Dienstag, 30. September 2014

Warnstreik Buchbinderei und Versand!


 

 

 

 
 
 
Dankefür die Geschlossenheit und gute Beteiligung!
 
ver.di hat die Beschäftigten die Abteilungen Buchbinderei und Versand in der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen zum 24-stündigen Warnstreik aufgerufen.  Im Rahmen der Tarifrunde in der Papierverarbeitung begann der Warnstreik mit Beginn der Frühschicht am Montag, 29.09.2104.

Nach 2 Verhandlungsrunden in der Papierverarbeitung bewegen sich die Arbeitgeber keinen Millimeter von ihrer bisherigen Position. Das Angebot der Arbeitgeber beträgt im Durchschnitt 1,3 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Dieses Angebot macht deutlich, wie wenig ausreichende Wertschätzung die Arbeitgeber der Papierverarbeitung den Beschäftigten entgegenbringen, so der ver.di Verhandlungsführer Frank Werneke.

Die Tarifverträge für Buchbinderei und Versand sind gekoppelt an die bundesweiten Flächentarifverträge für die Papierverarbeitung. Deshalb auch dieser Aufruf zum Warnstreik zur bevorstehenden 3. Verhandlungsrunde am Mittwoch, 1. Oktober.

Arbeitgeber lehnen Einigungsvorschlag ab und blockieren somit eine schnelle Tarifeinigung!

Das Angebot von ver.di einen Tarifabschluss zu vereinbaren, der sofort wirksame Lohnerhöhungen von 3,7 Prozent für die nächsten 12 Monate vorsieht, wurde seitens der Arbeitgeber abgelehnt.

Gute Stimmung bei Streikversammlung

Aufgrund der Geschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen in der Buchbinderei und im Versand ist die Stimmung gut, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Thema dieser Streikversammlung war natürlich auch die anstehende komplette Vergabe der verlagseigenen Zeitschrift auf Basis von Werkverträgen. Verärgerung und Wut der Beschäftigten zeigten sich bei diesem Thema hier erneut sehr deutlich.

 
 
Zusammenhalt und Geschlossenheit sichern Tarifverträge!
 

Sonntag, 28. September 2014

Warnstreik der Buchbinderei und Versand!

Aufruf zum Warnstreik

ver.di fordert für die Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie  eine Lohn- und Gehaltserhöh
                                              
von 5,5 Prozent
Diese Forderung erheben wir auch gegenüber Unternehmen, die einen Firmentarifvertrag zur Anwendung des zentralen Lohnabkommens mit ver.di abgeschlossen haben.
 
Zur Durchsetzung dieser Forderung ruft der ver.di-Bundesvorstand
die Beschäftigten der Firma
                                                            Druckerei C.H. Beck,
Abteilungen Buchbinderei und Versand

am Montag, 29. September 2014

Früh-, Spät- und Nachtschicht, Normalarbeitszeit
für die Dauer von jeweils einer ganzen Schicht
 zum Warnstreik auf.

So wenig sind wir den Arbeitgebern wert!

Arbeitgeber bieten 1,3 % für 12 Monate!
 

Wir treffen uns alle am Montag, 29. Sept. 2014, ab 9.30 Uhr

zum Streikfrühstück und zur Streikversammlung

im Gasthof Zum Schlüssel, Augsburger Str. 24 in Nördlingen.
 
Eintragung in die Streiklisten bis 12 Uhr! 

 
Auch Nichtgewerkschaftsmitglieder haben ein Streikrecht
und das Recht, an dem Warnstreik teilzunehmen!
 
Gemeinsam für Tarifverträge kämpfen!

ver.di – Bundesvorstand
Fachbereich Medien, Kunst und Industrie
Arbeitskampfleitung

 BAG-Urteil
„Ein nicht dem Arbeit­geberverband ange­hörender Arbeitgeber kann nach Ablauf eines Verbandstarifvertrages in einen um dessen Neu­abschluss geführten Ver­bandsarbeitskampf einbe­zogen werden, wenn ein mit ihm abgeschlossener ungekündigter Firmen­tarifvertrag keine eigen­ständigen Regelungen enthält, sondern lediglich auf die jeweils geltenden Verbandstarifverträge verweist.“
BAG v. 18. 12. 2003, 1 AZR 142 / 02

Donnerstag, 25. September 2014

Neue Streikwelle bei Amazon Graben!


