Samstag, 28. September 2013

Ein Stück aus dem Tollhaus?


Wie man Betriebsräte und Beschäftigte zermürbt!

Das Papierwerk Landshut Mittler GmbH & Co. KG aus Wörth an der Isar, ein mittelständischer Betrieb, stellt hautsächlich Verpackungen und Faltschachteln her. Das Unternehmen wird in dritter Generation von Günther Berninghaus geführt, der auch Vorsitzender des Verbandes der Bayerischen Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in Bayern ist. Als Arbeitgeber ist er zurückhaltend formuliert, umstritten, Betriebsräte und Beschäftigte klagen über Einschüchterung.

Strafanzeige gegen Inhaber des Unternehmens!

Schon im Herbst 2012 hat ver.di Strafanzeige gestellt – gegen Günther Berninghaus und sechs weitere Personen, nach Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vorgeworfen wird ihnen Behinderung der Betriebsratsarbeit, auch unter dem Aspekt der Erpressung, des Betrugs, des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und sogar der Freiheitsberaubung. Das Verfahren ist laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Landshut noch nicht abgeschlossen, es wurden bereits zahlreiche Personen vernommen.

Konflikt um unbezahlte Mehrarbeit

Hintergrund der Strafanzeige ist ein Konflikt aus 2012. Es ging um zwei Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche. Der Betrieb ist tarifgebunden, der Betriebsrat verweigerte entsprechend dem Tarifvertrag der Papierverarbeitung seine Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit. Darauf sollen die Betriebsräte solange unter Druck gesetzt worden sein, so lange, bis sie schließlich zustimmten. So soll der Betriebsratsvorsitzende beschimpft und die Belegschaft aufgefordert worden sein, darauf hinzuwirken, dass die Vereinbarung zur unbezahlten Arbeitszeit zustande kommt. Ansonsten werde es Personalabbau geben. Betriebsräte sollen aufgefordert worden sein, selbst zu kündigen. Von ursprünglich 14 Betriebs- und Ersatzmitgliedern sind heute nur noch vier im Betrieb, die meisten von ihnen waren oder sind wegen der psychischen Belastungen längere Zeit krank.

Kündigungsbegehren gegen Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreter

Der Arbeitgeber versuchte seinerseits mit Klagen vor dem Arbeitsgericht die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters durchzudrücken. Diese Klagen verlor er in der ersten Instanz, in der zweiten Instanz machte das Gericht in beiden Fällen deutlich, dass es die Entscheidungen der ersten Instanz bestätigen werde. Sogar der arbeitgeberseitige ehrenamtliche Richter forderte Firmenchef Günther Berninghaus auf, er möge das Betriebsverfassungsgesetz und den Betriebsrat im Unternehmen akzeptieren.

Mehr als 20 Gerichtsverfahren

Bei den Arbeitsgerichten ist das Papierwerk Landshut Mittler inzwischen bestens bekannt. Laut ver.di gab es in den vergangen zehn Jahren mehr als 20 Verfahren gegen Betriebsräte und sie unterstützende Beschäftigte, die der Arbeitgeber aus dem Betrieb drängen wollte. Häufig sprach er Beschäftigten wegen angeblicher Schlechtleistung Abmahnungen aus. „Bei Abmahnungen wurden Beschäftigte oft auch mit Lohnabzug sanktioniert“.

Ich bin der Meinung, dass hier ein Exempel gegen die Gewerkschaft und den Betriebsrat statuiert werden soll, so Irene Salberg, bis vor kurzem die zuständige ver.di-Sekretärin. Das Verhalten des Arbeitgebers lasse nur einen Schluss zu:
Er will einen Betrieb ohne Betriebsrat, ohne Gewerkschaft und ohne Betriebsverfassungsgesetz!

 „Jede Ähnlichkeit mit lebenden Personen oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder anderen Unternehmen ist rein zufällig“.

Sonntag, 22. September 2013

Druck-Arbeitgeber rütteln erneut am Manteltarifvertrag!

