Dienstag, 30. Dezember 2014

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!


 

 „Es scheint immer unmöglich,

bis es getan ist:“

                                       Nelson Mandela

 
Wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,

mehr Erfolg als Enttäuschung und
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!

Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2015.


Wir lesen uns wieder…

Das Team der Blog-Redaktion!
 
 

Dienstag, 23. Dezember 2014

Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce


 
Brief an den Weihnachtsmann
 
Lieber, guter Weihnachtsmann,
weißt du nicht, wie’s um uns steht?
Schau dir mal den Globus an. 
Da hat einer dran gedreht. 
 
Alle stehn herum und klagen. 
Alle blicken traurig drein.
Wer es war, ist schwer zu sagen, 
keiner will’s gewesen sein. 
 
Uns ist gar nicht wohl zumute. 
Kommen sollst du, aber bloß 
mit dem Stock und mit der Rute.
(Und nimm beide ziemlich groß.) 
 
Breite deine goldnen Flügel
 aus, und komm zu uns herab.
Dann verteile deine Prügel. 
Aber bitte nicht zu knapp. 
 
Lege die Industriellen 
kurz entschlossen übers Knie.
Und wenn sie sich harmlos stellen, 
glaube mir, so lügen sie. 
 
Ziehe denen, die regieren, 
bitte schön, die Hosen stramm.
Wenn sie heulen und sich zieren, 
zeige ihnen ihr Programm. 
 
Komm, und zeige Dich erbötig, 
und verhau sie, dass es raucht!
Denn sie haben’s bitter nötig. 
Und sie hätten’s längst gebraucht. 
 
Komm erlös uns von der Plage, 
Komm, weil kein Mensch das gar nicht kann,
Ach das wären Feiertage, 
lieber, guter Weihnachtsmann!
 
Erich Kästner
(aus: Die Weltbühne, 1930)
 
 
Frohe Weihnachten und erholsame Weihnachtsfeiertage!
Eure Blog-Redaktion!  


 

 
 

Freitag, 19. Dezember 2014

Streiks bei Amazon Graben - Gegen Willkürbefristungen und für existenzsichernde Tarifverträge bei Amazon




 
Wie aus drei Streiktagen acht Streiktage werden…

Seit Montag, 15. Dezember, 5.00 Uhr streiken die Beschäftigten bei Amazon in Graben bei Augsburg. Da keinerlei Verhandlungsbereitschaft auf Seiten der Konzernleitung von Amazon zu existenzsichernden Tarifverträgen besteht, erreichen die Streiks nun auch das Weihnachtsgeschäft. Trotz vielfältiger Warnungen und voraus gegangener Streikaktionen im Herbst, bleibt den Beschäftigten und ver.di nur mehr, die Streikandrohung zum Weihnachtsgeschäft wahr werden zu lassen.

 


„Willkürbefristungen und ein Rekordstand an erkrankten Beschäftigten machen die Notwendigkeit für mehr gute und gesunde Arbeit durch Tarifverträge deutlich“, so
Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
 

„Während Amazon tagtägliche Verbindlichkeit von den Beschäftigten als selbstverständlich erwartet, will sie keine Verbindlichkeit bei den Arbeitsverträgen, betreibt maßlose Befristungen und verweigert Verbindlichkeit durch Tarifverträge “, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.

 
„Für die Beschäftigten und ihre Familien geht es aber um die Existenz. Ohne unbefristete Arbeit, die nicht krank macht und menschenwürdig entlohnt wird, sind genau diese Existenzen gefährdet“, so Gürlebeck weiter. Seit 16. Dezember 2013 kommt es in Graben immer wieder zu Streikaktionen für existenzsichernde Tarifverträge. Zuletzt streikten die Kolleginnen und Kollegen vom 27. bis 31. Oktober.


Erfolgreicher Streikauftakt!
 
Nach dem sehr erfolgreichen Streikauftakt am Montag tragen die Beschäftigten ihren Protest nach Augsburg. Mehrere hundert Beschäftigte beteiligten sich am Montag an den Streikmaßnahmen in Graben. Mindestens genauso viele werden für Dienstag im Streik erwartet. „Bei jeder Aktion kommen immer mehr neue Kolleginnen und Kollegen dazu.


