Dienstag, 26. Juli 2016

Tarifflucht im Beck-Konzern weiter auf dem Vormarsch!


Schweitzer Sortiment begeht Tarifflucht!

Mit Schreiben vom  8. Juni 2016 wurden die Beschäftigten von Schweitzer Sortiment (München) kurz und bündig informiert. "Wir möchten sie auf diesem Wege über eine Änderung bei Schweitzer Sortiment informieren. Schweitzer Sortiment München hat seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband der Buchhandlungen und Verlage in Bayern e.V. mit Wirkung zum 9. September 2016 gekündigt und ist damit als Gesamtunternehmen auch nicht mehr an nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Tarifverträge gebunden."

Schnell versuchten die beiden Unterzeichner dieser "Hausmitteilung" -  Michael Kursiefen ( Leitung Operations) und Daniel Schneider (Leitung Prozesse und Projektmanagement) -  jedoch etwaige durch die Tarifflucht verunsicherte Beschäftigte zu beruhigen: "Für bestehende Arbeitsverträge mit Bezug auf den Tarifvertrag (...) ändert sich grundsätzlich einmal überhaupt nichts (...)".


Um dann aber den Beschäftigten schon mal die Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen:
"Was sich aber ändert ist, dass wir neue Vollzeit-Arbeitsverhältnisse ab dem 10.09.2016 grundsätzlich nur noch mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden begründen werden und die Vergütung jeweils frei aushandeln werden. Ebenso bietet sich uns auch die Möglichkeit bestehende Arbeitsverhältnisse auch mit entsprechendem Lohnausgleich entsprechend anzupassen, wenn  sich beide darüber Seiten (sic!) einig werden. (...)", so der Text der Mitteilung.

Die tarifliche Gesamtsituation im C.H.Beck-Konzern stellt sich zunehmend zerklüftet dar. Rund 90 Prozent der Buchhandlungen in Deutschland unterliegen keinerlei Tarifbindung, hinzu kommt nun ebenfalls noch der Unternehmensteil Schweitzer Sortiment in München mit rund 80 Beschäftigten. Die eigene Verlagsdruckerei flüchtete 2011 aus den Tarifverträgen der Druckindustrie und nun zum 30.10.2016 mit der Buchbinderei und dem Versand aus den Tarifverträgen der Papierverarbeitung. Damit ist der Standort Nördlingen tariflos!
Vorausgegangen waren sowohl in 2011 wie in 2016 massive Einschüchterungen mit Arbeitsplatzverlusten, Ängste um den Arbeitsplatz und weitere Auslagerungen durch Werkverträge.
Der C. H. Beck Verlag in München (noch) weiterhin tarifgebunden und war mit seinem Personalchef Hannes Mühldorfer sogar in der Verhandlungsdelegation des bayerischen Arbeitgeberverbandes Buchhandel und Verlage vertreten.



Dienstag, 19. Juli 2016



Neu auf ver.diTV 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier unser aktueller ver.diTV-Newsletter.

Unsere aktuellen Videos:

150/15 – ver.di schreibt Gewerkschaftsgeschichte
ver.di feiert 2016 nicht nur ihr 15-jähriges Bestehen, sondern auch 150 Jahre Gewerkschaft. Mit dem Verband der Deutschen Buchdrucker, gegründet im Mai 1866, blickt ver.di auch auf ihre Wurzeln und die älteste Gewerkschaft in Deutschland zurück. Mit einem Festakt in Berlin und der Bremer Shakespeare Company wurde diese Geschichte noch einmal zum Leben erweckt.
http://bit.ly/29ny049

Die Kinderreporter: Was ist Personalbemessung?
Unsere Kinderreporterinnen sind einem Begriff auf der Spur, der uns alle betrifft. Aber kaum jemand weiß, was gesetzliche Personalbemessung bedeutet. Elisabeth und Edda wollen es wissen!
http://bit.ly/29NTpDj

Dabei sein zahlt sich aus
Ein- bis zweimal im Jahr ist ver.di in den Betrieben unterwegs, um Gesicht zu zeigen und deutlich zu machen, wofür Beschäftigte die Gewerkschaft brauchen und die Gewerkschaft sie, die Beschäftigen. Denn nichts fällt vom Himmel, keine Tarifverträge, der Urlaub nicht, Weihnachtsgeld auch nicht, kurzum: Gute Arbeit und gute Löhne sind keine Selbstverständlichkeit. Unterwegs mit Frank Bsirske in Düsseldorf
http://bit.ly/29nyyHa

