Beim Spitzengespräch am 13.06.2013 mit Dr. Hans Dieter Beck bzw. der Unternehmensleitung in München, ging es darum, auszuloten, ob aufgrund des Verhandlungsstandes vom 11. Juni für die Druckerei C.H. Beck – nach über 2 Jahren OT-Mitgliedschaft und Zusatzverträgen – ein Haustarifvertrag mit ver.di möglich ist.
Seitens der Münchener Unternehmensleitung gab es folgende 3 Punkte, die aus ihrer Sicht einer weiteren Klärung bedürfen und für sie „problematisch“ sind.
Tarifecklohn/Tariferhöhungen:
Die Arbeitgeberseite begrüßte und befürwortete die Verschiebung der 2-prozentigen Lohn- und Gehaltserhöhung vom 01.08.2012 auf den 01.01.2014, verlangte aber darüber hinaus, dass künftige Erhöhungen in 2014 (die noch gar nicht bekannt sind) auf 2015 bzw. mindestens um weitere 12 Monate verschoben werden sollen.
Wir machten deutlich, dass es schon merkwürdig ist, über eine Verschiebung von Entgelterhöhungen zu sprechen, deren Höhe noch gar nicht bekannt ist.
Beschäftigungssicherung:
Eine Beschäftigungssicherung bis zum 30.06.2016, wie in der Verhandlung vom 11. Juni in Nördlingen besprochen, will die Unternehmensleitung auf keinen Fall akzeptieren.
Diese müsse deutlich früher enden, um auf „Personalanpassungen“ reagieren zu können.
Seitens ver.di machten wir deutlich, dass Verzichte der Beschäftigten bei der Jahresleistung und beim Urlaubsgeld immer verbunden sind mit dem Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen. Je länger Verzichte der Beschäftigten von Arbeitgeberseite gefordert werden, umso länger ist auch der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. Sind Verzichte für eine kürzere Zeit vereinbart, verringert sich somit auch der Zeitraum für den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen.
Seitens der Arbeitgeberseite wurde kurzfristig nochmals die Frage aufgeworfen, ob man nach über 2 Jahren Zusatzverträgen überhaupt noch von Arbeitnehmerverzichten bei Jahresleitung und Urlaubsgeld sprechen könne.
Nachwirkung des Tarifvertrages:
Hier geht es um die rechtliche Frage, wie lange der Tarifvertrag oder Teile des Tarifvertrages über die Laufzeit hinaus weiter gelten oder nicht.
Wir sind zum Ende dieses Gespräches dann so verblieben, dass von ver.di einen Entwurf für einen Haustarifvertrag erarbeitet und dieser der Geschäftsleitung/Unternehmensleitung dann zugeht. Die Arbeitgeberseite muss dann entscheiden, ob sie bereit ist, mit ver.di einen Haustarifvertrag für die Bereiche Werkstatt, Druck und Satz zu vereinbaren.
Es gab seitens der Unternehmen- und Geschäftsleitung keinerlei Signale, die Bereiche Verwaltung, Vertrieb und eMedien in den Geltungsbereich eines künftigen Haustarifvertrages aufzunehmen.
Im Juli werden dann die ver.di-Mitglieder der Druckerei C.H. Beck über die Annahme und Inhalte eines Haustarifvertrages entscheiden - sofern die Unternehmensleitung / Geschäftsleitung bereit ist, einen Haustarifvertrag zu unterzeichnen. Andernfalls werden wir uns dann auch über weitere andere Maßnahmen unterhalten müssen.
Teilnehmer dieser Gesprächsrunde für die Arbeitgeberseite waren:
Die Herren Dr. Hans Dieter Beck, Saßnink, Dr. Kranert und Höhn.
Für ver.di bzw. die Arbeitnehmerseite nahmen teil:
Kollegin Christa Hasenmaile (ver.di München), sowie die Kollegen Rudi Kleiber und Erwin Zwickel.
Über den weiteren Verlauf der Dinge werden wir informieren.
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