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Mittwoch, 9. März 2016



Rechtsanwalt contra ver.di Blog!
Unser verdi-Blog: eine Erfolgsgeschichte!

Seit dem Start unseres C.H. Beck-ver.di Blog am 25. Juni 2012, haben wir mehr als 324280 Zugriffe bzw. Leser der Blog-Beiträge. Die Tarifflucht der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie und die daraus resultierenden, abgepressten, massiven Einkommensverluste waren ein Grund für die Einrichtung dieses Blogs.

Die Anzahl und die Inhalte der Kommentare zeigen, dass die Leserinnen und Leser dieses Blogs sich mit diesen Themen identifizieren und, dort wo es angebracht ist, die aktuellen Zustände bei C. H. Beck kritisieren. 
Führungskraft contra Beck-Blog! 

So wurde am 10. Februar 2016 ein Kommentar von einem User Anonym unter der Rubrik „Personalabbau a la Beck“ veröffentlicht.
Eine Führungskraft der mittleren Führungsebene schaltete daraufhin einen Rechtsanwalt ein. Die Formulierung in diesem Kommentar wäre eine herabsetzende Meinungsäußerung mit beleidigender Wertung. Die Führungskraft fühlte sich in ihrer persönlichen Ehre verletzt.
Wir haben uns deshalb entschlossen, den Kommentar zu entfernen.
Als Blogredaktion sind wir der Auffassung, dass jeder, entsprechend dem Grundgesetz das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. 
Das Gesetz sagt aber auch, dass ehrverletzende oder beleidigende Äußerungen nicht Inhalt eines Posts und/oder Kommentars sein dürfen.

Der Redaktion dieses Blogs geht es nicht darum, jahrelange Rechtsstreitigkeiten darüber zu führen, ob einzelne Worte, Halbsätze oder Passagen nun exakt einer höchstrichterlichen Rechtsprechung standhalten oder auch nicht.

Wir wollen für die Kolleginnen und Kollegen, für die Leserinnen und Lesern, aktuelle Themen schnell, lesbar und interessant aufbereiten und zur Verfügung stellen. Viele unserer Leserinnen und Leser nehmen das dankbar an und beteiligen sich selbst mit Kommentaren. Presserechtlich ist für diese Kommentare aber die Redaktion verantwortlich.

Sollte dies ein Versuch sein, diesen Blog "mundtot“ zu machen, so ist dieser Versuch gescheitert!
Dieser Blog lebt solange, solange Ungerechtigkeit und Tarifflucht in diesem Konzern existieren, und solange es engagierte Kolleginnen und Kollegen gibt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.
Wir machen weiter!


Mittwoch, 20. Januar 2016

Weiteres Bundesland mit Bildungszeitgesetz

„Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht“

Zum 1. Januar 2016 führt auch das Bundesland Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz ein, das Beschäftigten ermöglicht, bis zu fünf Tage im Jahr für Bildung freigestellt zu werden. Auszubildende können sich drei Tage befreien lassen. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern und Sachsen.
„ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die Bildungszeit-Diaspora Bayern zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

Schneider forderte die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einzuführen. „Seit 40 Jahren warten die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun darauf“, so
Linda Schneider: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente für mehr Bildung am Arbeitsplatz gibt es schließlich genug.“

Hintergrund:

Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen gibt es in beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen.
ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von
ver.di unterstützen.


Abstimmen und Mitmachen!

In www.bayerische-staatszeitung.de  wird diese Woche die Frage gestellt, ob es ein Recht auf Bildungsurlaub geben soll.

Beteiligt Euch an der Umfrage und unterstützt bitte die Position von ver.di Bayern!  
Emilia Müller, bayerische Arbeitsministerin, sagt erwartungsgemäß nein und ver.di Bayern selbstverständlich ja.
Es ist sicherlich noch ein langer Weg, bis wir auch in Bayern ein Gesetz zur Bildungsfreistellung (umgangssprachlich Bildungsurlaub genannt) haben werden, aber wir müssen jeden Strohhalm nutzen.

Deswegen bereiten wir jetzt auch eine Beschwerde bei der ILO vor (zur Prüfung, warum eine internationale Vereinbarung - ILO Konvention 140 - zur Einrichtung von Bildungsurlaub aus dem Jahr 1976 von der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt wurde, obwohl sie diese Vereinbarung unterschrieben hat; übrigens steht die BRD seit 2013 wegen der Nichtumsetzung eh „unter Beobachtung“ ).
 