"Vom Zugucken passiert doch nichts!"
„Solidarität fällt nicht vom Himmel“, deshalb haben sich auch in diesem Jahr die Jugendauszubildendenvertreter des Fachbereichs 3 getroffen, um sich bei ihrer JAV-Konferenz auszutauschen und gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen. Es ging um das neue Pflegeberufegesetz und auch die Ausgestaltung und Durchsetzung von Tarifverträgen. Und ganz praktisch darum, wie man richtig Alarm schlägt
http://bit.ly/29hFQiJ

ver.di für dein gutes Recht
Wer sich mit dem Arbeitgeber streitet, ist gut dran, wenn er ver.di-Mitglied ist. Denn in Sachen Arbeits- und Sozialrecht stehen die Fachleute bei ver.di selbst und die Spezialisten des DGB-Rechtsschutzes hinter unseren Gewerkschaftsmitgliedern.
http://bit.ly/1V7guEd

Diese und viele andere interessante Filme rund um das Thema Arbeit und Gewerkschaft gibt es in unserer Mediathek zu sehen:
https://www.verdi.de/verditv

Wir freuen uns über Verbreitung via Facebook, Twitter & Co. und über Anregungen und Hinweise auf interessante Aktionen und Themen.
Auch für Auftragsproduktionen könnt ihr uns gern ansprechen.

Eure
ver.di TV-Redaktion


ver.di Bundesverwaltung
ver.diTV
Berlin

Und nicht vergessen!
Am Dienstag, 26. Juli findet um 13 Uhr im Klösterle eine Betriebsversammlung statt.


Dienstag, 12. Juli 2016

Unser ver.di Blog: eine Erfolgsgeschichte!

Gratulation: 350.000 Seitenaufrufe beim C.H. Beck-ver.di-Blog!


Liebe Kolleginnen und Kollegen bei C.H.Beck,

350.000 Besucherinnen und Besucher auf www.chbeck-verdi.blogspot.com – das ist eine Resonanz, die sich sehen lassen kann: Einen herzlichen Glückwunsch dazu!

Wegen der Tarifflucht der Druckerei hattet Ihr 2011 den Blog gestartet und Euch gegen Willkür, Tarifflucht und Ungerechtigkeit von Seiten des Arbeitgebers und der Anteilseigner zur Wehr gesetzt. Gegen Lohnkürzungen, gegen schlechtere Arbeitsbedingungen, gegen eine Kultur von Angst und Missmut – für gute Arbeit und gute Löhne – diese Haltung prägt seit langem euren Alltag.


Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender
Foto: Kay Herschelmann
Die Leitung des Hauses C.H.Beck verfolgt seit mehreren Jahren eine gegen die Beschäftigten gerichtete Geschäftspolitik. Ihre Kampfansage gipfelte am 3. Juni 2016 in einem Brief an die Beschäftigten in der Buchbinderei und im Versand mit der Aussage: „Wir werden definitiv nicht mehr mit ver.di über Tarifverträge verhandeln!“.

 
Statt gerechte tarifliche Regelungen für alle zu schaffen, hat die Arbeitgeberseite mit allen Mitteln versucht, die Beschäftigten in der Buchbinderei und im Versand zu spalten und ihnen individuelle Ergänzungsverträge abzuringen.
 
Dabei geht es um deutliche Lohnkürzungen und schlechtere Arbeitsbedingungen:
  • die Erhöhung der Arbeitszeit auf 38,75 Wochenstunden – ohne Lohnausgleich: woraus sich eine Absenkung der Stundenlöhne um 10,8 % und in Folge dessen eine Reduzierung der Erschwerniszuschläge (u.a. für Nacht- und Sonntagsarbeit) ergibt,
  • die Kürzung Eurer Jahresleistung auf 70 % bzw. 60 % des Monatslohns (statt der bisherigen 95 %) und
  • die Reduzierung des Urlaubsgeldes auf 30 % eines Monatsverdienstes (statt 50 %).

Dabei seid Ihr dem massiven Druck der Arbeitgeberseite ausgesetzt, die mit Euren Ängsten vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und vor dem Einsatz von Werkverträgen Politik macht.
Mit Warnstreiks habt Ihr deutlich gemacht, dass Ihr gute tarifliche Regelungen wollt. Aufgezwungene Ergänzungsregelungen zu Euren Arbeitsverträgen können kein nachhaltiges Fundament für ein gutes betriebliches Miteinander sein.

Wir unterstützen Euch bei Eurem Kampf für den Erhalt der Tarifverträge und für faire Arbeitsbedingungen. Weiterhin gilt: „Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!“
Neben dem klassischen Instrument des Streiks ist das Herstellen von Öffentlichkeit wichtig – um Arbeitskämpfe wirksam zu begleiten und Angehörige, Interessierte und Medien über den Tarifkonflikt und die Lage im Betrieb auf dem Laufenden zu halten, und um über weitere wichtige überbetriebliche gewerkschafts- und gesellschaftspolitische Themen zu informieren – heutzutage nicht nur über Flugblätter sondern auch mit Hilfe eines Blogs wie www.chbeck-verdi.blogspot.com.

