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Freitag, 16. Februar 2018

Wir sind es wert!

Es ist wieder soweit: Eine Tarifrunde im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen steht an. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind gut, die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte steigen. Für 2018 werden Steuer-Mehreinnahmen von 30 Mrd. Euro bzw. vier Prozent erwartet. Es gibt also genug Spielraum, um auch die etwa 2,3 Millionen Beschäftigten an der guten ökonomischen Lage zu beteiligen.

Das ist dringend notwendig. Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst leisten eine gute und wichtige Arbeit für uns alle. Das muss sich auch in ihrem Geldbeutel zeigen! Trotz zuletzt guter Erfolge in den Tarifrunden herrscht noch immer ein Entgelt-Rückstand gegenüber anderen Branchen. Seit dem Jahr 2000 sind die Tariflöhne und -gehälter insgesamt um 45 Prozent gestiegen. In der Metallindustrie sogar um 52 Prozent. Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen betrug das Plus nur 40 Prozent.

Diese Entgelt-Lücke hat unmittelbare Konsequenzen. Öffentliche Arbeitgeber finden vielerorts nicht mehr das benötigte Personal. In Bauämtern, Kitas, Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderswo bleiben Stellen unbesetzt. Stress und Zusatzbelastungen für die Beschäftigten sind die Folge. Und für Bürgerinnen und Bürger drohen sich Dienstleistungen zu verschlechtern, dringend benötigte Investitionen unterbleiben.

Auch deshalb brauchen wir kräftige Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst!
 
 

Und nicht vergessen:

Am Dienstag ist Betriebsversammlung!
 



 

Sonntag, 28. Mai 2017

Verlag und Druckerei im C.H. Beck Konzern stehen bestens da!



(Erfolgs-) Sonderzahlung auch für die Beschäftigten des Verlags in München.

Auf der im Mai stattgefundenen Betriebsversammlung des Verlags in München verkündete der Verleger Dr. Hans-Dieter Beck, dass das Geschäftsjahr auch im Verlag ein sehr gutes war und die Beschäftigten eine Sonderzahlung von 750 Euro erhalten.
Zudem wurde den Beschäftigten des Verlags in München eine Entgelterhöhung für August 2017 angekündigt, deren Höhe allerdings noch offen ist.

Unglaubliche Arbeitgeber! Geld nur Gegen Geld!
Aktuell finden für den Tarifbereich Buchhandel und Verlage in Bayern (zu dem auch der Verlag C.H. Beck gehört) Tarifverhandlungen statt. Die bay. Arbeitgeber haben den Manteltarifvertrag gekündigt. Entgelterhöhungen soll es nach dem Willen der Arbeitgeber nur geben, wenn die Beschäftigten u. a. Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld akzeptieren. Zur Verhandlungskommission der bay. Arbeitgeber gehört auch der Personalchef des C. H. Beck Verlags. Das heißt, der Verlag C.H. Beck beteiligt sich über ihr Mitglied in der Verhandlungskommission aktiv an der massiven Verschlechterung der Tarifverträge für Buchverlage in Bayern.

 
Auch die Druckerei steht bestens da!
So schnell kann es gehen. Wurde bei den Tarifverhandlungen um einen neuen Tarifvertrag im Jahr 2016 noch auf allerhöchstem Niveau gejammert und gar mit Personalabbau und neuen Werkverträgen gedroht, verkündete der Verleger im Januar 2017 in Nördlingen das zweitbeste Ergebnis der Druckerei. Als Anerkennung für das zweitbeste Ergebnis der letzten 10 Jahre und „als Dank für die geglückte Tarifflucht am Standort Nördlingen“ (Anm. der Redaktion), gab es in Nördlingen für die Beschäftigten eine Sonderzahlung von 400 Euro.

Offen ist nach wie vor für die Druckerei die nächste und längst überfällige Entgelterhöhung. Die letzte Entgelterhöhung für den Bereich der Druckerei gab es am 01.11.2015, jedoch unterschiedlich nach Beschäftigungsgruppen in Höhe von 2,5 Prozent, 2,0 Prozent sowie 0,9 Prozent (Inflationsausgleich).
Die Beschäftigten der Buchbinderei erhalten ab 01.01.2017 eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, allerdings wurden zum 01.11.2016 die Stundenlöhne um 10,8 Prozent abgesenkt.

Man darf gespannt sein, was sich in Sachen Entgelterhöhung in München und Nördlingen tut…



 

Donnerstag, 23. April 2015

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck!


 
Prekäre Beschäftigung weiter auf dem Vormarsch!