 
 

Mittwoch, 30. Dezember 2015

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!


 


Wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,
mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!
 
 
Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2016!
  
 
Wir lesen uns wieder…
  
Das Team der Blog-Redaktion!
 
 

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Weihnachtsfrieden der besonderen Art bei C.H. Beck…


Beschäftigte entwickeln neue Aktionsmöglichkeiten unterhalb von Warnstreiks!

Rund 60 Beschäftigte verließen am 22. Dezember ihren Arbeitsplatz und suchten kollektiv den Betriebsrat auf. Rein zufällig waren auch die Geschäftsleitung (der Chef der Nördlinger Druckerei Dr. Kranert und der kfm. Leiter, Herr Zoller), sowie die Personalreferentin Frau Zinke beim Betriebsrat anwesend.
Die Gründe für den Besuch der Mitarbeiter beim Betriebsrat war der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat um eine Betriebsvereinbarung. Geregelt werden hier Entgelterhöhungen in unterschiedlicher Höhe für Teile der Beschäftigten. Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Bedenken des Betriebsrats waren bislang ausschlaggebend dafür, diese nicht zu unterschreiben.



Diese Aktion – manche Menschen würden es auch Flashmob nennen – führte dazu, dass daraufhin auch der Betriebsrat diese Betriebsvereinbarung unterschrieb.

Nördlinger Management setzt auf mehr Demokratie im Betrieb und ermöglicht neue Aktionsformen von Beschäftigten!
Nachdem weder der Betriebsrat zu einer Sprechstunde, noch die GL zu einer Mitarbeiterversammlung  eingeladen haben, dürfen anscheinend Beschäftigte der Nördlinger Druckerei jederzeit ihren Arbeitsplatz kollektiv verlassen, um so auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Dieses positive Beispiel für den Ausbau der Arbeitnehmerrechte ist durchaus nachahmenswert und ausbaufähig. Was hier als kollektives Aufsuchen des Betriebsrates durch GL und Beschäftigte möglich war, muss doch dann auch möglich sein, wenn z. B. große Teile der Belegschaft ihren Arbeitsplatz verlassen und die Personalleitung oder Geschäftsleitung besuchen (eventuell sogar gemeinsam mit dem BR?!), um ihre Anliegen vorzubringen

Vorreiterrolle für mehr Demokratie in der Druckerei und vielleicht sogar im Verlag in München…?
Die Geschäftsleitung und ihr Chef Dr. Kranert werden hier sicherlich nicht mit zweierlei Maß messen und die direkte Arbeitnehmerbeteiligung in Zukunft aktiv fördern und mehr Demokratie im Betrieb wagen.

Dankeschön!

 Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce!

 
Wir wünschen Euch ein frohes Weihnachtsfest,
ein paar Tage Gemütlichkeit zum Ausruhen und Genießen,
und zum Kräfte sammeln für das neue Jahr 2016.
 
Eure Blog Redaktion
 
 

Dienstag, 7. April 2015

16. Tage der Typografie vom 4. bis 7. Juni in Lage-Hörste!


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 
vom  4. bis 7. Juni 2015 treffen sich wieder Mediengestalter/innen, Auszubildende und Studierende, Freiberufler/innen und Künstler/innen, um in Workshops  gestalterisch neue Erfahrungen zu sammeln.

Es gibt ausreichend Zeit für die Konzeption und Ausarbeitung kreativer Ideen, es wird großteils analog und unabhängig vom Computer gearbeitet.

Wir haben wieder ein attraktives Programm zusammengestellt und hoffen auf eine erfolgreiche Veranstaltung.

Weitere Informationen auch im Netz:



 

 
 

Mittwoch, 11. Februar 2015

Bei Amazon gibt es einfach alles – außer…


 
Die Mitarbeiter von Amazon Germany leisten im „weltgrößten Versand- und Onlinehandel“ hervorragende Arbeit, die sich täglich in ihren Erfolgszahlen niederschlägt. Die gute Arbeit ihrer Mitarbeiter verdient Respekt und den Branchentarifvertrag.

Behandeln Sie die Amazon-Mitarbeiter/Innen fair!


