Donnerstag, 29. November 2012

E I L M E L D U N G !!!

Die Zustimmungsquote von 70 Prozent zu den
Zusatzverträgen war am 31.05.2011 bei C.H. Beck
in Nördlingen nicht erreicht!

 
Eine deutliche Wendung nahm das Verfahren der drei klagenden ver.di-Kollegen gegen die Zusatzverträge. Das Arbeitsgericht machte in der heutigen Verhandlung deutlich, dass entsprechend den Vorgaben des Zusatzvertrages, die Quote von 70 Prozent am 31.05.2011 nicht erreicht wurde.
 
Eingegangene Zusatzverträge nach dem 31.05.2011, Verträge ohne
Datum und mündliche Zusagen von Beschäftigten erfüllen nicht die
Voraussetzungen einer Zustimmungsquote von 70 Prozent.
 
Das Urteil des Arbeitsgerichts ergeht am 18. Dezember 2012.

 
Welche Folgen und Konsequenzen ergeben sich daraus für die Kolleginnen und Kollegen?

Weitere Information auch hierzu erhaltet ihr auf der Mitgliederversammlung für alle ver.di-Mitglieder am Samstag, 1. Dezember 2012 um 10 Uhr im Sportheim in Reimlingen!

Dienstag, 27. November 2012

Es war einmal ein Overhead...

Im Mai 2010 geschah das, was bis zu diesem Zeitpunkt bei der Druckerei C.H.Beck kaum vorstellbar war: 17 Kündigungen wurden ausgesprochen. Kündigungen bei denen die soziale Auswahl ignoriert wurde, bei denen weder das Alter der Mitarbeiter noch die Beschäftigungsjahre Berücksichtigung fanden. Eine schändliche Aktion! Nur zum Wohle der Firma, so wollte man allen Glauben machen. Der Overhead sie viel zu groß. Untersuchungen der Unternehmensberater hätten dies verdeutlicht.

Inzwischen sind über 2 Jahre vergangen. Ein erneuter Blick auf den Overhead lässt mich stutzen. Wurde im Mai 2010 die Stelle der Geschäftsleitungs-Assistentin noch als streichungswürdig,und entbehrbar erachtet, so leistet man sich jetzt wieder eine Assistenz-Stelle in der Geschäftsleitung. In der Abteilung EDV kündigte man einen Mitarbeiter im Mai 2010, um dann im März 2011 diese Stelle wieder zu besetzen. Die Abteilung Vekauf traf es besonders hart. Hier verloren gleich 3 Kolleginnen ihren Arbeitsplatz. Immerhin sind aktuell wieder die gleiche Anzahl von Mitarbeitern im Verkauf beschäftigt, wie vor den Kündigungen.
Die Liste der Abteilungen, in denen das gekündigte Personal wieder – wenn auch manchmal nur teilweise – aufgestockt wurde, könnte noch fortgesetzt werden. Allerdings gibt es auch Abteilungen, in denen kein Ersatz eingestellt wurde und nun die Mehrbelastung auf die verbleibenden Schultern verteilt wird.

Letztendlich ist erkennbar, dass die Kündigungsaktion im Mai 2010 die Vorbereitung auf den Ausstieg aus dem Tarifvertrag war. Die Schrecken waren verbreitet und die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes war präsenter denn je.

Man darf gespannt sein, wann der nächste Unternehmensberater auf die Idee kommt, den Overhead wieder zu verkleinern.

Donnerstag, 22. November 2012

Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg rechtskräftig!

ver.di-Mitglied erhält kräftige Nachzahlung!


Der Überleitungstarifvertrag hat auch für Versetzungen nach 2008 Bestand und Gültigkeit.
 

Die Arbeitgeberseite verzichtet auf das Rechtsmittel der Berufung beim Landesarbeitsgericht München. Somit erhält das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg Rechtskraft.
 

Um was ging es?

 
Der Kollege und ver.di-Mitglied war bis zum 31. Juli 2011 in der Abteilung Druckerei als Rotationshelfer  beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Drucktarif Anwendung. Zum 1. August 2011 wurde der Kollege in die Buchbinderei versetzt und gleichzeitig in den Tarifvertrag der Papierverarbeitung umgruppiert. Die Geschäftsleitung senkte den Stundenlohn des Kollegen um über 3,00 Euro pro Stunde ab.

Einkommensverlust von deutlich über 20 Prozent!

Die Einwände des Betriebsrats und ver.di, dass auch in 2011 der Überleitungstarifvertrag für den betroffenen Kollegen Anwendung findet, um die massiven Einkommensverluste von über 20 Prozent abzumildern, wurden von der Geschäftsleitung ignoriert.

