Wie man Betriebsräte und Beschäftigte zermürbt!
Das
Papierwerk Landshut Mittler GmbH & Co. KG aus Wörth an der Isar, ein
mittelständischer Betrieb, stellt hautsächlich Verpackungen und Faltschachteln
her. Das Unternehmen wird in dritter Generation von Günther Berninghaus
geführt, der auch Vorsitzender des Verbandes der Bayerischen Papier, Pappe und
Kunststoffe verarbeitenden Industrie in Bayern ist. Als Arbeitgeber ist er
zurückhaltend formuliert, umstritten, Betriebsräte und Beschäftigte klagen über
Einschüchterung.
Strafanzeige gegen Inhaber des Unternehmens!
Schon
im Herbst 2012 hat ver.di Strafanzeige gestellt – gegen Günther Berninghaus und
sechs weitere Personen, nach Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Vorgeworfen wird ihnen Behinderung der Betriebsratsarbeit, auch unter dem
Aspekt der Erpressung, des Betrugs, des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und
sogar der Freiheitsberaubung. Das Verfahren ist laut Auskunft der
Staatsanwaltschaft Landshut noch nicht abgeschlossen, es wurden bereits
zahlreiche Personen vernommen.
Konflikt um unbezahlte Mehrarbeit
Hintergrund
der Strafanzeige ist ein Konflikt aus 2012. Es ging um zwei Stunden unbezahlte
Mehrarbeit pro Woche. Der Betrieb ist tarifgebunden, der Betriebsrat
verweigerte entsprechend dem Tarifvertrag der Papierverarbeitung seine
Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit. Darauf sollen die Betriebsräte
solange unter Druck gesetzt worden sein, so lange, bis sie schließlich
zustimmten. So soll der Betriebsratsvorsitzende beschimpft und die Belegschaft
aufgefordert worden sein, darauf hinzuwirken, dass die Vereinbarung zur unbezahlten
Arbeitszeit zustande kommt. Ansonsten werde es Personalabbau geben.
Betriebsräte sollen aufgefordert worden sein, selbst zu kündigen. Von
ursprünglich 14 Betriebs- und Ersatzmitgliedern sind heute nur noch vier im
Betrieb, die meisten von ihnen waren oder sind wegen der psychischen
Belastungen längere Zeit krank.
Kündigungsbegehren gegen Betriebsratsvorsitzenden und
Stellvertreter
Der
Arbeitgeber versuchte seinerseits mit Klagen vor dem Arbeitsgericht die
Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters
durchzudrücken. Diese Klagen verlor er in der ersten Instanz, in der zweiten
Instanz machte das Gericht in beiden Fällen deutlich, dass es die
Entscheidungen der ersten Instanz bestätigen werde. Sogar der
arbeitgeberseitige ehrenamtliche Richter forderte Firmenchef Günther
Berninghaus auf, er möge das Betriebsverfassungsgesetz und den Betriebsrat im
Unternehmen akzeptieren.
Mehr als 20 Gerichtsverfahren
Bei
den Arbeitsgerichten ist das Papierwerk Landshut Mittler inzwischen bestens
bekannt. Laut ver.di gab es in den vergangen zehn Jahren mehr als 20 Verfahren
gegen Betriebsräte und sie unterstützende Beschäftigte, die der Arbeitgeber aus
dem Betrieb drängen wollte. Häufig sprach er Beschäftigten wegen angeblicher
Schlechtleistung Abmahnungen aus. „Bei Abmahnungen wurden Beschäftigte oft auch
mit Lohnabzug sanktioniert“.
Ich
bin der Meinung, dass hier ein Exempel gegen die Gewerkschaft und den
Betriebsrat statuiert werden soll, so Irene Salberg, bis vor kurzem die
zuständige ver.di-Sekretärin. Das Verhalten des Arbeitgebers lasse nur einen
Schluss zu:
Er
will einen Betrieb ohne Betriebsrat, ohne Gewerkschaft und ohne
Betriebsverfassungsgesetz!