Respekt durch existenzsichernde Tarifverträge für die Beschäftigten!


Im Konflikt um existenzsichernde Tarifverträge beim größten Versandhändler in Deutschland Amazon geht die Streikwelle in Graben bei Augsburg in eine neue Runde.

Ab Montag, 22.09. 2014, 5.00 Uhr morgens sind die Beschäftigten zum Streik aufgerufen. Geplant ist der Streik vorerst bis einschl. Dienstag, 23.09.2014.
 
 

 „Der Leistungsdruck nimmt mittlerweile unmenschliche Züge an. Vielfach werden
Kolleginnen und Kollegen gegeneinander ausgespielt, sie werden unnötigem Überwachungsdruck ausgesetzt. Die dringend notwendige Sicherheit durch Tarifverträge
wird ihnen verweigert; dagegen kämpfen wir“, so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter
in Graben.



 
"Unser Kampf um existenzsichernde Tarifverträge ist auch ein Kampf um Respekt
vor den Beschäftigten. Sicherheit durch Tarifverträge ist elementar", erklärte Luise
Klemens, ver.di Landesleiterin Bayern.

 
Die Unternehmensleitung Amazon diktiert momentan einseitig die Löhne!

So bekommen Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverhältnissen zwei Euro weniger Stundenlohn als ihre unbefristeten Kollegen. Dieses Lohndiktat muss durch faire Tarifverträge ein Ende haben“, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel
in Bayern.

 



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bayern hatte Ende November
2013 die Geschäftsführung des Versandhandelszentrums in Graben zu Tarifverhandlungen
über existenzsichernde Tarifverträge aufgefordert. Dies lehnte die Unternehmensleitung
postwendend ab. Darauf kam es am 16. Dezember, mitten im Weihnachtsgeschäft, zur ersten Streikaktion bei Amazon in Graben. Im Juni folgte die zweite Streikaktion.


„Wir machen weiter“ – 3. Streiktag!

Auch am zweiten Streiktag war trotz der kühlen Temperaturen bereits am frühen Morgen deutliche Entschlossenheit der Beschäftigten spürbar. Dies führte auch zu einem einstimmigen Beschluss der Streikversammlung, den Streik in Graben auch am Mittwoch, 24.09.14 fortzusetzen.


Nicht einmal die Angst vor Druck und um den eigenen Arbeitsplatz hat viele Beschäftigte heute davon abgehalten dem Streikaufruf von ver.di zu folgen. Dieser Mut und diese Entschlossenheit verdient unsere Anerkennung “, so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.

 
 
 
 
 
 
 
Heiterkeit und Ärger in einem löste bei der Streikkundgebung die offizielle Pressestellungnahme von Amazon aus. Als der ver.di Streikleiter die Pressemeldung von Amazon zu der Arbeitssituation bei Amazon auszugsweise zitierte, wechselten sich Pfiffe und Gelächter bei den Streikenden ab.
 
 
„Ohne auch nur mit der Wimper zu zucken, stimmten die Streikenden einstimmig für die Ausweitung des Streiks auf Mittwoch“.







Dienstag, 23. September 2014

Buchbinderei und Versand: Zweite Runde der Tarifverhandlungen


 

 

 
 
 
 
 
 
 
Arbeitgeber bewegen sich nicht einen Millimeter – fehlende Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern!

Der Arbeitgeberverband HPV hat in der zweiten Verhandlungsrunde sein inakzeptabel schlechtes Angebot vom letzten Mal nur noch einmal bekräftigt. „Das zeigt, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten keine ausreichende Wertschätzung entgegen bringen“, kritisierte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke die Bewegungslosigkeit der Arbeitgeber in Berlin.