 Mitmachen und Petition unterschreiben!

 



Montag, 14. Juli 2014

Aktuelle Termine!


Arbeitsgerichtstermin und Wochenendseminar!

Jubiläumszahlung 2013!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat für die Klagen anlässlich der Jubiläumszahlung von C.H. Beck die Gütetermine auf Mittwoch, 16. Juli 2014, 13.30 Uhr terminiert.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums entschieden, allen Mitarbeitern eine freiwillige Jubiläumszahlung für das 250. Firmenjahr zu gewähren.

Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Die Kolleginnen und Kollegen haben somit einen Anspruch, so gestellt zu werden, wie die Kolleginnen und Kollegen, die unter veränderten Arbeitsbedingungen fortarbeiten. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch aufgrund des Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot in § 612 BGB.
 
 
OT-Seminar!         Das Seminar ist voll belegt!

Tariflos – schutzlos – rechtlos?

Zu diesem Wochenendseminar sind Kolleginnen und Kollegen aus tariflosen Betrieben unserer Branchen (Druck/Papier/Verlage) eingeladen.

Egal, ob der Betrieb nie tarifgebunden war, ob der Arbeitgeber in OT (Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung) gewechselt oder ob der tariflose Zustand durch Ausgliederung entstanden ist – wir gehen gemeinsam den Fragen nach, was das für die Beschäftigten bedeutet, welche rechtlichen Folgen die Tarifflucht hat und wie die Wege zurück in den Tarif aussehen könnten.

Beginn des Seminars: Samstag, 2. August 2014 um 11 Uhr

Ende des Seminars:   Sonntag, 3. August 2014 mit dem Mittagessen

Ort:                              ver.di Bildungsstätte Brannenburg
 
 

Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, der Landesfachbereich übernimmt Unterkunft, Verpflegung und die Seminargetränke. Die Fahrtkosten entsprechend den ver.di-Reisekosten übernehmen die entsendenden Ortsfachbereiche.

Referent/in:  Christa Hasenmaile, Landesfachbereichsleiterin / NN

Anmeldungen (Name, Vorname) bitte bis spätestens 22. Juli  an rudi.kleiber@verdi.de oder per Fax an  0821-27954-42

Freitag, 23. Mai 2014

Verhandlungen über ein fragwürdiges Freihandelsabkommen

Freie Fahrt für Konzerne?

Durch die Hintertür!


Die EU und die USA treiben gerade hinter verschlossenen Türen ein Freihandelsabkommen voran. „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) – so der wohlklingende Name. Transparenz? Fehlanzeige!
Die Details, die an die Öffentlichkeit dringen, lassen nichts Gutes ahnen.
Einschlägige Erfahrungen mit solchen Abkommen zeigen: Meistens geht es runter mit Standards, die Beschäftigte und Verbraucher/innen schützen sollen. Deshalb die Furcht vor Chlorhähnchen in Europa und BSE-Rindern in den USA.

Doch es geht um mehr! Big Business will schon im Vorfeld mitreden, wenn reguliert oder neue Gesetze erlassen werden sollen. Außerdem soll ein umfassender Schutz für Investoren her. Über private Schiedsgerichte wollen Konzerne künftig Staaten auf Schadensersatz verklagen, wenn sie ihre erwarteten Profite durch neue Regeln beeinträchtigt sehen.
Einige Beispiele aufgrund bereits bestehender Abkommen gibt es schon heute: Vattenfall verklagt Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz wegen des Atomausstiegs. Veolia klagt gegen die Erhöhung des Mindestlohns in Ägypten und Kanada hat eine Klage gegen ein Fracking-Moratorium am Hals.

Insbesondere Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen machen gegen das Abkommen mobil. Sie fordern mehr Transparenz, damit lange gewährte Schutzrechte nicht über die Hintertür von Investoren und Unternehmen ausgehebelt werden können.

Freifahrtscheine für Konzerne darf es nicht geben! Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger darf nicht den Profitinteressen Weniger geopfert werden. Das EU-Parlament kann das verhindern.  Auch deshalb: am 25. Mai wählen gehen!

http://europawahl.verdi.de

Sonntag, 16. Februar 2014

Tipps für den Notfall!




… wenn es überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“



1.      Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!

2.      Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!

3.      Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

4.      Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.

5.      Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.

6.      Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.

7.      Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.


Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg.

Donnerstag, 2. Januar 2014

Verweigerung der vollen Jubiläumsprämie für Teile der Belegschaft möglicherweise rechtswidrig!


Jubiläumszahlung 250 Jahre C.H. Beck
Ver.di bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz an

Bekanntlich wurde die Höhe der Jubiläumszahlung (nur 800 € statt 1500 €) anlässlich des 250-jährigen „Beck-Jubiläums“ davon abhängig gemacht, ob die Beschäftigten Ergänzungsverträge und/oder Zukunftssicherungspakete unterschrieben haben. Dies ist ein einmaliger Vorgang im gesamten Beck-Konzern.

Diese Jubiläumszahlung hat nach unserer Ansicht nichts mit Ergänzungsverträgen oder Zukunftssicherungspaketen zu tun. Dies kann kein sachgerechtes Kriterium bezüglich der Höhe einer Jubiläumszahlung sein.

Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er zwar frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von allgemeinen begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechter zu stellen als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage.

Stellt der Arbeitgeber sachfremd Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt und Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
(So das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 5. August 2009
- 10 AZR 666/08 –)

§ 612a
Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Es besteht wohl kein Zweifel, dass diejenigen Arbeitnehmer, die im Mai 2011 die Unterzeichnung der Zusatzverträge abgelehnt bzw. im Nachhinein erfolgreich gegen die Gültigkeit dieser Verträge geklagt haben, in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
Die vorgenommene Gruppenbildung in Unterzeichner und Nicht-unterzeichner der Zusatzverträge ist daher im vorliegenden Fall einer Jubiläumszahlung willkürlich und sachlich ungerechtfertigt.

Daneben kommt hinsichtlich dieser Gruppenbildung aus unserer Sicht auch ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB in Betracht.

Damit die Strategie des Arbeitgebers, die Belegschaft dauerhaft zu spalten und die Nichtunterzeichner der Zusatzverträge immer wieder zu diskriminieren, künftig durchkreuzt wird, ist es wichtig, dass möglichst viele/alle betroffenen Arbeitnehmer das Rechtschutzangebot von ver.di annehmen. Die entsprechenden Briefe mit den Vollmachten sind unterwegs, damit der vorenthaltene Differenzbetrag aus der Jubiläumszahlung geltend gemacht werden kann! 


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!


Sonntag, 29. Dezember 2013

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!

 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,

mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!


Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2014.

 
Wir lesen uns wieder…

 
Eure Blog-Redaktion!

Sonntag, 22. Dezember 2013

Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce!


 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 wieder einmal ist es nun so weit,
die Hektik des Jahres gipfelt in der wundersamen Weihnachtszeit.
Genieße die Stille, erfreue Dich an leuchtenden Gesichtern.
Bestaune die Tanne mit den Kugeln und Lichtern.
Lebe die Tage ausgelassen und heiter -
schon bald geht die Hektik des Alltags weiter.
 
Frohe Weihnachten und erholsame Weihnachtsfeiertage!

Eure Blog-Redaktion!

Donnerstag, 7. November 2013

Versprechungen ohne Ende ... aber keine Taten!



Was bleibt von den Versprechungen der Geschäftsleitung nach den Jubiläumsfeierlichkeiten übrig?

Welche Entlastungen gibt es für ältere Arbeitnehmer?

Nachdem die Geschäftsleitung die Tarifgespräche mit ver.di abgebrochen und für gescheitert erklärt hat, meint man anscheinend, dass gewisse Zusagen der Geschäftsleitung an die Beschäftigten einfach ignoriert werden können. 
Ist dies der neue Stil der Führungskräfte?
Nein das ist natürlich nicht der neue, sondern immer noch der alte Führungsstil!

Im Beck Intern vom 24. Mai stand u. a.:

Entlastungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer

Beschäftigte mit Vollendung des 55. Lebensjahres können nur noch zu 5 Samstagsschichten herangezogen werden, ab dem 60. Lebensjahr nur noch zu 3 Samstagsschichten.
Die Zuschläge für Flexischichten werden auf 50% erhöht.


Was ist daraus geworden?

War das alles nur heiße Luft? Ja, das war es wohl…


Noch in der 7. Verhandlungsrunde war seitens der Geschäftsleitung zugesagt worden, eine Umfrage zu machen, wer Interesse hat an einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben, inklusive einer Altersteilzeitregelung.