Beginn der Demo vor dem Theater in Augsburg

„Heute vor einem Jahr hat ver.di in Graben bei Augsburg zum ersten Streik aufgerufen. Ein schönes und erfolgreiches Jubiläum von Mut und Engagement der Beschäftigten. Amazon hat es in der Hand, wie viele solche Jubiläen es braucht, bis es auch hier existenzsichernde Tarifverträge zur Anwendung kommen.

Zwischenstop der Demo auf dem Weihnachtsmarkt
„Heute vor einem Jahr hat ver.di in Graben bei Augsburg zum ersten Streik aufgerufen. Ein schönes und erfolgreiches Jubiläum von Mut und Engagement der Beschäftigten. Amazon hat es in der Hand, wie viele solche Jubiläen es braucht, bis es auch hier existenzsichernde Tarifverträge zur Anwendung kommen.

 

Streikende demonstrieren in Augsburg!

 

Die Beschäftigten demonstrierten am 16.12.2014 in Augsburg. Eine Auftaktkundgebung fand vor dem Theater in Augsburg statt.
Weiter ging es mit einem Demonstrationszug      zum Christkindlmarkt und zu einer Abschlusskundgebung am Königsplatz.               Dort sprachen u. a. die die ver.di-Landesleiterin Luise Klemens.


 


 

 

 
 

 
 
 
Wie aus drei Streiktagen acht Streiktage werden…

In der Streikversammlung am Mittwoch beschlossen die Kolleginnen und Kollegen, ihren Streik bis einschließlich 24. Dezember auszuweiten. Und so werden aus drei geplanten Streiktagen, acht Streiktage!



 
Wer kämpft kann verlieren,

wer nicht kämpft, der hat schon verloren!
 
 
 
 

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Arbeitsgericht weist Klagen wegen Jubiläumszahlung ab!

Das Arbeitsgerichts Augsburg hat die beiden Musterklagen wegen der Jubiläumszahlung anlässlich des 250-jährigen Jubiläums des C.H. Beck Verlages mit Urteil vom 16.12.2014 abgewiesen.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1.500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Der Vorsitzende Richter ließ bereits in seinen Ausführungen im Kammertermin am 25.11.2014 erkennen, dass nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend zu erkennen sei, dass bei der Zuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Mittelpunkt stand. Hierzu wäre auch in der Betriebsvereinbarung kein entsprechender Hinweis zu finden.

Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg hat nun im Urteil die Gründe für die Klageabweisung darzulegen. Sobald das Urteil mit Begründung vorliegt, wird zu prüfen sein, ob gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht München eingelegt wird.


Freitag, 12. Dezember 2014

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck!




Mehr Schatten als Licht!

In seiner Eröffnung begrüßte der Betriebsratsvorsitzende Uwe Kneifel die GBR-Vorsitzende, die KBR-Vorsitzende, sowie den Kollegen Rudi Kleiber, ver.di Augsburg und die Herren der Geschäftsleitung. Für die Verlagsleitung in München war Herr Piepelow anwesend.
Einleitend  sagte der Betriebsratsvorsitzende in seinem Geschäftsbericht, dass alle Kolleginnen und Kollegen über das Jahr 2014 einen tollen Job gemacht haben, so dass das vielbefürchtete Loch nach dem Gotteslobauftrag ausgeblieben ist.
Kritik übte er an der Absicht der GL, die Lohnerhöhung für Buchbinderei und Versand von 2,4 Prozent mit den übertariflichen Zulagen aus dem Haustarifvertrag von 2008 für diese Bereiche zu verrechnen. Er erinnerte daran, dass die tariflosen Bereiche Satz, Druck und Verwaltung jederzeit streiken können, wenn sie dazu aufgerufen werden.
Aus der Projektgruppe Satz ist der Betriebsrat ausgestiegen. Führungskräfte im Satz seien auf Beschäftigte im Satz zugegangen und haben Ihnen geraten, sich bei Leiharbeitsfirmen zu bewerben, die für die Druckerei tätig sind! 
Die Geschäftsleitung erklärte, dass im Satz keine neuen Azubis mehr eingestellt würden, solange der Betriebsrat auf Eingruppierungen nach dem RTS-Vertrag besteht. Nur zur Erinnerung: erst vor kurzem machte das  Landesarbeitsgericht nochmals deutlich, dass der RTS-Tarifvertrag bei C.H. Beck Anwendung findet.
Weitere Themen waren:
Werkvertragsvergabe der Zeitschriftenproduktion am Sammelhefter und der Adressierung
Überlegungen auch die Fadenheftung und die Zusammentragmaschine per Werkvertrag zu vergeben
Auf Nachfrage erklärte Dr. Kranert , dass er keinerlei Zusage mache, dass es keine weiteren Werkverträge geben werde. Einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Betriebsrat erteilte er eine klare Absage!
Kündigung der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Satz durch die GL

