Donnerstag, 29. November 2012

E I L M E L D U N G !!!

Die Zustimmungsquote von 70 Prozent zu den
Zusatzverträgen war am 31.05.2011 bei C.H. Beck
in Nördlingen nicht erreicht!

 
Eine deutliche Wendung nahm das Verfahren der drei klagenden ver.di-Kollegen gegen die Zusatzverträge. Das Arbeitsgericht machte in der heutigen Verhandlung deutlich, dass entsprechend den Vorgaben des Zusatzvertrages, die Quote von 70 Prozent am 31.05.2011 nicht erreicht wurde.
 
Eingegangene Zusatzverträge nach dem 31.05.2011, Verträge ohne
Datum und mündliche Zusagen von Beschäftigten erfüllen nicht die
Voraussetzungen einer Zustimmungsquote von 70 Prozent.
 
Das Urteil des Arbeitsgerichts ergeht am 18. Dezember 2012.

 
Welche Folgen und Konsequenzen ergeben sich daraus für die Kolleginnen und Kollegen?

Weitere Information auch hierzu erhaltet ihr auf der Mitgliederversammlung für alle ver.di-Mitglieder am Samstag, 1. Dezember 2012 um 10 Uhr im Sportheim in Reimlingen!

11 Kommentare:

  1. So wie ich das sehe, ist der Weg nun frei, um die Sch... Verträge einzuklagen!

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  2. Ich glaub es nicht!
    Das heißt doch nix anderes, als dass uns die komplette Führung inkl. ihrer Vasallen seit 1 1/2 Jahren hinsichtlich der 70% Quoze angelogen hat. Oder sehe ich das falsch?

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  3. Ich schmeiß mich weg, wie kann man nur so bescheuert sein?!
    Aber gut, hätten die Kollegen nicht geklagt, wäre die Sache nie aufgeflogen, also ein dickes Dankeschön an die drei. Ich hoffe, ihr holt für euch eine Nachzahlung raus.
    Von unseren Vorgesetzten erwarte ich nicht sonderlich viel, vermutlich basteln sie gerade an irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden und wenn alle Stricke reißen, dann bleibt immer noch das große Vergessen: Quote? Was für ne Quote?

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  4. Jetzt bin ich mal gespannt wie viele unserer Kollegen Ihren Vertrag nachträglich einklagen, nachdem die drei Kollegen aus dem Druck Ihre Verhandlung mit Erfolg abgeschlossen haben. Oder müssen die anderen gar nicht Klagen? Die 70% von Dr. Beck wurden ja nicht erreicht, somit müßte doch auch der Vertag keine Gültigkeit haben.
    Es ist schon beschämend wenn man als Arbeitnehmer stendig vor Gericht klagen muß um sein RECHT zu bekommen.

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  5. Unabhängiger Gutachter30. November 2012 um 11:30

    Herzlichen Glückwünsch!

    80 % der Bevölkerung haben zugestimmt!

    Liebe GL, Abteilungs-, Bereichsleiter, zugehörige Stellvertreter, Personalbüro, Hr. Affenberg und alle Verantwortlichen in München. Nach so einem eindeutigen Quorum bekommt ihr nun den weltweit einzigartigen nur einmal zu vergebenden "Ich-bin-mir-für-nix-zu-schade-Preis" für die größte je dagewesene Veralberung im Zirkus Beck verliehen. Ich bitte Sie zur heutigen Verleihung pünktlich um 23 Uhr auf dem Mond zu erscheinen.
    Zur Sicherheit: Das Quorum wurde von einem unabhängingen Gutachter nachgerechnet. Die 80 % stimmen also und sind hiermit eindeutig nachgewiesen.
    So ein XXX-Haufen. Schämt euch und versucht erst gar nicht in den Spiegel zu schauen!

    Ich lach mich kaputt!

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  6. Berichtigung!

    Es muss natürlich richtig heißen: Die Mitgliederversammlung findet am Samstag, 1. Dezember 2012 in Reimlingen statt!

    Eure Redaktion

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  7. :) wie oben schon erwähnt "müssten" ja dann folglich eig. alle Verträge nichtig sein.

    Aber immerhin mal ein sehr großer Erfolgsschritt Seitens Betriebsrat, Gewerkschaft und den Kämpfenden Ver.di Mitgliedern.

    Grüße als ehemaliger
    Gärtner Peter

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  8. Da haben unsere Damen und Herren Führungskräfte wohl ein massives Glauwürdigkeitsproblem gegenüber uns Beschäftigten!
    Und was sagen unsere Herren Dr. Beck und Saßnink in München dazu? War doch doch ganz angenehm, mit einer Zustimmungsquote zu den abgepressten Zusatzverträgen zu leben, die es wohl so nicht gibt.
    Welche Tricks lässt man sich nun einfallen...

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  9. Als Drucker habe ich seit über einem Jahr genung unbezahlte Stunden für Dr. Beck und eine neue Rotation erbracht. Ich habe mienen Anteil erbracht. Ab sofort ist Schluss!
    Ich will jetzt die Unterstützung von ver.di und die Stunden bezahlt haben.
    Unezahlte Arbeit ist wie früher die Sklavenarbeit, die bekamen auch nichts dafür!

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  10. Herzlichen Glückwünsch an die drei ehemaligen Kollegen, die die Klage durchziehen! Ihr habt meinen größten Respekt. Macht weiter so und zeigt den Herren, dass Sie nicht alles mit uns machen können.
    Das Urteil zeigt, dass in diesem Betrieb viel Lug und Trug herrscht. So etwas gehört sich einfach nicht, liebe Herren der GL und Gefolgschaft! Wenn ihr so etwas wie Ehrgefühl haben solltet, dann zieht endlich selbst eure Konsequenzen daraus. So eine Führungsmannschaft hat diese Belegschaft NICHT verdient. Lügen haben kurze Beine!
    Ich freue mich schon auf die nächste frohe Botschaft!

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