Was ist passiert? Nichts…!

Ganz offensichtlich werden die Belastungen der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Geschäftsleitung und den Führungskräften nicht ernst genommen. Wer heute 30 oder 40 Jahre Schichtarbeit geleistet hat oder anderen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist, wird wohl kaum einigermaßen gesund und fit das Rentenalter von 67 Jahren erreichen. Nicht umsonst liegt der Krankenstand in der Druckerei weiterhin deutlich über dem Branchendurchschnitt.

Machen sich die Geschäftsleitung und ihre Führungskräfte darüber Gedanken, wie insbesondere ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z. B. über 60 jährige Arbeitnehmer an einer Rotation, einer Bogendruckmaschine oder an Anlagen der Weiterverarbeitung mit großer körperlicher Belastung) mit diesen Belastungen umgehen und fertig werden?

Ganz offensichtlich nicht….!

In ihrem Arbeitspapier vom 03.06.2013 hat die Geschäftsleitung allen Mitarbeitern der Bereiche Druck, Werkstatt, Satz/eMedien, kfm. Verwaltung/Vertrieb – bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung – den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bzw. eine Garantie des Arbeitsplatzes bis 31.12.2015 zugesagt.

Was ist daraus geworden?

Schöne und salbungsvolle Worte auf Betriebsversammlungen oder Jubiläumsveranstaltungen werden auf Dauer nicht ausreichen.
Wann lassen Sie Taten folgen, Herr Dr. Kranert!

Samstag, 12. Oktober 2013

Produktion des Gotteslob und die Tarifflucht der Druckerei sind weiterhin Gesprächsstoff!


250 Jahre C.H. Beck:

 

Dünnes Papier und dicker Ärger!





Nach dem Ende der Jubiläumsfeierlichkeiten steht weiterer Ärger an. Die Nördlinger Geschäftsleitung hat ein Beschlussverfahren gegen den eigenen Betriebsrat des Hauses eingeleitet. Wir informierten im Post vom 6. Oktober 2013.

Hohe Wellen schlagen die Themen Gotteslob und Tarifflucht auch bei der kath. Kirche. Im Informationsdienst der Katholischen Kirche (Herausgeber KNA Katholische Nachrichten-Agentur) stand in der Ausgabe Nr. 35 folgender interessanter Artikel:

Dünnes Papier und dicker Ärger


Ausführliche Informationen hierzu im nachfolgenden Link:

 

Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den
Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet".     
Johannes Paul II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!





Dienstag, 26. Februar 2013

Stressreport Deutschland 2012 (1)

Fast jeder zweite Erwerbstätige klagt über mehr Stress im
Job! Wie sieht es in der Becksche aus?


Der erst kürzlich vorgestellte Stressreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin bringt es zu Tage. Jeder zweite Erwerbstätige in
Deutschland arbeitet demnach unter starkem Termin- und Leistungsdruck.
Knapp 60 Prozent der Befragten geben an, verschiedene Tätigkeiten
gleichzeitig betreuen zu müssen. 44 Prozent werden bei der Arbeit durch
Emails oder Anrufe ständig unterbrochen.

Überlange Arbeitszeiten gelten mittlerweile als normal!
Aus der Studie geht weiter hervor, dass überlange Arbeitszeiten alltäglich
sind. Ein Vollzeit-Arbeitnehmer bringt es im Durchschnitt auf 43 Stunden in
der Woche. Fast die Hälfte überschreitet die 40-Stunden-Woche. 16 Prozent
kommen sogar auf mehr als 48 Stunden in der Woche. Nahezu jeder zweite
dieser besonders Fleißigen und Eifrigen lässt die Pause regelmäßig
ausfallen.

Stress und gesundheitliche Probleme nehmen zu!
43 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass der Stress im Arbeitsalltag eher
zugenommen hat. Immer mehr klagen über Rückenschmerzen, Kopfweh oder
Schlafstörungen. Auch diese psychisch bedingten Beschwerden gibt es bei
Akademikern, sowie bei Arbeitern.