Ein sehr gutes Jahr für die Druckerei – starker Umsatzzuwachs!
Einen sehr positiven Bericht gab für die Geschäftsleitung Dr. Kranert ab. Sowohl die Umsatzzahlen als auch die Produktivitätssteigerungen sind sehr positiv; weitere Verbesserungen wären jedoch notwendig.
Einen personellen Wechsel gibt es in der Bereichsleitung der Buchbinderei am 01.01.2015. Für den bisherigen Bereichsleiter wird eine neue, "wichtige" Stabsstelle geschaffen.
Aufgrund der positiven Zahlen ist in den nächsten Wochen mit einer Sonderzahlung/Entgelterhöhung für einen Teil der Belegschaft zu rechnen. Nämlich für die Beschäftigten, die einen Zusatzvertrag unterschrieben haben. Damit will die GL die Einkommensverluste für diese Arbeitnehmergruppe abmildern.
Wieder einmal zeigt sich, nur Tarifverträge garantieren sichere
und planbare Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten!

Für ver.di erläuterte Rudi Kleiber die Sonderrolle der Buchbinderei in einem ansonst tariflosen Unternehmen. Für Buchbinderei und Versand gilt seit 2008 ein Haustarifvertrag, der den Beschäftigten die Tarifverträge der Papierverarbeitung zusichert. Dies gilt für tarifliche Lohnerhöhungen, aber auch für die 35-Stunden-Woche. Deshalb auch die Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen an den Warnstreiks vor wenigen Wochen. Keinerlei Verständnis könne man dafür haben, dass auf der einen Seite Überstunden und Sonderschichten gefahren wurden und werden, die Produktivität steigt und gleichzeitig -  trotz des wirtschaftlich erfolgreichen Jahres  - die tarifliche Lohnerhöhung mit den Besitzstandszulagen verrechnet werden.
Hier passt was nicht zusammen, so Rudi Kleiber.
Hinterfragt wurde auch, wie denn jetzt der Stand bezüglich der Schließung des Korrektorates und des Korrekturversandes sei. Auch nach der Zukunft des Satzbereiches  bzw. von Media Solutions wurde gefragt.
Gibt es schon eine Personalplanung? Was passiert mit den Betroffenen? Welche Qualifizierungsmaßnahmen bietet die GL den betroffenen Mitarbeitern an?
Viele Fragen, die die Beschäftigten bewegen, aber keine aussagekräftigen Antworten der Geschäftsleitung darauf!
Nachgefragt wurde auch, welche Beschäftigungsmöglichkeiten man denn Mitarbeitern anbieten kann, die z. B. über 30 Jahre Schichtarbeit geleistet haben und aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Auch darauf gab es keine Antwort.
Weiter Fragen aus der Belegschaft waren u. a.:
Sieht die GL Interessenskonflikte, wenn z. B. der stellvertr. Bereichsleiter Satz während der Arbeitszeit für Fremdfirmen arbeitet?
Handhabung der üppigen Dienstwagenausstattung für Führungskräfte
Mehrere Anfragen aus dem Satz gab es zur künftigen Arbeitszeit, zu möglichen Kündigungen und wie es in diesem Bereich grundsätzlich weitergeht?
Kritisch Fragen wurden auch bezüglich des zahlenmässigen Verhältnisses von Führungskräfte/Vorgesetzte und Beschäftigten im Satz gestellt: ca. 45 Arbeitnehmer – 1 Bereichsleiter, 1 stellvertr. Bereichsleiter plus 5 Gruppenleiter! 
Abgerundet wurde die Betriebsversammlung mit einem guten und erhellenden Vortrag der GBR-Vorsitzenden zum Thema „BEM“ -  Betriebliches Eingliederungsmanagement.
 Letztlich blieben viele Fragen zur Zukunft der Druckerei in dieser Betriebsversammlung offen.
Quo vadis C.H.Beck?



Mittwoch, 3. Dezember 2014

Lohndumping und prekäre Beschäftigung weiter auf dem Vormarsch bei der Druckerei C.H. Beck!