Zum C.H. Beck-Konzern gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland.

350.000 Zugriffe – das ist eine beeindruckende Wegmarke! Auch weiterhin wünsche ich Euch viel Kraft und Ausdauer bei der Durchsetzung der Forderungen und Ziele, bei all den Höhen und Tiefen unserer täglichen Arbeit für bessere und tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen.

Herzliche und solidarische Grüße,

Frank Bsirske

 

Samstag, 9. Juli 2016

So versuchen Arbeitgeber engagierte Betriebsräte loszuwerden…

m.appl in Wemding kündigt Betriebsratsvorsitzenden!

Die Geschäftsführung der m.appl in Wemding (Teil der Firmengruppe Appl) kündigte dem Betriebsratsvorsitzenden M. Kaag am 2. Juni 2016 außerordentlich fristlos das Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig wurde dem Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot durch den Betriebsleiter erteilt.

Der Arbeitnehmer und Betriebsratsvorsitzende hat eine Betriebszugehörigkeit von 28 Jahren und ist seit 2006 Betriebsrat und Betriebsratsvorsitzender. In all den Jahren hat der Kollege keinerlei Abmahnung für je ein Fehlverhalten erhalten. Das Kündigungsschreiben enthält auch keinerlei Gründe für die Kündigung. Das Betriebsratsgremium wurde im Rahmen der Betriebsverfassung nicht wie vorgeschrieben beteiligt. Das erteilte Hausverbot hinsichtlich der Betriebsratstätigkeit  wurde am 7. Juni wieder zurückgenommen.

Hintergrund dieser außerordentlichen fristlosen Kündigung ist wohl der im Jahr 2014 entstandenen Konflikt um die einseitige Streichung des Urlaubsgeldes und der Jahresleitung (Weihnachtsgeld) durch die Geschäftsführung bei Appl in Wemding.

Eine erste Maßnahme der Geschäftsführung war, dass allen Beschäftigten, die die Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht haben, Aufhebungsverträge und Abfindungen angeboten wurden, um so das Unternehmen zu verlassen oder als Alternative, die neuen und schlechteren Arbeitsverträge zu unterschreiben.
Sieben Beschäftigten – darunter auch der Betriebsratsvorsitzende - wollten die Frage vor dem Arbeitsgericht klären lassen, ob diese einseitige Streichung der Sonderzahlungen korrekt sei.

Streichung der Jahresleistung in 2014 und des Urlaubsgeldes bei Appl in Wemding waren nicht rechtens!
In mehreren Urteilen hat dann das Arbeitsgericht in Donauwörth entschieden, dass die einseitigen Streichungen des Urlaubsgeldes und der Jahresleitung nicht rechtens waren.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte im Wesentlichen die Urteile in erster Instanz und gab so den Klägern recht. In der Kammerverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht sah sich der Vorsitzende Richter, aufgrund des Verhaltens des Geschäftsführers der m.appl GmbH & Co. KG veranlasst, die Sitzung zu unterbrechen. Der Vorsitzende Richter machte gegenüber dem Geschäftsführer unmissverständlich deutlich, dass er im Rahmen der mündlichen Verhandlung keinerlei Ausspruch von Drohungen duldet.

Laufende Betriebsratswahl und Kündigung fallen zusammen!
Wohl auch nicht rein zufällig ist, dass die Kündigung zum Zeitpunkt der derzeit laufenden Betriebsratsneuwahlen ausgesprochen wurde. Der Gekündigte ist Mitglied des Wahlvorstandes und Kandidat für den neuen Betriebsrat. Vom Betriebsratsgremium wurde er am 1. Juli 2016 einstimmig als Betriebsratsvorsitzender wiedergewählt.

Arbeitgeber nimmt Kündigung zurück!
Der ursprünglich für den 5. Juli 2016 anberaumte Termin am Arbeitsgericht in Donauwörth findet nicht statt. Der Arbeitgeber hat mit Schriftsatz vom 4. Juli 2016 die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zurückgenommen.
 
Ein toller Erfolg für die gute Zusammenarbeit
zwischen Beschäftigten, Betriebsrat und ver.di!
 
 

Dienstag, 5. Juli 2016

Tarifloser Druckstandort a la Kranert durchgesetzt!

Die Heuschrecke lässt grüßen:
Druckereileiter verlässt Beck’sche!