In seiner Eröffnung begrüßte der Betriebsratsvorsitzende Uwe Kneifel die KBR-Vorsitzende, sowie den Kollegen Rudi Kleiber, ver.di Augsburg, und die Herren der Geschäftsleitung. Für die Verlagsleitung in München war Herr Piepelow anwesend.
Die Schwerpunktthemen im Bericht des Betriebsrats:
  • Arbeitszeitregelungen, Beschäftigungssicherung und die Zukunft des Satzes (Media Solutions)
  • OT-Mitgliedschaft im Verband Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (für die Buchbinderei)
  • Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen (Scheinwerkverträge?)
  • Wegfall der Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei
  • Investition in eine Bogendruckmaschine
  • Wegfall der Zeitschriftenproduktion im Druck
  • Deutliche Überschreitungen bei den Überstunden, Gleitzeitkonten und der tgl. Arbeitszeit
  • Überbelastungen und Burnout
  • Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Entgelterhöhungen
  • Unternehmensberatungen im Hause C.H. Beck

Im Bericht der GL erläuterte Dr. Kranert aktuelle Zahlen zu Produktivität, Krankenstände, Wegfall der Zeitschriftenproduktion im Druck und Bubi, sowie Zukunftsaufgaben in den einzelnen Bereichen. Verteidigt wurden seitens der GL die exzessive Beauftragung von  Unternehmensberatungen. Die Differenzierungen bei den beabsichtigten Entgelterhöhungen findet die GL vollkommen in Ordnung.

Für ver.di ging Rudi Kleiber kurz auf die angesprochenen Themen des Betriebsrats ein und kritisierte dabei insbesondere die Ausweitung der prekären Beschäftigung durch Leiharbeit und Werkverträge, die aus seiner Sicht unzureichende Beachtung der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, sowie die möglichen Folgen der OT-Mitgliedschaft im Falle der Buchbinderei und des Versands. Hier will die GL in den nächsten 4 Wochen klären, „wohin die Reise hinsichtlich Arbeitszeit und Flexibilität gehen soll“.

Einstellungen und die richtige Eingruppierung
Ein wichtiges Instrument der Betriebsverfassung ist die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen. Der Betriebsrat hat das Recht, z. B. einer Einstellung sein ok zu geben, die Zustimmung zur Eingruppierung zu verweigern, sofern Gründe dafür gegeben sind. Werden z. B. Einstellungen mit falschen Eingruppierungen akzeptiert, haben die betroffenen Arbeitnehmer ein massives Problem, diese unzutreffende Eingruppierung wieder wegzubekommen. Außerdem wird durch systematisch zu niedrige Eingruppierungen auch das bisherige Entgeltniveau insgesamt untergraben bzw. gefährdet.

Rechtskräftiges Urteil und die betriebliche Praxis
Deutliche Kritik übte Rudi Kleiber auch an den Aussagen von GL und Führungskräften, dass im Satz keine neuen Azubis mehr eingestellt bzw. übernommen würden, solange der Betriebsrat auf Eingruppierungen nach dem RTS-Vertrag besteht.

Nur zur Erinnerung: Die GL stellte beim Arbeitsgericht Augsburg den Antrag, die verweigerte Zustimmung des Betriebsrat zu einer entsprechenden Eingruppierung ersetzen zu lassen. In der Folge stellte das Arbeitsgericht fest, dass der RTS-Tarifvertrag Anwendung findet. Die Beschwerde beim Landesarbeitsgericht München hat die GL dann in der Folge zurückgezogen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
Nun wird anscheinend seitens des Arbeitgebers versucht, rechtskräftige Urteile eines Gerichts dadurch auszuhebeln, dass Druck gegenüber der Arbeitnehmervertretung in der Frage der Ausbildung und Übernahme aufgebaut werden soll.

Entgelterhöhungen der GL in 2015 - Wieder einmal zeigt sich: nur Tarifverträge garantieren sichere und planbare Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten!
Die vorgesehenen Entgelterhöhungen zwischen 2 % und 2,5% für Teile der Beschäftigten – wer keinen Zusatzvertrag unterschrieben hat, soll zum wiederholten Mal leer ausgehen - bezeichnete Rudi Kleiber als nicht ausgewogen. Ganz offenbar will die GL den Betriebsrat hier durch den Abschluss einer (nicht erforderlichen!) Betriebsvereinbarung ins Boot zwingen, um sich aus der eigenen Verantwortung für diese Politik zu stehlen. Ursächlich für diese differenzierten Entgelterhöhungen sind immer noch die abgepressten Zusatzverträge und die Tarifflucht der Druckerei im Jahr 2011. Im Verlag hat die Arbeitgeberseite ab 01.10.2014 Entgelterhöhungen in Höhe von 2,5 Prozent - ohne Betriebsvereinbarung - an alle Beschäftigten weitergegeben.  

Rudi Kleiber bezeichnete Gewerkschaften als alternativlos. Auch im Betriebsverfassungsgesetz steht u. a. zum Thema Gewerkschaften: „Das Recht der Gewerkschaft dient der Unterstützung von Betriebsrat und Arbeitnehmern durch Beratung. Es ist Ausdruck der Verbundenheit bei gemeinsamer Interessensvertretung“.  (Fitting BetrVG, Verlag Franz Vahlen).
Auch Arbeitgeber sind Mitglied in Gewerkschaften, nur nennen die sich Arbeitgeberverband, so Rudi Kleiber.

Gewerkschaften sind alternativlos!