Nach erfolgloser Geltendmachung bei der Geschäftsleitung beantragte der Kollege bei ver.di Rechtsschutz. Mit Unterstützung von ver.di und der DGB-Rechtsschutz GmbH wurde durch unsere Kollegin und Juristin Maria Wittgen Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Kollege begehrt mit seiner Klage, dass er dem Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrages vom 9. Juli 2008 unterliegt und somit ein gewisser Ausgleich des Verlustes aufgrund der Versetzung ausgeglichen werden muss.
 
Mit der rechtskräftigen Entscheidung ist nun entschieden, dass der Überleitungstarifvertrag vom 9. Juli 2008 auch für künftige Versetzungen in die Buchbinderei und den Versand Anwendung findet.
 
ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Dienstag, 13. November 2012

Weiterbildung nach Beck'sche Art - erläutert am Beispiel Satzbereich

Es ist zwar schon eine Weile her, sollte deswegen aber nicht in Vergessenheit geraten: Rufen wir uns also das Zauberwort Kompetenzscan in Erinnerung.

Im Frühjahr 2011 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Satz vor die Wahl gestellt:
Entweder Teilnahme am sog. Kompetenzscan oder Ausschluss von Weiterbildungsprogrammen. Betroffen waren Kolleginnen und Kollegen mit einer Schriftsetzerausbildung und angelernte Kräfte, ausgenommen waren die Führungskräfte, Korrektoren und natürlich die Mediengestalter (weil fachlich auf dem Laufenden).
Grund der Aktion war so eine Art Ausbildungsbedarfsermittlung.

Motto: Wir machen uns fit für den Wettbewerb!

Ziel: Bei uns kann JEDER ALLES!

Die Idee stieß bei den Betroffenen auf wenig Gegenliebe, die meisten waren verunsichert und stellten die große Sinnfrage. Um der aufkommenden Panik Einhalt zu gebieten, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Infoveranstaltung geladen. Abteilungsleitung und Geschäftsleitung erklärten Sinn und Zweck dieses Kompetenzscans (der Begriff war übrigens Anwärter auf das Beck'sche Unwort des Jahres, wurde allerdings dann vom Wort „Ergänzungsverträge“ auf Platz 2 verdrängt).

Anwesend waren auch Mitarbeiter der Firma Bayerndruck aus Ismaning, die sowohl die Durchführung des Tests als auch die darauffolgenden Schulungen übernahmen. Ihre Aufgabe war es, die Kollegen zu beruhigen, ihnen die Angst zu nehmen und ihnen klarzumachen, dass das die Chance schlechthin für jeden einzelnen wäre, nämlich die Chance, festzustellen, was er kann und was nicht.

Und da das ja eine Infoveranstaltung und keine Umfrage war, wurde der Test also durchgezogen. Ruck-zuck, so schnell konnte gar keiner gucken.
In dem Test wurden Fragen gestellt, wie sie auch in der Prüfung zum Mediengestalter auftauchen. Schön und gut, nur nützt es relativ wenig, wenn man im Beck'sche Alltag mit ein oder zwei Programmen arbeitet und die anderen fünf Programme nur vom Hörensagen kennt. Das Ergebnis war zwar nicht überraschend, aber für viele trotzdem niederschmetternd.

Der Scan erinnerte eher an eine „peinlichen Befragung“. Nein, keine Folter, zumindest nicht physisch, aber peinlich insofern, dass gute Arbeiter feststellen mussten, dass sie scheinbar keine Ahnung von ihrem Beruf haben.
Nun muss man erwähnen, dass die Befragten in vielen Fällen nur raten konnten, was der Interviewer eigentlich von ihnen wissen wollte, denn mit den Fachbegriffen konnten die armen Setzer nur sehr wenig anfangen, da diese in ihrem Arbeitsalltag keine Verwendung finden. Mit Umschreibungen klappte es gleich besser, aber eben nicht auf Anhieb und das wiederum gab natürlich keine volle Punktzahl. Dumm gelaufen!

Am Ende kam jedenfalls genau das raus, was sowohl die Mitarbeiter, als auch ihre Gruppenleiter bereits vorher wussten: jeder kann mit den Programmen umgehen, mit denen er arbeitet oder sich in seiner Freizeit beschäftigt. Das hätte man sicher auch über eine kleine Umfrage herausfinden können.

Was hat's also gebracht?
Der Firma Bayerndruck einen dicken, fetten Verdienst. Wieviel genau werden wir wohl nicht erfahren.
Der Beck'schen ein Loch im Geldbeutel – das hätte für viele Essensmarken gereicht.
Den betroffenen Mitarbeitern jede Menge Aufregung und Stress und auch schon einige Schulungen:
Schulung Nr. 1 – Grundlagenkurs für Druckinteressierte.
Ein gut geführter Rundgang durch die Druckerei hätte es auch getan.
Schulung Nr. 2 – Alle können jetzt das Bild einer Plastikente in ein Foto platzieren, falls sie es inzwischen nicht wieder vergessen haben.
Gezielte Schulung bei Bedarf wäre effektiver und kostengünstiger gewesen.