Die Begründung des HPV: Tariflose Firmen, die Niedriglohn zahlen, jagen mit niedrigen Preisen den Betrieben Aufträge ab.

Die ver.di-Verhandlungskommission konterte:

Preiskonkurrenz darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Deshalb müssen die verbesserten gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden, den Tariflohn auch bei dieser „Schmutzkonkurrenz“ durchzusetzen. Doch diesem Vorschlag verweigerten sich die Unternehmer kategorisch.

Vorschlag von ver.di

Nach intensiver Beratung hat die ver.di-Verhandlungskommission den Arbeitgebern ein abschlussfähiges Angebot unterbreitet, um die Verhandlungen voranzubringen. Ver.di forderte den HPV auf, einen Abschluss zu vereinbaren, der sofort wirksame Lohnerhöhung von 3,7 Prozent für die nächsten 12 Monate beinhaltet. Und damit diese Löhne in allen Betrieben der Branche bezahlt werden müssen, sollen sie darüber hinaus für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Tarifverhandlungen werden am 1. Oktober in Berlin fortgesetzt.

Zur Unterstützung der Tarifverhandlungen werden weitere Warnstreiks folgen, damit den Arbeitgebern klar wird, dass man so mit den Beschäftigten nicht umgehen kann!
 

Mittwoch, 17. September 2014

Arbeitgeber verteidigt Werkvertragsvergabe von Sammelhefter und Adressierung!

Fragen der Beschäftigen bleiben unbeantwortet!
 
Auf der Abteilungsversammlung für die Buchbinderei und den Versand am 16.09.2014 ging es schwerpunktmäßig um die Werkvertragsvergabe der kompletten Tätigkeiten am Sammelhefter und an der Adressierung.

Mit dieser Vergabe per Werkvertrag an einen externen Dienstleister wird ein Teil des Kerngeschäftes der Druckerei C.H. Beck und des Beck Verlages einer Fremdfirma überlassen. Dadurch werden weitere Tarifverträge ausgehebelt. Ganz offensichtlich geht es auch hier darum, arbeits- und tarifrechtlichen Standards zum Zweck der Profitmaximierung zu unterlaufen! 

Als weitere Negativbeispiele nannte der ver.di Sekretär Rudi Kleiber die Vergabe von Rotationen und Klebebinder oder des kompletten Helferbereichs per Werkvertrag.
 
Profitmaximierung und Umgehung von Tarifverträgen
Die rund 50 verlagseigenen Zeitschriftentitel sollen weiterhin unter dem Dach der Beck’sche bzw. der Buchbinderei hergestellt werden – um so die größtmögliche Einflussmöglichkeit auf Termine, Produktionsabläufe usw. zu haben – aber eben mit deutlich billigerem Personal, also unter Umgehung von Tarifverträgen.

Das Argument der Geschäftsleitung, dass die Leiharbeiter die Stammarbeitsplätze sichern, greift hinsichtlich dieser Werksvertragsvergabe offensichtlich nicht mehr. Wurde doch 2014 das Leiharbeitskontingent erhöht und nur wenige Monate später die Entscheidung über die nun anstehende Werkvertragsvergabe getroffen.

Offene Fragen und Ungereimtheiten bleiben
Die marktüblichen Preise für 1.000 Zeitschriften liegen laut Geschäftsleitung angeblich zwischen 5 und 8 Euro. Die Produktionskosten in der eigenen Buchbinderei liegen hier deutlich höher, so die Geschäfts- und Bereichsleitung. Schuldig blieb man allerdings den Beschäftigten nach wie vor konkrete Zahlen, von angeblichen Konkurrenten.

Insbesondere kann man nicht die speziellen, sehr hohen Anforderungen bei der Produktion der Fachzeitschriften des Beck Verlages so ohne  weiteres mit der Produktion anderer Zeitschriften vergleichen. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass die Arbeitgeberseite hier mit Statistik-Zahlen argumentiert, die nicht vergleichbar sind bzw. auf Basis eines vor kurzem im  Hause tätigen Unternehmensberaters errechnet wurden.