Mittwoch, 18. März 2015

Abteilungsversammlung Bubi und Versand!


Geschäftsleitung kommt Informationspflicht gegenüber Belegschaft und Betriebsrat ganz offensichtlich immer weniger nach…

Zu den folgenden Themen gab es Berichte, Infos aber auch Kritik durch den Betriebsrat und ver.di an dem Verhalten der Geschäftsleitung:

Wegfall der Zeitschriftenproduktion in Nördlingen

Nach der Entscheidung der Nördlinger GL in 2014, die Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei per Werkvertrag zu vergeben, folgt nun der Abzug der Zeitschriftenproduktion am Standort Nördlingen in 2015 für die Bereiche Verkauf, Bogen- und Rollendruck, Buchbinderei und Versand. Wo bleiben die Informationen der Geschäftsleitung (Bringschuld an den Betriebsrat), ob diese Maßnahme zu erheblichen Nachteilen für die Beschäftigten führen könnte. In Frage kommen z. B  Versetzungen, Um-/Abgruppierungen, Arbeitsplatzverlust, Leistungsverdichtung, usw. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat umfassend über die Folgen dieser Maßnahme zu unterrichten und es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Nachteile für die Arbeitnehmer auszugleichen oder zu mildern sind.

Ausbildung von Hilfskräften auf Facharbeiterstellen

Für den Betriebsrat ist dies im Prinzip eine gute Sache, sofern gewisse Spielregeln eingehalten werden und der Betriebsrat informiert und beteiligt wird. Dies geschah nicht, so der Betriebsrat. Grund für diese Maßnahmen ist auch die dramatische Personalsituation. Ver.di-Sekretär Rudi Kleiber hatte kein Verständnis dafür, dass es aktuell eine dramatische Personalsituation in der Bubi gibt. Gleichzeitig gibt es in der Buchbinderei insgesamt nur einen Azubi und Umschüler. In 2015 soll es in der Bubi keinen neuen Azubi geben!

Angesichts dieser  „Personalplanung“ muss man sich ernsthaft Sorgen um die Zukunft dieser Abteilung machen!

OT-Mitgliedschaft im Verband der Papierverarbeitung

Der bestehende und durch Warnstreiks verlängerte Haustarifvertrag läuft bis 31.12.2015. Kündbar ist dieser erstmals zum 30.06.2015 durch den Arbeitgeber. Durch die Kündigungsfrist von einem halben Jahr und der daraus folgenden zwingenden Tarifbindung ist eine vergleichbare Situation wie in der Druckerei 2012 so nicht gegeben. Sollte die Geschäftsleitung den bestehenden Haustarifvertrag kündigen, versprach Rudi Kleiber umgehend die Kolleginnen und Kollegen zu informieren, um die notwendigen Schritte einzuleiten. Keinerlei Verständnis zeigte der ver.di Sekretär für die Anrechnung der Lohnerhöhung von 2,4 Prozent auf übertarifliche Zulagen zum 01.12.2014.

Leiharbeit und Werkverträge

Die Geschäftsleitung beharrt weiter darauf, dass der Betriebsrat pauschal tausende von Stunden von Leiharbeit vorab genehmigt. Dieses Entgegenkommen gegenüber der Geschäftsleitung hatte der Betriebsrat bis Frühjahr 2014 akzeptiert – bei gleichzeitiger Verpflichtung der Geschäftsleitung bis zum 30.06.2014 keine weiteren Aggregate mit Werkverträgen auszulagern. Eine Folgevereinbarung vom April 2014 enthielt diese Schutz vor Werkverträgen nicht mehr. In der Folge wurden der Sammelhefter und die Adressierung per Werkvertrag vergeben. Weitere Maschinen in der Bubi sollen in 2015 ebenfalls per Werkvertrag folgen! Mittlerweile sieht auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, dass die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeit) nur noch vorübergehend erfolgt! Vor diesem Hintergrund muss der Betriebsrat prüfen, ob er tausende von Leiharbeitsstunden pauschal vorab genehmigt, wenn gleichzeitig die Werkvergabe von Maschinen weitergeht.

Kameraüberwachung und Datenschutz

Die Kameras in der Bubi wurden installiert, ohne der Betriebsrat (wieder einmal) vorab zu informieren und eine mitbestimmungsrechtlich erforderliche Vereinbarung mit ihm zu treffen. Der Betriebsrat hat der Geschäftsleitung inzwischen eine bereits vom Betriebsrat unterschriebene Betriebsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Bislang wurde die Betriebsvereinbarung von der Geschäftsleitung nicht unterschrieben. Warum nicht? Nach dem Aushang der Bereichsleitung werden nur die Produktionsbänder überwacht, also keine Mitarbeiter! Wenn dies so zutrifft, gibt es also für die GL keinerlei Gründe, die Vereinbarung zum Schutze der Arbeitnehmer nicht zu unterzeichnen! 