250 Jahre C.H. Beck:
Jubiläum, Tarifflucht und Lohnkürzungspaket!

Tarifflucht und Erpressungen in den Betrieben bilden Basis für den Angriff auf den Manteltarifvertrag!
 
Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) kündigte an, in der kommenden Tarifrunde erneut über elementare Bestandteile des Manteltarifvertrages verhandeln zu wollen.

Dazu zählen die Maschinenbesetzung, der Facharbeiterschutz, die aus Sicht der Arbeitgeber zu hohen Helferlöhne, sowie Zuschläge und Antrittsgebühren.

„Wo gibt es so etwas, dass jemand Geld bekommt, wenn er zur Arbeit erscheint“ sagte der bvdm-Hauptgeschäftsführer Paul Albert Deimel vor Journalisten.
Die tarifliche Antrittsgebühr – je nach Lohngruppe zwischen 78 und 126 Euro pro Sonn- und Feiertagseinsatz – erhalten Arbeitnehmer in der Zeitungs- und Zeitschriftenproduktion zusätzlich zum Sonn- und Feiertagszuschlag.

Der Arbeitgeberverband hatte das Tarifwerk bereits in der Tarifrunde 2011 grundlegend verändern wollen und war damit nach eigenen Worten „gescheitert“.

Änderungen am MTV bedeuten Einkommenseinbußen und schlechtere Arbeitsbedingungen!

Der Tarifvertrag sei antiquiert, was der bvdm als Grund dafür anführte, dass er zunehmend weniger Anerkennung bei Unternehmen finde. Arbeitgeber und Gewerkschaften müssten in den kommenden Tarifverhandlungen notwendige Änderungen am Tarifwerk anpacken, um die Branche zukunftsfähig auszurichten und den Flächentarifvertrag zu erhalten, so der bvdm.  Und was kommt dann…?

Was der Arbeitgeberverband als zukunftsfähig bezeichnet, bedeutet nicht anders als Einkommenseinbußen und schlechtere Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Bundesvorsitzender.
 
 Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!

Montag, 16. September 2013

RECHT SO! Weitere Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts für die Rechte der Leiharbeiter!

Der Arbeitgeber hatte beabsichtigt, die Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung anstelle einer Stammarbeitskraft einzusetzen!

Das Thema Leiharbeit ist auch bei den Arbeitsgerichten seit Jahren ein großes Thema. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat schon etliche Details juristisch klargestellt, meistens zugunsten der Arbeitnehmer.

Mit Beschluss vom 10. Juli 2013 hat das Bundesarbeitsgericht nun die lange umstrittene Frage geklärt, wie der Begriff „vorübergehend“ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 1 Absatz 1 AÜG) auszulegen ist:
Werden Leiharbeitnehmer in dem Entleihbetrieb dauerhaft eingesetzt, kann der dortige Betriebsrat seine Zustimmung nach § 99 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz verweigern.

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber geklagt, um die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zum dauerhaften Einsatz einer Leiharbeitnehmerin ersetzen zu lassen. Anders als die Vorinstanzen entschied das BAG, dass eine Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ohne zeitliche Begrenzung nicht „vorübergehend“ sei.

Der Arbeitgeber hatte beabsichtigt die Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung anstelle einer Stammbelegschaft einzusetzen. Das widersprach dem Grundsatz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Gesetz für Leiharbeit), wonach Leiharbeitnehmer nur „vorübergehend“ beschäftigt werden dürfen.

Die BAG-Richter verwiesen auf den Sinngehalt der Regelung, die zum Schutz der Leiharbeitnehmer diene und zum anderen die dauerhafte Aufspaltung einer Belegschaft verhindern solle.

Dienstag, 10. September 2013

Recht haben, Recht bekommen - Ergänzungsverträge aus 2011 sind unwirksam!


Ergänzungsverträge bzw. das Lohnkürzungspaket der Geschäftsleitung sind für die Kläger unwirksam – Landesarbeitsgericht München begründet sein Urteil vom 25. Juli 2013!
  