Antworten auf diese Fragen/Ungereimtheiten  blieben die Geschäfts- und Bereichsleitung den Anwesenden schuldig.

Werkverträge in der Grauzone
Große Zweifel wurden auch laut, ob die Produktion der Beck-Zeitschriften de facto entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Werkverträgen von statten gehen wird oder ob sich hier nicht vieles in einer rechtlichen „Grauzone“ bewegen wird (z.B. Eingriffe der Buchbindereileitung in konkrete Produktionsabläufe).

Wenig zufriedenstellend war auch die Aussage der Geschäftsleitung, dass aus „heutiger Sicht“ es keine weitere Werkvertragsvergabe geben wird.

Bekanntlich verfährt man ja hier gerne nach der Devise:
„Was schert mich mein Geschwätz von gestern“!

Tarifrunde 2014 – Haustarife erstmals in 2015 kündbar!
In engem Zusammenhang mit den Haustarifverträgen für die Buchbinderei und Versand – die erstmals in 2015 kündbar sind - steht die aktuelle Tarifrunde in der Papierverarbeitung. Die Arbeitgeber der Papierverarbeitung unterbreiteten ein völlig unzureichendes Angebot von 1,3 % bei 12 Monaten Laufzeit. Erste Warnstreiks finden zu dem Verhandlungstermin am 17. September statt.
 
Die Beschäftigten in der Papierverarbeitung sind mehr wert und lassen sich nicht von den Löhnen anderer Branchen abhängen!
 
 

Mittwoch, 10. September 2014

Krankenkassen nehmen die Chefs in die Pflicht!

Kassen verteidigen den Feierabend gegen die Chefs!

Schon lange weisen Betriebsräte und Gewerkschaften auf die zunehmenden Belastungen der Beschäftigten in den Unternehmen hin. Jetzt schlagen auch die Krankenkassen Alarm. 


Die Welt

Die Welt

Mainpost


Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, die Gesundheit ihrer Beschäftigten besser zu schützen - und es ist auch in ihrem ureigenen Interesse sein, dass ihre Mitarbeiter gesund bleiben.

Aber was spielt das schon für eine Rolle, wenn man nur die Profitmaximierung im Kopf hat...


 

Mittwoch, 3. September 2014

Geschäftsleitung lässt den Spruch der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht überprüfen!

Gütetermin zum Einigungsstellenspruch wegen der Sonderzahlung vor dem Arbeitsgericht!
 
Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus. Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.

In der Einigungsstelle vom 2. Juli vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite, einen Spruch entsprechend dem Antrag des Betriebsrats.

Gütetermin am Arbeitsgericht ohne Einigung!
Diesen Spruch der Einigungsstelle hat die Geschäftsleitung beim Arbeitsgericht angefochten. Die Güteverhandlung am 2. September vor dem Arbeitsgerichtes Augsburg in Donauwörth brachte in der Sache keine Annäherung der Standpunkte.

Wechsel der juristischen Vertretung!
Überraschend war zu Beginn des Termins, dass die Arbeitgeberseite in diesem Verfahren nicht mehr wie bisher von der Fachanwältin des Verbandes Druck und Medien aus Nürnberg vertreten wird, sondern nun von einer renommierten Anwaltskanzlei aus Frankfurt.

Fragwürdige Argumentation der Arbeitgeberseite!
Die Arbeitgeberseite argumentiert nun, dass es sich bei der gezahlten Sonderzahlung nicht um eine Erfolgsprämie gehandelt habe, sondern lediglich um einen Ausgleich der Verzichte aufgrund der Zusatzverträge. Man habe aufgrund der guten wirtschaftlichen Prognose eine Vorschusszahlung gewährt, allerdings nahm danach das Geschäftsjahr aufgrund eines Kunden (?) eine negative Entwicklung… Deshalb, so der Anwalt der Arbeitgeberseite, war dies nur eine Vorschusszahlung aufgrund der Verzichte in den Zusatzverträgen und „habe nichts mit der wirtschaftlichen Situation zu tun“. Hat sich also, quasi rückwirkend, das Motiv für die Sonderzahlung geändert?