 

 Satz und Buchbinderei derzeit im Visier der „Sparkommissare“!

Nach der Entscheidung der Geschäftsleitung in Nördlingen und der Unternehmensleitung in München den kompletten Bereich der Fachzeitschriften des C.H. Beck Verlages künftig nicht mehr am Standort durch die Buchbinderei der hauseigenen Druckerei herstellen zu lassen, folgt der unverzüglich nächste Schritt, um die Stammbelegschaft weiter auszudünnen.

Als Nächstes werden die Fadenheftung und die dazugehörige Zusammentragmaschine, in die erst vor zwei Jahren investiert wurde, über einen Werkvertrag an einen Dienstleister vergeben werden.

Tariferhöhung in der Buchbinderei wird auf übertarifliche Zulage angerechnet!

Die am 1. Dezember 2014 fällige Tariferhöhung von 2,4 Prozent wird auf die übertariflichen Zulagen (Besitzstand aus dem Haustarifvertrag von 2008) der Beschäftigten angerechnet. Dies ist rechtlich möglich, weil die Anrechnung dieser Besitzstandsregelung nur bis zum 30.06.2014 im Tarifvertrag geschützt war.
In Anbetracht der  Vielzahl von Überstunden und Sonderschichten der letzten Wochen und Monate – u.a. im Zusammenhang mit der Produktion des „Gotteslobs“ – muss jetzt die Verrechnung der Lohnerhöhung mit den bestehenden Zulagen wie ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten wirken.
Was sind angesichts dieses Schrittes die billigen Lobesworte wert, die Geschäftsleitung und Führungskräfte so freigebig verteilen? Genau: einen Dreck! 

Tarifliche 35-Stunde-Woche in Bubi soll geknackt werden!

Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2013 wurde von der Geschäftsleitung der Tarifvertrag für die Buchbinderei und den Versand bis 31.12.2015 verlängert. Trotzdem wurde den Beschäftigten jetzt von der Geschäftsleitung angekündigt, dass die Arbeitszeit auf 38,75 Stunden in der Woche verlängert werden und noch weiter flexibilisiert werden soll.

Klar ist, dass dieser Tarifvertrag frühestens zum 31.12.2015 gekündigt werden kann. Abweichungen sind nur zwischen den Tarifvertragsparteien möglich. Dies ist der wesentliche Unterschied zu der Tarifflucht im Frühjahr 2011 und den daraus folgenden Zusatzverträgen.

Nach dem groß gefeierten Jubiläum 250 Jahre C.H. Beck, stehen nun auf der Agenda von Unternehmensleitung und Geschäftsleitung:

Lohndumping, Reduzierung der Stammbelegschaft und die Ausweitung der prekären Beschäftigung.
 

Ist das nicht eine tolle Advents- und
Weihnachtszeit bei C.H. Beck…
 
 

Dienstag, 25. November 2014

Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Augsburg wegen Jubiläumszahlung





Kontroverse Diskussion beim Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2014

Am Dienstag, 25. November 2014 fand vor dem Arbeitsgericht Augsburg in Donauwörth der Kammertermin zu zwei Musterklagen wegen der Jubiläumszahlung in der Druckerei C.H. Beck statt.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Dagegen hatten sich die benachteiligten Mitarbeiter mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht gewandt.

Die Kläger trugen vor, dass bei einer Jubiläumszuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Vordergrund stünde; eine Zuwendung in unterschiedlicher Höhe zum Zwecke des Ausgleichs der Nachteile durch unterschiedliche Arbeitsverträge wäre nicht sachgerecht. Hierin sei vielmehr eine rechtswidrige Maßregelung zu sehen.

Die Beklagtenseite berief sich auf die dem Betriebsrat mehr oder weniger abgezwungene Betriebsvereinbarung, in der diese unterschiedliche Höhe der Zuwendung „vereinbart“  wurde, und bekräftigte, dass mit dieser Handhabung der Ausgleich der von der Mehrheit der Belegschaft geleisteten Verzichte beabsichtigt war.

Auf die Nachfrage eines Klägers, warum dann nicht zwei Sonderzahlungen vorgenommen worden seien (eine einheitliche Jubiläumszuwendung an alle Mitarbeiter und eine eigene Sonderzahlung zum Zweck des Nachteilsausgleichs), konnte oder wollte die Beklagte, d.h. die Arbeitgeberseite, nicht Stellung nehmen.

