Mittwoch, 30. Dezember 2015

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!


 


Wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,
mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!
 
 
Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2016!
  
 
Wir lesen uns wieder…
  
Das Team der Blog-Redaktion!
 
 

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Weihnachtsfrieden der besonderen Art bei C.H. Beck…


Beschäftigte entwickeln neue Aktionsmöglichkeiten unterhalb von Warnstreiks!

Rund 60 Beschäftigte verließen am 22. Dezember ihren Arbeitsplatz und suchten kollektiv den Betriebsrat auf. Rein zufällig waren auch die Geschäftsleitung (der Chef der Nördlinger Druckerei Dr. Kranert und der kfm. Leiter, Herr Zoller), sowie die Personalreferentin Frau Zinke beim Betriebsrat anwesend.
Die Gründe für den Besuch der Mitarbeiter beim Betriebsrat war der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat um eine Betriebsvereinbarung. Geregelt werden hier Entgelterhöhungen in unterschiedlicher Höhe für Teile der Beschäftigten. Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Bedenken des Betriebsrats waren bislang ausschlaggebend dafür, diese nicht zu unterschreiben.



Diese Aktion – manche Menschen würden es auch Flashmob nennen – führte dazu, dass daraufhin auch der Betriebsrat diese Betriebsvereinbarung unterschrieb.

Nördlinger Management setzt auf mehr Demokratie im Betrieb und ermöglicht neue Aktionsformen von Beschäftigten!
Nachdem weder der Betriebsrat zu einer Sprechstunde, noch die GL zu einer Mitarbeiterversammlung  eingeladen haben, dürfen anscheinend Beschäftigte der Nördlinger Druckerei jederzeit ihren Arbeitsplatz kollektiv verlassen, um so auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Dieses positive Beispiel für den Ausbau der Arbeitnehmerrechte ist durchaus nachahmenswert und ausbaufähig. Was hier als kollektives Aufsuchen des Betriebsrates durch GL und Beschäftigte möglich war, muss doch dann auch möglich sein, wenn z. B. große Teile der Belegschaft ihren Arbeitsplatz verlassen und die Personalleitung oder Geschäftsleitung besuchen (eventuell sogar gemeinsam mit dem BR?!), um ihre Anliegen vorzubringen

Vorreiterrolle für mehr Demokratie in der Druckerei und vielleicht sogar im Verlag in München…?
Die Geschäftsleitung und ihr Chef Dr. Kranert werden hier sicherlich nicht mit zweierlei Maß messen und die direkte Arbeitnehmerbeteiligung in Zukunft aktiv fördern und mehr Demokratie im Betrieb wagen.

Dankeschön!

 Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce!

 
Wir wünschen Euch ein frohes Weihnachtsfest,
ein paar Tage Gemütlichkeit zum Ausruhen und Genießen,
und zum Kräfte sammeln für das neue Jahr 2016.
 
Eure Blog Redaktion
 
 

Samstag, 19. Dezember 2015

Streiks bei Amazon für Tarifvertrag – Verwaltungsgericht untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon!


Schutz des Sonntags und der Gesellschaft gestärkt
Graben bei Augsburg, 18.12.2015. Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am Freitag im Eilverfahren die Sonntagsarbeit bei Amazon am 20. Dezember untersagt. Zuvor wurde die Sonntagsarbeit von der Regierung Schwaben, durch die Gewerbeaufsicht, genehmigt. Hintergrund dürften die laufenden Streiks und deren Folgen bei Amazon in Graben sein.

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat schnell, klar und unmissverständlich die bereits genehmigte Sonntagsarbeit bei Amazon in Graben, auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), gestoppt.
„Dies ist ein Sieg für den Sonntag als wichtigsten gesellschaftlichen Zeitanker, es ist ein Sieg für die Beschäftigten im Einzelhandel aber vor allem ist es ein Sieg für eine nachhaltige Gesellschaftskultur“, erklärt Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter für den Handel in Bayern.


„Keine der von Amazon angeführten Gründe überzeugte das Gericht. Im Gegenteil, es erteilte Amazon Nachhilfe, mit dem Hinweis, dass das Weihnachtsgeschäft im Einzel- und Versandhandel wohl langfristig bekannt sei und auch mit anderen Maßnahmen zu bewerkstelligen sein müsste, als durch Verletzung der grundgesetzlich geschützten Sonntagsruhe,“ erklärte Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
Damit scheiterte Amazon am vierten Standort mit seinem Antrag auf Sonntagsarbeit.

Ob Amazon Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist derzeit nicht bekannt.
 
 
Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft, hat schon verloren!
 
 


Dienstag, 15. Dezember 2015



C.H. Beck Intern und die seltsamen Ansichten einer Geschäftsleitung…

Im „C.H. Beck Intern“ behauptet die Geschäftsleitung, den zum 31.12.2015 gekündigten Überleitungstarifvertrag wieder mit demselben Inhalt und dem identischen Geltungsbereich in Kraft setzen zu wollen.

Auch in der 3. Verhandlungsrunde am 11.12.2015 erklärte der Chef der Nördlinger Druckerei, dass es derzeit nicht notwendig sei, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft zu setzen.

Tatsache ist, dass das überreichte und unterschriebene Papier der GL folgende Änderungen beinhaltet:

·         Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern können.
·         Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. bei einem Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
·         Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre ein zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch sofort wieder kündbar!

Man stelle sich vor, die Personalleitung legt einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag vor und erklärt, dass dieser 1:1 und identisch dem alten Arbeitsvertrag entspricht. Beim durchlesen merkt dann der betroffene Arbeitnehmer, dass der vorgelegte Vertrag doch Änderungen enthält. Was soll man davon halten…?

Auf der Abteilungsversammlung für Buchbinderei+Versand korrigierte die GL dann erstmals ihre Behauptung und sprach von der Inkraftsetzung von „wesentlichen Teilen“ des Überleitungstarifvertrages.

Die GL behauptet u. a., dass der von ver.di vorgelegte neue Tarifvertrag den Fortbestand der Buchbinderei gefährdet.

Tatsache ist, dass man sich bei allen Themen/Forderungen an den bisherigen betrieblichen Regelungen orientiert hat (Eingruppierungen, Facharbeiterschutz- und entlohnung und Maschinenbesetzung) - außer die den Themen Erschwerniszuschläge und Werkverträge. Die GL war in keiner der 3. Verhandlungsrunden bereit, über diese Themen mit uns ernsthaft in Verhandlungen zu treten. Warum weigert sich die GL, bisherige betriebliche Standards in der Buchbinderei in einem Tarifvertrag zu vereinbaren?

Die GL behauptet, dass selbst das unabhängige Gutachten einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser Maßnahme (3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche) bestätigt habe.

Tatsache ist,  dass im Gutachten keine Empfehlung dafür abgegeben wird, dass die Beschäftigten pro Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten sollen.

Tatsache ist, dass die Druckerei nach wie vor schwarze Zahlen schreibt. Dies gilt auch für die Buchbinderei. Erst nach Abzug außergewöhnlich hoher Umlagen, rutscht die Buchbinderei ins Defizit.

Tarifvertrag zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X, 65, 66 oder 67 Jahren ist für die GL kein Thema!
Trotz steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, sowie Schicht- und Nachtarbeit, lehnt die GL tariflichen Regelungen für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.
Wie will eine Geschäftsleitung mit so einem hohen Altersanteil umgehen?
Keine Lösung kann sein, dass die GL vermehrt betriebsbedingte und krankheitsbedingte Kündigungsanhörungen gerade auch älterer Arbeitnehmer beim Betriebsrat einbringt!