeitsgericht weist Klagen wegen Jubiläumszahlung ab!

Das Arbeitsgerichts Augsburg hat die beiden Musterklagen wegen der Jubiläumszahlung anlässlich des 250-jährigen Jubiläums des C.H. Beck Verlages mit Urteil vom 16.12.2014 abgewiesen.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1.500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Der Vorsitzende Richter ließ bereits in seinen Ausführungen im Kammertermin am 25.11.2014 erkennen, dass nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend zu erkennen sei, dass bei der Zuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Mittelpunkt stand. Hierzu wäre auch in der Betriebsvereinbarung kein entsprechender Hinweis zu finden.

Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg hat nun im Urteil die Gründe für die Klageabweisung darzulegen. Sobald das Urteil mit Begründung vorliegt, wird zu prüfen sein, ob gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht München eingelegt wird.


Freitag, 12. Dezember 2014

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck!




Mehr Schatten als Licht!

In seiner Eröffnung begrüßte der Betriebsratsvorsitzende Uwe Kneifel die GBR-Vorsitzende, die KBR-Vorsitzende, sowie den Kollegen Rudi Kleiber, ver.di Augsburg und die Herren der Geschäftsleitung. Für die Verlagsleitung in München war Herr Piepelow anwesend.
Einleitend  sagte der Betriebsratsvorsitzende in seinem Geschäftsbericht, dass alle Kolleginnen und Kollegen über das Jahr 2014 einen tollen Job gemacht haben, so dass das vielbefürchtete Loch nach dem Gotteslobauftrag ausgeblieben ist.
Kritik übte er an der Absicht der GL, die Lohnerhöhung für Buchbinderei und Versand von 2,4 Prozent mit den übertariflichen Zulagen aus dem Haustarifvertrag von 2008 für diese Bereiche zu verrechnen. Er erinnerte daran, dass die tariflosen Bereiche Satz, Druck und Verwaltung jederzeit streiken können, wenn sie dazu aufgerufen werden.
Aus der Projektgruppe Satz ist der Betriebsrat ausgestiegen. Führungskräfte im Satz seien auf Beschäftigte im Satz zugegangen und haben Ihnen geraten, sich bei Leiharbeitsfirmen zu bewerben, die für die Druckerei tätig sind! 
Die Geschäftsleitung erklärte, dass im Satz keine neuen Azubis mehr eingestellt würden, solange der Betriebsrat auf Eingruppierungen nach dem RTS-Vertrag besteht. Nur zur Erinnerung: erst vor kurzem machte das  Landesarbeitsgericht nochmals deutlich, dass der RTS-Tarifvertrag bei C.H. Beck Anwendung findet.
Weitere Themen waren:
Werkvertragsvergabe der Zeitschriftenproduktion am Sammelhefter und der Adressierung
Überlegungen auch die Fadenheftung und die Zusammentragmaschine per Werkvertrag zu vergeben
Auf Nachfrage erklärte Dr. Kranert , dass er keinerlei Zusage mache, dass es keine weiteren Werkverträge geben werde. Einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Betriebsrat erteilte er eine klare Absage!
Kündigung der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Satz durch die GL

Ein sehr gutes Jahr für die Druckerei – starker Umsatzzuwachs!
Einen sehr positiven Bericht gab für die Geschäftsleitung Dr. Kranert ab. Sowohl die Umsatzzahlen als auch die Produktivitätssteigerungen sind sehr positiv; weitere Verbesserungen wären jedoch notwendig.
Einen personellen Wechsel gibt es in der Bereichsleitung der Buchbinderei am 01.01.2015. Für den bisherigen Bereichsleiter wird eine neue, "wichtige" Stabsstelle geschaffen.
Aufgrund der positiven Zahlen ist in den nächsten Wochen mit einer Sonderzahlung/Entgelterhöhung für einen Teil der Belegschaft zu rechnen. Nämlich für die Beschäftigten, die einen Zusatzvertrag unterschrieben haben. Damit will die GL die Einkommensverluste für diese Arbeitnehmergruppe abmildern.
Wieder einmal zeigt sich, nur Tarifverträge garantieren sichere
und planbare Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten!