Mit Urteil vom 25. Juli 2013 hat das Landesarbeitsgericht München

die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber) gegen das Urteil

des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2012,

auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.


Die Revision wird nicht zugelassen.


Auszüge aus der Begründung des Landesarbeitsgerichts:

Die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber) ist unbegründet.

Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis zutreffend und überzeugend begründet entschieden, dass der Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag der Parteien nicht wirksam zustande gekommen ist, weil die im Zusatzvertrag eindeutig und zwingend festgelegte aufschiebende Bedingung hierfür – Vorliegen eines Zustimmungsquorums von 70 Prozent der Arbeitnehmer bis zu einem klar fixierten Stichtag – nicht eingetreten war.

Damit lagen bis zum Stichtag am 31.05.2011 bei der Beklagten (Arbeitgeber) überhaupt, bestenfalls, nur 163/164 Ergänzungsverträge, entsprechend 68,62 Prozent (kaufm. gerundet) vor, also weniger als das festgelegte Quorum von 70 Prozent.

Angesichts der sich aus dem Akteninhalt mittelbar erschließenden Auseinandersetzungen der Belegschaft mit der Beklagten (Arbeitgeber) hinsichtlich dieser Ergänzungs-/Änderungsverträge wusste die Beklagte, dass die tangierten Arbeitnehmer, darunter damit im Zweifel auch der Kläger, mit diesem Vertrag jedenfalls in weitem Umfang nicht einverstanden waren.

Lohnkürzungspaket der Geschäftsleitung!

Angesichts des bemerkenswerten Lohnkürzungspaketes dieser Vertragsangebote der Beklagten – massive Arbeitszeitausweitung ohne Lohnausgleich, damit erfolgte Absenkung der Berechnungsbasis für stundenlohnabhängige Leistungen/Zeitzuschläge, Senkung bzw. Streichung zahlreicher tariflicher Leitungen wie Jahresleistung und Urlaubsgeld, Lohnerhöhung ab 01.01.2012 und Beschäftigungssicherung nur bei Vorliegen einer entsprechenden „Gefügigkeit“ des Betriebsrats mit der von der Arbeitgeberin gewünschten Arbeitszeitflexibilisierung, also letztlich einer massiven Absenkung des bisherigen Vertrags- und Vergütungsniveaus – gegen eher virtuell anmutende Arbeitsplatzsicherungshoffnungen in Form von Investitionsankündigungen usw. musste dies allerdings einen derartigen Druckcharakter zur Folge haben, dass die Beklagte von einer etwa spontanen breiteren Akzeptanz dieses Ansinnens von vorneherein nicht ausgehen konnte.
 
Auch in sonstiger vertraglicher Form ist ein entsprechender Ergänzungsvertrag hier nicht zustande gekommen, so das Landesarbeitsgericht.

Auch das Urteil des Landesarbeitsgerichtsgerichts München macht erneut deutlich, dass nur Tarifverträge Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen!
 
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!

Mittwoch, 4. September 2013

250 Jahre C.H. Beck: Jubiläumsfeierlichkeiten finden wie seit langem geplant statt!



Rolle rückwärts bei den Jubiläumsfeierlichkeiten!

 

Nun läuft also doch alles wie lange geplant ab.

Der Drucktarif wurde pünktlich zum 250-jährigen Jubiläum kaputt gemacht, ein "Zukunfts-sicherungspaket II" wurde aufgelegt, die Beschäftigten, ver.di verzichten auf Proteste gegen die Tarifflucht und nun kann endlich gefeiert werden.

Mit Rundmail vom 27. August 2013 teilte der Vertriebsleiter der Druckerei C.H. Beck dem Festkomitee und dem Verkaufsteam, sowie dem Betriebsrat, mit, „die Jubiläumsfeier am 6. September wird definitiv abgesagt“.