Das Thema Angst muss raus aus der Tabuzone!
Der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geht es darum, das Thema aus
der Tabuzone zu holen. Es ist immer noch leichter, über einen hohen
Blutdruck zu sprechen, als über Angstzustände, so die Arbeitsministerin.
Die Bundesvereinigung der dt. Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften
wollten anlässlich der Vorstellung des Stressreports 2013 eine gemeinsame
Erklärung vorlegen. Die Gewerkschaften pochen auf klare Regeln durch eine
Anti-Stress-Verordnung. Die Arbeitgeber lehnen diese ab. Psychische
Störungen hätten nicht zugenommen, sie werden nur häufiger diagnostiziert,
so ihr Präsident Dieter Hundt.

Termindruck
Das Arbeiten unter Termin- und Leistungsdruck gehört zu den zentralen
Belastungen in der heutigen Arbeitswelt. So zeigt die Untersuchung des
Robert-Koch-Instituts, dass Zeit- und Leistungsdruck die am häufigsten
genannten Belastungen im Arbeitsalltag. Fest steht auch, dass eine auf Dauer
hohe Arbeitsintensität krank machen kann. Wer ständig unter Zeitdruck
beste Leitungen erbringen muss, ist irgendwann erschöpft. Herzinfarkt und
depressive Störungen sind die Folge. Experten raten Unternehmen,
Arbeitsabläufe zu verbessern, störungsfreie Arbeitszeiten einzuführen, die
berufliche Erreichbarkeit und die Emailflut zu begrenzen.

Wie sieht es bei uns im Satz, Druckerei, Buchbinderei und Verwaltung aus? Bei einer Krankheitsquote in den Produktionsabteilungen
von bis zu 11% Prozent, muss man sich auch in der Becksche fragen, woran liegt
dies?

Was kann verbessert werden?

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und auf konstruktive
Vorschläge im Blog oder/und an Euren Betriebsrat!

Mittwoch, 13. Februar 2013

Pleiten, Pannen, Peinlichkeiten - Nachlese zum Neujahrsempfang der Stadt Nördlingen 2013!

“Näheres ist in der Beck’ schen Buchhandlung zu erfahren”

Zum 250. Jubiläum von der Druckerei und Verlag C. H. Beck




250 Jahre Geschichte, Tradition, Erfahrung und Wissen, fachliche Kompetenz, hochengagierte und motivierte Beschäftigte des Verlages in München, der Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, der Verlagsauslieferung in Nördlingen, der zahlreichen Buchhandlungen in Deutschland, der Verlage in Polen, Tschechien, Rumänien und der Druckerei in Nördlingen machten den Beck Konzern zu dem anerkannten und führenden Konzern.

Die Stadt Nördlingen stellte das 250 jährige Bestehen von Druckerei und Verlag C. H. Beck in den Mittelpunkt des Neujahrsempfangs 2013!



Vertreten war Druckerei und Verlag durch Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck nebst Gattin. Die Druckerei wurde vertreten durch die Herren der Geschäftsleitung Höhn und Zoller, sowie durch weitere diverse Führungskräfte.

Gesetzliche Arbeitnehmervertretung der Druckerei erhielt keine Einladung!

War es ein Versehen der Stadt Nördlingen oder was war der Grund dafür,  dass der Betriebsrat der Druckerei keine Einladung zum Neujahrsempfang der Stadt Nördlingen erhielt? Diese Frage wollte der Betriebsrat durch eine Anfrage beim Oberbürgermeister der Stadt Nördlingen aufklären. Mit Brief vom 16. Januar fragt der Betriebsrat beim Oberbürgermeister der Stadt Nördlingen an, "weshalb zu diesem Empfang die Arbeitnehmervertretung der Beck'sche nicht eingeladen wurde. Befürchtete man vielleicht seitens der Stadt Nördlingen, dass die Arbeitnehmervertretung bzw. der Betriebsrat als Störfaktor in der ganz Harmonie auftreten würde? Wir möchten unsere Enttäuschung über die ganze Angelegenheit klar zum Ausdruck bringen und erwarten Ihre rasche Antwort".

Brief des Oberbürgermeisters bringt Aufklärung!

