Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Sonntag, 9. Dezember 2012
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Druckerei C.H. Beck muss Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zahlen!
Wieder einmal musste ein Arbeitnehmer sein Recht vor dem Arbeitsgericht suchen.
Der Kollege mit Schwerbehindertenstatus hatte sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Obwohl er die in der Stellenausschreibung aufgeführten Bewerbungskriterien erfüllte, wurde er von der überaus kompetenten Personalreferentin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, außerdem wurde die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört, wie es das Gesetz vorschreibt (§ 95 Abs 2 SGB IX).
Damit waren auch nach Auffassung des Arbeitsgerichtes hinreichend Indizien dafür gegeben, dass der Kollege allein wegen seiner Schwerbehinderung aus dem Bewerberkreis ausgesondert wurde. Diese Indizien konnte der Arbeitgeber in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 29. November (es war wieder mal C.H. Beck-Tag beim Arbeitsgericht: in drei Verfahren war die Arbeitgeberin C.H. Beck an diesem Tag Beklagte) nicht entkräften.
Damit war gemäß § 15 Abs 2 AGG eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern fällig.
Um ein Urteil zu vermeiden akzeptierte der Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag, der dem Kollegen eine Entschädigung in Höhe von 5.500 Euro zusprach.
Wieder einmal musste ein Arbeitnehmer sein Recht vor dem Arbeitsgericht suchen.
Der Kollege mit Schwerbehindertenstatus hatte sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Obwohl er die in der Stellenausschreibung aufgeführten Bewerbungskriterien erfüllte, wurde er von der überaus kompetenten Personalreferentin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, außerdem wurde die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört, wie es das Gesetz vorschreibt (§ 95 Abs 2 SGB IX).
Damit waren auch nach Auffassung des Arbeitsgerichtes hinreichend Indizien dafür gegeben, dass der Kollege allein wegen seiner Schwerbehinderung aus dem Bewerberkreis ausgesondert wurde. Diese Indizien konnte der Arbeitgeber in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 29. November (es war wieder mal C.H. Beck-Tag beim Arbeitsgericht: in drei Verfahren war die Arbeitgeberin C.H. Beck an diesem Tag Beklagte) nicht entkräften.
Damit war gemäß § 15 Abs 2 AGG eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern fällig.
Um ein Urteil zu vermeiden akzeptierte der Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag, der dem Kollegen eine Entschädigung in Höhe von 5.500 Euro zusprach.
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Da schau mal an, nun geht es auch schon gegen Schwerbehinderte! Ganz offensichtlich hat man hier im Haus Beck jegliche Scheu oder gar Skrupel angelegt.
AntwortenLöschenGanz zu schweigen, von der Schweinerei mit der manipulierten 70% Quote. Ich denke mal, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Wer steckt denn da wohl alles unter einer Decke? Geschäftsleitung, Personalleitung, Berreichsleiter und wie weit runter in der Hierarchie noch..?
Was für eine verlogene Firmenpolitik, wann wacht denn endlich der letzte von euch auf und lehnt jede einzelne Überstunde ab bis endlich wieder menschlich soziale Verhältnisse bei euch herrschen. Habt endlich den Mumm aufzustehen und euch zu wehren! Was wollt ihr euch eigentlich noch alles bieten lassen? Die einen sahnen ab und Ihr die Ihr es verdient habt für eure Arbeit, werdet doch letztendlich nur in den A.... getreten. Danke!
AntwortenLöschenVerdammt, es liegt doch in eurer Macht, einfach "Nein" zu sagen! Was wollt Ihr euch denn noch alles bieten lassen?
Haltet einfach zusammen und glaubt kein Wort mehr was euch eure Vorgesetzten so auftischen, oder ist irgend etwas von dem was sie euch versprochen haben, als sie euch die Einzelverträge abgepresst haben Realität geworden?
Wehrt euch! Jetzt!!!!!!!!!!!
Der Betriebsrat und ver.di stehen doch hinter euch, vor etwas habt ihr eigentlich Angst? Traut euch endlich!!!!!
Schluss jetzt mit Lustig!!!!!
Ja, dem kann ich mich nur anschließen! Mehr ist nicht zu sagen!
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenKann es sein, dass da schon wieder Geld für Stellen und ähnliches ausgegeben wird, was uns abgenommen wurde?
AntwortenLöschenMit mir nicht mehr lange. Ich werde meine unbezahlten Stunden und Verzichte einklagen. Als Schichtarbeiter sind wir sowieso die Oberdeppen.
Dann will ich mal sehen, was da morgen auf der Betriebsversammlung gesprochen wird.
Vielleicht sollten häufiger Schulungen durchgeführt werden um solch einen Vorfall zu vermeiden. Es gibt diverse Möglichkeiten für eine solche Schulung, habe gerade ein wenig im Internet rechachiert, um mal ein Beispiel zu nennen www.agg-mitarbeiterschulung.de
AntwortenLöschenTatsache ist, dass die Verträge vom LAG wegen des Quorums für nicht wirksam erklärt wurden
AntwortenLöschenDas jetzt als Täuschungsmanöver der Geschäftsleitung hinzustellen, kann ich derzeit nicht beurteilen.
Dass 68% eben keine 70% sind, darüber kann es ja keine Differenzen geben! Hätte vielleicht auch jemand auffallen können!?
Bleibt aber dennoch das Problem, wie der Druckbereich in die Zukunft geht??
Ob etwas besseres dabei herauskommt als eben in diesen Verträgen steht, kann ich mir nach all em, was zwischenzeitlich abgelaufen ist, schwer vorstellen ??
Wenn man das Chaos "Gotteslob" ansieht, dann kann es um die Zukunft des Drcukbereiches allerdings nicht gut bestellt sein.
AntwortenLöschenDie Verantwortung dafür tragen in erster Linie die Bereichsleitung, wohl auch die zuständigen Vertriebsmitarbeiter. Also diejenigen, denen pausenlos massive Gratifikationen, Boni und Übertarife nachgeschmissen werden!
Die Drucker, die ihr Bestes geben, werden allerdings die Folgen tragen müssen.