Der Vorsitzende Richter ließ in seinen Ausführungen erkennen, dass nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend zu erkennen sei, dass bei der Zuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Mittelpunkt stand. Hierzu wäre auch in der Betriebsvereinbarung keine entsprechender Hinweis zu finden.
Zu dem Aspekt, dass der Betriebsrat beim Abschluss der Betriebsvereinbarung unter erheblichem Druck stand, merkte der Vorsitzende an, dass dies bei Vereinbarungen zu freiwilligen Sonderzahlungen des Arbeitgebers durchaus gang und gäbe wäre. Bei der Beurteilung, ob hier eine rechtswidrige Maßregelung der Kläger vorliege, sei nach der Rechtssprechung ein sehr strenger Maßstab anzulegen; im vorliegenden Fall gebe es hierfür wohl nicht genügend Anhaltspunkte.

Die Kammer setzte als Termin für eine Entscheidungverkündigung den 16.12.14 fest.

Zum Schluss regte der Vorsitzende an, ob es im Sinne des Betriebsfriedens nicht besser wäre, die Klage durch eine Aufstockung der Zuwendung  an die Kläger auf 1000 Euro beizulegen. Hierüber sollten die Betriebsparteien und die Kläger in der Zeit bis zur Urteilsverkündigung nachdenken. 


Donnerstag, 20. November 2014

250 Jahre C.H. Beck: Ungleichbehandlung und Maßregelung bei Jubiläumzahlung…



Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2015, 11.00 Uhr in Donauwörth!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat für zwei Musterklagen (7. Kammer) anlässlich der Jubiläumszahlung von C.H. Beck den Kammertermin auf Dienstag, 25. November 2014, 11.00 Uhr terminiert.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  entschieden, allen Mitarbeitern eine freiwillige Sonderzahlung zu gewähren.
Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei, einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Rolle rückwärts des Arbeitgebers:
Jubiläumszahlung oder Sonderzahlung für Zusatzverträge?

Durch diese Jubiläumszahlung – 250 Jahre C.H. Beck – wurde eindeutig nicht eine Kompensation etwaiger durch Änderungsverträge eingetretener Nachteile angestrebt, sondern vielmehr eine generelle Belohnung für alle Mitarbeiter anlässlich dieses für die Firmengeschichte so bedeutsamen Ereignisses gewährt. Nach dem Zweck dieser Jubiläumszahlung ist eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter gerade nicht gerechtfertigt.

Die Arbeitgeberseite versucht nun bei Gericht den Eindruck zu erwecken bzw. das Gericht davon zu überzeugen, dass es sich hier in erster Linie um eine Sonderzahlung handle, die darauf bedacht war, die „geleisteten Verzichte bzw. deren Nachteile auszugleichen“. Bestätigen sollen diese Argumentation vor Gericht nun der Leiter der Nördlinger Druckerei Dr. O. Kranert und die Personalreferentin Anneliese Zinke.

Das Arbeitsgericht hat nun zu entscheiden, ob es sich um eine Jubiläumszahlung der beiden Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck und Wolfgang Beck anlässlich des 250-jährigen Bestehens von C.H. Beck handelt oder um eine Sonderzahlung für abgeschlossene Zusatzverträge, wie die Anwälte der Nördlinger Geschäftsleitung argumentieren.





Samstag, 15. November 2014

Sterben in Raten des Satzes und des Standortes Bergerstraße?



 Schließung Korrektorat und Korrekturversand!

Nach der Entscheidung der Geschäftsleitung, die Zeitschriftenproduktion am Standort in der Bergerstraße nicht mehr von der eigenen Stammbelegschaft produzieren zu lassen, sondern per Werkvertrag durch die Nördlinger Firma Ulrich, folgt nun der nächste Schritt. Die Geschäftsleitung schließt die Bereiche Korrektorat und Korrekturversand spätestens zum 31.08. 2015. Betroffen von der Schließung sind 6 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Wie heißt es u. a. in der Präambel aus dem Zusatzvertrag aus 2011:

„…und insbesondere die Zusammenlegung der Standorte an der Augsburger Straße voranzutreiben mit dem Ziel eines Baubeginns im Jahr 2012“.

Wie geht es weiter Satz?

Nach wie vor, gibt es von der Geschäfts- und Bereichsleitung keinerlei Personalplanung über die weitere Zukunft. Die Beschäftigten lässt man im Ungewissen. Bleibt abzuwarten, ob die Geschäftsleitung den betroffenen Beschäftigten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen anbietet.