Was war es nun: Eine Ausgleichszahlung für Zusatzverträge, eine Erfolgsbeteiligung oder gar eine Streikbruchprämie?

Ein kurzer Rückblick:
 
10.07.2013, 11.30 Uhr:
Die Geschäftsleitung erklärt zeitgleich, jedoch an unterschiedlichen Orten,  dem Betriebsrat und der Verhandlungskommission das Scheitern der Haustarifverhandlungen.

10.07.2013, 13.00 Uhr:
Mitarbeiterversammlung der GL mit Ankündigung einer Sonderzahlung von 500 Euro und schriftliche Information der GL: „…und eine Erfolgsbeteiligung für das laufende Jahr“.

10.07.2013:
Nach dem Scheitern der Haustarifverhandlungen durch die GL, erfolgte ein ; ver.di-Aufruf zum Warnstreik; waren die  in Wirklichkeit 500 Euro als Streikbruchprämie gedacht?

12.07.2013:
Brief an die Beschäftigten, die das Zukunftssicherungspaket II unterschrieben haben. Hier heißt es u. a.: „…wir uns am Markt behaupten konnten und nun die wirtschaftliche Kraft haben, Ihnen etwas zurückzugeben“.

Jeder kann nun für sich entscheiden, wie die Argumentation der Arbeitgeberseite vor dem Arbeitsgericht zu beurteilen ist.

Das Arbeitsgericht wird nach Einreichung der Schriftsätze bis Ende Oktober, einen Kammertermin festlegen.

Egal wie das Arbeitsgericht entscheiden wird, es ist ein Armutszeugnis dieser  Geschäftsleitung, wie hier mit weiten Teilen der Belegschaft umgegangen wird.

Willkür und Spaltung der Belegschaft sind untaugliche Mittel bei der Führung eines Betriebes und gefährden letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg.

 

 

Montag, 1. September 2014

Tarifrunde Papierverarbeitung 2014 für Buchbinderei und Versand!

Erste Runde der Tarifverhandlungen

So wenig sind wir den Arbeitgebern wert!

„Das wäre der schlechteste Lohnabschluss aller vergleichbaren Branchen in diesem Jahr“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zum Angebot der Arbeitgeber.

 Dieses sieht wie folgt aus:

 Keine Lohnerhöhung im laufenden Jahr 2014

 Nach 4 Nullmonaten 2 Prozent ab Januar 2015

 Nach weiteren 15 Monaten, im April 2016, noch einmal 2 Prozent

 Gesamtlaufzeit 30 Monate bis Februar 2017.

Das bedeutet: für die ersten 12 Monate der Laufzeit eines neuen Lohnabkommens sollen die Beschäftigten mit 1,3 Prozent abgespeist werden. Durch die lange Laufzeit von insgesamt 2 ½ Jahren und die vielen darin enthaltenen Nullmonate werden es, so die ver.di-Verhandlungskommission, bei genauerem Hinsehen in der Realität magere 2,5 Prozent auf die Gesamtlaufzeit von 30 Monaten. Das ist absolut inakzeptabel.

„Der HPV zeigt eine absolute Geringschätzung der Leistung und des Engagements der Beschäftigten der Branche“, bewertete Werneke als Verhandlungsführer das Verhalten der Arbeitgeber. Diese wollen offenbar im Nachhinein den Tarifabschluss von 2012 zu ihren Gunsten korrigieren.

Zum Verhandlungsauftakt hatte Werneke betont, dass bei vergleichbarer Forderungshöhe in fast allen Industriebranchen Tarifabschlüsse mit deutlichen Lohnsteigerungen vereinbart wurden. Da die Papierverarbeitung wirtschaftlich geradeaus fahre, gebe es keinen Grund, die Beschäftigten schlechter zu stellen.

Die Tarifverhandlungen werden am 17. September in Berlin fortgesetzt.
 
Ab 1. September ist die Friedenspflicht beendet.

Wir machen Druck!