Rechte der Gewerkschaften - Betriebsverfassungsgesetz

Das Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb dient der Unterstützung von BR und ArbN durch Beratung. Es ist Ausdruck der Verbundenheit bei der gemeinsamen Interessensvertretung. Der Arbeitgeber kann die Teilnahme von Vertretern der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften grundsätzlich nicht widersprechen oder sie verhindern. Für die Gewerkschaftsvertreter ist die Teilnahme an der Betriebs- und Abt.-Versammlungen eine eigenständige gesetzliche Aufgabe. Selbst der BR kann die Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten nicht verhindern. Der BR hat der Gewerkschaft Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebs- und Abt.-Versammlungen rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen.

 
 

Sonntag, 15. März 2015

Abteilungsversammlung Buchbinderei und Versand!


Der Betriebsrat lädt ein!
 

Am Dienstag, 17. März um 13 Uhr findet für die Bereiche Buchbinderei und Versand die nächste Abteilungsversammlung statt.

Es geht u. a. um folgende Themen:

L Vergabe der eigenen Verlags-Fachzeitschriften
L Leiharbeit
L Werkverträge
L Kameraüberwachung in der Bubi
L OT-Mitgliedschaft und wie sicher sind die Haustarifverträge


Freitag, 12. Dezember 2014

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck!




Mehr Schatten als Licht!

In seiner Eröffnung begrüßte der Betriebsratsvorsitzende Uwe Kneifel die GBR-Vorsitzende, die KBR-Vorsitzende, sowie den Kollegen Rudi Kleiber, ver.di Augsburg und die Herren der Geschäftsleitung. Für die Verlagsleitung in München war Herr Piepelow anwesend.
Einleitend  sagte der Betriebsratsvorsitzende in seinem Geschäftsbericht, dass alle Kolleginnen und Kollegen über das Jahr 2014 einen tollen Job gemacht haben, so dass das vielbefürchtete Loch nach dem Gotteslobauftrag ausgeblieben ist.
Kritik übte er an der Absicht der GL, die Lohnerhöhung für Buchbinderei und Versand von 2,4 Prozent mit den übertariflichen Zulagen aus dem Haustarifvertrag von 2008 für diese Bereiche zu verrechnen. Er erinnerte daran, dass die tariflosen Bereiche Satz, Druck und Verwaltung jederzeit streiken können, wenn sie dazu aufgerufen werden.
Aus der Projektgruppe Satz ist der Betriebsrat ausgestiegen. Führungskräfte im Satz seien auf Beschäftigte im Satz zugegangen und haben Ihnen geraten, sich bei Leiharbeitsfirmen zu bewerben, die für die Druckerei tätig sind! 
Die Geschäftsleitung erklärte, dass im Satz keine neuen Azubis mehr eingestellt würden, solange der Betriebsrat auf Eingruppierungen nach dem RTS-Vertrag besteht. Nur zur Erinnerung: erst vor kurzem machte das  Landesarbeitsgericht nochmals deutlich, dass der RTS-Tarifvertrag bei C.H. Beck Anwendung findet.
Weitere Themen waren:
Werkvertragsvergabe der Zeitschriftenproduktion am Sammelhefter und der Adressierung
Überlegungen auch die Fadenheftung und die Zusammentragmaschine per Werkvertrag zu vergeben
Auf Nachfrage erklärte Dr. Kranert , dass er keinerlei Zusage mache, dass es keine weiteren Werkverträge geben werde. Einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Betriebsrat erteilte er eine klare Absage!
Kündigung der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Satz durch die GL

Ein sehr gutes Jahr für die Druckerei – starker Umsatzzuwachs!
Einen sehr positiven Bericht gab für die Geschäftsleitung Dr. Kranert ab. Sowohl die Umsatzzahlen als auch die Produktivitätssteigerungen sind sehr positiv; weitere Verbesserungen wären jedoch notwendig.
Einen personellen Wechsel gibt es in der Bereichsleitung der Buchbinderei am 01.01.2015. Für den bisherigen Bereichsleiter wird eine neue, "wichtige" Stabsstelle geschaffen.
Aufgrund der positiven Zahlen ist in den nächsten Wochen mit einer Sonderzahlung/Entgelterhöhung für einen Teil der Belegschaft zu rechnen. Nämlich für die Beschäftigten, die einen Zusatzvertrag unterschrieben haben. Damit will die GL die Einkommensverluste für diese Arbeitnehmergruppe abmildern.
Wieder einmal zeigt sich, nur Tarifverträge garantieren sichere
und planbare Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten!