So tauchen immer öfters die Fragen auf:

Ist die Bereichsleitung bzw. sind die Führungskräfte mit der künftigen Neuausrichtung des Satzes überfordert?

Wird durch die Bereichsleitung die Fremdvergabe oder Heimarbeit  (mit der der Schließung von Korrektorat und Korrekturversand) noch verstärkt?

Bleibt die Aussage des Nördlinger Betriebsleiters Dr. Kranert auf der letzten Abteilungsversammlung, dass es kein Ziel ist, im Satz Mitarbeiter abzubauen!

 
 

 

Montag, 10. November 2014

Verfassung des Freistaates Bayern!


Landesrecht Bayern!

 
„Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht,

ist als Körperverletzung

strafbar.“

Artikel 167 Abs. 2 der Bayerischen Landesverfassung

 
Recht so, denn die Bürger- und Menschenrechte müssen auch im Arbeitsleben geltend gemacht werden! Wie aber kann es dann geschehen, dass 45 Prozent der Beschäftigten in Deutschland der Meinung sind, dass sie unter ihren derzeitigen Arbeitsanforderungen nicht bis zur Rente durchhalten werden? *


* Ergebnis der bundesweiten Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit 2013. Den Report dazu gibt es unter:
 
 
Gemeinsam für Gute Arbeit!
 
 

Dienstag, 4. November 2014

Mut und Entschlossenheit bei den Streikenden für einen Tarifvertrag!



Warnstreik bei Amazon in Graben!

Graben bei Augsburg, 28.10.2014. Beim zweiten Streiktag der Amazon-Beschäftigten in Graben bei Augsburg zeichnen Mut und Entschlossenheit die morgendliche Streikkundgebung vor dem Haupttor aus. Einstimmig beschlossen die Streikteilnehmer, am Mittwoch, 29.10. nach München, um dort ihren Protest vor die Amazon-Zentrale zu tragen.

„Der Mut und die Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen ist einfach nur toll. Trotz des Drucks der Vorgesetzten und trotz der Angst um den Arbeitsplatz stehen sie geschlossen und solidarisch in der Kälte zusammen“, so Thomas Gürlebeck, ver.di-Streikleiter in Graben.



 
„Es wird Zeit, dass wir den Konflikt auch dorthin tragen, wo die Entscheider von Amazon in Deutschland sitzen“, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern. 




„Wenn die Geschäftsführung das Weihnachtsgeschäft retten will, wird es Zeit, dass sie den berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach existenzsichernden Tarifverträgen endlich nachkommen“, so Gürlebeck weiter.

 3 + 2 Streiktage = 5 Streiktage!

Protest vor der Amazon-Zentrale in München

Am dritten Streiktag beschlossen die streikenden Beschäftigten von Amazon aus Graben ihren  Streik um weitere zwei Tage, also bis Freitag auszuweiten.

 
 
 
 
Rund 150 Streikende aus Graben bei Augsburg besuchten am Mittwoch, an ihrem dritten Streiktag in Folge, die Amazon-Zentrale in München, um ihrem Protest für existenzsichernde Tarifverträge und mehr gute und gesunde Arbeit Nachdruck zu verleihen.

 




 

 
 




 

Stefanie Nutzenberger, ver.di Bundesfachbereichsleiterin Handel, gab Amazon eine letzte Chance, das Weihnachtsgeschäft zu retten.
 

 

„In Bayern weiß man: wer Höchstleistung bringen soll, braucht optimale Bedingungen und eine gute Versorgung. Unsere Kraftnahrung sind existenzsichernde Tarifverträge“, sagte Thomas Gürlebeck, ver.di-Streikleiter in Graben, in seiner Streikrede vor der Amazon-Zentrale.

 
 
Stefanie Nutzenberger erklärte vor den Streikenden: „Die Beschäftigten sind mutig und entschlossen bei ihrem Kampf um mehr gute und gesunde Arbeit. Amazon hat es jetzt in der Hand, endlich über existenzsichernde Tarifverträge zu verhandeln, wie sie in tausenden von Betrieben üblich sind. Ansonsten sind Streiks im Weihnachtsgeschäft unausweichlich.“
 
 

Respekt und Anerkennung den Amazon-Beschäftigten für ihren Kampf um einen Tarifvertrag!