Weiterbildung ist eine feine Sache, das steht außer Frage, doch man sollte dabei nicht den Kosten-/Nutzenfaktor außer Acht lassen.

Mittlerweile gibt’s allerdings die ersten Abweichungen vom Plan: es werden nicht mehr alle Gescannten geschult. Für die kommende InDesign-Schulung stehen nun auch Auszubildende auf der Teilnehmerliste und für kurze Zeit war dort lustigerweise sogar der Name des stellvertretenden Abteilungsleiters zu lesen. Vielleicht ein Versehen? Egal!

Hauptsache, jeder kann alles (wenn auch nur theoretisch).
Koste es, was es wolle.
Geld ist schließlich genug da.
Wundersame Beck'sche Welt!


Freitag, 2. November 2012

Umstrukturierung im Bereich Satz - damit es niemandem langweilig wird!

Der Satz erlebte kürzlich mal wieder eine Umstrukturierung, d.h. Kolleginnen und Kollegen wurden von A nach B versetzt und neue Aufgabengebiete zugeteilt.
Auch mit der Verknüpfung der Abteilungen Satz/E-Medien kam man einen Schritt weiter, wobei sich dies in der Praxis momentan noch auf ein rein räumliches Näherbringen beschränkt.
Die beiden Abteilungsleiter arbeiten jedenfalls schon mal zusammen und teilen sich ein Büro.

Die Zeitschriftengruppe wurde mit der sog. Belletristikgruppe (mittlerweile umbenannt in Publikumsverlage) zusammengelegt und kämpft nun gemeinsam mit zwei Gruppenleitern um Wirtschaftlichkeit. Traurigerweise hinkt die Auftragslage bei den Publikumsverlagen seit Monaten den Erwartungen hinterher. Bleibt zu hoffen, dass sich das ändert, sonst gibt es schon bald das erste Umstrukturierungsupdate und die Schreibtischcontainer rollen wieder durch die Gänge.

Die Korrektoren sind wieder vereint (vor einigen Jahren fanden die Verantwortlichen, dass es eine brilliante Idee wäre, die Korrektoren auf verschiedene Gruppen aufzuteilen - trial and error ist ja bekanntlich in der Beck'schen die beliebteste Problemlösungsmethode), aber das ist ihnen vermutlich ziemlich wurscht, da sie seit geraumer Zeit mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben.
Es wird korrigiert und kontrolliert auf Teufel komm raus, doppelt und dreifach, gerne auch von Vorgesetzten und, wissentlich oder unwissentlich, auf Ansage schon mal gegenseitig. Schlimmer geht bekanntlich immer, in diesem Fall wohl eher nimmer!
Hier wurde ein weiterer Tiefpunkt in Sachen Mitarbeiterführung erreicht und was damit bezweckt werden soll, ist bislang noch unklar.

Die Gruppe Bücher/Loseblatt/Akzidenzen geht ebenfalls mit zwei Gruppenleitern an den Start und bekommt obendrein noch den stellvertretenden Abteilungsleiter Satz als Verstärkung zur Seite gestellt; ein „Zuckerl“ sozusagen.
Diese Dreingabe sorgt allerdings für Irritationen bei den Mitarbeitern und da man es bei uns im Haus mit den Eingruppierungen von Löhnen und Gehältern sehr genau nimmt, sollte dieser Punkt geklärt werden. Stellvertretender Abteilungsleiter oder Gruppenleiter?
Offiziell ist die Nr. 2 im Satz zuständig für das Projekt Satzautomat (also dann vielleicht doch eher Projektleiter?). Tatkräftige Unterstützung erhält er hierbei von der Sekretärin des Satzbüros, und an dieser Stelle kann man auch gleich deren Aufgabengebiet etwas genauer durchleuchten. Überraschenderweise fallen neben ihrer üblichen Büroarbeit nicht nur Satzarbeiten in ihren Tätigkeitsbereich, sondern auch die Ausbildung der Kollegen für die automatische Satzproduktion.

Die Kritik einer solchen Vorgehensweise gilt, um das klarzustellen, ausschließlich der Abteilungsleitung, denn diese Art der Organisation ist mehr als fragwürdig, schließlich wäre es naheliegend, eine Setzerin/Mediengestalterin bzw. einen Setzer/Mediengestalter mit der Einarbeitung in ein neues Satzprojekt zu betrauen.

Verkehrte Welt? Könnte man meinen, aber fragen wir einfach die, die sich damit auskennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, berichtet doch mal von Euren Erfahrungen aus dem ganz normalen Beck'sche Alltag.