Für ver.di erläuterte Rudi Kleiber die Sonderrolle der Buchbinderei in einem ansonst tariflosen Unternehmen. Für Buchbinderei und Versand gilt seit 2008 ein Haustarifvertrag, der den Beschäftigten die Tarifverträge der Papierverarbeitung zusichert. Dies gilt für tarifliche Lohnerhöhungen, aber auch für die 35-Stunden-Woche. Deshalb auch die Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen an den Warnstreiks vor wenigen Wochen. Keinerlei Verständnis könne man dafür haben, dass auf der einen Seite Überstunden und Sonderschichten gefahren wurden und werden, die Produktivität steigt und gleichzeitig -  trotz des wirtschaftlich erfolgreichen Jahres  - die tarifliche Lohnerhöhung mit den Besitzstandszulagen verrechnet werden.
Hier passt was nicht zusammen, so Rudi Kleiber.
Hinterfragt wurde auch, wie denn jetzt der Stand bezüglich der Schließung des Korrektorates und des Korrekturversandes sei. Auch nach der Zukunft des Satzbereiches  bzw. von Media Solutions wurde gefragt.
Gibt es schon eine Personalplanung? Was passiert mit den Betroffenen? Welche Qualifizierungsmaßnahmen bietet die GL den betroffenen Mitarbeitern an?
Viele Fragen, die die Beschäftigten bewegen, aber keine aussagekräftigen Antworten der Geschäftsleitung darauf!
Nachgefragt wurde auch, welche Beschäftigungsmöglichkeiten man denn Mitarbeitern anbieten kann, die z. B. über 30 Jahre Schichtarbeit geleistet haben und aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Auch darauf gab es keine Antwort.
Weiter Fragen aus der Belegschaft waren u. a.:
Sieht die GL Interessenskonflikte, wenn z. B. der stellvertr. Bereichsleiter Satz während der Arbeitszeit für Fremdfirmen arbeitet?
Handhabung der üppigen Dienstwagenausstattung für Führungskräfte
Mehrere Anfragen aus dem Satz gab es zur künftigen Arbeitszeit, zu möglichen Kündigungen und wie es in diesem Bereich grundsätzlich weitergeht?
Kritisch Fragen wurden auch bezüglich des zahlenmässigen Verhältnisses von Führungskräfte/Vorgesetzte und Beschäftigten im Satz gestellt: ca. 45 Arbeitnehmer – 1 Bereichsleiter, 1 stellvertr. Bereichsleiter plus 5 Gruppenleiter! 
Abgerundet wurde die Betriebsversammlung mit einem guten und erhellenden Vortrag der GBR-Vorsitzenden zum Thema „BEM“ -  Betriebliches Eingliederungsmanagement.
 Letztlich blieben viele Fragen zur Zukunft der Druckerei in dieser Betriebsversammlung offen.
Quo vadis C.H.Beck?



Mittwoch, 22. Oktober 2014

Zukunft der Abteilung Satz weiter ungewiss!

Geschäftsleitung entzieht sich konkreten Aussagen!
 
 


Die vom Betriebsrat einberufene Abteilungsversammlung brachte nicht die neuen Erkenntnisse, die sich der Betriebsrat und die Beschäftigten erwartet haben.
 
Arbeitszeit und Arbeitsplatzgarantie aufgekündigt!

Am 27. Mai hat die Geschäftsleitung die bestehende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit für die Beschäftigten im Satz gekündigt. Mit der Kündigung beabsichtigt die Geschäftsleitung sich der kollektiven Arbeitszeitverkürzung und insbesondere des damit verbundenen Kündigungsschutzes zu entledigen. Bislang hat die Geschäftsleitung dem Betriebsrat keinerlei neue Vorschläge zur Arbeitszeit unterbreitet.

Ausführlich begründete der Betriebsrat auch seinen von Geschäfts- und Bereichsleitung kritisierten Beschluss, sich aus der Arbeitsgruppe der Geschäftsleitung „Agenda Satz/eMedien 2015“ zurückzuziehen. Das Management erwarte vom Betriebsrat, dass er weiterhin im Projekt mitarbeite, auch u. a. zu den Themen Personalanpassung (= Personalabbau) oder einer etwaigen Ausgliederung des Bereiches.

Betriebsrat soll bei Durchsetzung der unternehmerischen Entscheidung mithelfen!

Warum wohl? Das wäre doch eine feine Sache, wenn der Betriebsrat die unternehmerische Entscheidung des Managements zu Lasten der Beschäftigten nicht nur als unter seiner Beteiligung (keine Mitbestimmung!) zustande gekommenes Ergebnis verkündet, sondern gleich auch noch bei der Umsetzung mithilft.
Da werden Erinnerungen an 2011 wach, als die sogenannte „Verhandlungskommission“ sich als sehr nützlich bei der Durchsetzung der Ergänzungsverträge erwiesen hat.

Der Betriebsrat ist nicht der Erfüllungsgehilfe des Managements!

Nein! Es kann nicht die Aufgabe des Betriebsrates sein, den Erfüllungsgehilfen des Managements zu spielen! Seine Aufgabe ist es, die Auswirkungen der zu befürchtenden unternehmerischen Entscheidung für die Arbeitnehmer durch Verhandlungen über einen Interessensausgleich und (gegebenenfalls) einen Sozialplan abzumildern. Auf diesem Gebiet ist der Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz mit eigenen Rechten ausgestattet, die er in der Projektgruppe der Geschäftsleitung nicht hat.