Ein Schreiben an unsere Kunden ist in Arbeit und wird spätestens Donnerstag rausgehen. Bis dahin halten Sie sich bitte gegenüber unseren Kunden bedeckt. Ich möchte sicherstellen, dass der Grund für die Absage sauber und einheitlich kommuniziert wird.
Es ist ein Jammer, nach all der Arbeit, die wir in die Vorbereitungen gesteckt haben…
Kopf hoch, es geht weiter!


Martin Schöllhorn
Vertriebsleiter

Realität oder ein beabsichtigtes Verwirrspiel - Geschäftsleitung kontra Vertriebsleitung?

 

Geschäftsleitung sagt ja zur Jubiläumsfeier der Druckerei!

Mit Aushang vom 2. September teilte die Geschäftsleitung nun den Beschäftigten mit, dass seit geraumer Zeit diverse Veranstaltungen zum Jubiläum in Nördlingen und München geplant sind. So am 6. September ein Kundenempfang in Nördlingen, eine offizielle Veranstaltung im Prinzregententheater in München, ein Tag der offenen Tür am 20. September und ein Betriebsfest am 21. September in Nördlingen.
Dies alles kann nun stattfinden, da ver.di auf Protest- und Störaktionen und politische Statements verzichtet, so die Geschäftsleitung.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen deshalb heute mitteilen können, dass die Veranstaltungen wir geplant stattfinden werden,

Die Geschäftsleitung

 Was also sollte das ganze Schmierentheater??


Auf der Strecke bleibt, abgelöst durch fragwürdige Einzelverträge, ein von den Beschäftigten mehrheitlich geschätzter und anerkannter Drucktarif.
Es bleibt ein tarifloser, vogelfreier und unwürdiger Zustand für die Beschäftigten!


„Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein,
wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“
(Johannes Paul II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981).



Mittwoch, 28. August 2013

Absage der Feier in Nördlingen: nur ein taktisches Manöver!



Die Absage der Jubiläumsfeier in Nördlingen, die die Arbeitgeberseite jetzt bekannt gegeben hat, ist nicht mehr als ein billiges taktisches Manöver, mit dem die Belegschaft offenbar gegen ihre Gewerkschaft aufgebracht werden soll.  Dabei hat ver.di  damit gar nichts zu tun: bereits am Freitag der Vorwoche hat Dr. Kranert von ver.di die definitive Zusage bekommen, dass die Feiern in Nördlingen nicht von Protesten begleitet werden.  ver.di hat damit sehr präzise und sehr entgegenkommend auf die Frage der Geschäftsführung geantwortet, die mehrfach nach den „Feiern in Nördlingen“ und den ggf. zu erwartenden „Manifestationen“ gefragt hatte.  Dazu hatte sich Dr. Kranert wie folgt geäußert: “ Wenn es zu Manifestationen kommt, werden wir die Feiern in Nördlingen lieber absagen“.

Dass die Frage auch der Feierlichkeit in München am 7.9. galt, hatte Dr. Kranert erst Anfang dieser Woche in einem Telefonat  klar formuliert: „Mit Nördlingen war natürlich auch München gemeint“. Nach der (zwischenzeitlich vorliegenden) endgültigen Weigerung, die Tarifverhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuführen, hat ver.di  alle weiteren Fragen der Arbeitgeberseite  unbeantwortet gelassen.  

Zu keinem Zeitpunkt aber hat ver.di behauptet, dass es zu Demonstrationen in München kommt.
Warum also diese völlig unnötige Absage der Feier am 6. September? Wer soll damit getroffen werden?

Abschließend:
Es ist unwahr, wenn behauptet wird, die Feier am 6.9. werde abgesagt, weil  ver.di auf Protestaktionen nicht vollständig verzichten wird . Das ist nie gesagt worden.

Kollegiale Grüße
Christa Hasenmaile
Landesfachbereichsleiterin
Medien, Kunst und Industrie

Nur tarifliche Regelungen garantieren
dauerhaften betrieblichen Frieden und Rechtssicherheit für alle!