Auszug aus dem Brief des Oberbürgermeisters vom 23.01.2013: 

"Nachdem Herr Sponsel sich mit seinem Vortrag mit der Geschichte des Hauses C. H. Beck beschäftigt, hat die Stadt Nördlingen der Geschäftsleitung des Hauses C.H. Beck zunächst angeboten, 10 bis 15 leitende Mitarbeiter von C. H. Beck zum Empfang einzuladen. Die Geschäftsleitung des Hauses C. H. Beck hat der Stadt im Gegenzug vorgeschlagen, ihr 10 bis 15 Blanko-Einladungen zur Weitergabe an Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Diesem Wunsch ist die Stadtverwaltung nachgekommen. Auf die konkrete Auswahl der Gäste des Hauses C. H. Beck hat die Stadt selbst keinen Einfluss genommen. Selbstverständlich hätten von Seiten der Stadt Nördlingen keine Einwände gegen eine Berücksichtigung des Betriebsrats vorgelegen. Ich bedauere, sehr geehrter Herr Kneifel, dass es zu diesen Irritationen gekommen ist".


Die Verantwortung für die Nichteinladung des Betriebsrates liegt bei der Geschäftsleitung der Druckerei!

Als Betriebsrat empfinden wir es als einen einmaligen Vorgang, dass anlässlich eines Festvortrages zum 250 jährigen Bestehen der Druckerei und Verlages C. H. Beck die demokratisch gewählte Arbeitnehmervertretung durch die Geschäftsleitung bewusst ausgeschlossen wurde.
Nach welchen Kriterien jedoch weitere Beschäftigte für den Neujahrsempfang der Stadt Nördlingen ausgewählt wurden, hat sich bisher noch nicht erschlossen (z. B. Sekretärinnen, Mitglieder der von der Arbeitgeberseite eingesetzten sogen. Verhandlungskommission, usw.)

Dieses Verhalten zeigt ganz offenbar, welchen Stellenwert und Wertschätzung der Betriebsrat bzw. die gewählte Arbeitnehmervertretung, in den Augen der Geschäftsleitung hat!



Montag, 21. Januar 2013

Merkel lobt auch ver.di!

Kanzlerin lobt die Arbeit der Gewerkschaften


Ein solches Lob ist wohl mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Oder? Mal sehen...
Am Dienstag war Angela Merkel zu Besuch bei Michael Sommer, dem Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

In der WELT war danach Folgendes zu lesen:
"Kanzlerin Angela Merkel hat die Gestaltungsmacht der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder gewürdigt. "Ohne unsere Tarifautonomie würde Deutschland heute nicht so dastehen, wie es dasteht. Und eine starke Säule sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im DGB organisiert sind", sagte die CDU-Vorsitzende am Dienstag bei der Vorstandsklausur des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin."
Und im FOCUS liest man:
"Merkel sagte den Spitzen des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Dienstag Unterstützung im Kampf gegen unlautere Bedingungen für Arbeitnehmer in sogenannten Werkverträgen zu…"
Das ist einerseits sehr erfreulich. Immerhin zeigt dieses Lob von unerwarteter Seite den hohen Stellenwert der Gewerkschaften im gesellschaftspolitischen Leben Deutschlands auf. Und das Lob würdigt auch das Engagement der Gewerkschaftsmitglieder. Es bezeugt einmal mehr, dass es sich dabei nicht um fehlgeleitete Spinner oder sozialromantische Schwärmer handelt, sondern um Menschen, die einen wesentlichen Beitrag zum verantwortungsvollen gesellschaftlichen Zusammenleben leisten.

Auch DGB-Chef Sommer fand seinerseits lobende Worte für die Kanzlerin. Das konnte man im HANDELSBLATT nachlesen:
„Frau Merkel betont immer wieder die Bedeutung von Tarifautonomie, Mitbestimmung und Kündigungsschutz und macht zaghafte Schritte in Richtung gesetzlicher Mindestlohn.“
Aber Vorsicht!
Es ist ja durchaus schön, wenn man sich mal ein wenig gebauchpinselt fühlt. Doch wie steht es zum Beispiel um die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Ein derzeit anstehender Gesetzesentwurf soll die heimliche Überwachung verbieten, öffnet aber gleichzeitig einer offenen Überwachung Tür und Tor.

Hierbei, so DGB-Chef Sommer, werde sich erst wirklich zeigen, wie ernst die Kanzlerin es meine mit der Respektierung von Arbeitnehmerrechten.

Auch bei wohlmeinenden, schmeichelnden Worten gilt also weiterhin: Augen und Ohren offen halten und stets auf der Hut bleiben!