Ablösung des RTS-Tarifvertrages

Woher der Wind weht, wurde auch bei der Forderung des Managements deutlich, dass der Betriebsrat darüber nachdenken und daran mitarbeiten soll, wie denn der den RTS-Tarifvertrag aus dem Jahr 1978 abzulösen sei, was zu erheblichen Einkommenseinbußen für die Beschäftigten im Satz führen würde.
„Man solle sich doch nicht an Urteile des Arbeitsgerichtes Augsburg und an Ausführungen des Landesarbeitsgerichtes München zur unveränderten Gültigkeit dieses Tarifvertrages klammern“, so der Tenor des Managements. Spätestens hier sollte den betroffenen Beschäftigten im Satz klar sein, welche Art von Mitarbeit des Betriebsrats gewünscht wird.

Nur weil der RTS Tarifvertrag, der die Gehälter der Satz-Beschäftigten sichert, aus dem Jahr 1978 und somit 36 Jahre alt ist, muss er nicht abgeschafft werden, auch wenn das Management dies gerne hätte.

Dieser Logik des Managements folgend, müsste dann auch das Grundgesetz abgeschafft werden, nur weil es aus dem Jahr 1949 ist und mittlerweile 65 Jahre alt ist?

Geschäftsleitung lässt entscheidende Fragen offen und verweist auf die Verantwortung der Gesellschafter in München

Aus heutiger Sicht(!) haben wir nicht das Ziel, Mitarbeiter abzubauen, so der Leiter der Druckerei Dr. Kranert. Ebenso weiß er aus heutiger Sicht(!) nicht, ob eine Ausgliederung der Abteilung Satz erfolgen wird. Sofern dies zutreffend wäre, werden Personalanpassungen stattfinden – allerdings ohne dass es eine Personalplanung und eine Planung für die weitere Zukunft des Satzes geben soll. Im Übrigen könne die Geschäftsleitung keinerlei Auskünfte geben, da alle Entscheidungen hinsichtlich Personalabbau und Ausgliederung die Gesellschafter in München treffen.

Donnerstag, 8. Mai 2014

Betriebsversammlung C.H. Beck - Licht und Schatten liegen nahe beieinander!


Sehr gut besucht war die Betriebsversammlung der Druckerei am 7. Mai 2014. Ging es doch um wichtige Zukunftsfragen, die die Beschäftigten berühren und hautnah betreffen.

So berichtete die Geschäftsleitung u. a. über die Zwischenstände hinsichtlich der beiden Unternehmensberatungen für die Bereiche Buchbinderei und Satz/e-Medien. 
Die Personalkosten sind vergleichsweise zu anderen Unternehmen zu hoch, man muss „wirtschaftlicher werden“ und es sind „Organisationseinheiten schaffen, die marktfähig sind“. Diese Aussagen sind – so Teilnehmer der Betriebsversammlung – nach allen Seiten interpretierbar.

In den nächsten Wochen werden wohl dann die Weichen für die Zukunft gestellt. Ob dies dann die Ausgliederung von Abteilungen bedeutet, ist aus Sicht von Teilnehmern der Betriebsversammlung völlig offen.

Licht und Schatten liegen nahe beieinander!

Positiv zu erwähnen ist, dass befristet Beschäftigte in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.  Gleichzeitig wurde jedoch das Kontingent der Leiharbeit, deutlich nach oben erhöht.

Eine Zusammenlegung der Produktion in der Augsburger Straße ist nach Aussagen der GL derzeit kein Thema.

Berichte zu den aktuellen Themen gab es darüber hinaus durch den Betriebsrat der Druckerei, sowie aus dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat von C.H. Beck.

Gerichtliche Verfahren um Zusatzverträge nähern sich dem Ende!

 Die arbeitsgerichtlichen Forderungsklagen um die im Mai  2011 abgeschlossenen  Zusatzverträge (anlässlich der Tarifflucht der Druckerei) enden nun mit einem gerichtlichen Vergleich.

Nachdem sowohl das Arbeitsgericht Augsburg als auch das Landesgericht München in letzter Instanz die damals geschlossenen Zusatzverträge für unwirksam erklärt hatte, ging es in den weiteren Verfahren um die entstandenen materiellen Ansprüche. Der Vergleich sieht folgende Regelung vor:
 
·        Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen.

·        Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.
 
Ver.di-Sekretär Rudi Kleiber bezeichnet den ausgehandelten Vergleich als faire Lösung, der einen weiteren möglichen jahrelangen Rechtsstreit – mit Risiken für beide Seiten - beendet und der auch durch die Zustimmung der Konzernleitung in München zustande kam.

In solchen - sicherlich nicht einfachen - Situationen zeigt sich, dass man nicht gleich den Sand in den Kopf stecken soll. Mit Ausdauer, Kondition und guten Nerven sind solche Erfolge nach jahrelangem Rechtsstreit zu erzielen, so Rudi Kleiber.


Samstag, 3. Mai 2014

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck am Mittwoch, 7. Mai 2014!

Einige Themen/Fragen – worauf die Beschäftigten eine Antwort erwarten:
 
Gibt es schon (Zwischen) Ergebnisse der beiden Unternehmensberater im Satz/e-Medien und in der Bubi?