Freitag, 23. August 2013

ver.di kommt Geschäftsleitung entgegen



Liebe Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck,

Anfang dieser Woche hat uns  Euer Geschäftsführer, Herr Dr. Kranert, mitgeteilt hat, dass man die Jubiläumsfeiern in Nördlingen absagen wird, wenn wir nicht auf Protestaktionen verzichten. Ich habe heute der Geschäftsführung geantwortet, dass wir keine Demonstrationen in  Nördlingen machen werden. Ich habe Herrn Dr. Kranert gleichzeitig aufgefordert, dies mit einem weiteren Verhandlungstermin zum Haustarifvertrag zu honorieren. Wir liegen inhaltlich –  wir haben das zuletzt in der Betriebsversammlung deutlich gemacht – nicht weit auseinander und halten die noch offenen Punkte sehr wohl  für einigungsfähig.

ver.di und alle Kolleg/innen, die nach wie vor die Tarifbindung zum Ziel haben, kommt damit der Geschäftsführung einmal mehr sehr entgegen. Eine Absage der  Feierlichkeiten, die man uns zum Vorwurf machen könnte, wird es somit nicht geben. Wir sind immer noch kooperativ und vor allem gesprächsbereit.

Ein Nachsatz zum Aushang der Geschäftsleitung sei erlaubt: es geht immer noch um eine Tarifvertrag für die Beschäftigten und definitiv nicht um „Einzelinteressen Dritter“ – wer auch immer damit gemeint sein sollte.

Wir erwarten jetzt eine positive Antwort auf unseren Vorschlag eines weiteren Verhandlungstermins.


Christa Hasenmaile

Landesfachbereichsleiterin
Medien, Kunst und Industrie
ver.di Bayern

Nur tarifliche Regelungen garantieren
dauerhaften betrieblichen Frieden und Rechtssicherheit für alle!


Dienstag, 20. August 2013

Gespräch ver.di / GL abgesagt!





Liebe Kolleg/innen bei C.H. Beck!

Am heutigen Dienstag, 20.08. hätte eigentlich ein Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und ver.di stattfinden sollen - ein Gespräch, das erstaunlicherweise die Arbeitgeberseite initiiert hatte. Wir jedenfalls waren verwundert und haben uns im Vorfeld gefragt, ob unsere vielfachen Appelle, an den Verhandlungstisch zurück zu kehren und den fast fertigen Haustarifvertrag nun zu Ende zu verhandeln doch Früchte getragen haben?

Aber weit gefehlt! Das Gespräch, um dies vorweg zu nehmen, fand gar nicht statt. Bei einem Telefonat am Montagnachmittag zwischen Herr Dr. Kranert und mir wurde sofort klar, dass die Arbeitgeberseite keinen Gedanken daran verschwendet, die jäh unterbrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen. Einziges Thema des heutigen Gesprächs sollte sein, ob ver.di und die Beschäftigten die anstehenden Jubiläumsfeiern am 6./7. September und das Betriebsfest am 20./21. September mit „Manifestationen“ (O-Ton Kranert) begleiten werden. Übrigens: das große Fest am 14.09. im Literaturhaus München wurde dabei gar nicht erwähnt.

Solche Manifestationen seien ver.di und den Beschäftigten natürlich frei gestellt, man wolle nur eine klare Vorstellung, denn sollte es zu Protesten kommen, werde man die, so Kranert, Jubiläumsfeiern („mit Kunden“) lieber gleich absagen. Dies wurde  zumindest für das Bürgerfest am 6.9. und für das Betriebsfest am 20./21.09. angekündigt.

Das kann man nun glauben oder auch nicht. Wie immer, wenn die Argumente ausgehen – letztmals erlebt bei der Betriebsversammlung – wedelt man nun im Hause Beck mit Geldscheinen. Damals wollte man die Belegschaft mit 500.-€ Sonderzahlung beschwichtigen, jetzt sind es gleich 1500.-€ Jubiläumszahlung, die es, so hört man aus den Reihen der Belegschaft, aber nur geben wird, wenn es zu den Jubelfeiern keine Demo für Tarifbindung gibt.