Für ver.di erläuterte Rudi Kleiber die Sonderrolle der Buchbinderei in einem ansonst tariflosen Unternehmen. Für Buchbinderei und Versand gilt seit 2008 ein Haustarifvertrag, der den Beschäftigten die Tarifverträge der Papierverarbeitung zusichert. Dies gilt für tarifliche Lohnerhöhungen, aber auch für die 35-Stunden-Woche. Deshalb auch die Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen an den Warnstreiks vor wenigen Wochen. Keinerlei Verständnis könne man dafür haben, dass auf der einen Seite Überstunden und Sonderschichten gefahren wurden und werden, die Produktivität steigt und gleichzeitig -  trotz des wirtschaftlich erfolgreichen Jahres  - die tarifliche Lohnerhöhung mit den Besitzstandszulagen verrechnet werden.
Hier passt was nicht zusammen, so Rudi Kleiber.
Hinterfragt wurde auch, wie denn jetzt der Stand bezüglich der Schließung des Korrektorates und des Korrekturversandes sei. Auch nach der Zukunft des Satzbereiches  bzw. von Media Solutions wurde gefragt.
Gibt es schon eine Personalplanung? Was passiert mit den Betroffenen? Welche Qualifizierungsmaßnahmen bietet die GL den betroffenen Mitarbeitern an?
Viele Fragen, die die Beschäftigten bewegen, aber keine aussagekräftigen Antworten der Geschäftsleitung darauf!
Nachgefragt wurde auch, welche Beschäftigungsmöglichkeiten man denn Mitarbeitern anbieten kann, die z. B. über 30 Jahre Schichtarbeit geleistet haben und aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Auch darauf gab es keine Antwort.
Weiter Fragen aus der Belegschaft waren u. a.:
Sieht die GL Interessenskonflikte, wenn z. B. der stellvertr. Bereichsleiter Satz während der Arbeitszeit für Fremdfirmen arbeitet?
Handhabung der üppigen Dienstwagenausstattung für Führungskräfte
Mehrere Anfragen aus dem Satz gab es zur künftigen Arbeitszeit, zu möglichen Kündigungen und wie es in diesem Bereich grundsätzlich weitergeht?
Kritisch Fragen wurden auch bezüglich des zahlenmässigen Verhältnisses von Führungskräfte/Vorgesetzte und Beschäftigten im Satz gestellt: ca. 45 Arbeitnehmer – 1 Bereichsleiter, 1 stellvertr. Bereichsleiter plus 5 Gruppenleiter! 
Abgerundet wurde die Betriebsversammlung mit einem guten und erhellenden Vortrag der GBR-Vorsitzenden zum Thema „BEM“ -  Betriebliches Eingliederungsmanagement.
 Letztlich blieben viele Fragen zur Zukunft der Druckerei in dieser Betriebsversammlung offen.
Quo vadis C.H.Beck?



Mittwoch, 3. Dezember 2014

Lohndumping und prekäre Beschäftigung weiter auf dem Vormarsch bei der Druckerei C.H. Beck!


 

 Satz und Buchbinderei derzeit im Visier der „Sparkommissare“!

Nach der Entscheidung der Geschäftsleitung in Nördlingen und der Unternehmensleitung in München den kompletten Bereich der Fachzeitschriften des C.H. Beck Verlages künftig nicht mehr am Standort durch die Buchbinderei der hauseigenen Druckerei herstellen zu lassen, folgt der unverzüglich nächste Schritt, um die Stammbelegschaft weiter auszudünnen.

Als Nächstes werden die Fadenheftung und die dazugehörige Zusammentragmaschine, in die erst vor zwei Jahren investiert wurde, über einen Werkvertrag an einen Dienstleister vergeben werden.

Tariferhöhung in der Buchbinderei wird auf übertarifliche Zulage angerechnet!

Die am 1. Dezember 2014 fällige Tariferhöhung von 2,4 Prozent wird auf die übertariflichen Zulagen (Besitzstand aus dem Haustarifvertrag von 2008) der Beschäftigten angerechnet. Dies ist rechtlich möglich, weil die Anrechnung dieser Besitzstandsregelung nur bis zum 30.06.2014 im Tarifvertrag geschützt war.
In Anbetracht der  Vielzahl von Überstunden und Sonderschichten der letzten Wochen und Monate – u.a. im Zusammenhang mit der Produktion des „Gotteslobs“ – muss jetzt die Verrechnung der Lohnerhöhung mit den bestehenden Zulagen wie ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten wirken.
Was sind angesichts dieses Schrittes die billigen Lobesworte wert, die Geschäftsleitung und Führungskräfte so freigebig verteilen? Genau: einen Dreck! 