Die Spatzen haben es unter vorgehaltenem Flügel schon von den Dächern gepfiffen, dass Dr. Kranert hier in Nördlingen nicht alt wird und er sich zu Höherem berufen fühlt. Seine Hausaufgaben in Nördlingen hat er erfüllt: der komplette Druckstandort ist ohne Tarifvertrag.

Mit Druck, Arbeitsplatzängsten und dem Gespenst weiterer Werkverträge hat die Geschäftsleitung den Weg für die neuen Ergänzungsverträge freigeräumt!

Keinerlei Wertschätzung gegenüber Beschäftigten!
Anfang Juni haben anlässlich der Warnstreiks über 40 Kolleginnen und Kollegen eine gemeinsame Resolution an die Geschäftsleitung verfasst, in welcher die Kolleginnen und Kollegen die Geschäftsleitung aufforderten, mit ver.di in Tarifverhandlungen einzutreten.

Das Verhalten der Geschäftsleitung ist bekannt. Gespräche mit dem Tarifpartner wurden verweigert und die neuen Ergänzungsverträge mit den nachfolgend genannten weitreichenden Verzichten wurden an die Beschäftigten ausgegeben.

In den stattgefundenen Gruppen- und Einzelgesprächen wurde immer wieder übereinstimmend bestätigt, dass Schlagworte wie: „Arbeitsplätze, Arbeitsplatzabbau und Werkverträge“ ins Spiel gebracht wurden und in den darauf folgenden Diskussionen die Runde machten.
Eine freie Entscheidung über Annahme des Ergänzungsvertrages war somit zu keiner Zeit gegeben.

Ergänzungsvertrag wird ab 1. November 2016 wirksam!
Wer den Ergänzungsvertrag unterschrieben hat, muss wissen, dass dieser Ergänzungsvertrag mit allen Verzichten zum 01.11.2016 wirksam wird.

  • 3,75 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche, verbunden mit einer Absenkung der Stundenlöhne um 10,8% (gleichbedeutend mit einer entsprechenden Reduzierung der Erschwerniszuschläge)
  • Reduzierung des Urlaubsgeldes um 20%
  • Reduzierung des Weihnachtsgeldes um 25% in 2016, um 35% ab 2017
Aber:
In Ziffer 7 des Ergänzungsvertrages ist geregelt: „Dieser Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Tarifvertrag gemäß dem Tarifvertragsgesetz (Haus- oder Flächentarifvertrag) auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet“.

Im Klartext heißt dies:
Trotz unterschriebener Ergänzungsverträge können die Beschäftigten jederzeit einen Tarifvertrag fordern. Denn ein Tarifvertrag steht über einem Einzel- bzw. einem Ergänzungsvertrag und würde, sobald er abgeschlossen ist, Anwendung finden und somit die Verzichte des Ergänzungsvertrages außer Kraft setzen.

Nachdem der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sofort mit der Unterschrift unter den Zusatzvertrag greift, ist es rechtlich sogar möglich und nach dem Tarifvertragsgesetz zulässig, in dieser Zeit für einen Tarifvertrag zu kämpfen, bei gleichzeitigem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen! Die Rechtslage zu Gunsten der Beschäftigten ist hier eindeutig.

Nachwirkung der Tarifverträge!
Für alle Kolleginnen und Kollegen, die die neuen Ergänzungsverträge nicht unterschrieben haben, bleibt es bei den bisherigen Konditionen der gekündigten Tarifverträge (im statischen bzw. eingefrorenen Zustand). Ähnlich wie es seit 2011 in der Druckerei praktiziert wird.

Und jetzt der Knaller:
Nur wenige Tage nach der Mitarbeiterversammlung in Buchbinderei und Versand am 29. Juni lässt der Druckereileiter Dr. Kranert die Katze aus dem Sack. Er verlässt Nördlingen, nachdem er hier die Tarifverträge kaputt gemacht und die Belegschaft erfolgreich gespalten hat. Er wechselt zu CPI.

CPI Germany besteht aus den Druckereien Claussen & Bosse in Leck, Ebner & Spiegel in Ulm, Moravia Books in Tschechien und buch bücher.de in Birkach und Pieterlen, Schweiz. CPI produziert in Deutschland an 5 verschiedenen Standorten mit ca. 1.300 Mitarbeitern und ist Marktführer mit rund 165 Millionen produzierten Büchern im Jahr.

Damit ist CPI vermutlich einer oder der größte Konkurrent für die Druckerei C.H. Beck am Druck- und Buchmarkt.

Mal sehen, welche Kunden der Beck’schen Dr. Kranert als Morgengabe zu seinem neuen Arbeitgeber mitbringt?!

Und wir dürfen gespannt sein, welche Laus sich Dr. H.D. Beck als nächstes in den Pelz setzt!