Darauf angesprochen, hört man vom Geschäftsführer Erstaunliches: diese Sonderzahlung sei weder beschlossen noch offiziell, sie sei „nicht sicher“ (O-Ton), da habe der Verleger nur mal laut gedacht. Was für ein Pech für die, die in vorauseilendem Gehorsam mit einer Unterschriftenliste bereits ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verkauft und die Gewerkschaft aufgefordert haben, unbedingt auf Demos zu verzichten! 

Befürworter und Gegner des Demoverzichts stehen sich mittlerweile unversöhnlich im Betrieb gegenüber, das alte Prinzip von „teile und herrsche“ greift mal wieder gründlich.  Streit und  Zwietracht, Frust und Demotivation in einer gespaltenen Belegschaft – das lässt sich mit ein bisschen Geld bestimmt nicht wieder gutmachen. Und was sind eigentlich 1500.- € Einmalzahlung angesichts der abgepressten Lohneinbußen der letzten Jahre?

Wir sollen nun also so schnell wie möglich Klarheit schaffen, ob wir an den Manifestationen festhalten oder nicht. Das werden wir jetzt beraten, abwägen und dann entscheiden. Hetzen lassen wir uns dabei nicht.

Christa Hasenmaile
Landesfachbereichsleiterin
Fachbereich 8 - Medien, Kunst und Industrie
ver.di Bayern


Nur tarifliche Regelungen garantieren
dauerhaften betrieblichen Frieden und Rechtssicherheit für alle!




Montag, 12. August 2013

Wir nehmen unser Grundrecht in Anspruch und demonstrieren für Tarifverträge!




 Wir brauchen Tarifbindung und Eure Solidarität!
 nach acht Verhandlungsrunden und einem sogenannten Spitzengespräch mit dem Verleger, legte ver.di der Geschäftsleitung einen Entwurf für einen Haustarif für die Druckerei C.H. Beck vor. Ohne plausible und nachvollziehbare Gründe lehnte die Geschäftsleitung den Tarifvertragsentwurf ab und erklärte das Scheitern der Tarifgespräche.
Der Verdacht liegt sehr nahe, dass die Geschäftsleitung von Anfang an das Scheitern der Tarifgespräche einkalkuliert und geplant hat. 


Mit Bescheid vom 02.08.13 hat das Landratsamt die Kundgebung am 06.09.13 vor dem Ochsenzwinger in Nördlingen genehmigt!
 
Die Kolleginnen und Kollegen der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen kämpfen seit 2011 gegen den „tariflosen und vogelfreien Zustand“. Zusatzverträge I, II und ein Zukunftssicherungspaket II werden den Beschäftigten abgepresst und beenden nicht diesen tariflosen Zustand. 

250 Jahre C.H. Beck im Jahr 2013 und gleichzeitig den Beschäftigten Tarifverträge zu verweigern – das passt nicht zusammen. C.H. Beck wird das Jubiläum mit sicherlich viel Prominenz feiern und wir protestieren dort: 


Am 7. September vor dem Prinzregententheater in München. 

Wir würden uns freuen, wenn ihr uns mit einer betrieblichen Delegation am 7. September unterstützt. Es ist uns wichtig, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen aus der Branche zeigen: „Tarifflucht nehmen wir nicht einfach hin“!
Teilt uns also bitte rasch mit, aus welchen Betrieben wir mit einer Abordnung rechnen können.
Darum bitten wir und dafür danken wir Euch! 

Anmeldungen an: rudi.kleiber@verdi.de oder christa.hasenmaile@verdi.de 
Anmeldungen für Teilnehmer aus der Druckerei C.H. Beck:
bei allen Mitgliedern der Tarifkommission, 
bei unseren gewerkschaftlichen Vertrauensleuten 
und den Betriebsräten.

Weitere Informationen veröffentlichen wir wie immer hier im Blog.