Ist das Endziel, die Ausgliederung des Satzes /e-Medien in die Beck Media Solutions GmbH?

Wie geht es weiter mit der Bubi?

Was tut sich in Sachen Neubau Augsburger Straße?

Wie ist derzeit die wirtschaftliche Situation der Druckerei?

Was kommt nach dem Großauftrag Gotteslob? Was haben die GL und die Verkaufsleitung hier unternommen?

 
Ja da schauen wir mal, was uns hier die Verantwortlichen am Mittwoch sagen…

 

Freitag, 19. Juli 2013

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck am 18. Juli 2013!


 

Geschäftsleitung lässt Tarifgespräche scheitern -
Die Argumente von Dr. Kranert überzeugten nicht!

Für den Betriebsrat ging der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Hans Fickel in seinem Bericht ausführlich auf das Scheitern der Tarifgespräche durch die Geschäftsleitung ein. Der Betriebsrat und die Mitglieder der Verhandlungskommission fühlen sich von der Geschäftsleitung getäuscht und sind über die Vorgehensweise sehr verwundert. Auch ihre Aufforderung wieder zur normalen Arbeit über zu gehen, sieht der Betriebsrat kritisch.

Wie soll das gehen, wenn Kolleginnen und Kollegen mit Einschüchterungen und Drohungen zur Arbeit „motiviert" werden. Nicht nur zufriedene Kunden, sondern auch zufriedene Mitarbeiter sind für ein erfolgreiches Handeln nötig, so Hans Fickel.

Ver.di und der Betriebsrat kritisierten auf der Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck am 18. Juli 2013 das Scheitern der Tarifverhandlungen. Nach wie vor gibt es für uns als Arbeitnehmervertretung keine nachvollziehbaren Gründe, die das Scheitern der Tarifgespräche rechtfertigen.

Ver.di erläutert den Beschäftigten den Tarifvertragsentwurf!

Die Landesfachbereichsleiterin Christa Hasenmaile erklärte den Beschäftigten ausführlich die Inhalte des der Geschäftsleitung vorgelegten „Tarifvertragsentwurfs". Dieser Entwurf erfolgte auf Basis der stattgefundenen Tarifgespräche. Dies gilt u. a. für die Bereiche Arbeitszeit, Jahresleistung, Urlaubsgeld, Beschäftigungssicherung, Entgelterhöhungen und Besitzstandregelung.

Dr. Kranert als Chef der Nördlinger Druckerei konnte nach Auffassung von Beschäftigten nicht detailliert darlegen, was denn nun genau die Gründe für das Scheitern der Tarifgespräche sind. Mehr als pauschale Vorwürfe gegenüber dem ver.di-Vertragsentwurf und der untaugliche Versuch, dies im Einzelnen zu begründen, kamen dabei nicht heraus.

Über alle Punkte eines Entwurfs kann man sprechen, das ist nun mal ein Element eines Entwurfes, so Fachbereichsleiterin Christa Hasenmaile. Der Eindruck, dass die Nördlinger Geschäftsleitung von Anfang an das Scheitern einkalkuliert und geplant hat, sei mittlerweile nicht mehr von der Hand zu weisen. Nach der Betriebsversammlung meinten auch Beschäftigte der Druckerei, dass dieses Scheiten ebenso geplant und vorbereitet war, wie in 2011 der Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft und in der Folge die Zusatzverträge.

"Zukunftssicherungspaket II" ein schwammiger Begriff!
Das von der Geschäftsleitung vorgelegte Papier mit dem Titel „Zukunftssicherungspaket II" bezeichnete selbst der Verleger als „schwammigen Begriff". Zukunft kann man nicht absichern, so Dr. Beck, auf die Frage, wie denn die Zukunft in Nördlingen aussehen und gesichert werden soll.
Für die Kolleginnen und Kollegen der Druckerei geht es nicht um Begrifflichkeiten und Worthülsen, sondern es geht um Inhalte. So bleibt das Thema der Beschäftigungssicherung im sogenannten "Zukunftspaket II der Nördlinger GL" völlig unberücksichtigt, so ver.di. Dies hat umso mehr Priorität, als man sich seitens der Unternehmensleitung auch „eine Druckerei mit 180 Beschäftigten" vorstellen kann.

Zukunftssicherung II ohne Beschäftigungssicherung!
Solange für die Druckerei bzw. die Beschäftigten in Nördlingen kein Tarifvertrag besteht, befindet sich die Druckerei nach wie vor in einem tariflosen Zustand. Auch wenn Dr. Kranert, der neue Chef in Nördlingen zum wiederholten Male erklärte, dass es keine neuen Tarifgespräche gebe, werden wir als Arbeitnehmervertretung alle rechtlichen Möglichkeiten und strategischen Gelegenheiten – auch das anstehende 250-jährige Jubiläum - nutzen, um diesen tariflosen und vogelfreien Zustand zu beenden.
 