Tarifliche 35-Stunde-Woche in Bubi soll geknackt werden!

Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2013 wurde von der Geschäftsleitung der Tarifvertrag für die Buchbinderei und den Versand bis 31.12.2015 verlängert. Trotzdem wurde den Beschäftigten jetzt von der Geschäftsleitung angekündigt, dass die Arbeitszeit auf 38,75 Stunden in der Woche verlängert werden und noch weiter flexibilisiert werden soll.

Klar ist, dass dieser Tarifvertrag frühestens zum 31.12.2015 gekündigt werden kann. Abweichungen sind nur zwischen den Tarifvertragsparteien möglich. Dies ist der wesentliche Unterschied zu der Tarifflucht im Frühjahr 2011 und den daraus folgenden Zusatzverträgen.

Nach dem groß gefeierten Jubiläum 250 Jahre C.H. Beck, stehen nun auf der Agenda von Unternehmensleitung und Geschäftsleitung:

Lohndumping, Reduzierung der Stammbelegschaft und die Ausweitung der prekären Beschäftigung.
 

Ist das nicht eine tolle Advents- und
Weihnachtszeit bei C.H. Beck…
 
 

Dienstag, 25. November 2014

Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Augsburg wegen Jubiläumszahlung





Kontroverse Diskussion beim Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2014

Am Dienstag, 25. November 2014 fand vor dem Arbeitsgericht Augsburg in Donauwörth der Kammertermin zu zwei Musterklagen wegen der Jubiläumszahlung in der Druckerei C.H. Beck statt.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Dagegen hatten sich die benachteiligten Mitarbeiter mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht gewandt.

Die Kläger trugen vor, dass bei einer Jubiläumszuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Vordergrund stünde; eine Zuwendung in unterschiedlicher Höhe zum Zwecke des Ausgleichs der Nachteile durch unterschiedliche Arbeitsverträge wäre nicht sachgerecht. Hierin sei vielmehr eine rechtswidrige Maßregelung zu sehen.

Die Beklagtenseite berief sich auf die dem Betriebsrat mehr oder weniger abgezwungene Betriebsvereinbarung, in der diese unterschiedliche Höhe der Zuwendung „vereinbart“  wurde, und bekräftigte, dass mit dieser Handhabung der Ausgleich der von der Mehrheit der Belegschaft geleisteten Verzichte beabsichtigt war.

Auf die Nachfrage eines Klägers, warum dann nicht zwei Sonderzahlungen vorgenommen worden seien (eine einheitliche Jubiläumszuwendung an alle Mitarbeiter und eine eigene Sonderzahlung zum Zweck des Nachteilsausgleichs), konnte oder wollte die Beklagte, d.h. die Arbeitgeberseite, nicht Stellung nehmen.

Der Vorsitzende Richter ließ in seinen Ausführungen erkennen, dass nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend zu erkennen sei, dass bei der Zuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Mittelpunkt stand. Hierzu wäre auch in der Betriebsvereinbarung keine entsprechender Hinweis zu finden.
Zu dem Aspekt, dass der Betriebsrat beim Abschluss der Betriebsvereinbarung unter erheblichem Druck stand, merkte der Vorsitzende an, dass dies bei Vereinbarungen zu freiwilligen Sonderzahlungen des Arbeitgebers durchaus gang und gäbe wäre. Bei der Beurteilung, ob hier eine rechtswidrige Maßregelung der Kläger vorliege, sei nach der Rechtssprechung ein sehr strenger Maßstab anzulegen; im vorliegenden Fall gebe es hierfür wohl nicht genügend Anhaltspunkte.

Die Kammer setzte als Termin für eine Entscheidungverkündigung den 16.12.14 fest.

Zum Schluss regte der Vorsitzende an, ob es im Sinne des Betriebsfriedens nicht besser wäre, die Klage durch eine Aufstockung der Zuwendung  an die Kläger auf 1000 Euro beizulegen. Hierüber sollten die Betriebsparteien und die Kläger in der Zeit bis zur Urteilsverkündigung nachdenken.