Tarifvertrag für die Beck’sche,
statt tarifloser und vogelfreier Zustand!

Sonntag, 4. August 2013

Versöhnen statt spalten – Gemeinsamer Brief an Bischöfe!




„Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“ (Johannes Paul II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981).

In einem gemeinsamen Brief von ver.di und dem Betriebsrat der Druckerei C.H. Beck informieren diese über die Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck und den schwelenden Konflikt um einen Tarifvertrag, sowie das Scheitern der Tarifgespräche durch die Nördlinger Geschäftsleitung!

Dieser Brief richtete sich an:

Herrn Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, der das Projekt „Gottes Lob“ federführend betreut.
Herrn Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Bayerischen Bischofskonferenz.
Herrn Bischof Dr. Konrad Zdarsa, Bischof der Diözese Augsburg.

Mitte November 2012 erteilten die deutschen Bischöfe die Druckfreigabe zum „Gotteslob“, dem offiziellen katholischen Gebet- und Gesangbuch.
Die deutschen Bischöfe haben sich dabei für den Produktionsstandort Nördlingen der Druckerei C.H. Beck entschieden. 
Als Betriebsrat und als zuständige Gewerkschaft ver.di begrüßen wir natürlich diese Entscheidung. Als Arbeitnehmervertretung stehen für uns natürlich insbesondere auch die Arbeitsplätze, also die Menschen, im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns.

Versöhnen statt Spalten!
Wir möchten Sie aber auch darüber informieren, dass die Druckerei C.H. Beck im Mai 2011 aus den bisher gültigen Tarifverträgen der Druckindustrie geflüchtet ist und den Beschäftigten gleichzeitig massive Einkommensverluste – unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes – abgepresst hat.
Seit 2 Jahren bemühen wir uns um Gespräche mit der Arbeitgeberseite; seit 21. März 2013 sind wir in Gesprächen mit der Geschäftsleitung der Druckerei. Am 11. Juli wurden nun die Beschäftigten darüber informiert, dass die Geschäftsleitung die Verhandlungen für gescheitert erklärt und keinen Tarifvertrag für die Beschäftigten will.
Gleichzeitig wird von den Beschäftigten und dem Betriebsrat abverlangt, dass an Sonntagen bzw. am Wochenende im Dreischichtbetrieb durchgearbeitet wird.
Dies alles geschieht vor dem Hintergrund der Produktion des Gotteslobes in Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Wochenendarbeit.
Wir wenden uns als Arbeitnehmervertretung nun an Sie und bitten Sie als Bischof, der das Projekt Gotteslob federführend betreut, um Unterstützung. Es geht uns darum, dass die betroffenen Beschäftigten mit Würde, Anstand und Fairniß behandelt werden. Dies schließt auch einen Tarifvertrag mit ein.

„Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“ (Johannes Paul II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981).

Die betroffenen Beschäftigten und deren Familien rechnen und hoffen auf ihre Unterstützung.

Antwort des Erzbischöflichen Sekretariats, München (Auszüge):
… im Auftrag von Herrn Erzbischof Kardinal Marx danke ich für das Schreiben. Herr Kardinal Marx hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass er Ihre Ausführungen persönlich zur Kenntnis genommen hat und Ihr Anliegen ernst nimmt. So wird die von Ihnen angesprochene Problematik an geeigneter Stelle besprochen werden.
Gerne gebe ich Ihnen die freundlichen Grüße von Herrn Kardinal Marx weiter.

Antwort des Generalvikars, Bistum Augsburg (Auszüge):
Die Druckerei C.H. Beck ist uns als ein renommiertes und seriöses Unternehmen bekannt. Über betriebliche Interna haben wir keine Kenntnis, gehen aber davon aus, dass die Geschäftsleitung rechtliche und gesetzliche Vorgaben beachtet. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich die von Ihnen vorgetragenen Sachverhalte, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln sind, nicht weiter bewerten möchte.
Damit verbundenes unternehmerisches Handeln ist Angelegenheit des Vertragspartners.