Ver.di fordert die Geschäftsleitung weiterhin nachdrücklich auf,
an den Verhandlungstisch zurückzukehren und
diesen tariflosen Zustand zu beenden!

Ein tarifloser und vogelfreier Zustand 2013 bedeutet
eine Wiederhloung der Ereignisse des Mai 2011.
Dies wollen wir nicht!

Mittwoch, 20. März 2013

Betriebsversammlung am 19. März mit vielen aktuellen und heiklen Themen!



Arbeitgeber kommt endlich der Forderung nach Tarifgesprächen nach!


Der Betriebsrat kritisierte in seinem Tätigkeitsbericht deutlich, dass – trotz Zusagen - bis heute kein Tarifgespräch mit ver.di stattgefunden hat. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Gesprächsangebote erst immer dann kommen, wenn die Beschäftigten aktiv werden bzw. wenn sich im Betrieb nichts rührt oder Grabesruhe herrscht, keinerlei Gesprächssignale kommen.


Ein weiterer Schwerpunkt des Betriebsrats war das zunehmende Problem der prekären Beschäftigungsverhältnisse. Leiharbeit und Werkverträge nehmen auch bei Beck zu!
Völlig unbefriedigend ist auch die Situation hinsichtlich der verschiedenen Löhne und Gehälter in der Druckerei.  Der Betriebsrat findet es skandalös und fordert deshalb die Führung in München und Nördlingen auf, hier wieder ein einheitliches und durchschaubares Lohn- und Gehaltssystem einzuführen, das nur Tarifvertrag heißen kann!


Unbegreiflich für eine Druckerei wie C.H. Beck!


Als Beauftragter von ver.di zeigte sich der ehem. Betriebsrats und Konzernbetriebsratsvorsitzende des Süddeutschen Verlages, Kollege Klaus Schönauer sehr erstaunt und verwundert darüber, dass solche Erpressungen der Belegschaft und die daraus folgende Tarifflucht in so einem Traditionsunternehmen möglich ist. Die Druckerei C.H. Beck hatte er immer als ein Unternehmen in Erinnerung, in dem Gesetze, Tarife und gutes Betriebsklima einen gewissen Stellenwert haben.

Für ihn als langjährigen Betriebsratsvorsitzenden ist es unbegreiflich, dass sich derartige Unternehmen nicht schämen, aus den Tarifverträgen auszusteigen bzw. Tarifflucht zu betreiben. Für ihn ist das Wort Tarifflucht das Unwort des Jahres. „Man flieht eigentlich nur vor etwas, was schlecht ist. Tarifverträge sind aber eine gute Sache“,  so Klaus Schönauer!



Parallelen stellte Kollege Schönauer auch her, zwischen der damals beabsichtigten Tarifflucht und der 50-Jahr-Feier des Süddeutschen Verlages Mitte der 90iger Jahre und der aktuellen Tarifflucht bei Beck in Nördlingen und der anstehenden 250-Jahr-Feier der Beck’sche Druckerei und des Verlages.

Er machte den Kolleginnen und Kollegen Mut, in diesen Zeiten zusammen zu stehen. Wenn Betriebsrat, Beschäftigte und Gewerkschaft in engem Schulterschluss miteinander an einem Strang ziehen, ist alles möglich. Die Rückkehr in die Tarifbindung und ein Jubiläum das sich der 250-jährigen Tradition und der Gegenwart würdig erweist.

In der anschließenden längeren und teilweise kontrovers geführten Diskussion einigten sich der neue Geschäftsleiter Dr. Kranert mit ver.di-Sekretär Rudi Kleiber auf ein erstes Tarifgespräch am Donnerstag, den 21. März. Neben dem ver.di Sekretär Rudi Kleiber werden auch weitere Mitglieder der betrieblichen Tarifkommission an diesem ersten Tarifgespräch teilnehmen.

Wer kämpft kann verlieren,

wer nicht kämpft,

den Kopf in den Sand steckt und aufgibt,

der hat schon verloren!



Bürgerinfo 2

Was ist los in der Beck’schen?

Ver.di Info Stand in der Nördlinger Fußgängerzone

Samstag, 23. März 2013, ab 7.00 Uhr

 

Kommt und besucht uns!

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen!

Nicht vergessen!

Morgen ist Betriebsversammlung!


Der Betriebsrat der Druckerei C.H. Beck lädt alle Beschäftigten zur Betriebsversammlung in den Saal von St. Salvator ein.

Beginn: 13 Uhr!

Themen sind u. a.:

  • Berichte des Betriebsrats und der Geschäftsleitung!

  • Aktuelle tarif- und sozialpolitische Themen, sowie die Tarifflucht und OT-Mitgliedschaft der Druckerei!         Frank Werneke, stellvertr. ver.di-Bundesvorsitzender, Berlin

  • Zusatzverträge, Unwirksamkeit und wie geht es weiter? Rudi Kleiber, ver.di Fachbereichssekretär, Augsburg


Kommt alle zur Beriebsversammlung und informiert Euch!